Der Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg (SRH) streut seit 12.30 Uhr mit rund 25 Fahrzeugen glatte Stellen auf wichtigen Hauptverkehrsstraßen und Strecken mit Buslinienverkehr. Im Osten Hamburgs ist der Streudienst im Volleinsatz. Sollten wegen des Schneefalls im Laufe des Tages weitere Maßnahmen nötig werden, werden weitere rund 80 Fahrerinnen und Fahrer aus der Rufbereitschaft geholt.
Überall in Hamburg, besonders aber im Osten Hamburgs und auf nicht gestreuten Fahrbahnen in Wohn- und Nebenstraßen muss mit Glätte durch nassen Schnee gerechnet werden, der bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt liegen bleibt.
Glätte auf Gehwegen müssen die Anlieger beseitigen. Das gilt ausnahmslos und überall in Hamburg von der kleinen Wohnstraße bis zur Fußgängerzone. Glatte Flächen auf Gehwegen müssen unmittelbar nach Eintritt der Glätte abgestreut werden (mindestens 1 m breit, bei starkem Fußgängerverkehr z. B. in Fußgängerzonen ggf. mehr, bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante). Auf Gehwegen dürfen keine Tausalze (z. B. Streusalz aus dem Baumarkt) verwendet werden, sondern nur abstumpfende Stoffe (z.B. feinkörnige Kies, Sand, Splitt, Blähton). Die Bezirksämter überwachen die Räum- und Streupflicht der Anlieger auf Gehwegen.
Auf den Autobahnen des Hamburger Stadtgebietes, auf der Wilhelmsburger Reichsstraße, der Bergedorfer Straße und den Flughafenzubringern sind die Hamburger Autobahnmeistereien für den Winterdienst verantwortlich.