Wintergrillen auf dem Balkon oder im Garten erfreut sich immer größerer Beliebtheit und ist nicht mehr nur etwas für Hartgesottene. Wer auch im Winter draußen Käse, Gemüse oder Fleisch brutzeln will, sollte jedoch ein paar Dinge beachten. Wie Grillfans Pannen und Unfälle beim Wintergrillen vermeiden, wissen Dimitar Gouberkov, Unfallexperte von ERGO, und Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV. |
Sicherer Standort |
Niedrige Temperaturen, unbeständiges Wetter sowie Schnee und Regen können das Wintergrillen zu einer Herausforderung machen. Besonders wichtig ist daher ein sicherer Standort für den Grill. Idealerweise ist der Platz trocken, vor Wind geschützt, in der Nähe des Hauses und hat genügend Abstand zu brennbaren Materialien. „So ist die Gefahr, dass beispielsweise ein starker Windstoß Funken auf Personen, Sitzgelegenheiten oder trockene Büsche oder Bäume weht, gering“, sagt Dimitar Gouberkov. Damit der Grill stabil steht, ist es ratsam, den Boden vorher von Laub, Schnee oder Eis zu befreien und auch der Weg zum Grill sollte freigeräumt sein. Unter einem Pavillon oder einer Markise sollten besser nur die Gäste stehen. Ist der Grill darunter aufgestellt, besteht bei Funkenflug leicht Brandgefahr. |
Hausverbot für den Grill |
Und ganz wichtig: Egal wie ungemütlich das Wetter ist, der Grill muss im Freien bleiben. Nicht nur, weil die Brandgefahr in Wohnräumen besonders hoch ist: „Hier kann auch das Kohlenmonoxid, das beim Abbrennen von Holzkohle oder Grillbriketts entsteht, nicht abziehen. Das kann zu gefährlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen führen“, warnt Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV. |
Gute Beleuchtung |
Im Winter setzt die Dämmerung schon am Nachmittag ein, innerhalb kürzester Zeit ist es dunkel. „Umso wichtiger ist es, beim Wintergrillen auf eine gute Beleuchtung zu achten“, empfiehlt der Unfallexperte von ERGO. Denn sobald es anfängt zu dämmern, kann es leicht zu einem Sturz über einen Ast oder ähnliches kommen. Auch der Grillmeister kann bei gutem Licht besser mit dem heißen Grillgut hantieren. Ideal ist es, wenn der Grill direkt unter einer Balkon- oder Terrassenbeleuchtung steht oder die beleuchteten Wohnräume auch den Grillplatz erhellen. Es gibt auch spezielle Grillleuchten, die direkt am Grill befestigt werden können. Alternativ helfen dem Grillmeister Stirnlampen, den Rost deutlich zu sehen. Auch Fackeln oder Laternen können zur Beleuchtung beitragen. Hier gilt jedoch Vorsicht: „Wer zu nah an den Fackeln steht, riskiert unter Umständen ein Brandloch in der Kleidung oder gar eine Brandverletzung“, warnt Gouberkov. |
Passende Kleidung |
Warm und nicht leicht entzündbar – so lautet der Tipp für die geeignete Kleidung beim Wintergrillen. Feste Schuhe, warme Socken, Handschuhe, Schal, Mütze, dicke Jacken oder Mäntel gehören zur Standardausrüstung. Gouberkov rät, dabei auf synthetische Materialien zu verzichten, da sie bei einem Funkenflug schnell schmelzen und zu Verletzungen führen. Der Grillmeister sollte zudem auf eng anliegende Kleidung setzen, damit sie beim Hantieren mit Grillzange und Grillgut nicht stört. |
Was tun bei Verbrennungen? |
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einer Verbrennung, rät Dr. Wolfgang Reuter, die verletzten Körperpartien mit feuchten, sauberen Tüchern zu kühlen und vor Verschmutzungen zu schützen. Dafür eignen sich zum Beispiel spezielle Brandwundenverbandtücher, die in jedem Verbandskasten zu finden sind. Auf keinen Fall mit eiskaltem Wasser oder Eis kühlen. Das schädigt die verletzte Haut noch mehr. Auch Hausmittel wie Mehl, Butter, Öl oder Zahnpasta gehören nicht auf die Brandwunde. Sie können Infektionen begünstigen und die Verletzung dadurch noch verschlimmern. Brandsalbe hingegen kann helfen. Brandblasen können Betroffene im Notfall auch unter laufendem kaltem Wasser aus der Leitung kühlen, falls keine Alternativen in Reichweite sind. Mit offenen Brandwunden besser einen Arzt aufsuchen, ebenso wenn sich der verbrannte Bereich nah an Gelenken oder im Gesicht befindet. Darüber hinaus empfiehlt der DKV Experte, den Betroffenen möglichst zu beruhigen, um einen Schock als Folge zu verhindern. |
Archiv für den Monat: Dezember 2021
Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenstand im Bezirk Wandsbek
Einrichtung eines Sperrbezirks in den Bezirken Wandsbek und Hamburg-Nord
In einem Bienenstand in Steilshoop im Bezirk Wandsbek ist die ansteckende Bienenseuche „Amerikanische Faulbrut“ festgestellt worden. Um die befallenen Bienenstände herum wurde ein Sperrbezirk im Radius von mindestens einem Kilometer festgelegt. Die genaue Ausdehnung dieses Sperrbezirkes kann im Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt unter Tel.: 040-42881-2283/2284/2251 sowie im Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des Bezirksamtes Hamburg-Nord, Telefon 040/ 428 04 – 2540 oder – 2605 erfragt werden.
