Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Farmsen-Berne 39 „Lienaustraße“

Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Durch den Bebauungsplan Farmsen-Berne 39 sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um auf stadteigenen Grundstücken Wohnungsneubau zu ermöglichen. Weiteres Ziel der Planung ist unter anderem, vorhandene Gehölzstrukturen zu sichern.

Zum Entwurf des Bebauungsplans Farmsen-Berne 39 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Planzeichnung) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wird in der Zeit bis einschließlich 9. Oktober 2024
die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Planunterlagen werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.

Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss.

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über “Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadt-und-Landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen des § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.