Keine Annahme von Gespinsten des Eichenprozessionsspinners

Grünabfälle, die Gespinste des Eichenprozessionsspinners enthalten, oder die Gespinste selbst werden auf den Recyclinghöfen nicht angenommen. Die für den Menschen gefährlichen Brennhaare der Raupen dieses Schmetterlings gefährden sowohl die anliefernden Personen, die Kundinnen und Kunden auf den Recyclinghöfen aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtreinigung Hamburg.

Die kurzen Brennhärchen der Raupen (ca. 600.000/Raupe), die ab dem dritten Raupenstadium gebildet werden, enthalten das Nesselgift Thaumetopoein, das zu starken Reizungen der Haut und in den Atemwegen führen sowie auch allergieähnliche Reaktionen auslösen kann. Hinzu kommt die mechanische Reizung in der Oberhaut sowie den Schleimhäuten beim Eindringen der mit Widerhaken besetzten Härchen. Die Beschwerden können zwischen zwei Tagen und zwei Wochen lang anhalten. Die giftigen Haare der Raupen können leicht abbrechen und durch die Luft über 100 m weit verbreitet wer-den. Das Gift in den Brennhaaren ist über mehrere Jahre wirksam. Auch die Gespinstnester können mehrere Jahre als feste Gebilde aus Spinnfäden, Raupenkot, Häutungsresten und Puppenhüllen erhalten bleiben und stellen ebenso lange eine Gefahrenquelle für den Menschen dar.

Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und seiner Nester sollte von Fachleuten mit Vollschutzanzug und Atemschutz erfolgen. Diese ausgebildeten Fachleute über-nehmen auch die sachgerechte Entsorgung der entfernten Gespinstnester. Bei Verdacht auf  Befall sollte man sich an die  Abteilung Management des öffentlichen Raumes des jeweiligen Bezirksamtes wenden.
Weitere Informationen hier: https://www.hamburg.de/pflanzenschutz/eichenprozessionsspinner/