Alle im Sperrbezirk ansässigen Imker werden dringend gebeten, ihren Standort den zuständigen Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter Wandsbek bzw. Hamburg-Nord mitzuteilen und einen Termin für eine Kontrolluntersuchung mit den Amtstierärztinnen und -ärzten zu vereinbaren. Bis zur Aufhebung des Sperrbezirkes dürfen Bienenvölker von ihrem Standort nicht entfernt werden. Desgleichen dürfen Bienenvölker und Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die Bienenseuche ist für Menschen völlig ungefährlich, der Verzehr von Honig auch befallener Bienen unschädlich.
Die Kartoffel ist die Giftpflanze des Jahres 2022
Zum 18. Mal gibt der Botanische Sondergarten Wandsbek das Ergebnis der Wahl zur „Giftpflanze des Jahres“ bekannt. Im Gegensatz zu anderen Nominierungen im Bereich „Natur des Jahres“ kann jede Person Kandidaten vorschlagen und sich an der Abstimmung beteiligen.
Am 15. Dezember 2021 endete die 200-tägige Abstimmung, aus der die Kartoffel als Sieger hervorging. So trugen 27,5 Prozent, also 480 der 1751 gültigen Stimmzettel, den Namen des beliebten Nahrungsmittels. Die Wahlbeteiligung lag bei diesem Durchgang erneut über dem Durchschnitt (1580 Stimmen).
Die weiteren Plätze verteilen sich wie folgt:
- Platz: Lebensbaum Thuja sp. 370 Stimmen (21.1 %)
- Platz: Schwarzes Bilsenkraut Hyoscyamus niger 361 Stimmen (20,6 %)
- Platz: Dickmännchen Pachysandra terminalis 308 Stimmen (17,6 %)
- Platz: Blauer Nachtschatten Lycianthes rantonnetii 232 Stimmen (13,2 %)
Ziel der Aktion war und ist, dass Menschen sich kritisch mit dem Thema „Giftpflanzen“ auseinandersetzen, Fragen stellen und ggf. auf die giftige Wirkung einiger Pflanzen aufmerksam gemacht werden. Pflanzen mit giftigen Inhaltsstoffen haben keinen Makel, daher sollten sie grundsätzlich nicht aus den Gärten und der Natur entfernt werden.
Über die Giftpflanze des Jahres 2022
Die Kartoffel ist heute als Grundnahrungsmittel nicht mehr aus Rezepten und Speisekarten wegzudenken. Doch nach der Einfuhr dieses Gewächses aus den Anden Südamerikas mussten einige Hürden genommen werden, bis Pommes frites, Pell- und Salzkartoffel und sogar der Kartoffelsalat zu Weihnachten salonfähig wurden. Grund hierfür ist, dass zunächst das giftige Kartoffelkraut verzehrt wurde und dadurch Krankheits- und Todesfälle auftraten. Die Knollen hingegen wurden verteufelt und den Schweinen oder Häftlingen zum Verzehr gegeben.
Mit der Wahl der Kartoffel zur Giftpflanze des Jahres soll auf die Giftwirkung in den grünen Pflanzenteilen und Früchten aufmerksam gemacht werden. Keinesfalls soll dieser Titel den Verzehr der leckeren stärkehaltigen Knollen beschränken. Die Kartoffel steht als Botschafterin dafür, dass es mit wenigen Grundkenntnissen problemlos möglich ist, unfallfrei mit Giftpflanzen in Haus und Garten zu leben. Denn das Uhrwerk der Biodiversität ist auch auf die giftigen Vertreter in Flora und Fauna angewiesen!
