Archiv für den Monat: April 2021

Fünf Recyclinghöfe mit langen Sonnabenden

Nach einer siebenmonatigen Sanierung öffnet der Bahrenfelder Recyclinghof am Rondenbarg 52a ab Dienstag, dem 6. April. Damit stehen den Hamburgerinnen und Hamburgern alle zwölf Recyclinghöfe zur Verfügung. Der Osdorfer Recyclinghof Brandstücken 36, der während der Sanierung montags bis freitags bis 19 Uhr geöffnet hatte, öffnet ab dem 6. April an diesen Tagen nur bis 17 Uhr. Zudem rechnet die Stadtreinigung Hamburg (SRH) wegen der beginnenden Gartensaison mit verstärkten Anlieferungen von Grünabfällen und reagiert mit verlängerten Öffnungszeiten auf fünf der Höfe an Sonnabenden ab dem 10. April. Trotz dieser Maßnahmen bittet die SRH, die Recyclinghöfe Corona-bedingt nur in dringenden Fällen aufzusuchen. Dies gilt insbesondere für Anlieferungen von Kleinmengen. Am Sonnabend vor Ostern (3. April) bleiben alle Höfe geschlossen.

An den Sonnabenden

  • 10. April § 17. April § 24. April § 8. Mai

schließen die folgenden fünf Recyclinghöfe erst um 16 Uhr statt wie üblich um 14 Uhr:

  • Neuländer Kamp 6 in Harburg
  • Rondenbarg 52a in Bahrenfeld
  • Wilma-Witte-Stieg 6 in Wandsbek
  • Lademannbogen 32 in Hummelsbüttel
  • Volksdorfer Weg 196 in Sasel

Die übrigen sieben Recyclinghöfe schließen an diesen Sonnabenden wie üblich um 14 Uhr. Eine ähnliche Regelung ist im Oktober wegen der Laubsaison geplant.

Fahrlässigkeit: Wann erlischt der Versicherungsschutz?

Nicht nur bei der Schadensregulierung von Sachversicherungen, auch im Bereich der Lebensversicherungen spielt der Begriff Fahrlässigkeit eine wichtige Rolle. Von ihr kann abhängen, ob der Versicherte eine Leistung erhält oder nicht. Abhängig vom Grad der Fahrlässigkeit erstattet die Versicherung die Kosten für den Schaden oder zahlt die Versicherungssumme aus. Ramona Paul, Versicherungsexpertin der IDEAL Versicherung, informiert, worin der Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit besteht und erklärt, wann die Versicherung zahlt.
Wie ist Fahrlässigkeit definiert?
Einfach mal nicht aufgepasst und schon ist ein Schaden entstanden. Das passiert jedem einmal. Denn nicht immer ist man der Situation angemessen vorsichtig oder sorgfältig. Solch ein Verhalten wird oft auch als fahrlässig bezeichnet. Ob und in welchem Maße der Schadensverursacher fahrlässig war, spielt eine Rolle, wenn eine Versicherung die Kosten für den Schaden übernehmen soll.
Was ist der Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit?
Es wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Eine klare Zuordnung kann in manchen Fällen schwierig sein, da es keine eindeutigen Definitionen gibt. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass eine einfache Fahrlässigkeit auf eine kurze, spontane Unachtsamkeit zurückzuführen ist. Im Sinne von „Das kann ja mal passieren“. Dass aus dem Verhalten ein Schaden entstehen kann, wäre möglicherweise vorher erkennbar gewesen. Anders bei einer groben Fahrlässigkeit: Hier wird durch das eigene Verhalten ein möglicher Schaden in Kauf genommen, welcher durch einfaches und naheliegendes Handeln hätte verhindert werden können. Die Sorgfaltspflicht wurde in besonders schwerem Maße missachtet. Als Orientierung dient hier der Satz „Das darf nicht passieren“. Wer beispielsweise eine brennende Kerze im Wohnzimmer alleine lässt, um sich aus der Küche etwas zu trinken zu holen, handelt einfach fahrlässig. Wer allerdings die Wohnung verlässt, um einkaufen zu gehen, verhält sich grob fahrlässig.
Wann ist der volle Versicherungsschutz gefährdet?
Für die Schadensregulierung der Versicherung ist ausschlaggebend, welche Art der Fahrlässigkeit den Schaden herbeigeführt hat. Bei Schäden durch einfache Fahrlässigkeit ist die Versicherung zu vollständigen Leistungen verpflichtet. Anders sieht das bei grober Fahrlässigkeit aus. Einige Versicherungen leisten dann meistens nicht. Dazu zählen: Kfz-Kaskoversicherung, Gebäudeversicherung und Reisegepäckversicherung. Wer beispielsweise trotz erkennbaren Gegenverkehrs ein Überholmanöver startet, geht leer aus. Privat- und Kfz-Haftpflichtversicherungen kommen in der Regel auch für grob fahrlässig verursachte Schäden auf. Allerdings gibt es einige Anbieter, die grobe Fahrlässigkeit ausschließen oder in diesem Fall ihre Leistungen kürzen. Wie hoch die Leistung ausfällt, hängt von der Schwere des Verschuldens ab. Wer allerdings mit Vorsatz handelt, kann grundsätzlich nicht damit rechnen, dass die Versicherung einspringt. Dies ist zum Beispiel beim absichtlichen Einschlagen einer Fensterscheibe der Fall. Im Bereich der Lebensversicherung bedeutet grobe Fahrlässigkeit, dass Versicherte falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen machen. „Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn schwere Krankheiten wie Krebs oder Herzprobleme verschwiegen werden oder Versicherte nicht angeben, dass sie Raucher sind, weil sie meinen, dass dies keine wichtige Angabe für den Versicherer ist“, weiß die Expertin der IDEAL Versicherung. (Anzeige)

