Der Bebauungsplan-Entwurf liegt vom 1. August 2013 bis zum 2. September 2013 öffentlich im Bezirksamt Wandsbek aus. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der beabsichtigten Bezeichnung Farmsen-Berne 36 sollen für den Bereich des ehemaligen Pflegeheims Farmsen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des weiterentwickelten Masterplans geschaffen werden. Dadurch können freie und freiwerdende Flächen für Wohnbauzwecke genutzt werden. Außerdem soll eine der Lage entsprechende, geordnete, verdichtete und raumbildende Bebauungsstruktur ermöglicht werden. Das beinhaltet, dass Denkmalgeschützte Bereiche erhalten und weiterentwickelt werden. Das auf Teilflächen bestehende Pflegeheim sowie Einrichtungen von Fördern und Wohnen werden im Bestand gesichert und sollen dann über Erweiterungsmöglichkeiten verfügen können.
Weiterhin werden mit dem Bebauungsplan die Voraussetzungen für eine Erschließung des Areals durch öffentliche Straßen geschaffen und die Durchgängigkeit des bisherigen Pflegeheimareals für Fußgänger und Radfahrer ermöglicht. Für den kleinteilig strukturierten Bereich nördlich des bisherigen Pflegeheims sollen durch den Bebauungsplan insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine an der bestehenden Bebauungsstruktur orientierte städtebauliche Weiterentwicklung und Nachverdichtung geschaffen werden. Hierzu ist geplant, entlang der August-Krogmann-Straße und der Straße Neusurenland eine geordnete, straßenparallele Bebauungsstruktur zu bewahren und weiter zu entwickeln. Nachteilige städtebauliche Entwicklungen sollen durch die Festsetzung von überbaubaren Grundflächen und maximal zulässigen Geschossigkeiten vermieden werden.
Im gemischt genutzten nordwestlichen Plangebiet ist beabsichtigt, die Funktion des bestehenden Nahversorgungszentrums zu sichern und die Fortentwicklung gemischter Strukturen zu ermöglichen. Vergnügungsstätten sollen im gemischt genutzten Bereich, für den eine Mischgebietsausweisung vorgesehen ist, ausgeschlossen und der Einzelhandel auf die vorderen Grundstücksteile beschränkt werden, um Nutzungskonflikte zu vermeiden.
Zur Sicherung und Weiterentwicklung städtebaulicher und gestalterischer Qualitäten sowie zur Sicherung und Entwicklung des Grünbestandes sind differenzierte Festsetzungen vorgesehen. Für die August-Krogmann-Straße soll eine maßvolle Erweiterung der Straßenverkehrsfläche ermöglicht werden. Die Straße Neusurenland wird bestandsgemäß gesichert.
Der Bebauungsplan-Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlichen Festsetzungen und Begrün-dung) wird in der Zeit vom 01. August 2013 bis einschließlich 02. September 2013 an den Werk-tagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirk-samtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Umweltbericht, Verkehrsuntersuchung, Schalltechnische Untersuchung, Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Baumbestandsbewertung, Oberflächenentwässerungskonzept). Sie enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
1. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch: Informationen zur Lärmsituation auf Grund des veränderten Verkehrsaufkommens (Schalltechni-sche Untersuchung);
2. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere: Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die Lebensräume von Fledermäusen und verschiedenen Vogelarten (Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung);
3. mit folgenden Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen: Informationen zum Baumbestand des Grundstücks (Baumbestandsbewertung).
4. mit folgenden Auswirkungen auf das Schutzgut Boden: Informationen zum Umgang mit dem Oberflächenwasser (Oberflächenentwässerungskonzept)
Diese Unterlagen können ebenfalls während der öffentlichen Auslegung beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Absatz 2a der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.hamburg.de/wandsbek/bebauungsplaene-wandsbek/ verfügbar. (Abb.-Quelle: Bezirksamt Wandsbek)