Der Bebauungsplan-Entwurf liegt vom 21. August 2013 bis zum 23. September 2013 öffentlich im Bezirksamt Wandsbek aus. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der beabsichtigten Bezeichnung Farmsen-Berne 37/Tonndorf 34 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf privaten Grundstücken zwischen Kupferdamm, Sonnenweg und Münzelkoppel östlich der Berner Au geschaffen werden. Die Flächen westlich des Baugebiets sollen als private Grünflächen von jeglicher Bebauung freigehalten werden und einen Übergang zum angrenzenden Landschaftsraum bilden.
Der Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) wird in der Zeit vom 21. August 2013 bis einschließlich 23. September 2013 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Umweltbericht, Baumkartierung und Baumbewertung, Verkehrsuntersuchung, schalltechnische Untersuchung, faunistische Potenzialanalyse und artenschutzfachliche Betrachtung, Oberflächenentwässerungskonzept):
– Informationen zur Regenentwässerung (Oberflächenentwässerungskonzept vom Februar 2013)
– Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die Lebensräume von Fledermäusen und verschiedenen Vogelarten (faunistische Potenzialanalyse und artenschutzfachliche Betrachtung vom Juni 2012)
– Informationen zum Baumbestand des Grundstücks (Baumkartierung und Baumbewertung vom Januar 2012)
– Informationen zur Lärmsituation auf Grund des veränderten Verkehrsaufkommens und der Lage neben einem Bolzplatz (schalltechnische Untersuchung vom April 2012).
Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek eingesehen werden. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Absatz 2a der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.hamburg.de/wandsbek/bebauungsplaene-wandsbek/ verfügbar.