Archiv für den Monat: August 2022

Kostenlose Impfung in Wandsbek

Das Bezirksamt bietet jeden 1. Mittwoch im Monat kostenlose Impfungen und Impfberatungen für Kinder und Erwachsene an

Kinder können gegen Masern-Mumps-Röteln, Varizellen, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hib, Pneumokokken, Hepatitis B und Meningokokken C geimpft werden. Erwachsene können sich gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und zur Grundimmunisierung auch gegen Kinderlähmung sowie Masern-Mumps-Röteln und Varizellen impfen lassen.

In dieser Impfsprechstunde wird die Pneumokokken-Impfung für Erwachsene über 60 Jahren angeboten. Die nächste Impfsprechstunde findet statt am Mittwoch, den 07.09.2022, von 14.00 bis 16.00 Uhr.

Es werden keine Reiseimpfungen und keine Reiseimpfberatung angeboten. Die Impfungen finden ohne Anmeldung – möglichst mit Impfausweis – im Bezirksamt Wandsbek, Gesundheitsamt statt.

Achtung:

Aufgrund der Corona-Pandemie wird in dieser Impfsprechstunde wie folgt verfahren:

Bitte nutzen Sie den Eingang Robert-Schuman-Brücke 8. Der Ausgang erfolgt über die Robert-Schuman-Brücke 4. Wir bitten Sie, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Bürgerinnen und Bürgern einzuhalten.

Weitere Fragen rund ums Impfen werden unter der Telefonnummer (040) 42881-2451/-2452 beantwortet.

Bezirkliche Ausländerdienststellen vereinheitlichen Servicezeiten

Ab Donnerstag, den 1. September 2022, werden die bezirklichen Ausländerdienststellen ihre Servicezeiten vereinheitlichen.

Die bezirklichen Ausländerdienststellen werden ihren Service ab dem 1. September 2022 anpassen. Sie sind die erste Anlaufstelle für ausländische Mitbürger:innen mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus.

Die Servicezeiten sind zukünftig an allen Standorten identisch:

Montag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Dienstag: 7.00 – 12.30 Uhr, Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag: 13.30 – 19.00 Uhr, Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr.

Die bezirklichen Ausländerdienststellen werden damit zukünftig an 30 Stunden pro Woche ihre Dienstleistungen rund um den Aufenthalt in Hamburg bzw. Deutschland anbieten. Der Zugang zu den Dienststellen ist auch weiterhin an eine Terminvereinbarung gebunden.

Für den Kontakt zur Dienststelle im Rahmen der Beantragung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln empfehlen wir die Nutzung des Online-Dienstes „Aufenthaltserlaubnis Hamburg“ unter dem folgenden Link: aufenthaltserlaubnis.hamburg.de.

Der Online-Dienst führt den Anwendenden (auf Wunsch auch in englischer Sprache) durch das Antragsverfahren. Nach dem Hochladen der erforderlichen Dokumente erfolgt der Besuch der Dienststelle im Rahmen einer Terminvereinbarung.

Auskünfte über Zuständigkeiten, Gebühren, Öffnungszeiten von weiteren Ämtern, erforderliche Unterlagen, etc. erhalten Sie unter der Behördennummer 040 115 (montags bis freitags von 7:00 bis 19:00 Uhr) oder im Internet unter www.hamburg.de/behoerdenfinder/.

Nach neuem Urteil: Pflichtteilsklauseln in Ehegatten-Testamenten überprüfen lassen 

Ehepartner setzen sich im gemeinsamen Ehegatten-Testament meist gegenseitig als Alleinerben ein und die Kinder als Schlusserben des längst lebenden Elternteils. Ganz sauber ist die Lösung nicht. Denn das deutsche Recht garantiert nahen Verwandten wie den eigenen Kindern ein Minimum an Erbe, wenn ein Elternteil verstirbt – den Pflichtteil. Diesen können Kinder selbst dann verlangen, wenn die Eltern sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.

Warten auf das Erbe liegt nicht jedem 

Damit einzelne Kinder nicht schon beim Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil fordern, enthalten die Ehegattentestamente meist eine Sanktionsklausel: Kinder, die beim Ableben des ersten Elternteils den Pflichtteil verlangen, sind auch nach dem Tod des zweiten Elternteils auf den Pflichtteil beschränkt. Damit soll verhindert werden, dass der überlebende Elternteil im Extremfall den Nachlass verkaufen muss, um der Pflichtteilsforderung eines Kindes nachzukommen. Außerdem sollen Kinder, die im ersten Erbfall den Pflichtteil erhalten, gegenüber denjenigen Kindern, die darauf verzichten, nicht übervorteilt werden. Zum Hintergrund: Der Pflichtteil besteht aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch.

