Wie alle Hamburger Bezirksämter erstellt das Bezirksamt Wandsbek gegenwärtig die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für die Amtszeit 2019 bis 2023.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die bei der Verhandlung und der Urteilsfindung beim Amts- bzw. Landgericht mitwirken, während Jugendschöffinnen und Jugendschöffen am Jugendgericht tätig sind. Ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter wirken bei Rechtsstreitigkeiten im Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht mit.
Alle Schöffinnen und Schöffen üben ihr Ehrenamt für fünf Jahre aus und werden durch das Gericht in der Regel nicht mehr als zwölf Sitzungstage pro Jahr eingesetzt.
Für keines der genannten Ehrenämter ist eine juristische Vorbildung erforderlich.
Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt, für ehrenamtliche Verwaltungsrichter gilt keine Höchstaltersgrenze
- Meldeanschrift im Bezirksamtsbereich
- Körperliche und geistige Eignung
• Kein Vermögensverfall (keine Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit)
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Anforderung braucht jedoch nicht schul- oder berufsmäßig erworben zu sein.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten auf www.hamburg.de/schoeffenwahl oder unter 040 / 428 28 – 7000 weitere Informationen über Voraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren.