Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Jenfeld 30 Elfsaal soll zwischen den Straßen Elfsaal und Schiffbeker Weg in Jenfeld eine städtebauliche Neuordnung erfolgen. So wird eine Neubebauung des Planungsgebiets mit einer höheren baulichen Ausnutzung ermöglicht. Es wird angestrebt, hierdurch neuen Wohnraum zu schaffen. Die damit mögliche Lärmabschirmung am Schiffbeker Weg soll auch zu einer Erhöhung der Aufenthalts- beziehungsweise Lebensqualität im Plangebiet beitragen. Es sollen mindestens 50 Prozent und bis zu 100 Prozent der neuen Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnraum errichtet werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 2 Hektar und befindet sich im Eigentum der SAGA Unternehmensgruppe.
Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung mit anschließender Diskussion über den Bebauungsplan Jenfeld 30 „Elfsaal“ ein.
Die Veranstaltung findet statt am Montag, dem 11. September 2023, um 18 Uhr in der Aula der Max-Schmeling-Stadtteilschule, Denksteinweg 17, 22043 Hamburg.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Anschauungsmaterial kann von Montag, den 4. September, bis Freitag, den 8. September 2023, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr im Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, 4. Etage, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, und am Montag, dem 11. September 2023, ab 17:30 Uhr am Veranstaltungsort eingesehen werden. Online kann das Anschauungsmaterial vom 4. September bis zum 18. September 2023 unter https://bauleitplanung.hamburg.de (Verfahrensname: Jenfeld 30) eingesehen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, Beiträge online abzugeben.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll als sogenanntes „Sektorales Bebauungsplanverfahren“ beziehungsweise „Bebauungsplanverfahren zur Wohnraumversorgung“ durchgeführt werden. Dieses ist im Jahr 2021 mit dem Bauland-Mobilisierungsgesetz befristet in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt worden und dient der Schaffung zusätzlichen Wohnraumes im unbeplanten Innenbereich oder in Bereichen von übergeleitetem, alten Planrecht, wie es im Bereich des Plangebiets vorhanden ist. Dieses Verfahren ist auf Regelungen für den Wohnungsbau beschränkt; daneben gilt für die darin nicht zu regelnden Sachverhalte das bisherige Planrecht des Baustufenplanes fort.
Weitere Informationen zur Planung können auch im Internet unter https://www.hamburg.de/wandsbek/bebauungsplaene/ eingesehen werden.
Anlage: Karte Geltungsbereich, © Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung