Am Sonntag, dem 15. März 2020 findet im Botanischen Sondergarten Wandsbek (Walddörferstraße 273, 22047 Hamburg) die Tauschbörse KEIMGUT für Gartenfreundinnen und -freunde statt.
Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich. Für Fragen steht der Leiter des Botanischen Sondergartens, Herr Helge Masch, unter 040 / 693 97 34 zur Verfügung. Weitere Informationen und Fotos zu allen Angeboten sind im Internet verfügbar unter: www.hamburg.de/wandsbek/veranstaltungen-im-sondergarten/.
Tauschbörse KEIMGUT
Das Frühjahr ist angekommen und die ersten Sämlinge sprießen bereits vielversprechend auf der Fensterbank. Gartenfreundinnen und -freunde werfen einen prüfenden Blick auf die Gartenplanung für den kommenden Sommer. Die Tauschbörse KEIMGUT bietet eine Möglichkeit das Pflanzensortiment zu erweitern.
Bei der Tauschbörse „KEIMGUT“ können überschüssige Sämereien, Sämlinge, Stecklinge, Knollen oder Zwiebeln gegen andere Arten oder Sorten eingetauscht werden, um die Vielfalt im eigenen Pflanzenbestand zu erhöhen. Eingetauschte Pflanzenteile können direkt auf der Fensterbank oder im eigenen Gewächshaus sprießen, um später phantastisch zu blühen oder eine reiche Ernte zu erzielen.
Im Gegensatz zu den Saatgut-Tauschbörsen im Internet treffen sich die „Keimgut-Börsianer“ persönlich und können ausgiebig über die Vorzüge der einzelnen Sorten berichten und nachfragen. Vermutlich werden viele danach Pflanzen im Gepäck haben, die sie zuvor noch nicht kannten. Mit anderen Worten: die „Tauschbörse Keimgut“ ist der Startschuss für ein interessantes Sortiment im Garten oder auf dem Balkon.
Um einen erfolgreichen Ablauf zu gewährleisten, wird um eine Anmeldung durch das Anmeldeformular unter www.hamburg.de/wandsbek/keimgut/ gebeten. Anmeldeschluss ist Freitag, der 13. März 2020, um 12 Uhr. Der Botanische Sondergarten bittet um eine Spende von zwei Euro pro Teilnehmerin und Teilnehmer.
Teilnehmen können alle Hobbygärtnerinnen und -gärtner. Es darf „Keimgut“ aus eigener Ernte oder Produktion sowie Reste aus zu großen, käuflich erworbenen Portionen getauscht werden. Ausgenommen sind lizenzpflichtige und offensichtlich kranke Pflanzen. Geld ist kein „Keimgut“ und darf weder als Gegenleistung angeboten noch angenommen werden.