Öffentliche Auslegung Bebauungsplans Eilbek 13

Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Eilbek 13 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan-Entwurf, eine lärmtechnische Untersuchung sowie die Messung der hochfrequenten, elektromagnetischen Wellen durch Mobilfunkanlagen und die Bodenuntersuchung (Stand 2012) liegen vom 19. November bis zum 20. Dezember 2012 im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg

öffentlich aus. Das Fachamt ist montags bis donnerstags von 9.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 geöffnet. Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf können während der Auslegung bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mehrgeschossige Wohnbebauung geschaffen werden.

Das Gebiet wird begrenzt durch die Straßen Maxstraße, Schellingstraße; West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 547; Nordgrenzen der Flurstücke 842 und 442 der Gemarkung Eilbek (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 502). Das Planverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Plan der Innenentwicklung durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Absatz 3 Satz 2 BauGB abgesehen, da der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.