Die Kartoffel als Nutzpflanze
An dieser Stelle soll sich nicht in den über 2.000 Geschwistern von Laura, Linda, Sieglinde, Bintje oder gar den Bamberger Hörnchen verloren werden. Es ist jedoch festzustellen, dass Kartoffelsorten unterschiedliches Kochverhalten haben: So unterscheidet man festkochende und mehligkochende Kartoffelsorten.
Küchentipps, die vor gesundheitlichen Schäden bewahren sollen:
- Sobald die Kartoffeln geschält und zerkleinert wurden, sollten diese niemals im Kühlschank aufbewahrt werden! An den Schnittstellen bildet sich das giftige Solanin zum Schutz der Knolle vor Infektionen! Dies bedeutet auch, dass bei der Ernte oder dem Transport beschädigte Kartoffeln aussortiert werden sollten.
Das Einfrieren der Kartoffelstücke wäre aus Sicht der Bildung von Solanin möglich. Allerdings werden die Kartoffelstücke nach dem Auftauen glasig und schmecken süßlich. Dies geschieht auch, wenn die Kartoffel bei der Lagerung Frost bekommen.
- Kartoffelknollen sind als giftig zu erkennen, wenn die Kartoffel mehr grün als gelb/braun ist oder sich bereits lange (< 1 cm) Keime gebildet haben. Das Solanin ist hitzebeständig und wird erst bei über 240 °C zerstört. Das Kochen in siedendem Wasser zerstört das giftige Alkaloid nicht!
- Recycling und Wassersparen werden natürlich immer gern gesehen. Jedoch sollte Kartoffelkochwasser nicht weiterverwendet werden.
- Wurden die obigen Hinweise alle befolgt und das Kartoffelgericht schmeckt dennoch seltsam bitter, ist von dem Verzehr abzusehen.
- Werden Pommes frites oder Bratkartoffeln und andere Kartoffelgerichte bei über 170 °C zubereitet, entsteht das gesundheitsschädliche Acrylamid. Acrylamid wird als erbgutschädigend und krebserregend eingestuft.
Unter www.hamburg.de/giftpflanze-des-jahres finden Interessierte weitere Informationen.
Erste Hilfe bei Vergiftungen:
Bei dem geringsten Verdacht einer Vergiftung sollte man sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben. Auch die Giftinformationszentralen sind kompetente Ansprechpartner, die rund um die Uhr erreichbar sind und Auskunft geben. Zum Beispiel das Giftinformationszentrum Nord kann im Notfall unter 0551/19240 erreicht werden.
Es geht weiter
Die Aktion „Giftpflanze des Jahres“ geht weiter. Bis zum 20. Mai 2022 können Kandidatenvorschläge für die Wahl der Giftpflanze des Jahres 2023 gemacht werden. Aus diesen Vorschlägen wird je eine giftige Nahrungspflanze, eine Staude, ein Gehölz und eine Kübel-/Zimmerpflanze sowie eine ein-/zweijährige Pflanze zur Wahl gestellt. Die Vorschläge können über das Online-Formular: http://www.hamburg.de/wandsbek/gdj-kandidaten-vorschlag/ oder per Telefon 040 – 693 97 34 eingereicht. Online können Interessierte sich auch für den Themen-Newsletter Giftpflanzen eintragen. (Foto: Helge Masch)
Die Wahl der „Giftpflanze des Jahres“ 2023 beginnt am 1. Juni 2022 und endet am 15. Dezember 2022.
Weiterhin stellen werden Materialien für externe Wahllokale z. B. in Naturerlebnishäusern und Arbeitsmaterialien für die Thematisierung und Abstimmung in Schulkassen zur Verfügung gestellt.
Wussten Sie, …? … dass alte Führerscheine bald umgetauscht werden müssen?
Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf. |
Ob grau, rosa oder Scheckkartenformat – Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen gemäß einer speziellen Staffelung bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Eine Übersicht dazu gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Grundlage ist die sogenannte dritte EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)). Betroffen sind etwa 43 Millionen Führerscheinbesitzer. Sie müssen bei ihrer Führerscheinstelle einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Pkw- oder Motorrad-Klassen stellen. Auf eine Gesundheitsuntersuchung wird dabei verzichtet. Wer sein Dokument bis zum Stichtag nicht umgetauscht hat und mit seinem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Im Ausland können höhere Strafen drohen. Wichtig zu wissen: Die umgetauschten Führerscheine sind dann generell nur noch 15 Jahre gültig. Um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden, regelt hierzulande ein Gesetz die Umtauschreihenfolge. Bei ab dem 01.01.1999 ausgestellten Dokumenten ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend. Wurde der Führerschein dagegen bis zum 31.12.1998 ausgestellt, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. So sollten sich beispielsweise die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 mit dem Umtausch sputen, denn hier läuft die Frist bereits zum 19.01.2022 aus. |
Coronabedingt kommt es derzeit jedoch zu Engpässen bei der Terminvergabe in den zuständigen Ämtern. Daher einigten sich die Verkehrsminister der Bundesländer darauf, dass Fahrer mit ungültigem Führerschein nach Ablauf der Umtauschfrist zunächst keinen Bußgeldbescheid erhalten sollen. Eine bundeseinheitliche Regelung für das konkrete Vorgehen bei Kontrollen soll noch festgelegt werden. |
Vier Straßen in Wandsbek bekommen nachts Tempo 30
Der rot-güne Senat hat auf seiner letzten Sitzung die dritte Stufe des Lärmaktionsplanes beschlossen. Neben der Einführung von Tempo 30 in der Nacht von 22 bis 6 Uhr u.a. an vier Wandsbeker Straßen werden so genannte ruhige Gebiete festgesetzt. Dazu gehören in Wandsbek der Volksdorfer Wald, das Naturschutzgebiet Wittmoor, das NSG Höltigbaum und das NSG Duvenstedter Brook West. Hier können Erholungssuchende möglichst frei von Lärmbelästigungen zur Ruhe kommen. Zukünftig sollen weder innerhalb dieser Gebiete noch in deren Umfeld Planungen erfolgen, die eine Lärmzunahme nach sich ziehen. Ergänzend steigt, als ein Ergebnis der Bürgerbeteiligung, die Zahl der kleineren Gebiete, die als „Ruheinseln“ gekennzeichnet werden, von 26 auf 29.
Ab Mitte 2022 bekommen vier Wandsbeker Straßen nachts Tempo 30: Ritterstraße/Wagnerstraße zwischen Wandsbeker Chaussee und Blumenau (117 Betroffene), Bramfelder Chaussee zwischen Bramfelder Dorfplatz und Steilshooper Allee (164 Betroffene), B75 Wandsbeker Zollstraße/Ahrensburger Straße zwischen Holstenhofweg und Holzmühlenstraße (347 Betroffene) und B75 Ahrensburger Straße zwischen Ostende und Holstenhofweg (239 Betroffene).
Voraussichtlich ab 2024 kommen dieses Wandsbeker Straßen hinzu: Steilshooper Allee zwischen Bramfelder Chaussee und Brücke über den Seebek (76 Betroffene), B5 Wartenau zwischen Bahn und Eilenau (236 Betroffene), Walddörferstraße zwischen Bezirksgrenze und Stephanstraße (1.206 Betroffene), Friedrich-Ebert Damm zwischen Gartenpark westlich Lesserstraße und Stephanstraße (941 Betroffene), Tonndorfer Hauptstraße zwischen Wilsonstraße und Am Pulverhof (686 Betroffene), Lesserstraße zwischen Friedrich-Ebert Damm und Walddörferstraße (635 Betroffene) und Lesserstraße zwischen Pillauer Straße und Friedrich-Ebert Damm (512 Betroffene).
Zu den Ruheinseln in Wandsbek gehören u.a. Hegen, Wehlbrook (Rahlstedter Gehölz), Waldfrieden (Wandsbeker Gehölz), Berner Wald, Saselheide Nord, Henneberg- und Hohenbuchenpark, An der Alster – Wellingsbüttel, Berner Au und Saselheide Süd.
Kauf von Weihnachtsgeschenken – Welche Rechte gelten bei Lieferung, Umtausch und Reklamation?
Geschenke zu Weihnachten sollen Freude bereiten. Manchmal ist es aber nicht die passende Überraschung, die Lieferung aus dem Online-Shop kommt nicht an oder die Ware ist beschädigt. Verbraucher:innen sollten hier ihre Rechte geltend machen. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und die Verbraucherzentrale Hamburg informieren über die wichtigen Punkte.
