Archiv für den Monat: September 2024

Stadtspaziergang zu Hamburgs Sehnsuchtszielen – Wunscherfüller des ASB-Wünschewagens berichten von erfüllten letzten Wünschen

Noch einmal auf die Elphi, in den Michel oder an den Landungsbrücken ein Fischbrötchen essen – Hamburg ist für viele Menschen in der letzten Lebensphase ein Sehnsuchtsziel. Da sie sich jedoch allein nicht mehr auf den Weg machen können, bringt der Wünschewagen des ASB Hamburg sterbenskranke Menschen an ihre Wunschorte.

Welche letzten Wünsche mit dem speziellen Krankentransporter in den vergangenen Jahren wahr geworden sind und was die Fahrgäste mit Elphi, Speicherstadt und Co. verbanden, Stadtspaziergang am Donnerstag, 10. Oktober, ab 17 Uhr.
Treffpunkt: Michel (vor dem Powalla Forum – Besucherzentrum St. Michaelis).

Ehrenamtliche Wunscherfüller und die zertifizierte Gästeführerin Martina Darkow begleiten die Gäste auf einer ca. 1,5-stündigen Führung, die auch Wissenswertes über Hamburg enthält.
Zu der Veranstaltung lädt der ASB-Wünschewagen im Rahmen der Hamburger Hospizwoche ein, die vom 5. bis 11. Oktober stattfindet.
Um Anmeldung wird gebeten per Mail wuenschewagen@asb-hamburg.de oder Telefon 040/83398-173.

Geländerbauarbeiten am Wandsbeker Mühlenteich

Das Bezirksamt lässt am Ablauf des Wandsbeker Mühlenteichs entlang der Wandse ein neues Geländer errichten.
Die Montage des Geländers wird Mitte September beginnen und rund eine Woche dauern. Innerhalb dieser Zeit wird der Unterhaltungsweg unterhalb der Brücke Mühlenstraße bis zur S-Bahnbrücke nicht passierbar sein. Ausweichmöglichkeiten bestehen über die Straßenüberquerungen im Bereich des Friedrichsberger Bahnhofes Richtung Eilbektal und Richtung Eilbeker Weg über die Mühlenstraßenbrücke. Zwischen Eilbeker Weg und Eilbektag und umgekehrt ist der Verbindungsweg entlang des S-Bahndammes und des Spielplatzes weiterhin nutzbar.
Der Neubau des Geländers wurde erforderlich, da das vorhandene Geländer nicht mehr repariert werden konnte. Um aktuelle Normen zum Schutz von Fahrradfahrerinnen und -fahrern einzuhalten, wird das neue Geländer mit 1,3 Metern etwas höher sein als der Bestand.
Abb. Umleitungsplan, © Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung/Bezirksamt Wandsbek

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Farmsen-Berne 39 „Lienaustraße“

Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Durch den Bebauungsplan Farmsen-Berne 39 sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um auf stadteigenen Grundstücken Wohnungsneubau zu ermöglichen. Weiteres Ziel der Planung ist unter anderem, vorhandene Gehölzstrukturen zu sichern.

Zum Entwurf des Bebauungsplans Farmsen-Berne 39 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Planzeichnung) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wird in der Zeit bis einschließlich 9. Oktober 2024
die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Planunterlagen werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.

Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss.

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über “Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadt-und-Landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen des § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.