Das Bezirksamt Wandsbek beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Eilbek 14 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan-Entwurf in Form einer Verordnung sowie eine Übersichtskarte zur Verordnung und die Begründung zum Bebauungsplan, liegen vom 24. Juni 2013 bis zum 16. August 2013, im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg öffentlich aus. Das Fachamt ist montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf können während der Auslegung bei der genannten Dienststelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Eilbeker Weg, Maxstraße, Südgrenzen der Flurstücke 426, 2455, 694, 556, 469, 555, 306, 451, 661, 450, 449, 448, 441, 458 und Westgrenzen der Flurstücke 458, 548, 549, 343 der Gemarkung Eilbek (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 502). Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der beabsichtigten Bezeichnung Eilbek 14 sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Sicherung von Misch- und Wohngebietsflächen in Eilbek geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.