Auskunftsrecht der künftigen Erben 

Um den Pflichtteil berechnen zu können, ist das Kind auf die Auskunft des überlebenden Elternteils über den Bestand und den Wert des Nachlasses angewiesen. Das kann bei größeren Vermögen sehr viel Aufwand bedeuten, weil dann meist ein Nachlassverzeichnis erstellt werden muss. Spitzfindige Erben sind kürzlich auf die Idee gekommen, dass bereits das Auskunftsverlangen eines Geschwisters der Geltendmachung des Pflichtteils gleichkomme. Konsequenz: Der Auskunft verlangende künftige Erbe würde damit seine Erbenstellung verlieren und wäre auf den Pflichtteil beschränkt, d.h. die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Auskunft dient der Entscheidungsfindung 

Wie das Erbrechtsportal „Die Erbschützer“ berichtet, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main diese allzu enge Interpretation der Sanktionsklausel abgelehnt. Begründung: Zwar werde der Erbe durch das Auskunftsverlangen eines Kindes belastet. Diese Informationen seien für das Kind aber erforderlich, um sich entscheiden zu können, ob es gleich seinen Pflichtteil verlangen möchte oder bis zum nächsten Erbfall wartet.

Der Trick mit dem frühen Anerkenntnis 

„Ehepartner, die bereits das Auskunftsverlangen ihrer Kinder als Zumutung empfinden, sollten im Testament genauer formulieren, dass das Erbe weg ist, sobald ein Kind den Pflichtteil oder Auskunft verlangt“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Sven Gelbke. Der Geschäftsführer des Erbrechtsportals „Die Erbschützer“ weist allerdings darauf hin, dass die Trennung von Auskunftsanspruch und Zahlungsanspruch für viele Laien unverständlich ist. Das nutzen findige Anwälte aus. Sie schreiben dem Auskunft verlangenden Erben, dass sie den Auskunftsanspruch anerkennen. Viele Erben lassen es daraufhin erst einmal auf sich beruhen, weil sie auf das Anerkenntnis vertrauen. Was sie aber ohne anwaltliche Beratung nicht wissen können: „Sind drei Jahre abgelaufen, kann sich die Gegenseite auf Verjährung des Zahlungsanspruchs berufen. Das heißt: Auskunft über den Nachlassbestand kann man zwar weiter fordern, eine Zahlung aber gibt es nicht mehr. Hier ist bei der Durchsetzung der Rechte für übergangene Erben höchste Vorsicht geboten“, warnt Gelbke.

„Norddeutsche Luftfahrtgeschichte in Schlaglichtern.55 prägende Orte und Ereignisse“


Die wichtigsten Flughäfen, Erprobungsstellen und Luftfahrzeuge
Die industrielle und verkehrswirtschaftliche Entwicklung Norddeutschlands ist eng mit der Luftfahrt verbunden, die hier ihren Anfang nahm. Otto Lilienthal legte mit seinem Studium des Vogelfluges in Anklam einen Grundstein für den Flug des Menschen. Bernd-Rüdiger Ahlbrecht präsentiert in diesem reich bebilderten Band 55 Schlaglichter aus der bewegten und wechselvollen Geschichte der norddeutschen Luftfahrt, die mit außergewöhnlichen Begebenheiten, faszinierenden technischen Innovationen, aber auch Widersprüchlichkeiten und dramatischen Schattenseiten einhergingen. Die Anfänge der deutschen Seenotrettung aus der Luft in Bad Zwischenahn, das hanseatische Luftkreuz oder der Linien- und Charterverkehr zu den Nordseeinseln, die Erprobungsstellen in Travemünde und Tarnewitz oder die Seefliegerei in Pütnitz – diese Reise in die Vergangenheit wartet mit bedeutenden Orten und prägenden Ereignissen auf, erinnert aber auch an dunkle Kapitel wie Kriege und Tragödien. Die Luftfahrtgeschichte Norddeutschlands – informativ, spannend und abwechslungsreich. Bernd-Rüdiger Ahlbrecht ist Vorsitzender der Gesellschaft zur Bewahrung von Stätten deutscher Luftfahrtgeschichte und ist ein profunder Kenner der deutschen Luftfahrtgeschichte, insbesondere in Norddeutschland und der Region Berlin-Brandenburg. Er ist dank zahlreicher Publikationen bei Luftfahrtfans bestens bekannt.
Bernd-Rüdiger Ahlbrecht: Norddeutsche Luftfahrtgeschichte in Schlaglichtern. 55 prägende Orte und Ereignisse, 128 Seiten, ca. 160 Abb., Format 17,0 x 24,0 cm, Hardcover, ISBN: 978-3-96303-291-2                                  

Highlights der VHS Ost im September

Informationen zum umfangreichen Programmangebot und den Corona-Regelungen für die Präsenzkurse sind stets aktuell unter www.vhs-hamburg.de zu finden.