Umtausch, weil die Ware nicht gefällt
Einen grundsätzlichen Anspruch auf Umtausch haben Kund:innen bei einem Kauf im Ladengeschäft nicht. Viele Händler:innen zeigen sich aber kulant und tauschen Gekauftes freiwillig um, im Gegenzug gibt es das Geld zurück oder aber einen Gutschein. Käufer:innen sollten schon beim Kauf darauf achten, ob Ware getauscht werden kann, und den Kassenzettel gut aufbewahren. Der Umtausch-Check der Verbraucherzentrale Hamburg gibt eine Ersteinschätzung, wenn man ein Produkt zurückgeben will: www.vzhh.de/umtausch-check
Umtausch von im Internet gekauften Produkten
Für Geschenke, die online bestellt wurden, gilt ein Widerrufsrecht. Kund:innen können den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen – und die bestellten Dinge zurückschicken. Das gilt auch, wenn die Ware frei von Mängeln ist. Aber hier gibt es Ausnahmen: zum Beispiel bei personalisierten Produkten, schnell verderblicher Ware oder Veranstaltungstickets. Wie das Verfahren des Widerrufs konkret aussieht, darüber muss der Shop-Betreibende im Rahmen des Kaufs informieren. Privatpersonen, die zum Beispiel per Kleinanzeige etwas verkaufen, sind hingegen nicht zur Rücknahme der Ware nach einem Widerruf verpflichtet.
Gewährleistung vs. Garantie
Gekaufte Ware darf keine Mängel aufweisen. Ist das doch der Fall, können Kund:innen zwei Jahre lang das Produkt reklamieren – im Rahmen der Gewährleistung. Sie haben die Möglichkeit, die Ware umzutauschen oder reparieren zu lassen. In den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Ware vermutet der Gesetzgeber, dass ein aufgetretener Mangel schon beim Kauf vorhanden war (für Käufe ab dem 1. Januar 2022 gilt das sogar für 12 Monate). Etwas anderes als die gesetzliche Gewährleistung ist die freiwillige Garantie: Diese geben in der Regel die Hersteller:innen des gekauften Produktes, bestimmt werden auch Umfang und Bedingungen. Oft werden Garantieverlängerungen gegen Aufpreis angeboten. Diese lohnen sich allerdings in der Regel nicht. Wer vor Vertragsschluss in die Bedingungen schaut, weiß welche Leistungen eine Garantieverlängerung tatsächlich umfasst.
Gültigkeit von Gutscheinen
Wer einen Gutschein geschenkt bekommen hat, kann sich seine Ware selbst aussuchen. Damit kann Ärger bei einem möglichen Nichtgefallen und ein Umtausch vermieden werden. Doch Gutscheine gelten nicht unbegrenzt. Deshalb sollte unbedingt die Gültigkeitsdauer des Gutscheins geprüft und zusammen mit dem Geschenk mitgeteilt werden. Ein Gutschein über einen bestimmten Geldbetrag gilt grundsätzlich drei Jahre lang – und zwar gerechnet vom Ende des Jahres, in dem er erworben wurde. Dennoch sollten Gutscheine zeitnah eingelöst werden. Denn geht ein Anbietender pleite, ist dessen Gutschein wertlos.
Ware kommt nach dem Versand nicht an
Wurde die Ware bei einem Unternehmen gekauft und geht sie auf dem Versandweg verloren, müssen Käufer:innen den Kaufpreis nicht zahlen. Ebenso können sie eine Reparatur oder Neulieferung verlangen, sollte die Ware beim Versand beschädigt worden sein. Auch wenn der Paketdienst eine Sendung ohne Abstellgenehmigung einfach vor der Haustür deponiert oder sie an einen nicht zustellberechtigten Nachbarn übergibt und sie dann verloren geht, muss der Kaufpreis nicht gezahlt werden. Anders sieht es aus, wenn bei Privatpersonen gekauft wurde. Dann tragen die Käufer:innen das Versandrisiko.
