Die Finanzbehörde informiert, dass die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter am Donnerstag, den 23. Dezember und 30. Dezember 2021, entgegen den an Donnerstagen gewohnten längeren Öffnungszeiten nur verkürzt bis 14:00 Uhr geöffnet sind. Dabei gilt ab Montag, 20.12.2021, auch in den Publikumsdienststellen der Steuerverwaltung die 3G-Regel.
Die Informations- und Annahmestelle des Finanzamts Hamburg Barmbek-Uhlenhorst sowie die Außenstellen in Bergedorf, Bramfeld, Blankenese und Wandsbek sind pandemiebedingt weiterhin für das Publikum geschlossen. Steuererklärungen können aber auch dort in Briefkästen eingeworfen werden.
Finanzsenator Andreas Dressel: „Unsere Finanzämter sind auch im Jahresendgeschäft im Einsatz und nur mit wenigen Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Das ist insbesondere für Corona-betroffene Unternehmen wichtig, die von den verlängerten steuerlichen Hilfen profitieren können. Allerdings wird der Weihnachtszeit in der Weise besonders Rechnung getragen, dass Maßnahmen mit Eingriffscharakter mit größter Zurückhaltung getroffen und grundsätzlich in das neue Jahr verschoben werden, soweit hierdurch fiskalische Interessen nicht beeinträchtigt werden – das gilt z. B. für Fristabläufe zum Jahresende.“