Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Wandsbek 75

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 16. September bis 17. Oktober im Bezirksamt Wandsbek. Der Bebauungsplan beruht auf dem Masterplan für das Brauhausviertel und ist wie folgt begrenzt: Königsreihe – Wandsbeker Königstraße – Brauhausstieg – Brauhausstraße.

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine der Lage entsprechende, geordnete, verdichtete und raumbildende Bebauungsstruktur sollen geschaffen werden. Da das Vorhaben einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entspricht, wird der Flächennutzungsplan für den Bereich des Bebauungsplans berichtigt und das Landschaftsprogramm entsprechend angepasst. Dies beinhaltet, dass in Teilgebieten eine verstärkte Nutzungsmischung und auch die  Ansiedlung von Wohnraum ermöglicht werden. Der Bebauungsplan schafft außerdem die Voraussetzungen, um eine neue zentrale Erschließungsachse für Fußgänger und Radfahrer sowie ggf. Anliegerverkehr herzustellen. Die Entwicklungsspielräume gewerblicher Nutzungen sollen insbesondere westlich der zentralen Fußgängerachse festgelegt und gesichert werden.

Die Zulässigkeit von Einzelhandel, Vergnügungsstätten, Bordellen und bordellartigen Nutzungen  sowie Geschäftsräumen, deren Zweck auf ein Angebot mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, soll im Gewerbegebiet und im Mischgebiet reguliert bzw. ausgeschlossen werden, um die vorgesehenen Baugebiete entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu sichern.

Der Entwurf wird in der Zeit vom 16. September 2013 bis einschließlich 17. Oktober 2013 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen nur zu dem gegenüber der vorangegangenen, zweiten öffentlichen Auslegung geänderten Teil des ausliegenden Bebauungsplan-Entwurfs beim Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Weiterhin liegen folgende Informationen zu umweltrelevanten Aspekten zur Einsichtnahme vor:   Verkehrsuntersuchung vom November 2011 + Lärmtechnische Untersuchung vom Februar 2012.