Erste Hilfe bei Fake-Shops
Im Internet gibt es in sogenannten Fake-Shops vermeintlich Waren zum Kauf, die nach dem Bezahlen jedoch nicht versendet werden. Die betrügerischen Shops sind oft nicht erreichbar, wenn man mehr über den Verbleib seiner Sendung wissen möchte. Ist das Geld für die angeblich gekaufte Ware aber erst einmal per Vorkasse überwiesen, sehen die Betroffenen es meist nie wieder. Chancen bestehen nur, wenn mit Kreditkarte gezahlt wurde. Beim Kreditkartenanbieter können Verbraucher:innen die Rückerstattung des gezahlten Betrags wegen Betrugsverdachts beantragen. Bei Verdacht eines Datenmissbrauchs sollte darüber hinaus die Kreditkarte gesperrt und im Falle eines Betrugs zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es Tipps für Bestellungen im Internet und eine Liste aktueller Fake-Shops: www.vzhh.de/fake-shops
Ärgernisse im Verbraucheralltag melden
Probleme beim Kauf, Frust beim Umtausch und Unklarheiten bei Reklamationen gehören zu den Ärgernissen, die die Hamburger:innen in den vergangenen Jahren im Verbraucherschutz-Pegel angegeben haben. Noch bis Ende Januar können Hamburgs Verbraucher:innen an der Online-Umfrage zum aktuellen Verbraucherschutz-Pegel teilnehmen und ihrem Ärger Luft machen: www.vzhh.de/verbraucherschutz-pegel
Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter am 23.12. und 30.12. bis 14:00 Uhr geöffnet
Die Finanzbehörde informiert, dass die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter am Donnerstag, den 23. Dezember und 30. Dezember 2021, entgegen den an Donnerstagen gewohnten längeren Öffnungszeiten nur verkürzt bis 14:00 Uhr geöffnet sind. Dabei gilt ab Montag, 20.12.2021, auch in den Publikumsdienststellen der Steuerverwaltung die 3G-Regel.
Die Informations- und Annahmestelle des Finanzamts Hamburg Barmbek-Uhlenhorst sowie die Außenstellen in Bergedorf, Bramfeld, Blankenese und Wandsbek sind pandemiebedingt weiterhin für das Publikum geschlossen. Steuererklärungen können aber auch dort in Briefkästen eingeworfen werden.
Finanzsenator Andreas Dressel: „Unsere Finanzämter sind auch im Jahresendgeschäft im Einsatz und nur mit wenigen Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Das ist insbesondere für Corona-betroffene Unternehmen wichtig, die von den verlängerten steuerlichen Hilfen profitieren können. Allerdings wird der Weihnachtszeit in der Weise besonders Rechnung getragen, dass Maßnahmen mit Eingriffscharakter mit größter Zurückhaltung getroffen und grundsätzlich in das neue Jahr verschoben werden, soweit hierdurch fiskalische Interessen nicht beeinträchtigt werden – das gilt z. B. für Fristabläufe zum Jahresende.“
Prognose für 2022: Ein Verzicht auf das eigene Auto ist nicht in Sicht
Die Urbanisierung schreitet voran, die Zahl der erstzugelassenen Autos wächst weiter, von leeren Straßen trotz neu beschlossener Homeoffice-Pflicht keine Spur. Laut einer repräsentativen Studie1 der Tankstellenkette HEM zum Thema „Mobilitätsvorsätze der Deutschen“ werden auch im neuen Jahr 82 Prozent der Deutschen ihren Arbeitsweg mit dem Auto antreten. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Autofahrer nicht offen für eine Veränderung sind: Immerhin jeder Zweite möchte sein Fahrverhalten im nächsten Jahr ändern.
Die damit verbundenen Vorsätze bestehen vor allem daraus, das eigene Fahrzeug mehr wertzuschätzen und zu pflegen (22 Prozent), häufiger Fahrrad zu fahren (16 Prozent) und allgemein mehr zu Fuß zu erledigen (11 Prozent). Doch was sind die Gründe für das neue Vorhaben? Jeder Vierte möchte durch ein geringeren Spritverbrauch Geld sparen, während 22 Prozent sich mehr bewegen, 16 Prozent ihren ökologischen Fußabdruck verringern und 15 Prozent mehr an der frischen Luft sein wollen.
Der Verbrenner bleibt
In Bezug auf die Mobilitätswende und gegenüber dem Trend zu Elektroautos sind die Deutschen weiterhin skeptisch. Lediglich 13 Prozent der Befragten können sich vorstellen, im nächsten Jahr auf ein E-Auto zu wechseln, 15 Prozent würden es vielleicht in Betracht ziehen und 24 Prozent können sich den Umstieg erst in ein paar Jahren vorstellen. Fast die Hälfte der Befragten kann sich einen Wechsel von ihrem geliebten Verbrenner allerdings zurzeit gar nicht vorstellen (47 Prozent). Aktuell fährt die Mehrheit der Autofahrer noch mit Benzin (64 Prozent) oder Diesel (33 Prozent).
