Archiv für den Monat: Mai 2021

Ganzjahresfreibad Rahlstedt: Offizielle Eröffnung morgen

Mit dem Beginn der Freibadsaison öffnet das neue Ganzjahresfreibad in der Rahlstedter Bahnhofstraße seine Tore. Erst 2018 wurde das angeschlossene Hallenbad umfassend modernisiert und erweitert.

Am morgigen Dienstag, 1. Juni, um 11.30 Uhr, wird das Freibad in der Rahlstedter Bahnhofstraße offiziell eröffnet.

In Kombination mit dem beheizten Außenbereich, der sonnigen Liegewiese, dem separaten Kursbereich sowie den klassischen Schwimm- und Spielbecken bietet das Bad in zentraler Lage umfangreiche Möglichkeiten für unbeschwerten Badespaß, Schwimmsport, Gesundheits- und Präventionssport sowie schulische und private Schwimmlehrangebote für Kinder. Aufgrund der umfangreichen Erweiterungen im Angebotsspektrum heißt es nun zu Recht Familienbad Rahlstedt. 5 Bahnen à 25 Meter umfasst das neue Freibadbecken. Die Wassertemperatur beträgt im Sommer 25 Grad, im restlichen Jahr sogar 28 Grad. Zum Außenbereich gehören zudem eine Liegewiese und ein interaktiver Wasserspielplatz für Kinder. In der Corona-Zeit hat das Freibad täglich von 6.30 bis 19.00 Uhr (mit kurzen Pausen zur Desinfektion) geöffnet. Tickets gibt es online und an der Tageskasse. Die städtische Bäderland Hamburg GmbH betreibt 26 Schwimmbäder und Sporteinrichtungen in Hamburg, die jährlich rund 4,2 Millionen Besuche verzeichnen.

Bezirksamtsleiter lädt ein zur telefonischen Bürgersprechstunde

Die Bürgersprechstunde des Wandsbeker Bezirksamtsleiters Thomas Ritzenhoff findet im Juni telefonisch statt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, ihre Anliegen persönlich mit dem Bezirksamtsleiter zu besprechen. Sie findet statt am

Donnerstag, dem 10. Juni 2021, von 15 bis 17 Uhr, unter der Telefonnummer 040 428 81-3000.

Eine Anmeldung zur Sprechstunde des Bezirksamtsleiters ist nicht erforderlich. Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Anliegen auch jederzeit schriftlich an die Bezirksamtsleitung wenden unter bezirksamtsleitung@wandsbek.hamburg.de oder an die Postanschrift Schloßstraße 60, 22041 Hamburg.

Der Bezirks-Seniorenbeirat Wandsbek als unabhängige Interessenvertretung älterer Bürgerinnen und Bürger zu den Themen Sicherheit, Wohnen, Gesundheit und Pflege, Integration und Kultur lädt ebenfalls zum Gespräch ein. Terminvereinbarungen sind montags bis freitags telefonisch möglich unter der Telefonnummer 040-428 81-3638. Die Sitzungen des Seniorenbeirats sind öffentlich und finden am zweiten Dienstag jedes Monats statt. Der Treffpunkt kann unter der vorgenannten Telefonnummer erfragt werden.

Übertragung von Impfbescheinigungen in den Impfpass nur mit Terminabsprache

Neben den Hausarztpraxen können Übertragungen von Impfbescheinigungen in den Impfausweis auch von den bezirklichen Gesundheitsämtern durchgeführt werden. Dies ist ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wandsbekerinnen und Wandsbeker können unter der Telefonnummer +49 40 42881 3269 montags zwischen 10 und 12 und mittwochs zwischen 14 und 16 Uhr im Gesundheitsamt Wandsbek, Robert-Schuman-Brücke 4, entsprechende Termine vereinbaren.

Weitere Informationen rund um das Corona-Virus sind einzusehen unter: Corona in Hamburg: Alles was du wissen musst – hamburg.de

Kulturschloß-Vernstaltungen

Das Kulturschloss bietet in den kommenden Wochen wieder einen bunten Blumenstrauß an digitalen Veranstaltungen, die Ihr live auf der Facebook-Seite und dem Youtube-Kanal gestreamt werden kann.