Die Online-Kurse finden mit ZOOM Meeting statt (www.zoom.us). Der Link zum Kurs wird vor Kursbeginn per E-Mail mitgeteilt. Voraussetzungen: PC- und Internetgrundkenntnisse, E-Mail-Adresse, Computer mit Internet-Zugang und ZOOM-App, Kamera, Lautsprecher und Mikrofon.

Computerkurs für Ältere: Erste Schritte am PC

In ruhiger Atmosphäre und unter fachkundiger Anleitung in verständlichen Worten unternehmen die Teilnehmenden Ihre ersten Schritte am PC. Sie lernen wichtige Aufgaben des Betriebssystems Windows kennen, Texte zu schreiben, zu gestalten, zu bearbeiten, zu drucken und mit Dateien umzugehen. Sie machen Gebrauch von den Informationsmöglichkeiten des Internets und üben den Umgang mit E-Mails. Es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt. Termine: ab Mo., 5.9., 14-16.45 Uhr, 8 Termine, VHS-Zentrum Ost, Berner Heerweg 183, Kursnr. 2119ROF02 (165 €)

Weben am Webrahmen – Basiskurs

Den Webrahmen und anderes Web-Werkzeug lernen die Teilnehmenden in diesem Kurs kennen. Gemeinsam erarbeiten sie alle Schritte vom Garn zum fertigen Stoff in Theorie und Praxis. Dazu gehört die Projektplanung, das Einrichten des Webrahmens und natürlich das Weben selbst. Weitere Themen sind: Materialauswahl, Mustergestaltung, Fehlervermeidung, Fehlerbehebung und Nachbehandlung. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Im Kurs werden Webrahmen zur Verfügung gestellt. Bitte mitbringen: Schere, Maßband, Taschenrechner, Papier und Stift. Die Anforderungen an das mitzubringende Garn, mit dem gewebt werden soll, werden vor Kursbeginn mitgeteilt. Zu den Kursinhalten werden schriftliche Unterlagen digital zur Verfügung gestellt. Termine: ab Mo., 5.9., 18-20 Uhr, 10 Termine, VHS-Zentrum Ost, Berner Heerweg 183, Kursnr. 0424ROF23 (159 €)

Yoga für Frauen mit Krebserkrankung

Yoga bietet eine Vielfalt an Atem- und Körperübungen, die speziell angepasst werden können, um nach Therapien die Regenerationsfähigkeit zu aktivieren und mögliche Bewegungseinschränkungen zu reduzieren. Das hilft sowohl dem Körper, wieder „Lebendigkeit“ zu spüren, als auch dem Geist, um das Gedanken-Karussell einmal zu verlassen. Es geht darum, den eigenen Rhythmus zu entdecken, einen wohlwollenden und achtsamen Umgang mit sich selbst zu erfahren und wieder Vertrauen in den Körper und das Leben zu bekommen. Diese wertvollen Erfahrungen können sich dann auch in den Alltag integrieren. Erfahrungen mit Yoga sind nicht erforderlich. Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, großes Handtuch zum Bedecken der Matte, Decke, warme Socken, bei Bedarf ein flaches Kissen. Termine: ab Mi., 7.9., 14.30-16 Uhr, 10 Termine, VHS-Zentrum Ost, Berner Heerweg 183, Kursnr. 8479ROF15 (131 €)

Fitness fürs Gehirn

Konzentrations- und Gedächtnistraining mit Schwung, vielerlei Übungen und viel Spaß lässt die „grauen Zellen“ beweglich bleiben, stärkt das Gedächtnis, führt zu besserer Konzentrationsfähigkeit und fördert so ganz nebenbei auch noch die Kreativität. Das alles ganz locker und entspannt – und ohne Leistungsdruck! Termine: ab Di., 13.9., 16.15-17.45 Uhr, 10 Termine, VHS-Zentrum Ost, Berner Heerweg 183, Kursnr. 2950ROF13 (72 € zzgl. Umlage für Kopien)

Musikstadt Oslo – Vortrag und Diskussion

Kaum eine Stadt kann ein so umfangreiches Musikleben aufweisen wie die Hauptstadt Norwegens. Etliche Festivals mit über 5000 Konzerten im Jahr, darunter alle Musikgenres, sind nicht so leicht zu toppen. Wulf Hilbert hat sich in Oslo mit der norwegischen Musikgeschichte befasst und nachgeforscht, wo berühmte Musiker/-innen gewohnt und ihre Kreativität entfaltet haben. Bilder und Musikbeispiele untermalen den Vortrag; anschließend wird zur Diskussion eingeladen. Termin: Mi., 14.9., 19-20.30 Uhr, VHS-Zentrum Ost, Berner Heerweg 183, Kursnr. 0600ROF02 (10 €)

