Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Jenfeld 25

Das Bezirksamt Wandsbek beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Jenfeld 25 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt vom, 11. Februar 2013 bis zum 15. März 2013, im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg öffentlich aus. Das Fachamt ist montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Ebenfalls eingesehen werden können in dieser Zeit Stellungnahmen zu Umweltthemen sowie ein lärmtechnischer Fachbeitrag, eine verkehrstechnische Stellungnahme, das Oberflächenentwässerungskonzept und ein Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf können während der Auslegung bei der genannten Dienststelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Ostgrenze des Flurstücks 3093 – über die Flurstücke 3070, 3069, 2445, 1951 – Südgrenze der Flurstücke 1951, 2446, 2447, 3093, 3074, 3073 – über die Flurstücke 3073, 3074 – Westgrenze der Flurstücke 1543, 2683 – über das Flurstück 827 (Elsa-Brändström-Straße) – Nordwestgrenze des Flurstücks 827 (Elsa-Brändström-Straße) – über das Flurstück 776 (Elfsaal) – über das Flurstück 3068 der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512).

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der beabsichtigten Bezeichnung Jenfeld 25 sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der freiwerdenden Teilfläche des Pflegezentrums Holstenhof für Wohnbauzwecke geschaffen werden. Das bestehende Alten- und Pflegeheim sowie die benachbarte Seniorenwohnanlage sollen weiterhin über Erweiterungsmöglichkeiten verfügen können. Angrenzende Straßenverkehrsflächen sollen bestandsgemäß gesichert werden. Durch  den Bebauungsplan sollen durchgängige Grünverbindungen geschaffen bzw. gesichert werden. Zur Sicherung städtebaulicher und gestalterischer Qualitäten sowie zur Sicherung und Entwicklung des Grünbestandes sind differenzierte Festsetzungen vorgesehen. Außerdem soll in einem Teilbereich zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt ein Erhaltungsbereich nach § 172 des Baugesetzbuches festgesetzt werden.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Es ist beabsichtigt, den Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm im Rahmen dieses § 13a – Verfahrens für den Bereich des Bebauungsplans im Wege der Berichtigung anzupassen.