Sofern Ihr an einer der Veranstaltungen teilnehmt, freut sich das Kulturschloß  über eine Spende an: Kulturzentrum Wandsbek e.V. // IBAN: DE13 2005 0550 1261 1617 88 // BIC: HASPDEHHXX.

Sollte es kurzfristig möglich sein, die Veranstaltungen in Präsenz stattfinden zu lassen, wird über die Website und die Social-Media-Kanäle informiert.

„Mein Lieblingsplatz“ – hier bin ich am liebsten oder möchte ich gerne sein
Wir möchten Euch an dieser Stelle gern auf unseren laufenden Malwettbewerb „Mein Lieblingsplatz – hier bin ich am liebsten oder möchte ich gerne sein“ für Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 16 Jahren aufmerksam machen.

Eure Zeichnungen, Malereien oder Collagen im DIN A4-Format könnt Ihr noch bis zum 30. August einsenden oder bei der Haspa in der Schloßstraße 4 oder im Kulturschloss Wandsbek in der Königsreihe 4 abgeben. Eine Jury wird die Bilder begutachten und prämieren. Die Preisverleihung und anschließende Ausstellung der Bilder findet im September im Kulturschloss statt.
Weitere Infos zum Malwettbewerb findet Ihr auf unserer Website.

Der Malwettbewerb wird unterstützt von der Haspa.

Hecken erst Ende Juli stutzen

Früher Heckenschnitt gefährdet Vogelnachwuchs/ Jungvögel am Boden nicht einsammeln

Der NABU Hamburg bittet jetzt alle Gartenbesitzer, sich noch mindestens bis Ende Juli mit dem Rückschnitt von Hecken und Sträuchern zu gedulden. Derzeit brüten viele Singvögel im Schutz des dichten Blattwerks.

Im jedem Garten grünt es in diesen Tagen. Für viele Gartenbesitzer ist dies eine gute Gelegenheit Hecken zu stutzen. Zum Schutz der Vogelwelt bittet der NABU aber darum, mit dem Hecken- und Strauchschnitt noch bis Ende Juli zu warten. „Unsere Gartenvögel sind mitten im Brutgeschäft und benötigen deshalb besonderen Schutz. Einige Arten sind in diesem Jahr spät dran, da die letzten Wochen ungewöhnlich kalt waren. In dieser sensiblen Phase ist ein Strauchschnitt für die Tiere problematisch“, erläutert Marco Sommerfeld, Referent für Vogelschutz beim NABU Hamburg. „Die Vogeleltern könnten durch Schnittmaßnahmen so sehr gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben. Auch haben Beutegreifer ein leichteres Spiel, wenn die schützenden Zweige weggeschnitten werden und die Nester so leichter zu entdecken sind.“ Darüber hinaus gibt es im Juni bei vielen Singvögeln eine zweite Brut, die ebenfalls durch das Heckenschneiden gefährdet wird.

Auch aus Gärtnersicht lohnt es sich zu warten. Die Pflanzen befinden sich bis Ende Juni im zweiten Wachstumsschub. Wer zu früh die Heckenschere auspackt, muss sie in der Regel noch ein zusätzliches Mal einsetzen. „Auf jeden Fall gehört für naturfreundliche Gärtner vor dem Schnitt eine intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern dazu“, erklärt Sommerfeld. Auch gesetzlich müsse jeder, der Hecken schneidet, darauf achten, Vögel nicht unnötig zu stören.

„Privatgärten und öffentliche Grünflächen sind wichtige Lebensräume im urbanen Raum, insbesondere, wenn sie naturnah gestaltet sind mit heimischen Hecken und Sträuchern. Diese Flächen tragen zur Artenvielfalt und zu einem angenehmen Stadtklima bei. Schon deshalb sollte der Erhalt solcher Grünflächen beim Klimaschutz mehr Gewicht erhalten“, ergänzt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg.

Jungvögel am Boden sind nicht in Not – bitte nicht einsammeln!