Buchführung – Grundlagen

Es werden die Grundlagen der Buchführung vermittelt, die den Einstieg und das Verständnis in das betriebliche Rechnungswesen darstellen. Folgende Themen werden behandelt: Aufgaben der Buchführung, rechtliche Grundlagen, Inventur, Bilanz, Belegorganisation, Aufgaben und Aufbau der Kontenrahmen, praxisrelevante Geschäftsfälle auf Bestands- und Erfolgskonten, Umsatzsteuer und Vorsteuer, Abschluss über GuV und Bilanz. Termine: Fr., 16.9., 18-21 Uhr, Sa., 17.9., 10-18 Uhr, Fr., 23.9., 18-21 Uhr, Sa., 24.9., 10-18 Uhr, VHS-Zentrum Ost, Berner Heerweg 183, Kursnr. 2531ROF01 (178 €)

Zum Kennenlernen: Weben am Webstuhl

Wie wäre es, ein Küchenhandtuch, einen Tischläufer, Teppich, Kissen oder Schal selbst herzustellen? In diesem Kurs lernen Interessierte die Grundlagen des Webhandwerks kennen: Was ist Kette und Schuß und wie geht das eigentlich? Wie schafft man Verbindungen durch Hebung und Senkung und wie entsteht das Muster? An einem Wochenende können sie an einem fertig vorbereiteten, eingezogenen Webstuhl ein Stück Stoff herstellen und weben wie „wild“. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.

Bitte mitbringen: Schere, Maßband und dicke Socken (am Webstuhl mit Tritten wird ohne Schuhe gewebt). Garne sind vorhanden, können aber auch gerne mitgebracht werden. Vorhandenes Material wird nach Gramm abgerechnet und liegt bei ca. 5 € pro 100 g, je nach Material. Es stehen fertig eingerichtete Webstühle mit 4 und 8 Schäften bereit. Termine: Sa., 17.9., 12-17.45 Uhr, und So., 18.9., 12-17.45 Uhr, VHS-Zentrum Ost, Berner Heerweg 183, Kursnr. 0422ROF02 (124 €)

Workshop: Selbstverteidigung und Selbstbehauptung

Bei aggressionsgeladenen Situationen im öffentlichen Raum ist häufig unklar, was besser wäre: standhaft bleiben oder ausweichen. Mit einer Kombination aus traditionellen asiatischen Kampfkünsten und effektiven Selbstverteidigungstechniken können die Teilnehmenden lernen, sich besser zu behaupten. Abwehrübungen und mentale Trainingseinheiten machen sicherer im eigenen Angst- und Panikverhalten. Wahrnehmungsschulung ermöglicht eine realistische Situationseinschätzung und situationsangemessene Gegenwehr. Bitte mitbringen: Sportkleidung, Hallenschuhe und etwas zu trinken. Termine: Sa., 24.9., 10-16.30 Uhr, und So., 25.9., 10-14 Uhr, VHS-Zentrum Ost, Berner Heerweg 183, Kursnr. 8271ROF23 (72 €)

Mittagsmenü für Gesellige: Plietsch gekocht – Fisch & Fenchel

Wer mittags lieber in größerer Runde kocht und isst und sich über etwas Gesellschaft freut, ist hier genau richtig! Gemeinsam wird ein raffiniertes Drei-Gang-Menü zubereitet und genossen. Unter professioneller Anleitung gibt es neue geschmackliche Inspirationen und den ein oder anderen Küchenkniff dazu. Bitte mitbringen: bei Bedarf Getränke, auch Gefäße für evtl. übriggebliebene Köstlichkeiten sind empfehlenswert. Termin: Di., 27.9., 10.30-14.15 Uhr, VHS-Zentrum Ost, Berner Heerweg 183, Kursnr. 8525ROF50 (47 €)

Sprachkurse für Anfänger

Französisch – ab Mi., 7.9., 9.30-11 Uhr, 14 Termine, Ohlendorff’sche Villa, Im Alten Dorfe 28, Kursnr. 5511ROA05 (159 €)

Italienisch – ab Sa., 10.9., 10-15.15 Uhr, 4 Termine, VHS-Zentrum Ost, Berner Heerweg 183, Kursnr. 5611ROF40 (142 €) / ab Di., 13.9., 18-19.30 Uhr, 14 Termine, Online (zoom), Kursnr. 5611ROF01 (122 €) / ab Di., 20.9., 16.15-17.45 Uhr, 14 Termine, Ohlendorff’sche Villa, Im Alten Dorfe 28, Kursnr. 5611ROA01 (159 €)

Dänisch – ab Mo., 12.9., 18-19.30 Uhr, 14 Termine, VHS-Zentrum Ost, Berner Heerweg 183, Kursnr. 6011ROF01 (122 €)

Spanisch – ab Mo., 12.9., 19.45-21.15 Uhr, 14 Termine, Online (zoom), Kursnr. 5711ROA01 (122 €)

Englisch – ab Di., 13.9., 18-19.30 Uhr, 14 Termine, VHS im Campus Steilshoop, Gropiusring 43 a, Kursnr. 5311ROB02 (61 €)

Das Team der VHS Ost informiert und berät telefonisch unter der Rufnummer 428 853-0 oder per E-Mail unter ost@vhs-hamburg.de. Alle genannten Kurse sowie viele weitere sind auch im Internet zu finden unter www.vhs-hamburg.de.

