Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Wandsbek 83

 

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 21. Februar bis 28. März 2022

Das Gebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Wandsbek 83 liegt im Stadtteil Wandsbek und besteht aus dem Teilbereich 1, der sich nördlich der Straße Am Neumarkt und östlich der Efftingestraße befindet und dem Teilbereich 2, der sich südlich der Straße Am Neumarkt und westlich der Luetkensallee befindet. Das Bezirksamt Wandsbek legt den Entwurf des Bebauungsplanes Wandsbek 83 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich aus.

Für die zwei Teilbereiche an der Straße Am Neumarkt wird im Zuge der Planaufstellung eine städtebauliche Neuordnung angestrebt. Ein privater Bauherr beabsichtigt im Teilbereich 1 insbesondere Wohnungsbau und gemischte Nutzungen sowie eine Kindertagesstätte zu entwickeln. Es sollen unter anderem etwa 370 Wohnungen in fünf- bis sechsgeschossigen Gebäuden entstehen. Die daran westlich angrenzenden Flurstücke werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen, um auch auf diesen Grundstücken eine bauliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Weiterhin dient die Planung dem Zweck, die Wohngebäude Am Neumarkt 21 a-d planungsrechtlich zu sichern.

Der gegenwärtig zwischen der Fenglerstraße und der Straße Am Neumarkt vorhandene Sportplatz soll im Teilbereich 2, auf der Fläche eines ehemaligen Logistikbetriebes neu errichtet werden. Durch die Verlagerung des Sportplatzes bleibt diese Nutzung mit unverändertem Einzugsbereich erhalten. Zudem sollen im Teilbereich 2 gewerbliche Flächen planungsrechtlich gesichert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung und die umweltrelevanten Informationen werden vom 21. Februar 2022 bis einschließlich 28. März 2022 montags bis donnerstags zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss, Raum 419, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei dem genannten Fachamt schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Für den Auslegungsraum sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Die geltenden Abstandsregelungen sind einzuhalten.

Ergänzend können die Unterlagen auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Online-Dienst kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de/.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.