Und noch einen Naturtipp hat der NABU: Zahlreiche Jungvögel kommen jetzt in die sogenannten Ästlingsphase. Das bedeutet, sie bewegen sich teilweise noch unbeholfen und nicht ganz flugfähig auf dem Boden oder im Gebüsch. Für viele Menschen wirken diese Tiere hilflos. Der NABU appelliert, die kleinen Vögel nicht aufzunehmen, sondern sie an Ort und Stelle zu belassen. Oft sieht man die Eltern nicht, weil sie sich an der Anwesenheit der Menschen stören oder auch noch andere Jungtiere zu versorgen haben. Eine Strategie der Eltern kann es auch sein, die Jungen im Nest nicht mehr zu füttern, damit diese das Nest endlich verlassen. Damit sie nicht verloren gehen, lassen die Jungvögel fast unablässig so genannte „Standortlaute“ hören. Deshalb die Bitte, die Jungvögel in Ruhe zu lassen und keinesfalls mitzunehmen.

Zahlreiche Gartentipps bietet der NABU unter www.NABU-Hamburg.de/gartentipps

Die Verordnung der Stadt Hamburg zum Rückschnitt von Bäumen und Hecken finden Sie unter https://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/baumschutz_mb.pdf

Verwaltungsneubau Wandsbeker Zollinsel – Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wandsbek 84

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 11. bis 25. Juni 2021

Aufgrund der bestehenden Pandemiesituation erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 84 in Form einer Internet-Beteiligung.

Das Plangebiet umfasst den Bereich der sogenannten Wandsbeker Zollinsel zwischen Wandsbeker Zollstraße, Rüterstraße und Wendemuthstraße des Stadtteils Wandsbek im Bezirk Wandsbek. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wandsbek 84 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Büro- und Verwaltungsstandortes für das Bezirksamt Wandsbek geschaffen. Zweck des durch die Sprinkenhof zu realisierenden Vorhabens ist es, insbesondere die bisher dezentral untergebrachten Organisationseinheiten des Dezernats Soziales, Jugend und Gesundheit in einem modernen Verwaltungsneubau zu bündeln. Die bisher untergenutzten Flächen entlang der Wandsbeker Magistrale Richtung Lübeck sollen hierdurch städtebaulich aufgewertet und als Abschlusspunkt des Wandsbeker Zentrums entwickelt werden.

Anschauungsmaterial kann in der Zeit von Freitag, den 11. bis Freitag, den 25. Juni 2021 im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ eingesehen werden. Der Online-Dienst ist unter der folgenden Adresse aufrufbar: https://bauleitplanung.hamburg.de.

Beiträge können direkt über den Online-Dienst, per E-Mail an das Postfach stadt-und-landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de oder per Post an das Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, abgegeben werden.

Rückfragen zur Beteiligung können über die Telefonnummer 040 42881-2846 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung gerichtet werden.

Moin Wandsbek – Zukunft gemeinsam gestalten

Wandsbek macht sich auf den Weg, ein strategisches Leitbild für seine Bezirksentwicklung zu erarbeiten. Die Perspektive: 2045 und darüber hinaus. Der Prozess startet mit einer öffentlichen Online-Beteiligung für die Wandsbeker Bürgerinnen und Bürger. Im ersten Schritt geht es um Wandsbek heute. Unter dem Motto „Was bewegt Wandsbek?“ findet ein öffentlicher Online-Dialog vom 22. Mai bis 20. Juni 2021 unter www.beteiligung.hamburg/wandsbek2045 statt.

Thomas Ritzenhoff, Bezirksamtsleiter Wandsbek: „Wir wollen von den Bürgerinnen und Bürgern Wandsbeks wissen, was sie wertvoll finden in Wandsbek und was sich verändern soll. Wir richten unseren Blick auch schon nach vorne und stellen die Frage: Was wird wichtig für die zukünftige Entwicklung? Die Anwohnerinnen und Anwohner sind die Experten vor Ort, wir freuen uns auf ihre Anregungen und Kommentare! Wir werden, sobald es das Infektionsgeschehen wieder ermöglicht, weitere Beteiligungsformate in den Stadtteilen anbieten.“

Hintergrund: Nicht nur wachsam sein, sondern die Zukunft aktiv gestalten – dieser vielschichtigen Aufgabe nimmt sich die Bezirksverwaltung an. Wie und wo wird künftig neu gewohnt und gearbeitet? Wie bewahren und gewinnen wir Freiräume für Freizeit und Erholung dazu? Wie gelingen vielfältige Quartiere und ein lebendiges Miteinander? Wie bewegen wir uns künftig im Bezirk fort? Und wie nehmen wir dabei Rücksicht auf unsere Natur und knappen Ressourcen?

