Viele Sport- und Freizeitmöglichkeiten sind aktuell noch eingeschränkt. Da zieht es Familien bei schönem Wetter oft auf die Spielplätze, damit die Kinder sich austoben können. Allerdings steigt auf Klettergerüst, Rutsche und Co. auch die Verletzungsgefahr. Worauf Eltern achten sollten, damit der Spielplatzbesuch nicht in Tränen endet, weiß Dimitar Gouberkov, Unfallexperte von ERGO. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erklärt außerdem, was bei der Aufsichtspflicht gilt. Kleidung für den Spielplatz: Bloß keine Kordeln, Bänder oder Helme
Spielplätze bringen Kindern nicht nur Spiel, Spaß und Bewegung, sondern fördern gleichzeitig auch die Motorik und die sozialen Fähigkeiten. Damit der Nachwuchs ausgiebig klettern, rutschen und schaukeln kann, sollten Eltern auf bequeme und gut sitzende Kleidung achten. „Außerdem sind Kordeln, Schlüsselbänder, Schals, Kettchen und vor allem Fahrradhelme auf dem Spielplatz tabu: Kinder können damit hängenbleiben und sich im schlimmsten Fall strangulieren“, so Dimitar Gouberkov. Er empfiehlt Eltern außerdem, Kindern mögliche Gefahrenquellen, zum Beispiel eine hohe Rutsche, vorab zu zeigen und Regeln festzulegen.
Welcher Spielplatz ist geeignet? Vom großen Abenteuerspielplatz bis hin zur Rutsche mit Sandkasten hinter dem Haus – Spielplätze gibt es viele. „Die vorhandenen Spielgeräte sollten dem Alter und den Fähigkeiten des Kindes entsprechen“, rät der Unfallexperte von ERGO. Außerdem wichtig: Sind die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt? Spielplatzbetreiber müssen nach der Norm DIN EN 1176 ihren Spielplatz zwar regelmäßig kontrollieren. Gouberkov empfiehlt Eltern dennoch, die Anlage vorher zu prüfen. Dabei sollten sie auf Folgendes achten: Gibt es Hinweisschilder zu Verhalten und Betreiber? Gibt es eine sichere und deutliche Abgrenzung durch Zäune oder Sträucher zur Straße? Ist die Anlage sauber? Verunreinigte Sandkästen mit Tierkot, Glasscherben oder Zigarettenstummeln sollten Eltern besser meiden.
Sichere Spielgeräte Klettergerüste, Schaukeln oder Rutschen gilt es ebenfalls unter die Lupe zu nehmen. „Spielgeräte sollten mit dem sogenannten GS-Zeichen, das für geprüfte Sicherheit steht, versehen sein“, erläutert der ERGO Experte. Außerdem wichtig für Eltern: „Darauf achten, dass die Geräte fest im Boden verankert und mit Haltegriffen versehen sind. Darunter sollte sich stoßdämpfendes Material befinden“, so Gouberkov. Damit sich Kinder nicht an den Spielgeräten verletzen, sollten sie frei von Rost, Rissen, Spalten, hervorstehenden Schrauben oder Nägeln, Splittern und Holzabspaltungen sein und keine scharfen Ecken oder Kanten haben. Stellen Eltern Mängel fest, können sie diese beim Spielplatzbetreiber melden.
Austoben – aber mit Regeln Spiel und Spaß stehen beim Austoben auf dem Spielplatz im Vordergrund, trotzdem können Kinder durch ihr eigenes Verhalten dazu beitragen, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Dazu gehört unter anderem: Erst Essen und Trinken, dann Spielen. „Stürzt ein Kind zum Beispiel mit einem Lutscher oder einem Trinkröhrchen im Mund, kann das zu schlimmen Verletzungen im Hals oder am Gaumen führen“, erläutert der Unfallexperte von ERGO. Sicher schaukeln Kinder im Sitzen und mit beiden Händen an der Kette. Eltern sollten ihrem Nachwuchs außerdem so früh wie möglich beibringen, auf andere Rücksicht zu nehmen. Das heißt zum Beispiel nicht drängeln oder auf der Rutsche genügend Abstand zum Vordermann einhalten. Kleine Blessuren wie aufgeschlagene Knie oder aufgeschürfte Ellenbogen lassen sich meist nicht vermeiden. Sind Pflaster und Desinfektionsmittel in der Tasche, können Eltern solche kleinen Verletzungen aber schnell verarzten und die Kleinen sind bereit für eine neue Tour auf der Wackelbrücke. Aufsichtspflicht beachtenAuch wenn der Spielplatz direkt vor der Haustür ist, gilt für Eltern je nach Alter und persönlicher Reife sowie Einsichtsfähigkeit ihrer Kinder eine Aufsichtspflicht. Wie viel Aufsicht nötig ist, hängt auch von der Gefährlichkeit der jeweiligen Situation ab. „Kinder bis drei Jahre sollten auf öffentlichen Spielplätzen nur unter Aufsicht der Eltern klettern, rutschen und schaukeln“, erklärt Michaela Rassat. Kinder zwischen vier und sieben Jahren müssen beim Spielen nicht mehr ständig überwacht werden. Hier gilt ein prüfender Blick alle 15 bis 30 Minuten als ausreichend, um der Aufsichtspflicht gerecht zu werden. Allerdings gilt diese Faustregel nicht mehr, wenn das Kind bereits früher zum Beispiel fremde Gegenstände beschädigt oder ein besonders riskantes Verhalten gezeigt hat. „Ab sieben Jahren können Eltern ihre Kinder dann im Normalfall sogar alleine und ohne Aufsicht auf den Spielplatz lassen“, so die ERGO Juristin. In diesem Alter müssen sich Eltern über das Treiben ihrer Sprösslinge nur in groben Zügen einen Überblick verschaffen – sofern es keinen konkreten Anlass für eine strengere Aufsicht gibt. Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht, müssen sie je nach Einzelfall für die Schäden haften, die der Nachwuchs verursacht hat.
Maskenpflicht auf Spielplätzen Wichtig: Aufgrund der anhaltenden Pandemie wurde in vielen Bundesländern auch auf Spielplätzen eine Maskenpflicht eingeführt. Sie gilt für Eltern und Kinder ab sechs Jahren. Die Regelungen und Altersgrenzen können sich lokal unterscheiden, bei Verstößen drohen Bußgelder. Viele dieser Vorgaben entfallen aber wieder bei sinkenden Inzidenzwerten. Eltern sollten Hinweisschilder beachten und sich vorab über die aktuell geltenden Regelungen in ihrer Region informieren. (Anzeige)