NABU: Die Schwalben sind zurück

Fast wäre sie Vogel des Jahres 2021 geworden: die Rauschwalbe. Die Zweitplatzierte von Deutschlands erster öffentlicher Wahl zum Vogel des Jahres kommt nun aus ihrem Winterquartier in Afrika zurück. Leider werden die fliegenden Glücksboten von Jahr zu Jahr weniger. Ein Lichtblick: Immer mehr Hausbesitzende setzen sich für den Schwalbenschutz ein.

Neben der Rauch- gehört auch die Mehlschwalbe zu den häufigsten Schwalbenarten. Mit etwa 700.000 Brutpaaren sowohl bei Rauch- als auch bei Mehlschwalbe gibt es allerdings nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren. Beide Schwalbenarten stehen in der Vorwarnliste der Roten Liste. Gründe sind das Insektensterben sowie bedingt durch die Klimakrise Trockenheit im Winterquartier und Extremwetterereignisse auf dem Zugweg. Hinzu kommt, dass die Vögel immer weniger Nistmöglichkeiten finden. „Während Hausbesitzer aus Angst vor Verschmutzung die Nester der Mehlschwalben entfernen, verschließen besorgte Bauern den Rauchschwalben ihre Ställe, um vermeintlichen Hygieneanforderungen gerecht zu werden. Dabei gefährden die kühnen Flugakrobaten unsere Gesundheit nicht, sind aber auf dem Land auf genau solche Brutplätze angewiesen“, sagt NABU-Vogelschutzexperte Eric Neuling.

Die Vögel fühlen sich in einer von Menschen geprägten Umgebung grundsätzlich wohl. Die Mehlschwalbe mit ihrem leuchtend weißen Bürzel und Bauch und dem tief gekerbten Schwanz nutzt vor allem rau verputzte Hauswände unter geschützten Dachvorsprüngen zum Bau ihres Nestes. Sie brütet gerne in Kolonien. Das bringt jedoch Kot und Reste von Nistmaterial an Fassaden und auf dem Boden mit sich. „Viele Nester werden daher mutwillig zerstört, dabei würde ein einen halben Meter unterhalb der Nester angebrachtes Brett oder eine gelegentliche Säuberung bereits wirksam Abhilfe schaffen“, so Neuling.

