Laut einer CDU-Anfrage an den Senat, lassen SPD und Grüne Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten prüfen. Hier bahnt sich wieder Streit im Senat an, denn SPD-Bürgermeister Tschentscher ist dafür, Grünen-Umweltsenator Kerstan dagegen.
Dazu Sandro Kappe, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Der Bürgermeister verfällt in hilflosen Aktionismus und lässt nunmehr die Ertüchtigung von Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten prüfen, obwohl die aktuelle Beschlusslage der Bürgerschaft dies ausschließt und der Senat im Juli 2022 dies auf eine Anfrage der CDU-Fraktion noch ausgeschlossen hat.
Die Hamburgerinnen und Hamburger sowie unsere Wälder sollen jetzt darunter leiden, dass der rot-grüne Senat den Ausbau der Windkraftanlagen verschlafen hat. Der grüne Umweltsenator betont regelmäßig, wie wichtig der Ausbau der erneuerbaren Energien ist und prüft erst sieben Jahren nachdem er im Amt ist und dies durch den Bund vorgeschrieben wurde, die potenziellen Standorte für Windkraftanlagen.
Bevor eine Prüfung erfolgt, ob eine Ertüchtigung in Naturschutzgebieten möglich ist, hätte sich die Bürgerschaft damit befassen müssen. Die Bürgerschaft hat dies 2013 ausdrücklich ausgeschlossen. Auch ist das Ergebnis der Prüfung absehbar. Andernorts werden bereits Windkraftanlagen in Wäldern ertüchtigt. Es handelt sich um keine fachliche, sondern um eine politische Frage.
Als CDU-Fraktion sprechen wir uns deutlich gegen eine Ertüchtigung von Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten aus. Solange nicht alle potenziellen Standorte für Windkraftanlagen geprüft worden sind, darf keine Windkraftanlage in Naturschutzgebieten ertüchtigt werden.
Die Liste der Verfehlungen des Senats wird immer länger: Nur 31 PV-Anlagen auf mehr als 1.100 städtischen Gebäuden. Nachweislich wurden mehr als 24.000 gefällte Bäume nicht nachgepflanzt. Eine deutliche Abnahme des erzeugten Photovoltaik-Strom von 2015 zu 2021. Lediglich 4,6 Prozent der städtischen Gebäude weisen einen Sanierungsplan auf, nur 4,2 Prozent eine Grünbedachung. Eine massive Unterfinanzierung bei den Gewässern, Bäumen sowie Grünerhalt. Auch stagniert die erzeugte Menge der erneuerbaren Energien in Hamburg seit Jahren. Die Klimaziele wurden nur durch den Kauf von CO2-Zertifikate aus Nigeria erreicht. Der Senat verfehlt trotz anders lauteten Ankündigungen beim Klima- und Naturschutz seit Jahren seine Ziele und ist damit deutlich gescheitert. Es wird Zeit, dass diese Koalition abgelöst wird und der Klima- und Naturschutz sinnvoll und nachweislich angegangen wird.“
Hintergrund:
Bundesvorgabe:
„Mit dem am 8. Juli 2022 vom Bundestag beschlossenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wird für die Freie und Hansestadt Hamburg, wie für die anderen Stadtstaaten auch, das Ziel vorgegeben, dass 0,5 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen genutzt werden sollen. Daher ist der Senat nun angehalten Windkraftanlagen zu ertüchtigen.
Aktuell sind in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) 172,9 Hektar als Eignungsgebiete für Windenergie ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von 0,237 % an der Gesamtfläche der FHH. Für die Flächenziele nach WindBG werden diese Ausweisungen jedoch zum großen Teil nicht anerkannt.“ (22-10665)
Beschluss der Bürgerschaft gegen eine Ertüchtigung von Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten: Gemäß Drucksache 20/9810, zählen nationale und internationale Schutzgebiete und der Gebietstyp „Wald“ zu den Ausschlussgebieten. Darüber hinaus ist ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald bei der Errichtung von WKA einzuhalten. Konkrete Änderungen dieses Beschlusses seien nicht geplant, so der Senat noch im Juli 2022 (22/8895, 6)