Umweltbehörde zur aktuellen Gewässersituation: Verschlechterung aufgrund der Wetterlage möglich

Aufgrund der hohen Temperaturen und der fehlenden Niederschläge sind die Wasserstände insbesondere in vielen kleineren Fließgewässern und auch stehenden Gewässern auf niedrigem Niveau. Das Auftreten von massiven Blaualgenblüten ist gerade im Bereich stehender oder langsam fließender Gewässer sehr wahrscheinlich bzw. wird bereits beobachtet.

Die aufgeheizten Wassertemperaturen können in Verbindung mit zu hohen Nährstoffgehalten und der Niedrigwassersituation auch in den kleineren Hamburger Stadtgewässern wie z. B. Tarpenbek, Wandse und Schleemer Bach zu einer angespannten Sauerstoffsituationen führen. Kommt es dann  zu heftigen lokalen Niederschlagseinträgen in die Gewässer, führt der biologische Abbau des durch den heftigen Niederschlag zusätzlich eingetragenen organischen Materials (u. a. Pollen, Staub, Erde oder auch Schadstoffe von den Straßenoberflächen) zu einer weiteren Sauerstoffzehrung. Fischsterben sind dann auch in diesen Gewässern möglich.

In Unter diesen Umständen bittet die Umweltbehörde, die Hamburgerinnen und Hamburger, folgendes zu beachten:

  • Das Baden in Gewässern, in denen Blaualgen beobachtet werden („grüner Teppich“) sollte aus gesundheitlichen Gründen unterlassen werden; insbesondere Kinder und Hunde sollten von Blaualgenansammlungen – auch im Uferbereich – ferngehalten werden.
  • Das auf Grund von Blaualgen angeordnete Badeverbot an ausgewiesenen Badegewässern (derzeit am Öjendorfer See) ist unbedingt zu befolgen (aktuelle Infos unter: www.hamburg.de/badegewaesser).
  • In Badegewässern  können bei Temperaturen ab 20 Grad auch Zerkarien, die einen juckenden, aber in der Regel ungefährlichen Ausschlag verursachen, auftreten.
  • Die im Rahmen des Gemeingebrauchs erlaubnisfreie, aber begrenzte Entnahme von Wasser aus den kleineren Oberflächengewässern sollte eingestellt werden, um die ohnehin geringen Wassermengen nicht weiter zu reduzieren.
  • Beim Auftreten von Fischsterben ist die Rufnummer 42840 23 00 zu informieren; von dort wird dann das Abfischen der Kadaver veranlasst.
  • Keine Wasservögel füttern: Wenn Sie sich auch für die Verbesserung der hamburgischen Gewässer einsetzen wollen, verzichten Sie auf das Füttern von Wasservögeln, da zum einen die Tiere kein Brot vertragen und zum anderen die Gewässer durch das übermäßige Nährstoffangebot stark belastet werden.

Bei länger andauernden hohen Temperaturen und fehlenden Niederschlägen gibt es derzeit keine wirkungsvollen Maßnahmen, um die niedrigen Wasserstände, das Austrocknen einiger Gewässer sowie ein Fischsterben zu verhindern. Insbesondere kleine, stehende oder nur gering fließende Gewässer sind gefährdet. Das „Verrieseln“ von Frischwasser ist nicht sinnvoll, da es nur einen lokal und zeitlich eng begrenzten Effekt hat und nicht dauerhaft möglich ist. Durch die seit mehreren Jahren durchgeführte Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der hamburgischen Gewässer durch die Umweltbehörde gemeinsam mit den Wasserbehörden der Bezirksämter soll der Zustand der Gewässer so verbessert werden, dass sie auch Extremsituationen besser überstehen können.

Mögliche Maßnahmen an kleineren Gewässern um u. a. einem Sauerstoffmangel vorzubeugen sind z. B.:

  • Die dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung zum Erhalt bzw. Verbesserung des naturnahen Wasserhaushalts
  • Gewässerrenaturierungen
  • Verbesserung der Gewässerstruktur
  • Gewässerrandstreifen
  • Niederschlagswasserbehandlung vor Einleitung in ein Gewässer

Auch wenn schon eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt wurde, benötigt die Umsetzung aller Maßnahmen einen längeren Zeitraum. Die positiven Auswirkungen von Maßnahmen auf die Gewässer setzen zudem zeitverzögert ein.