Die Bedenken hängen dabei häufig mit dem Anschaffungspreis zusammen. Jeder Dritte hält den Kauf von einem E-Fahrzeug für zu teuer, weitere 25 Prozent sind allgemein nicht von dem Konzept überzeugt und 19 Prozent sehen keine Lademöglichkeit in ihrem Umkreis oder haben Angst, auf Reisen keine geeignete Ladesäule zu finden (13 Prozent). Die Hälfte der zukünftigen Elektrofahrzeugbesitzer würde sich wünschen, das Auto direkt bei sich zuhause laden zu können. Andere 22 Prozent der Teilnehmer würden geeignete Tankstellen oder öffentliche Parkplätze (16 Prozent) dafür nutzen.
Eines lässt sich aber mit Sicherheit sagen: Ob E-Auto oder Verbrenner, von einem Verzicht auf den eigenen Pkw ist nur wenig zu spüren, denn ganze 72 Prozent der Deutschen möchten auch langfristig nicht auf ihr liebstes Fortbewegungsmittel verzichten.
1 Basierend auf einer Marktforschungsstudie zum Thema „Mobilitätsvorsätze der Deutschen“, die von der Tankstellenkette HEM im Dezember 2021 mit 1.932 Personen ab 18 Jahren durchgeführt wurde.
Entschlammung von Teichen im Wandse-Grünzug am Zusammenfluss der Wandse und der Rahlau
Mit der Herstellung der Baustelleneinrichtung beginnen in diesem Monat die notwendigen und umfangreichen Arbeiten zur Entschlammung der zwei Teiche unweit des Botanischen Sondergartens. Durch Entnahme von Schlamm, Totholz und Vegetation werden die Gewässer ökologisch für Flora und Fauna sowie für Spaziergänger und Spaziergängerinnen aufgewertet.
Die vorbereitenden Arbeiten beginnen Mitte Dezember, die eigentliche Entschlammung wird in Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse im Januar durchgeführt. Die Dauer der Entschlammungsmaßnahme beträgt ungefähr drei Wochen.
Währenddessen wird der Fußweg zwischen den Teichen abgesperrt. Die Wegeverbindung südlich der Teiche entlang des Wandse-Grünzugs wird als Umleitung ausgeschildert. Die Wege werden den Spaziergängerinnen und Spaziergängern nach Abschluss der Arbeiten voraussichtlich ab Anfang Februar 2022 wieder vollständig zur Verfügung stehen.
Schneechaos im Berufsverkehr
Welche Rechte Arbeitnehmer bei witterungsbedingten Verspätungen haben |
So schön Schnee auch sein kann: Im Berufsverkehr ist er wenig beliebt. Vor allem in großen Mengen sorgt er für Staus und Verspätungen. Wer dann mit Auto, Bahn oder Bus auf dem Weg zur Arbeit ist, sollte Zeit und Geduld mitbringen. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, informiert Arbeitnehmer über ihre Rechte, wenn Schnee den Verkehr lahmlegt und sie zu spät am Arbeitsplatz erscheinen. |
Pünktlich zur Arbeit – trotz Schnee und Eis |
Egal wie das Wetter ist: Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. „Der Arbeitnehmer trägt hier das sogenannte Wegerisiko”, erläutert Michaela Rassat die rechtlichen Hintergründe. „Er muss alles tun, was ihm zuzumuten ist, um rechtzeitig zur Arbeit zu kommen. Ist abzusehen, dass Schneefall am nächsten Tag den Arbeitsweg erschweren wird, sollten Arbeitnehmer entsprechend planen.” Das heißt: Früher aufstehen, einen früheren Zug nehmen oder eine andere, besser geräumte Strecke fahren. In Unternehmen mit Gleitzeitregelung können die Mitarbeiter in Absprache mit dem Vorgesetzten oft auch später kommen, wenn das schlimmste Schneechaos vorbei ist. Allerdings beinhaltet auch die Gleitzeitregelung häufig eine Kernzeit. Erscheint ein Angestellter nicht rechtzeitig, hat der Arbeitgeber das Recht, den Lohn für die versäumte Zeit zu kürzen. Wiederholte Verspätungen können sogar zu einer Abmahnung führen. Meist kann der Arbeitnehmer die Zeit jedoch über Nacharbeit, Überstunden, einen Urlaubstag oder eben Gleitzeit ausgleichen. Wichtig ist es, den Vorgesetzten frühzeitig über eine mögliche Verspätung zu informieren. „Unter Umständen kann ein Mitarbeiter auch anbieten, bei Schneechaos von zu Hause aus zu arbeiten“, ergänzt die ERGO Expertin. Eine Nacharbeit am selben Tag kann der Vorgesetzte nur verlangen, wenn dies zumutbar ist. Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer seine Kinder pünktlich von der Kita oder der Schule abholen muss oder mit einer Fahrgemeinschaft den Heimweg antritt. Aber auch organisatorische Gründe können dagegen sprechen, beispielsweise ein einheitliches Schichtende oder die erforderliche Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern. |