Diese und weitere Fragen sollen im anstehenden etwa eineinhalb-jährigen Prozess zusammen mit Fachleuten und der Wandsbeker Stadtgesellschaft beantwortet und ein strategischer Kurs ausgelotet werden, der zu Wandsbek passt. Dabei gilt es, die verschiedenen „Wandsbeks“ – die lokalen Identitäten von Stadtteilen und Quartieren im Bezirk – und deren eigene Voraussetzungen und Zukunftschancen sichtbar zu machen.

Das Ziel ist es, durch einen breit angelegten Dialog mit der Öffentlichkeit und Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ein gemeinsam getragenes Leitbild zu entwerfen: Mit klar formulierten Zielen, Strategien und Schwerpunkten für die Wandsbeker Entwicklung. Im Ergebnis soll „Wandsbek 2045“ als Kompass für Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft zu weiterführenden Planungen, Entwicklungen, einzelnen Projekten und Maßnahmen der Bezirksentwicklung dienen.

Mit der Ausarbeitung des Integrierten Bezirklichen Entwicklungsrahmens – Wandsbek 2045 wurde das Büro Urban Catalyst beauftragt.

Die wichtigsten Daten auf einen Blick:

– Online-Beteiligung bis 20. Juni 2021 unter: www.beteiligung.hamburg/wandsbek2045

– Bis zum 20. Juni 2021 können Beiträge eingebracht werden. Auch danach bleibt die Seite erreichbar und informiert über das weitere Verfahren.

Senat beschloß weitere Öffnungen aufgrund stabiler Corona-Infektionslage

Das Corona-Infektionsgeschehen in Hamburg ist stabil unter dem Inzidenzwert von 100 und die Infektionsdynamik ist weiterhin rückläufig. Dies ermöglicht eine schrittweise Rücknahme von weiteren Beschränkungen. Der Senat hat heute über die aktuelle Corona-Lage beraten und über die Ausgestaltung des zweiten Öffnungsschrittes entschieden.

In einem ersten Schritt, der am 12. Mai 2021 in Kraft getreten war, wurden unter anderem die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und die Maskenpflicht auf Spielplätzen aufgehoben, sowie die Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb in der Kinderbetreuung, die Wiederaufnahme des Wechselunterrichts in Schulen sowie die Öffnung von Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Ausstellungshäusern beschlossen.

In einem zweiten Schritt, der am 22. Mai in Kraft tritt, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Die Kontaktbeschränkung wird erweitert auf fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet werden.
  • Der Einzelhandel wird geöffnet mit einer Personenzahlbegrenzung, die sich an der Verkaufsfläche orientiert, verbunden mit (digitaler) Kontaktnachverfolgung. Ein tagesaktueller Schnelltest ist nicht erforderlich, solange die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
  • Die Außengastronomie wird geöffnet mit der Voraussetzung, dass jeweils höchstens 5 Personen aus maximal zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, verbunden mit (digitaler) Kontaktnachverfolgung. Ein Schnelltest ist nicht erforderlich.
  • Bei Einlass in Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäuser entfällt die Testpflicht, solange die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
  • Kontaktfreier Sport in Gruppen ist wieder mit bis zu 10 Erwachsenen im Freien auch auf Sportanlagen möglich.
  • Kindersport im Freien wird mit bis zu 20 Kindern ermöglicht.
  • Freibäder können verbunden mit Testpflicht sowie (digitaler) Kontaktnachverfolgung öffnen. Das Programm zum Schwimmunterricht für Kinder wird auch in Hallenbädern ermöglicht.
  • Kindergeburtstagsfeiern können mit bis zu 10 Kindern bis zum 14. Lebensjahr in privaten Wohnungen stattfinden.
  • Die Angebote der körpernahen Dienstleistungen (über Friseure und Fußpflege hinaus) können wieder in Anspruch genommen werden, wenn die Kundin bzw. der Kunde einen tagesaktuell negativen Test vorlegt und eine (digitale) Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist. Die Testpflicht für das Personal gilt fort.
  • Außerschulische Bildungseinrichtungen werden geöffnet, verbunden mit der Testpflicht und unter Wahrung von Hygienevorschriften (Abstände, „halbe“ Gruppen). Für Kinder und Jugendliche ist beispielsweise die Öffnung von Musikschulen und vergleichbaren Gruppen wieder möglich.
  • Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und soziale Angebote (auch Seniorentreffs) können unter Wahrung von Hygienevorschriften (Abstände, Gruppengröße) wieder in Anspruch genommen werden.
  • Der praktische Fahrunterricht ist wieder zulässig, verbunden mit der Testpflicht.
  • Die Maskenpflicht in Parks, Grünanlagen und privaten Kraftfahrzeugen wird aufgehoben. Die generelle Pflicht zum Tragen einer Maske bei Unterschreitung des gebotenen Abstandes von 1,5 m oder auf Anordnung im Einzelfall bleibt bestehen. Die Maskenpflicht in besonders stark frequentierten Straßenzügen und auf Plätzen bleibt bestehen.
  • Veranstaltungen unter freiem Himmel, die der Unterhaltung des Publikums gelten, sind mit bis zu 250 Personen zulässig verbunden mit Hygienevorgaben, Terminbuchung, Testpflicht, (digitaler) Kontaktnachverfolgung, Personenzahlbegrenzung sowie festen Sitz- oder Stehplätzen. Dies betrifft nicht den Bereich der privaten Feiern.
  • Bei Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Handlungen entfällt die bisherige Anzeigepflicht einer Teilnehmerzahl von über 10 Personen.
  • Die Öffnung von Theatern, Konzerten und vergleichbaren Veranstaltungen soll ab dem 28. Mai unter den vorgesehen Veranstaltungsbedingungen (Abstand, Testpflicht, (digitale) Kontaktnachverfolgung und Maskenpflicht (auch am Platz)) ermöglicht werden.
  • Die Teilnehmergrenzen bei Versammlungen (Kundgebungen und Aufzüge) werden angepasst:

o Bis 250 Personen sind Versammlungen unter freiem Himmel ohne gesonderte Genehmigung mit Hygieneauflagen (u. a. Maskenpflicht) zulässig (ortsfest oder als Aufzug); es gilt die übliche versammlungsrechtliche Anzeigepflicht und die üblichen Hygieneauflagen.

o Ab 250 Personen bedürfen die Versammlungen darüber hinaus einer besonderen Prüfung und Genehmigung. Diese wird in der Regel erteilt, wenn die Versammlung nicht mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfasst und ortsfest stattfindet. Die bislang geltenden Hygieneauflagen haben weiterhin Bestand.

Weitere Öffnungen

Zehn bis 14 Tage nach Schritt 2 erfolgen Anfang Juni in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in einem dritten Schritt weitere Öffnungen in den Bereichen Sport (kontaktfrei, innen mit begrenzter Personalzahl und Test), Kultur (zum Beispiel Theater), Schule, Hochschule, Kitas, Kinder- und Jugendhilfe, soziale Einrichtungen, Veranstaltungen im Freien und Kontaktbeschränkungen sowie nachfolgend in einem vierten Schritt weitere Öffnungen im Bereich Gastronomie, Hotellerie, Beherbergungswesen und touristische Angebote.

Grundlage für die Entscheidungen des Senats bleiben die Hamburger Inzidenzwerte sowie unter anderem die Entwicklung intensivmedizinischer Kapazitäten, der R-Wert und die Impfquote.

Gartenwissen @home – Ein Online-Angebot aus dem Botanischen Sondergarten Wandsbek

Im Botanischen Sondergarten finden aufgrund der aktuellen Situation keine Gartenwissen-Angebote mit persönlicher Präsenz statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer machen es sich zuhause gemütlich und verfolgen und bereichern auf und mit ihrem Computer, Tablet oder Smartphone die folgenden Angebote aus dem Botanischen Sondergarten. Eine Anmeldung im Sondergarten ist ausreichend, eine Registrierung bei Zoom ist nicht erforderlich. Der Eintritt in den Online-Garten des Botanischen Sondergartens ist frei.

