Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Farmsen-Berne 38 und der Flächennutzungsplan-Änderung F 09/12

S:9_ProjekteO_1181_1190O_1186_Heuortsland9_Pläne�_VorentwuDas Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Farmsen-Berne 38 zusammen mit der Flächennutzungsplan-Änderung F 09/12 durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gemäß  § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich auszulegen

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der beabsichtigten Bezeichnung Farmsen-Berne 38 (nördlich des Berner Heerweges) sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 113 Wohneinheiten in Form von Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern mit einer ergänzenden Kindertagesstätteneinrichtung sowie für den Ausbau einer neuen öffentlichen Wegeverbindung zwischen dem Berner Heerweg und dem Berner Gutspark geschaffen werden.

G:BABA2B-PLÄNE3  im VerfahrenFB 38�9 Auslegung2 AuslegunDas Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Berner Heerweg – West- und Nord-Grenze des Flurstücks 4663 – Nord- und Ost-Grenze des Flurstücks 1783 der Gemarkung Farmsen-Berne (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514).

Der Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) wird in der Zeit vom 28. September 2015 bis einschließlich 28. Oktober 2015 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf können während der Auslegung bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bestandteil der Auslegung ist der Umweltbericht mit Informationen zu den Schutzgütern Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene, Luft, Stadt- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter.

Darüber hinaus sind folgende Gutachten und Untersuchungen verfügbar:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Fachgutachten zur Biotoptypenkartierung mit Erfassung des Baumbestandes und zur Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung
  • Lärmtechnische Untersuchung
  • Entwässerungskonzept
  • Verkehrliche Stellungnahme
  • Baugrundbeurteilung und allgemeine Gründungsempfehlung und Auswirkungen von Baumaßnahmen auf das Grundwasser

Außerdem liegen umweltrelevante Stellungnahmen zu den Themenbereichen Luftreinhaltung, Bodenverunreinigungen, Gesundheitsschutz, Natur und Landschaft vor.