Zwischen der Sozialbehörde und den Mietervereinen „Interessenverband Mieterschutz e.V.“, „Mieter helfen Mietern e.V.“ und „Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V.“ besteht seit Jahren eine Kooperationsvereinbarung. Zusammen mit der Sozialbehörde haben die drei Mietervereine nun Bilanz über das Jahr 2017 gezogen.
Auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung wurden 2017 insgesamt 1.439 neue Mitgliedschaften verzeichnet. Die Stadt hat Mitgliedsbeiträge in Höhe von rund 59.300 Euro übernommen.
Mit Hilfe der Mietervereine konnten u.a. Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen überprüft werden. Dies führte dazu, dass rund 190.000 Euro, welche von Vermietern 2017 in Rechnung gestellt worden waren, von den Mietern nicht gezahlt werden mussten. Diese Beträge hätten ansonsten als Kosten der Unterkunft durch die Stadt getragen werden müssen. Konnte eine Mieterhöhung ganz oder teilweise abgewehrt werden, wirkt dieser Effekt auch in den Folgejahren fort. Ohne die Prüfung hätte ansonsten die höhere Miete weitergezahlt werden müssen und dies wäre darüber hinaus Grundlage für künftige Mieterhöhungen gewesen.
„Auch wenn die Miete aus staatlichen Leistungen übernommen wird, sind die Mieter nicht rechtlos“, erklärt Senatorin Melanie Leonhard. „Die Kooperation mit den Mietervereinen stärkt Mieter, sich aktiv um eigene Belange zu kümmern und wirtschaftlich zu handeln. Zugleich machen wir – wie auch mit den Aktionstagen – deutlich, dass wir uns aktiv, für angemessene Lebens- und Wohnsituationen von Mietern einsetzen.“
Seit 2010 konnten durch die Kooperation bereits Ausgaben in Höhe von rund 1 Mio. Euro vermieden werden.
Hintergrundinformationen: Mieter, die zugleich Sozialleistungen nach dem SGB II, dem XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können mit Hilfe einer beitragsfreien Mitgliedschaft in den Mietervereinen ihre Mieten sowie Betriebskosten überprüfen lassen. Den Mitgliedsbeitrag übernimmt die Stadt. Die leistungsberechtigten Mieter können sich an Ihre Sachbearbeiterin oder ihren Sachbearbeiter im Jobcenter bzw. im Fachamt für Grundsicherung und Soziales wenden, welche den Beitrag für die Mitgliedschaft übernehmen.
Auch die Verwaltung profitiert fachlich von dieser Kooperation. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter können sich über eine spezielle Hotline schnellen mietrechtlichen Rat bei den Mietervereinen einholen.