Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) in Hamburg begrüßt die Einigung der Großen Koalition zur Flexi-Rente. MIT-Chef Hjalmar Stemmann: „Arbeiten im Alter wird durch die Neuregelung attraktiver für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies ist ein wichtiges Signal, dass der Beginn des Rentenbezugs nicht das Ende des Arbeitslebens bedeuten muss.“
Mit der Einigung setzt die Koalition die MIT-Forderung nach Abschaffung der Arbeitslosenbeiträge für beschäftigte Rentner um. Stemmann: „Damit wird diese Strafabgabe für ältere Arbeitnehmer abgeschafft, die gar keinen Sinn ergibt.“ Als Rentner konnten die Betroffenen gar nicht mehr arbeitslos werden und trotzdem mussten die Arbeitgeber für sie Abgaben in die Arbeitslosenversicherung zahlen. Stemmann: „Wir werden damit den Anreiz erhöhen, dass diejenigen, die im Alter noch arbeiten können und arbeiten wollen, von ihren Arbeitgebern weiter beschäftigt werden.“
Bereits seit Juli 2014 gelten die arbeitsrechtlichen Erleichterungen der Flexi-Rente, die auf Initiative der MIT eingeführt worden waren. Danach können ältere Beschäftigte über das Renteneintrittsalter hinaus befristet weiter beschäftigt werden mit mehrfachen Verlängerungen. Für die MIT ist die Flexi-Rente das Gegenmodell zur Rente mit 63. MIT-Chef Stemmann: „Wir wollen den Mentalitätswandel: Arbeit im Alter muss keine Bürde sein, sondern bedeutet Teilhabe, Sinnstiftung und persönliche Kontakte.“
Die MIT Hamburg fordert deshalb unter anderem nicht mehr von „Renteneintrittsalter“ zu sprechen, sondern von „Rentenbezugsalter“. Wenn man die Rentenversicherungsleistungen bekommt, heißt das nicht, dass man „nur Rentner“ ist, sondern man soll weiter arbeiten können. Auch will die MIT auf ihrem bevorstehenden Bundesmittelstandstag beschließen, die starren Pensionsgrenzen im Beamtenrecht, die bei Bund und Ländern unterschiedlich geregelt sind, zu lockern. MIT-Chef Stemmann: „Gerade jetzt bei der Flüchtlingskrise wären wir froh, wenn bei uns in Hamburg Beamte weiter mithelfen können, statt im starren Pensionsalter in den Zwangsruhestand geschickt zu werden.“