Rentenerhöhung 2018 – die Verunsicherung nimmt zu

Zum 1. Juli wurde die Rente erhöht. Um 3,37 Prozent (neue Bundesländer) bzw. um 3,22 Prozent. „Bei aller Freude sollte man bedenken, dass auch der Fiskus von der Rentenerhöhung profitiert“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Aktuell müssen insgesamt 4,4 Millionen Rentner Steuern zahlen.“ Besorgt blickt Uwe-Matthias Müller, geschäftsführender Vorstand vom Bundesverband Initiative 50Plus, in die Zukunft: „Spätestens 2030 erreichen wir den Punkt, ab dem die gesetzliche Rente nicht mehr aus den Beitragszahlungen finanziert werden kann.“

Jede Rentenerhöhung muss versteuert werden. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird allein die Rentenerhöhung 2018 zu Steuermehreinnahmen von rund 300 Millionen Euro führen. Der Hintergrund: „Jede Rentenerhöhung geht zu 100 Prozent in das zu versteuernde Einkommen ein“, sagt Bernd Werner: „Das heißt: Von jeder Rentenerhöhung profitieren der Fiskus und im übrigen auch die Krankenkassen.“ Mehr noch: „Dies führt aber auch zu einer erheblichen Unsicherheit unter Ruheständlern, weil viele sich fragen: Muss ich jetzt wieder Steuern zahlen? Bin ich jetzt wieder verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?“

Denn die Rentenerhöhungen summieren sich. Ein Beispiel veranschaulicht, wie sich die zu versteuernden Rentenerhöhungen auswirken: Eine alleinstehende Frau aus den neuen Bundesländern verfügte 2005 über

eine Rente von 12.723 Euro. Durch die Rentenerhöhungen zwischen 2005 und 2017 erhöhte sich ihre Jahresrente um insgesamt 3.437 Euro auf 16.160 Euro. Dadurch ist sie 2018 wieder verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Mit der nächsten Rentenerhöhung wird sie voraussichtlich auch wieder Steuern zahlen müssen.

„Dazu beobachten wir, dass die Finanzämter auch von Rentnern Steuervorauszahlungen fordern“, sagt Bernd Werner: „Das führt im ersten Jahr in zahlreichen Haushalten zu erheblichen Belastungen.“ Ein Beispiel: Ein Rentner erhält im Mai einen Steuerbescheid. Dieser legt fest, dass er rund 400 Euro Steuern nachzahlen muss. Das Finanzamt erwartet, dass er voraussichtlich auch für 2018 Steuern zahlen muss und setzt auch gleich die Vorauszahlung fest. Am 10.6., 10.9. und 10.12. wird dann jeweils ein Drittel der zu erwartenden Steuer für 2018 fällig. „Bei aller Kritik an der Besteuerung der Rentenerhöhungen bringt das Alterseinkünftegesetz an anderen Stellen auch zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer wie Rentner mit sich.“ Das Alterseinkünftegesetz regelt die schrittweise Einführung der nachgelagerten Besteuerung. Parallel dazu werden die Rentenbeiträge schrittweise steuerfrei gestellt. Entscheidend ist der Renteneintritt. Wer 2005 in Rente ging, der muss 50 Prozent der Rente versteuern. Dieser Anteil erhöht sich bis 2020 jedes Jahr um 2 Prozent, danach um jeweils 1 Prozent bis 2040 die Umstellung vollendet ist.

Woher soll das Geld kommen? „Zu dieser Verunsicherung kommt noch eine grundlegende Unsicherheit hinzu: Spätestens 2030 erreicht die gesetzliche Rentenversicherung den kritischen Punkt“, sagt Uwe-Matthias

Müller: „Der demographische Wandel wirkt sich dann voll aus. Die Baby-Bommer gehen in den Ruhestand.“ Die größte Gruppe der bisherigen Rentenbeitragszahler wird dann zu Rentenempfängern. Aktuell habe sich die Große Koalition zwar eine ganze Reihe rentenpolitischer Projekte vorgenommen. Darunter auch die sogenannte „doppelte Haltelinie“, die bis 2025 vereinbart wurde. Das heißt: Das Rentenniveau soll nicht unter 48 Prozent sinken (im Verhältnis zum durchschnittlichen Lohn in 45 Beitragsjahren). Parallel dazu soll der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht über 20 Prozent steigen. Gleichwohl fragt Uwe-Matthias Müller: „Woher aber soll das Geld dafür kommen? Wir warnen seit Jahren vor diesen Verhältnissen“, sagt Uwe-Matthias Müller: „Es geht nicht darum, die gesetzliche Altersvorsorge in Frage zu stellen. Jedoch benötigen wir dringend eine grundlegende Reform, mit der die Finanzierung gewährleitet wird.“ „Wir sorgen uns natürlich darum, dass bei den grundlegenden Finanzierungsfragen die von Altersarmut Betroffenen völlig in Vergessenheit geraten“, sagt Bernd Werner. Uwe-Matthias Müller unterstreicht dies: „Derzeit sind circa drei Prozent der Rentner auf die Grundsicherung angewiesen, weil sie eine zu kleine Rente habe. Wir fürchten, dass es deutlich mehr werden könnten.“