Eine Anmeldung per E-Mail unter sondergarten@wandsbek.hamburg.de ist erforderlich. Für Fragen steht der Leiter des Botanischen Sondergartens, Herr Helge Masch, unter der Telefonnummer 040 / 693 97 34 zur Verfügung. Weitere Informationen und Fotos zu allen Angeboten sind online verfügbar unter: www.hamburg.de/wandsbek/veranstaltungen-im-sondergarten/

Dienstag, 1. Juni 2021 – 18:30 bis 20:00 Uhr

Gartenwissen @home – Garten Klönschnack – mit Helge Masch

Der „Garten Klönschnack“ ist ein Online-Angebot für Garten- und Pflanzenbegeisterte, die durch die momentanen Kontaktbeschränkungen ein „Unterhaltungsdefizit“ haben. Zu Beginn werden aktuelle Fotos und Videos aus dem Botanischen Sondergarten gezeigt und die Pflanzen vorgestellt. Im zweiten Teil geht es beim Thema des Monats um die Verwendung von ein- und zweijährigen Pflanzen im Garten. Im dritten Teil des Klönschnacks können Besucherinnen und Besucher Pflanzen aus den Privatgärten und der heimischen Fensterbank vorstellen und Fragen zu Problempflanzen erörtern. Interessierte sind herzlich willkommen zu diesem Treffen mit räumlichen Abstand und thematischer Nähe.

Eine Anmeldung per E-Mail (sondergarten@wandsbek.hamburg.de) ist erforderlich!

Phänologie-Projekt im Sondergarten:  Gesucht wird der Frühsommer! – Zeigerpflanze: Holunder

Den Klimawandel im Auge behalten. Als es noch keine Wetterprognosen gegeben hat, wurde das Wetter genau beobachtet. Darauf basieren die sogenannten Bauernregeln: Auf langjährigen Beobachtungen von Bauern über das Wetter. Diese beobachteten Regelmäßigkeiten in Wetterabläufen und die Entwicklung der angebauten Pflanzen, wie z. B. Getreide, wurde in Form von Reimen festgehalten. Einige mögen die Bauernweisheiten für Aberglauben halten, jedoch konnten einige wissenschaftlich nachgewiesen werden.

Die Phänologie basiert auf den Beobachtungen von Tieren und Pflanzen. Sie beschäftigt sich mit witterungs- bzw. klimaabhängigen Ereignissen in der Natur. Beispielsweise werden Blütenbildung und Blattfall der Pflanzen beobachtet. Die Erkenntnisse werden im Gesundheitswesen (Pollenflug) und in der Landwirtschaft angewendet. Diese „Erscheinungslehre“ gliedert den Jahresablauf nicht in nur vier, sondern in zehn Jahreszeiten. Diese zehn Jahreszeiten orientieren sich an den Entwicklungen der so genannten „Zeigerpflanzen“.

Zusammen beobachten: Das Phänologie-Projekt des Botanischen Sondergartens möchte – gemeinsam mit Hamburger Naturfreundinnen und Naturfreunden und/oder Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer – zehn ausgewählte phänologische Zeigerpflanzen beobachten. Der Beginn der phänologischen Jahreszeiten ist von Stadtteil zu Stadtteil sehr unterschiedlich und ändert sich auch von Jahr zu Jahr. Aus diesem Grund ist jede Mithilfe wünschenswert! Die Beobachtungen der „Phänophasen“ können Veränderungen des Klimas aufweisen und dienen dazu den Klimawandel im Auge zu behalten.

Wann blüht der Holunderstrauch? Dies ist die Zeigerpflanze für den Frühsommer. Der Deutsche Wetterdienst hat die Holunder in Deutschland für den 1. Juni 2021 (Mittelwert aus den Vorjahren) prognostiziert. Doch wann blühen die Holundersträucher in welchem Stadtteil?

Sofern sich an der am weitesten entwickelten Trugdolde des beobachteten Schwarzen Holunders etwa 50 % der Einzelblüten völlig geöffnet haben, melden Interessierte ihre Beobachtung bitte unter Angabe von Datum und Ort (in Hamburg und 25 km Umkreis) online unter http://www.hamburg.de/wandsbek/phaenologie/ oder per Telefon unter 040 / 693 97 34. Wichtig ist die Angabe von Stadtteil und Datum!

Der Sondergarten Referenz-Holunder wächst im Rundgang. Foto: Helge Masch.

Zeigerpflanze für den Hochsommer ist der Lindenbaum und dessen Blühbeginn!

Bei Fragen steht der Leiter des Botanischen Sondergartens, Herr Helge Masch, unter der Telefonnummer 040 / 693 97 34 gern zur Verfügung.