Schnee und vereiste Straßen veranlassen Städte und Kreise zurzeit dazu, an den Schulen unterrichtsfrei zu geben. Als Alternative zum Unterricht bieten einige Schulen eine Tagesbetreuung an, in der Regel als offizielle Schulveranstaltung. Schülerinnen und Schüler, die an diesen Betreuungsmaßnahmen teilnehmen, sind bei Unfällen in ihrer Schule versichert. Eingeschlossen ist der Weg von und zur Schule. Das teilt die Unfallkasse (UK) Nord mit. Hier sind die 650.000 Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein und Hamburg gesetzlich unfallversichert.
Der Unfallversicherungsschutz umfasst grundsätzlich alle schulischen Veranstaltungen, auch über den Unterricht hinausgehende Betreuung. Voraussetzung ist, dass die Betreuung von der Schule organisiert wird. Manchmal erreicht die Information, dass kein Unterricht stattfindet, die Schüler und ihre Eltern verspätet. Wenn sich Schüler dann irrtümlich zur Schule aufmachen, sind sie auf dem Hin- und Rückweg auch versichert.
Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung umfasst alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und bei Tageseltern, Schüler und Studierenden. In Hamburg und Schleswig- Holstein ist die Unfallkasse Nord zuständiger Versicherungsträger. 2016 waren hier knapp eine Million junger Menschen versichert, 6.400 verunglückten auf dem Weg zu ihrer Bildungseinrichtung.
Mehr zur gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung: Unfallkasse Nord – Wann sind Schülerinnen und Schüler versichert?