Senat setzt Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um

Das Infektionsgeschehen in Deutschland ist nach wie vor kritisch und nach den Feiertagen nicht sicher beurteilbar. Deshalb haben Bund und Länder beschlossen, die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis Ende Januar zu verlängern, und bundesweit zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Virusausbreitung zu ergreifen. Der Senat hat entschieden, die Beschlüsse der MPK in die Hamburger Corona-Verordnung zu übernehmen. Die neue Verordnung tritt am Freitag, 8. Januar 2021 in Kraft und ist zunächst bis zum 31. Januar 2021 befristet.

Kontaktbeschränkung: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und maximal eine weitere Person zu begrenzen. Es wird weiterhin dringend empfohlen, die körperlichen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Home-Office: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aufgefordert, Home-Office für ihre Beschäftigten zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist.

Kinderbetreuung: Der Hamburger Senat hat entschieden, aufgrund des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens den Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung vom 11. bis zum 31. Januar 2021 an Tagesrandzeiten einzuschränken. Die regulären Öffnungszeiten der Kitas und Tagespflege werden auf die Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr begrenzt. Darüber hinaus haben die Einrichtungen bei personellen Engpässen die Möglichkeit, in Absprache mit der Kita-Aufsicht der Sozialbehörde weitere Einschränkungen der Betreuungszeit vorzunehmen.

Schule: An den Hamburger Schulen wird bis Ende Januar Distanzunterricht erteilt. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler im Regelfall zuhause lernen. Eltern, deren Kinder zuhause nicht lernen oder deren Kinder nicht betreut werden können, haben die Möglichkeit, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken, wo sie unter pädagogischer Anleitung angemessen betreut werden.

Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten: Alle aus einem Risikogebiet eingereisten Personen sind verpflichtet, sich unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus zu unterziehen (Einreisetestung). Die Einzelheiten legt der Bund in einer Muster-Verordnung fest, die in Kürze vorliegt und dann von Hamburg übernommen wird. Alle weiteren, bereits bestehenden Vorschriften (10 Tage Quarantäne mit der Möglichkeit, fünf Tage nach Einreise einen Coronatest durchzuführen) bleiben bestehen.

Betriebskantinen: Nicht-öffentliche Personalrestaurants und Kantinen sollen, wenn deren Betrieb zur Aufrechterhaltung der Arbeitsabläufe zwingend erforderlich ist, ihr Angebot nur noch zur Mitnahme bereithalten. Ausnahmen sind nur dann gestattet, wenn eine individuelle Speiseneinnahme des Personals am Betriebsort nicht in getrennten Räumen möglich ist.