Widmungen von Straßen im Amtlichen Anzeiger

Das Thema „Widmungen“ hat in der letzten Woche zu Irritationen und Missverständnissen in der Öffentlichkeit geführt. Das Bezirksamt möchte diese Missverständnisse aufklären und die teilweise falsche Berichterstattung richtigstellen.

Die Widmung der Straße Bökenbarg wurde im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Der Bökenbarg ist als Straße für Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr mit Fahrzeugen bis 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht gewidmet. Es handelt sich hierbei nicht – wie öffentlich wahrgenommen – um eine neue Verkehrsregelung. Die Beschränkungen auf Anlieger und ein zulässiges Gesamtgewicht sind seit Jahren vorhanden. Die Straße ist entsprechend ausgeschildert. Mit der Widmung im Amtlichen Anzeiger wurde lediglich der bereits vorhandene Zustand festgeschrieben.

Was ist eine Widmung? Mit der Widmung werden die Verkehrsart und der Verkehrszweck festgelegt. Zum Beispiel wird eine Fläche dem Fußgänger,-, Radfahrer- und Anliegerverkehr mit Fahrzeugen bis 2,5 t zulässiges Gesamtgewicht gewidmet.

Warum bedarf es einer Widmung?  Wenn eine Straße neu gebaut wird, handelt es sich rechtlich immer um eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherrn oder der Größe der Straße. Bund, Länder und Gemeinden sollen öffentliche Straßen zur Verfügung stellen. Dies geschieht durch die sogenannte Widmung mit der die Straße zu einer öffentlichen Fläche wird.

Wie erfolgt eine Widmung? Nach dem Hamburgischen Wegegesetz ist die Wegeaufsichtsbehörde für die Widmung zuständig. Sie widmet die Straße durch eine ausdrückliche Erklärung. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu geben. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg, in der Regel zunächst als Bekanntmachung der beabsichtigten Widmung, mit einer Einspruchsfrist von einem Monat, abschließend mit einer Bekanntmachung der vollzogenen Widmung.

Bedarf jede Straße einer Widmung? Bis vor einigen Jahren galt eine Straße nach einer gewissen Nutzungsdauer automatisch als gewidmet. In einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg wurde dies nicht bestätigt. Wenn es zu einem Streitverfahren vor dem Verwaltungsgericht kommt, ist die rechtliche Eigenschaft der Straße oft entscheidend für das Ergebnis des Gerichtsverfahrens. Zur Verbesserung der Rechtssicherheit widmet das Bezirksamt Wandsbek daher umfassend auch ältere Straßen.

Was ändert sich als Anwohner? Für den Anwohner ändert sich nichts, außer das Polizei, Wegeaufsicht und Winterdienst jetzt auf einer rechtlich gesicherten Grundlage tätig werden können.

Was muss getan werden, um eine Widmung zu ändern? Für eine Neuregelung des Verkehrszweckes ist eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung notwendig. Die Straße wird entsprechend gewidmet. Wenn eine Straße statt als Anlieger- als Durchgangsstraße genutzt werden soll, sind ferner ggf. bauliche Ausbaumaßnahmen erforderlich, um das höhere Verkehrsaufkommen zu bewältigen.