Mit der Planung soll insbesondere der Stellau-Grünzug durch die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen zwischen der Rahlstedter Straße und Eilersweg gesichert werden. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um südlich begleitend zur Stellau eine öffentliche Parkanlage zu schaffen. Ferner soll die Bebauung der Grundstücke Amtsstraße 50 und 61 städtebaulich gesichert werden. Die Festsetzungen hierfür sollen sich an der vorhandenen, prägenden städtebaulichen Eigenart und Struktur orientieren.
Der Entwurf des Bebauungsplans (Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Planzeichnung) sowie seine Begründung und die umweltrelevanten Informationen werden in der Zeit vom 9. November 2022 bis einschließlich 9. Dezember 2022 montags bis donnerstags zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss, öffentlich ausgelegt.
Für den Auslegungsraum sind die zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung geltenden besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei dem genannten Fachamt schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und die umweltbezogenen Informationen können im oben genannten Zeitraum ergänzend auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „HamburgService“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Online-Dienst kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de/