Eröffnung des DRK Secondhandshops für Kinder „LüttePlünn“ in Wandsbek

Gut erhaltenen Dingen ein zweites Leben schenken, nachhaltig handeln und zugleich Kinderherzen höherschlagen lassen; mit diesem Ziel eröffnet der DRK Kreisverband Hamburg-Nordost e. V. ab dem 09.09.2022 seinen Secondhandshop für Kinder am Standort Wandsbek-Marienthal. In der Gustav-Adolf-Straße 88 erwarten Sie schöne Kleidungsstücke bis Größe 140 zu tollen Preisen, aber auch gut erhaltene Spielsachen, leckerer fair gehandelter Kaffee und ein freundliches Beratungsteam.

Mit dem Gewinn aus den Verkäufen werden soziale Projekte in der Nachbarschaft gefördert. Lernen Sie den neuen Shop und den DRK Kreisverband kennen. Schauen Sie einfach vorbei! Adresse: Gustav-Adolf-Straße 88, 22043 Hamburg Eröffnungsdatum: 09.09.2022 Uhrzeit: 11:00 – 18:00 Uhr Reguläre Öffnungszeiten ab dem 10.09.22: Mi.-Fr.: 11:00 – 18:00 Uhr Sa.: 12:00 – 16:00 Uhr Am verkaufsoffenen Sonntag, den 25.09. von 13:00-18:00 Uhr wird zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten ein Kinderfest mit vielen spannenden Aktivitäten veranstaltet.

Erste Eindrücke des Shops können Sie auf dem Instagram-Kanal sammeln: luettepluenn_secondhandshop. Sie wollen sich beteiligen? Für den Verkauf im Shop suchen wir interessierte Ehrenamtliche und Sachspenden. Melden Sie sich bei Interesse einfach bei Lisa Grunewald – grunewald@drk[1]hamburg-nordost.de oder 0162-25025.

Dürfen Mieter eine Solaranlage auf dem Balkon installieren?

Solaranlage, die an einem Balkongitter angebracht wurde
 
Petra H. aus Freiburg:
Ich möchte aufgrund der steigenden Energiekosten Geld sparen und meinen eigenen Strom erzeugen. Darf ich dafür als Mieterin eine Mini-Fotovoltaikanlage auf meinem Balkon installieren?
 
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Mieter müssen aktuell mit erheblichen Mehrkosten für Energie rechnen und sehen sich daher zunehmend nach Einsparpotenzialen um. Eine eigene Solaranlage kann da eine gute Lösung sein. Mittlerweile gibt es auch sogenannte Stecker-Solargeräte, die sich auf dem Balkon montieren oder aufstellen lassen und Strom für den Eigenbedarf produzieren. Mieter sollten aber auf jeden Fall vor dem Kauf den Vermieter um Erlaubnis bitten. Wenn die Anlage baurechtlich zulässig ist, optisch nicht stört, sich leicht zurückbauen lässt und fachmännisch installiert ist, darf er die Aufstellung einer Solaranlage auf dem Balkon nicht pauschal ablehnen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ein triftiger und sachlicher Grund vorliegt. Beim Anbringen müssen Mieter außerdem darauf achten, die Bausubstanz nicht zu beschädigen – etwa durch Bohrlöcher in den Wänden – und es darf keine Brand- oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen. Ein entsprechendes Urteil hat das Amtsgericht Stuttgart am 30. März 2021 gefällt (Az. 37 C 2283/20). Ist die Solaranlage allerdings von außen zu sehen und verändert den optischen Eindruck des Hauses, kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern. Sind im Mietvertrag bereits Regelungen dazu festgelegt, sind Mieter dazu verpflichtet, sich daran zu halten oder das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Übrigens: Bevor Mieter mit der Stromerzeugung starten, müssen sie zunächst ihren Netzbetreiber über die Anlage informieren. Einige Anbieter stellen dafür auf ihrer Website Musterformulare zur Verfügung, alternativ können Mieter auch den Musterbrief des Verbands der Elektrotechnik nutzen. In manchen Fällen ist zudem der Austausch des Stromzählers notwendig. Denn: Alte Zähler zählen bei Stromeinspeisung oft rückwärts, wenn gerade nichts verbraucht wird. Dies ist aus Sicht der Stromversorger unzulässig. (Anzeige)

Sonnenstich vs. Hitzschlag: Wo liegt der Unterschied?

Young woman with heatstroke on a beach
 
Im Sommer verbringen die meisten Menschen viel Zeit draußen. Doch hohe Temperaturen und intensive Sonneneinstrahlung können schnell zu einem Hitzschlag oder Sonnenstich führen. Im Ernstfall ist es dann wichtig, die Symptome richtig deuten zu können. Was der Unterschied zwischen Hitzschlag und Sonnenstich ist, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen im Notfall ergriffen werden sollten und was vorbeugend hilft, weiß Carsten Sellmer, Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung.
 
