Die Behörden haben die Kostendeckung der städtischen Gebühren überprüft und dem Senat in einigen Fällen Anpassungen an die aktuelle Kostenentwicklung vorgeschlagen. Der Senat hat die Gebührenänderungen heute beschlossen. Sie werden in Kürze im Hamburger Amtsblatt veröffentlicht und traten zum 1. Januar 2019 in Kraft.
Die meisten Gebührenanpassungen bewegen sich in einem Rahmen von rund zwei bis drei Prozent. Für die Beglaubigungen von amtlichen Dokumenten wird künftig ein Gebührenrahmen geschaffen, so dass die Gebühr nach Aufwand festgesetzt werden kann. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Gebührenanpassungen müssen das gebührenrechtliche Kostendeckungsprinzip berücksichtigen, sie bewegen sich gleichwohl alle in einem vertretbaren Rahmen. Erfreulich ist, dass wir bei den Beglaubigungen auch auf nachvollziehbare Kritik reagieren und sogar eine Gebührensenkung vornehmen konnten.“
Einzelbeispiele, die die Hamburgerinnen und Hamburger direkt betreffen:
Hausmüllentsorgung: Erhöhung der Gebühr um 1,9%. Dies führt zu durchschnittlichen Mehrkosten für einen Haushalt in Höhe von 4,20 Euro pro Jahr.
Gehwegreinigung: Die Gebühr für Wege, die laut Wegeverzeichnis von der Stadtreinigung gesäubert werden, steigt um 1,9%. Ein Besitzer eines Einfamilienhauses mit einer Grundstücksbreite von 15 Frontmetern und einer wöchentlichen Reinigungsfrequenz (Gebührenklasse 001) zahlt danach pro Frontmeter monatlich einen Cent mehr. Die Mehrkosten belaufen sich auf 1,80 Euro pro Jahr.
Beglaubigungen: Bei einfachen Beglaubigungsfällen kann zukünftig eine wesentlich geringere Gebühr erhoben werden als bisher. Beispiel: Gebühr für ein einseitiges Dokument bisher 10 Euro, künftig ab 4 Euro; Gebühr für ein vierseitiges Dokument bisher 22 Euro, künftig ab 4 Euro, gegebenen-falls zuzüglich Kopiergebühren. Schülerinnen und Schüler erhalten von ihrer Schule neben dem Abgangszeugnis bis zu zwei beglaubigte Kopien dieses Zeugnisses gebührenfrei, jede weitere beglaubigte Zeugniskopie kostet an ihrer Schule 8 Euro.
Weitere Auskünfte über die Einzelmaßnahmen geben die zuständigen Fachbehörden beziehungsweise öffentlichen Unternehmen.
Hintergrund: Die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg sind nach der Bundes- und Landesgesetzgebung dazu verpflichtet, Gebühren grundsätzlich kostendeckend zu erheben. Dabei werden individuell zurechenbare, öffentliche Leistungen dem Empfänger in Rechnung gestellt. Viele Gebühren sind von der Kostendeckung befreit, zum Beispiel aus sozialen Gründen, der Zweckmäßigkeit oder auch der bewussten Steuerung. Daneben gibt es Leistungen, die in den Gebührenordnungen komplett gebührenfrei gestellt werden.