Birger Mählmann, Pflegeexperte bei der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf. Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, zahlt automatisch auch in die gesetzliche Pflegeversicherung – die sogenannte Pflegepflichtversicherung – ein. Damit ist der Versicherte im Pflegefall allerdings nicht vollständig abgesichert, denn sie deckt nicht die gesamten Pflegekosten ab. Einen Großteil der Kosten muss der Versicherte aus eigener Tasche finanzieren. Diese Lücke kann er durch eine Pflegezusatzversicherung schließen, wie beispielsweise einem Pflegetagegeld oder einer Pflegerentenversicherung. Beide Zusatzversicherungen leisten je nach Grad der Pflegebedürftigkeit im Pflegefall. Die Versicherungssummen werden dann zur freien Verfügung ausgezahlt. Die Beiträge der Pflegetagegeldversicherung sind etwas geringer, jedoch gehen sie – wie bei Risikoversicherungen üblich – verloren, wenn die Versicherung gekündigt wird oder kein Pflegefall eintritt. Zudem erhöhen sich mit steigendem Alter meist auch die Beiträge. Die Pflegerentenversicherung scheint auf den ersten Blick etwas teurer. Allerdings hat sie den Vorteil, dass Versicherte ihre Beiträge plus Zinsen für einen möglichen Pflegefall auf einem eigenen Konto ansparen. Bei einer Kündigung erhalten sie die Rückkaufswerte. Viele ältere Menschen schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie finanzieren ihre Pflegevorsorge durch Umbuchung eines Einmalbeitrages aus dem vorhandenen Anlagevermögen in die Pflegerentenversicherung und umgehen damit monatliche Beiträge. Trotzdem haben sie Zugriff auf die Rückkaufswerte und zusätzlich eine Verzinsung auf das Geld. Ein weiterer Vorteil: Tritt kein Pflegefall ein, erhalten die Erben die Einzahlung später als Todesfallleistung ausgezahlt. In jedem Fall wichtig zu wissen: Mit einer Pflegezusatzversicherung schützt man nicht nur das eigene Vermögen, sondern auch das seiner Angehörigen. Denn reichen die eigenen privaten Mittel des Pflegebedürftigen nicht aus, werden die engsten Familienmitglieder, etwa die Kinder, zur Kasse gebeten. (Anzeige)