Sonne und Hitze als Ursachen
Ein Sonnenstich kann auftreten, wenn Kopf und Nacken ungeschützt und über längere Zeit intensiver Sonnenstrahlung ausgesetzt sind. „Es kommt dann zu einem Hitzestau unter dem Schädel, was zu einer Reizung der Hirnhäute und unter Umständen auch zu Entzündungsreaktionen führt“, erläutert Carsten Sellmer. In der Folge besteht das Risiko für eine Schwellung des Gehirns und einen erhöhten Hirndruck. Ein Hitzschlag entsteht dagegen durch eine zu hohe Wärmebelastung des gesamten Körpers und tritt etwa bei Sport oder Arbeiten im Freien an heißen Tagen auf. „Der Körper kann seine Temperatur dann nicht mehr richtig regeln“, informiert der Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung. „Sonnenstich und Hitzschlag entstehen also auf unterschiedliche Weise.“ Wichtig zu wissen: Ein Hitzschlag ist sehr viel gefährlicher als ein Sonnenstich, da der Wärmestau im Körper besonders schnell lebensbedrohlich werden kann.
 
Symptome bei einem Sonnenstich
Wer beispielsweise mittags in der prallen Sonne am See oder im Garten liegt, klagt danach unter Umständen über Schwindel, Kopfschmerzen, Kreislaufbeschwerden, Übelkeit, Unruhe, Ohrengeräusche oder Mattigkeit. „Das alles können Anzeichen für einen Sonnenstich sein“, so der Gesundheitsexperte. Wer zusätzlich noch einen heißen, geröteten Kopf und einen im Vergleich dazu kühleren Körper hat, hat mit Sicherheit zu viel Zeit in der Sonne verbracht. Darüber hinaus gehören auch Fieber, Erbrechen, Nackenschmerzen und -steifheit, ein erhöhter Pulsschlag und Benommenheit oder Bewusstseinsstörungen zu den Symptomen für einen Sonnenstich.
 
Symptome bei einem Hitzschlag
Da ein Hitzschlag ein gesundheitlicher Notfall ist, sollten anwesende Personen die Symptome schnell zuordnen können. „Kommt es nach der anstrengenden Gartenarbeit oder einer ausgiebigen Joggingrunde bei über 30 Grad zu geröteter, heißer, trockener Haut, einem erhöhten Pulsschlag mit niedrigem Blutdruck, Krämpfen oder Halluzinationen, kann das auf einen Hitzschlag hindeuten“, erläutert Sellmer. Typisch sind außerdem eine ausbleibende Schweißproduktion, ein Anstieg der Körpertemperatur auf bis zu über 40 Grad sowie Bewusstseinseintrübungen und Bewusstlosigkeit.
 
Im Notfall schnell handeln
Bei einem Hitzschlag ist es in jedem Fall lebensgefährlich, abwartend zu reagieren: „Auch wenn die betroffene Person noch gut ansprechbar ist, sollten Anwesende bei ersten Anzeichen sofort einen Notarzt rufen“, betont Sellmer. Weitere Maßnahmen: Sofort raus aus der Sonne, hinlegen, den Körper mit Tüchern kühlen und, falls notwendig, Erste Hilfe leisten. Ist der Betroffene bei Bewusstsein, sollte er kühles, aber nicht zu kaltes Wasser trinken. „Bei Verdacht auf einen Sonnenstich gilt auch hier als oberstes Gebot: Ohne Verzögerung aus der Sonne gehen und Kopf und Nacken mit feuchten Tüchern kühlen“, so Sellmer. Er empfiehlt Betroffenen außerdem, sich mit erhöht gelagertem Oberkörper hinzulegen. Gegen Kopfschmerzen können Schmerzmittel helfen. Zusätzlich viel kühles, aber nicht eiskaltes Wasser trinken. Treten Symptome wie Teilnahmslosigkeit oder heftiges Erbrechen auf, sollten Betroffene umgehend ins Krankenhaus gebracht werden.
 
