Statt im nächsten Mülleimer landen tatsächlich viele Kaugummis, Zigarettenstummel und aktuell auch vermehrt benutzte Masken auf der Straße oder dem Gehweg. Wer seinen Müll auf die Straße wirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, es handelt sich dabei um eine „unzulässige Abfallentsorgung“. Dafür kann ein Buß- oder Verwarnungsgeld drohen. Dessen Höhe kann sehr unterschiedlich ausfallen. Das Verwarnungsgeld für eine geringfügige Ordnungswidrigkeit darf nach dem bundesweit gültigen Ordnungswidrigkeitengesetz bis zu 55 Euro betragen. Ein Rahmen für die Höhe von Bußgeldern rund um unzulässige Entsorgung von Abfällen ist meist in Landesgesetzen beziehungsweise Bußgeldkatalogen für das jeweilige Bundesland geregelt. Innerhalb dieser Grenzen setzen die Gemeinden dann eigene Bußgelder fest. Ordnungsbeamten können in den meisten Gemeinden abhängig vom Einzelfall sogar in einem gewissen Rahmen selbst über die Höhe entscheiden. Oft wird zum Beispiel bei einer weggeworfenen Zigarettenkippe oder Maske erst einmal eine günstigere Verwarnung erteilt. Ist die verwarnte Person uneinsichtig oder ein Wiederholungstäter, ist schnell ein Bußgeld fällig. In Berlin beispielsweise kann das Wegwerfen eines Zigarettenstummels zu einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro oder einem Bußgeld zwischen 80 und 120 Euro führen. In Baden-Württemberg sieht ein landesweiter Bußgeldkatalog für das Wegwerfen von Kleinmüll und Zigarettenstummeln ein Bußgeld von 50 bis 250 Euro vor. Dort übersteigt der tatsächlich verlangte Betrag gerade in größeren Städten inklusive Verwaltungsgebühr schnell die Marke von 100 Euro. In Hamburg liegt der Rahmen für Bußgelder bei 35 bis 150 Euro, oft gibt es aber nur eine Verwarnung, die mit 20 Euro geahndet wird. Nicht nur wegen der Bußgelder, sondern auch der Umwelt zuliebe sollten Masken, Zigaretten und Co. daher lieber in einem der zahlreichen Mülleimer an den Straßen entsorgt werden. |