Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Wandsbek 79 und der Flächennutzungsplan-Änderung F 02/13

04-Anhang Öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplan-Änderung F 0213Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Wandsbek 79 zusammen mit der Flächennutzungsplan-Änderung F 02/13 durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich auszulegen:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der beabsichtigten Bezeichnung Wandsbek 79 (Lengerckestieg) sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet geschaffen und der Wandse-Grünzug als Freiraumverbindung gesichert werden. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Kirchhofstraße – Wandsbeker Allee – Wandse – Lengerckestraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507).

Der Bebauungsplan-Entwurf (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung), die umweltrelevanten Informationen und Fachgutachten sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemeinsam mit den Unterlagen zur Flächennutzungsplan-Änderung in der Zeit vom 18. April 2016 bis einschließlich 19. Mai 2016 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich ausgelegt.

Ein Duplikat der Änderung des Flächennutzungsplans kann in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, 1. OG (Eingangsbereich), Raum E.01.274 im oben angegebenen Zeitraum eingesehen werden.