Tipps zur Vorbeugung für heiße Tage
Um sich bei hohen Temperaturen an heißen Tagen zu schützen, ist es am besten, sich tagsüber in kühleren Innenräumen oder im Schatten aufzuhalten. Ansonsten gilt: unbedingt eine Kopfbedeckung tragen. „Wer trotz Hitze Sport machen möchte, sollte das Training auf den Morgen oder Abend verschieben“, empfiehlt der IDEAL-Gesundheitsexperte. Anstelle von schwer verdaulichen Gerichten lieber mehrere kleine, gesunde Mahlzeiten zu sich nehmen und viel Wasser trinken. Hilfreich ist außerdem luftige, helle Kleidung. „Besonders Kinder und geschwächte Menschen bekommen schnell Probleme und sollten Hitze daher so weit wie möglich meiden“, warnt Sellmer. Im Sommer sollte zudem niemand – auch kein Tier – im geparkten Fahrzeug zurückgelassen werden, da die Temperatur hier schnell auf über 60 Grad ansteigen kann. (Anzeige)
 
Mehr Gesundheits-Tipps im IDEAL Magazin unter https://www.ideal-versicherung.de/magazin/.

Die Wahrheit über Gewittertierchen  

Bevor es gewittert, tauchen sie plötzlich in Schwärmen auf und landen auf allem, was gerade im Weg ist: Gewittertierchen, in der Fachsprache der Biologen Thripse genannt. Die winzig kleinen schwarzen Insekten sind besonders gut auf heller Kleidung zu sehen und krabbeln auf freien Hautstellen.  

In den nächsten Tagen stehen uns Gewitter bevor und dann wird es auch wieder kribbelig auf der Haut. Denn in schwüler Gewitterluft sind sie plötzlich überall: Gewittertierchen. Die kleinen Fransenflügler sind keine Flugkünstler, sondern reine Schönwetterflieger, denn von sich aus können sie kaum fliegen. Vielmehr nutzen sie die durch sommerliche Thermik ausgelösten Aufwinde, um sich in der Luft zu halten. Sonniges Wetter bei Temperaturen von über 20 Grad lässt die Insekten aufsteigen. An warmen Tagen sind sie dann in großer Anzahl weit verteilt in höheren Luftschichten unterwegs. Wenn sich an einem hochsommerlichen Tag aber ein Gewitter entwickelt, bekommt man den Eindruck, dass die winzigen Tierchen auf einmal ringsumher wimmeln. Können Thripse ein Gewitter anzeigen und wenn ja, woher wissen sie, dass es krachen wird?  Der Biologe und Fachmann auf dem Gebiet der Fransenflügler (Thysanopteren) Dr. Manfred R. Ulitzka (http://www.thrips-id.com/de/) kennt die Fähigkeiten der Gewittertierchen. 

Was passiert mit den Gewittertierchen, wenn ein Gewitter aufzieht? 

Ein sich entwickelndes Gewitter sorgt dafür, dass die Thripse, die sich zuvor bis in eine Höhe von mehreren Kilometern in der Luft verteilen, in die unteren Luftschichten absinken und nah am Boden konzentrieren. Sie versuchen zu landen und nutzen jedes Objekt, das sich dazu anbietet – auch den Menschen. Die Sichtbarkeit von Gewittertierchen kann also durchaus ein drohendes Gewitter anzeigen. Richtige Gewitterpropheten sind Thripse allerdings kaum, denn sobald wir die kleinen Insekten wahrnehmen, ist die Entwicklung des Gewitters schon im vollen Gange und bereits für jeden offensichtlich. 

Woher wissen Thripse, dass ein Gewitter bevorsteht? 

Gewitterwürmchen werden durch einen bedeutenden physikalischen Faktor zur Landung gezwungen: Die Veränderung der Feldstärke vor einem Gewitter. Die entstehende Gewittersituation übt durch die elektrische Feldschwankung Einfluss auf das Flugverhalten vieler Tiere aus, so auch auf die Thysanopteren. Die genauen Gründe für ihr Verhalten sind wissenschaftlich noch nicht geklärt. “Bei schönem Wetter beträgt die Feldstärke des ‘Schönwetterfeldes’ etwa 100 bis 300 Volt/Meter. Entsteht ein Gewitter, so steigt die Feldstärke an und kann Werte von bis zu 50.000 Volt/Meter erreichen, dann drohen Blitz und Donner,“ erklärt Björn Goldhausen, Pressesprecher und Meteorologe von WetterOnline.   

Die Thripse sind bei niedriger Feldstärke in allen Luftschichten bis in große Höhen unterwegs und lassen sich von der Thermik treiben. Die Gewittertierchen und andere kleine Insekten reagieren mit ihrem Flugverhalten auf höhere Feldstärken und stellen ihre Flugaktivität spätestens bei einer Feldstärke von 8.000 Volt/Meter komplett ein. Sie legen dann einfach ihre Flügel an und sinken ab. 

Warum landen die Tiere dann ausgerechnet auf Menschen?

Helle Farben sind für die Insekten besonders attraktiv. Thripse können jedoch ihr Flugverhalten kaum bestimmen. In erster Linie werden sie vom Wind getragen und können die Flugrichtung durch ihre Flügelstellung nur geringfügig ändern und dies auch nur so lange, wie der Wind schwach ist. Thripse landen daher eher zufällig auf Menschen.