Kita geschlossen |
Auch wenn die Kita wegen widriger Witterungsverhältnisse geschlossen ist, können Eltern nicht einfach zuhause bleiben. In solchen Fällen müssen sie erst Alternativen prüfen, ihr Kind unterzubringen. Oder den Nachwuchs, wenn möglich, mit zur Arbeit bringen. Im Gegensatz zum allgemeinen Schneechaos auf den Straßen kann fehlende Kinderbetreuung zwar ein Grund sein, der Arbeit fernzubleiben. Das kann jedoch durch Arbeits- oder Tarifverträge durchaus auch anders geregelt sein. Die Rechtsexpertin empfiehlt daher, bei wegen Schneechaos geschlossenen Kitas das Gespräch mit dem Chef zu suchen, um gemeinschaftlich eine Lösung zu finden. |
Verspätungen bei der Bahn |
Fahren Arbeitnehmer mit der Bahn zur Arbeit, sollten sie auch hier ihre Rechte kennen. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2013 (Az. C-509/11) müssen Eisenbahnunternehmen ihre Fahrgäste auch bei Verspätungen aufgrund höherer Gewalt entschädigen. Aber: Das EU-Parlament hat am 29. April 2021 eine neue EU-Fahrgastrechte-Verordnung beschlossen. Diese löst zum 7. Juni 2023 die Vorgängerregelung ab. Ab diesem Stichtag erhalten Bahnreisende keine Entschädigung mehr, wenn ihr Zug aufgrund von höherer Gewalt verspätet ist. Darunter fallen zum Beispiel extreme Wetterbedingungen. Bis dahin gilt aber noch: „Kommt der Zug wegen Schnee und Eis verspätet, hat der Reisende Anspruch auf eine anteilige Fahrpreiserstattung“, so die ERGO Juristin. Wie hoch diese Erstattung ausfällt, regelt die alte EU-Verordnung ((EG) Nr. 1371/2007). „Bei einer Verspätung von ein bis zwei Stunden liegt sie bei einem Viertel des Fahrpreises, ab zwei Stunden bei der Hälfte.“ Als Verspätung zählt dabei die Zeit, um die der Reisende zu spät am Zielort eintrifft. Fahrgäste der Deutschen Bahn mit Zeitfahrkarten erhalten pro Verspätungsfall von über einer Stunde in der zweiten Klasse jeweils eine Pauschale von 1,50 Euro (Nahverkehr) oder 5 Euro (Fernverkehr), 10 Euro bei der Bahncard100 und insgesamt höchstens ein Viertel des Zeitkartenwertes. Da Beträge unter 4 Euro nicht ausgezahlt werden, müssen sich in vielen Fällen erst Verspätungen ansammeln. Die Entschädigung kann sich der betroffene Bahnkunde bar oder in Form eines Gutscheins an einer Ticketverkaufsstelle auszahlen oder von dem Beförderungsunternehmen überweisen lassen. Dafür muss er ein sogenanntes Fahrgastrechte-Formular ausfüllen. Dieses Formular gibt es beim Servicepersonal im Zug, an den Informations- und Reiseschaltern des Beförderungsunternehmens beziehungsweise auf dessen Website. Laut der oben genannten EU-Verordnung muss der betroffene Fahrgast die Entschädigung innerhalb eines Monats nach Einreichung des Entschädigungsantrags bekommen. |
Fahrgastrechte bei Verspätungen von U-Bahn, Straßenbahn und Bussen |
Die Fahrgastrechte für Störungen im Eisenbahnverkehr gelten nicht für Kunden des öffentlichen Personennahverkehrs. „Wer auf dem Weg zur Arbeit auf Straßenbahn, U-Bahn oder Bus angewiesen ist, kann sich bei Verspätungen nur an das regionale Verkehrsunternehmen wenden“, so Rassat. Ob das Unternehmen seinen Fahrgästen bei Verspätungen eine Entschädigung anbietet, ist unterschiedlich. Häufig schließen die Verkehrsbetriebe jedoch bei extremen Wettersituationen wie beispielsweise starkem Schneefall eine Erstattung aus. Bei Konflikten hilft Kunden die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (www.soep-online.de) weiter. |