Bei den rund 80 bis 100 Millionen Grillfeuern, die in der Bundesrepublik zwischen April und Oktober entfacht wer-den, passieren Jahr für Jahr zwischen 3.000 bis 4.000 Grillunfälle, 400 bis 500 von ihnen enden mit schwersten Verbrennungen.
Der Grill: Ein sicherheitsgeprüftes Grillgerät ist an der am Gerät angebrachten Nummer DIN 66077 zu erkennen. Damit be-scheinigt die DIN CERTCO, Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH, Berlin, dem Gerät unter anderem, dass es kippsicher steht und frei von scharfen Kanten ist. Zudem wird der Griff des Grillspießes bei diesen Geräten nicht zu heiß.
Die Kohle: Gute Holzkohle trägt das Prüf- und Überwachungszeichen DIN 51749. Es gewährleistet beim Kauf, dass es sich bei diesem Produkt um hochwertige Ware handelt. Ob die Entscheidung für Holzkohlekissen, -briketts oder -blocks fällt, bleibt jedem Grillfreund selbst überlassen.
Die Grillanzünder: Im Fachhandel gibt es feste und flüssige Anzündhilfen, deren Güte leicht am entsprechenden Sicherheitszeichen (Prüf und Überwachungszeichen DIN 66358) und einer Registriernummer zu erkennen ist. Diese gut zündenden Anzünder verpuffen und explodieren nicht und hinterlassen keine Geschmacksspuren.
Benzin und Spiritus? Nein danke! Brennbare Flüssigkeiten wie Brennspiritus oder Benzin sind beim Anzünden tabu! Wenn diese Brennstoffe verduns-ten, entsteht ein hochexplosives, brennbares Dampf-Luft-Gemisch in Form einer Glocke mit bis zu drei Metern Durchmesser. Beim Anzünden der Grillkohle kommt es dann zu einer Verpuffung, die wiederum die Ursache für schwere Verbrennungen ist. Wird in die Glut oder das Feuer nachgegossen, kann durch den Flammenrückschlag der Brennstoffbehälter aus der Hand gerissen werden. Das Flammeninferno kann verheerend sein!
Gelartige Grillanzünder sind nicht ungefährlich: Selbst gelartige Grillanzünder auf Alkoholbasis sind nicht immer ungefährlich: Bei hochsommerlichen Temperaturen heizt Holzkohle sich bis zu 80 Grad Celsius auf, auf der heißen Kohle verflüssigt sich die Grillpaste – und so ent-steht auch hier ein explosives Gemisch, das sich entzünden und schwerste Brandverletzungen verursachen kann.
Sicherheit für Kinder:
– lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt in die Nähe des Grills.
– lassen Sie glühende Holzkohle nie auf dem Rasen oder auf Beeten ausglühen. Kinder greifen oder treten hinein!
– Gerade Kinder, die, von Glut und Feuer magisch angezogen, nahe am Grill stehen, können schwerste Verbrennungen im Gesicht davontragen. Sie müssen nicht nur eine langwierige und schmerzreiche Kran-kenhausbehandlung über sich ergehen lassen, sondern leiden oft ihr ganzes Leben lang an einer trocke-nen, kälteempfindlichen Haut mit Juckreiz. und Spannungsgefühl und an entstellenden Narben.
Grill muss fest stehen: Zum sicheren Grillen gehört bereits das Aufstellen des Grills. Er sollte fest, also auf allen drei oder vier Beinen, auf einem nicht entflammbaren Untergrund stehen, am besten auf einem ebenen Stück Rasen, auf Steinplatten oder Pflastersteinen. Fast ist es überflüssig zu sagen, dass Grillen ein reines Freiluftvergnügen ist und bleiben sollte. Selbst bei schlechtem Wetter gehört ein Grill nicht unter den Sonnenschirm. Auch Haus und Wohnung sind nicht die geeigneten Stätten für zünftige Grillfeuer.
„Heiß und fettig!“ Fettspritzer sind schmerzhaft. Vor Verbrennungen durch spritzendes Fett – und selbst kleine Verbrennungen sind schmerzhaft und lästig – schützen Grillschürzen, Handschuhe und ein gutes Grillbesteck, die es, meist mit fröhli-chen Motiven verziert, in sehr großer Auswahl im Fachhandel gibt.
Auf glühenden Kohlen… ? Ist das Feuer erst einmal sicher entfacht, ist es mit den Gefahren noch nicht vorbei. Verweht ein Stück Holzkohle, sollte es möglichst gut im Auge behalten werden, damit es nicht zu einem Brand kommt. Wer glaubt, an einer ande-ren Stelle des Gartens besseren Wind zu haben, sollte auf keinen Fall den heißen Grill tragen. Nur mit kaltem Grill kann man den Standort gefahrlos wechseln. Die Restglut sollte mit Sand gelöscht und nicht in den Abfalleimer ge-leert werden. Kohle nie auf dem Rasen oder auf den Acker ausglühen lassen, denn immer wieder ziehen sich Kin-der schwerste Verbrennungen zu, weil sie in die Glut gegriffen haben oder in noch glühende Holzkohlenreste getre-ten sind, die zum Auskühlen auf den Rasen geschüttet wurden. Deshalb sollten Kinder auch immer vom Grillfeuer ferngehalten werden, am besten mit einer Barriere.
Tipps für den Einkauf: Sicherheitstechnisch geprüfte Grillgeräte tragen das DIN-Zeichen 66077
– Sichere Grillholzkohle ist am DIN-Zeichen 51749 zu erkennen
– DIN 66358: die Nummer für geprüfte und für sicher befundene Anzündhilfen für Grill-Holzkohle und Grill-Holzkohlebriketts
Wenn doch etwas schiefgehen sollte… Rufen Sie umgehen über den Notruf 112 die Feuerwehr/den Rettungsdienst. Schon der den Notruf annehmende Mitarbeiter kann Ihnen wichtige Verhaltensregeln geben während er die Feuerwehr / den Rettungswagen alarmiert.