Bäume fallen, Kosten steigen


Ab dem 1. Oktober dürfen in Hamburg wieder Bäume gefällt werden. Auch im öffentlichen Raum finden nun vermehrt Baumpflegemaßnahmen und Fällungen statt. Damit sich der Baumbestand langfristig nicht immer weiter verringert, müssen alle gefällten Bäume adäquat ersetzt werden – dafür sind im aktuellen Haushaltsplanentwurf jedoch nicht genügend explizite Mittel vorgesehen. Der NABU fordert vom Hamburger Senat eine auskömmliche Finanzierung und bietet den Hamburgerinnen und Hamburgern einen Leitfaden für drohende Baumfällungen.
„Wir sehen den drohenden Baumverlust mit großer Sorge. Durch die Fällungen wird der Gesamtbestand an Bäumen dezimiert und die gefällten Bäume müssen unbedingt ersetzt werden. Dafür müssen ausreichende Mittel zur Finanzierung bereitstehen. Das ist im aktuellen Entwurf des Haushaltsplans jedoch nicht der Fall. Wir fordern, dass der Senat genügend Geld in den Haushalt einstellt, bevor die Kettensägen heiß laufen. Alle gefällten Straßenbäume müssen zudem in adäquater Menge unter optimalen Standortbedingungen nachgepflanzt werden. Denn: Bäume sind wesentliche Eckpfeiler von Stadtklima, Biodiversität und Wohlbefinden“, sagt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg.
Eine ausreichende Finanzierung ist mit Blick auf den Haushaltsplanentwurf 2023/24 des Senats nicht zu erkennen. Pro Jahr sind dort 500.000 Euro (zuzüglich weiterer aber in ihrer Höhe nicht näher definierte Mittel) für Nachpflanzungen von Straßenbäumen vorgesehen. Laut Haushaltsentwurf sollen damit 720 Bäume gepflanzt werden. In den letzten Jahren wurden jährlich aber deutlich über 2000 Bäume pro Jahr gefällt. Und mit durchschnittlichen Kosten von 2143 Euro pro Nachpflanzung im Jahr 2021, könnten mit den vorgesehenen Mitteln nur 233 Bäume gepflanzt werden. Zudem sind wie überall Preissteigerungen zu erwarten.
„Bäume üben viele wichtige Funktionen für Lebensqualität und Artenvielfalt aus: Sie prägen das grüne Stadtbild, mildern das Stadtklima, produzieren Sauerstoff, filtern Schadstoffe und bieten außerdem Lebensraum und Nahrung für zahlreiche Tierarten. Daher hat es enorme Auswirkungen auf Mensch und Natur, wenn der Baumbestand schwindet. Ein alter Baum kann zudem nicht in all seinen Funktionen durch einen jungen Baum ersetzt werden“, mahnt Dr. Katharina Schmidt, Referentin für StadtNatur beim NABU Hamburg.
Jedes Jahr erreichen den NABU Hamburg zahlreiche Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zu Baumfällungen in ganz Hamburg, vor allem während der Fällsaison. Der NABU Hamburg informiert mit einer Baumschutz-Checkliste über Hintergründe und Handlungsmöglichkeiten, wenn jemand eine unrechtmäßige Baumfällung vermutet. Die Liste, die unter www.nabu-hamburg.de/checkliste  heruntergeladen werden kann, bietet Hilfestellung, was gegen drohende Fällungen unternommen werden kann.
Hintergrund:
Nach dem Sommerfällverbot aus Artenschutzgründen (Bundesnaturschutzgesetz §39) dürfen ab dem 1. Oktober bis zum 28. Februar im nächsten Jahr wieder Bäume gefällt werden. Aber Achtung: Alle Bäume auf privaten Flächen in Hamburg, die einen Stammdurchmesser von mindestens 25 cm in 1,30 m Stammhöhe haben, sind durch die Hamburger Baumschutzverordnung geschützt und dürfen nur mit einer Fällgenehmigung – ausgestellt vom zuständigen Bezirksamt – gefällt werden. Die Bezirke veröffentlichen ihre Fälllisten der Straßen- und Parkbäume über die Ausschüsse der Bezirksversammlung, sodass die Fällgründe nachvollzogen werden können.