Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Rahlstedt 127

Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 127 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich auszulegen. Das Plangebiet umfasst Teilgebiete von Oldenfelde, Neu-Rahlstedt und Alt-Rahlstedt.

Der Bebauungsplan-Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) liegt vom 26. November 2012 bis zum 4. Januar 2013 im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich aus. Das Fachamt ist montags bis donnerstags von 9.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr geöffnet (ausgenommen Feiertage sowie Heiligabend und Silvester).

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der beabsichtigten Bezeichnung Rahlstedt 127 sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der städtebaulichen Struktur der gewachsenen Wohngebiete, die überwiegend von einer aufgelockerten, teilweise villenartigen, straßenbegleitenden Bebauung geprägt sind, geschaffen werden.

Zum Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen durch eine gebietsuntypische Bebauung soll insbesondere eine höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden sowie eine sich am Bestand orientierende überbaubare Grundfläche und Geschossigkeit bzw. Höhe der Gebäude als Höchstmaß festgesetzt werden. Gleichzeitig soll damit eine maßstäbliche städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauungsstruktur ermöglicht werden. Außerdem sollen in Teilbereichen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets Erhaltungsbereiche nach § 172 BauGB festgesetzt werden. Der Bebauungsplan Rahlstedt 127 ist ein sogenannter einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB, da Straßenverkehrsflächen nicht festgesetzt werden.

Für das Ensemble der Wohngebäude Remstedtstraße 4, 6, 8, 10 auf den Flurstücken 352, 353, 354 und 355 der Gemarkung Alt Rahlstedt enthält der Bebauungsplan denkmalrechtliche Festsetzungen gemäß § 6 Absatz 2 und 6 des Denkmalschutzgesetz.

Zu Umweltthemen liegen Stellungnahmen sowie insbesondere die lärmtechnische Untersuchung vor. Diese Unterlagen können ebenfalls während der öffentlichen Auslegung beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek eingesehen werden.