Rauchschwalben, die über ihre braunrote Färbung von Kehle und Stirn gut erkennbar sind, bevorzugen Balken oder Mauervorsprünge in Ställen, Scheunen oder Carports. Leider bleiben die notwendigen Einflugluken nach Renovierungen zunehmend verschlossen oder sind bei Neubauten gar nicht erst vorhanden. „Möglichst viele Lager und Ställe sollten in der warmen Jahreshälfte nicht komplett verschlossen sein. Eine Einflugluke reicht Rauchschwalben bereits“, so Neuling.

Gebäude mit vorhandenen und erhaltenen Nistplätzen für Schwalben werden vom NABU als „Schwalbenfreundliches Haus“ mit einer Plakette ausgezeichnet. Immer mehr Menschen wollen sich auf diese Weise engagieren. Seit 2017 ist die Zahl der Bewerbungen um die Auszeichnung von 1263 im Jahr 2017 auf 2110 (2020) gestiegen. Neuling: „Das ist auch ein Beitrag dazu, dass sich die Bestände beider Arten in den letzten zehn Jahren stabilisiert haben, wenn auch auf niedrigem Niveau.“ (Foto: NABU)

Gesunde Gartenarbeit

Ob auf dem eigenen Grundstück, im Schrebergarten oder beim Urban Gardening: Gärtnern wird immer beliebter. 2020 haben rund 8,44 Millionen Deutsche mehrmals wöchentlich im Garten gearbeitet. Das macht Spaß und ist gut für die Gesundheit – wenn der Rücken geschont und Unfällen vorgebeugt wird. Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV, sowie Dimitar Gouberkov, Unfallexperte von ERGO, geben Tipps.
Rückenschonend gärtnern
Um Rückenschmerzen vorzubeugen, sollten Gartengeräte wie Schaufeln, Hacken oder Besen einen langen Stiel haben, der idealerweise individuell einstellbar ist. Dr. Wolfgang Reuter empfiehlt, bei der Gartenarbeit auf eine entspannte Körperhaltung zu achten und den Rücken, wenn möglich, gerade zu halten. „Am besten während der Arbeit immer mal wieder die Position oder die Tätigkeit wechseln, das vermeidet eine einseitige Belastung und verhindert Verspannungen“, so der Gesundheitsexperte der DKV. Das heißt zum Beispiel bei Arbeiten im Beet zwischen Hocke und Kniesitz wechseln. Zwischendurch aufstehen und strecken lockert die Muskulatur und entspannt. Kniekissen können zudem helfen, Kniescheibe, Meniskus und Schleimbeutel zu entlasten. Schwere Gegenstände wie Blumenerde- oder Düngersäcke sollten Hobbygärtner am besten mit einer Schubkarre oder einem Rollbrett transportieren. Und: „Beim Heben und Abladen darauf achten, mit geradem Rücken in die Knie und wieder hoch zu gehen, um den Rücken zu schonen“, rät Dr. Reuter.
Unfälle vermeiden
Jedes Jahr kommt es zu mehr als 200.000 Unfällen in deutschen Gärten. Doch mit der richtigen Vorbereitung und umsichtigem Arbeiten können Hobbygärtner das Unfallrisiko deutlich senken. Das beginnt bereits bei der passenden Kleidung: Neben einem eng anliegenden Oberteil, einer langen Hose, festem Schuhwerk und Handschuhen empfiehlt sich für manche Arbeiten noch eine spezielle Schutzausrüstung mit Gehörschutz, Brille oder Helm. Auch wenn der Tatendrang noch so groß ist: Es ist wichtig, zwischendurch Pausen einzulegen, um Überanstrengung und Unkonzentriertheit vorzubeugen. Im Sommer außerdem die Mittagshitze meiden. Vor der erstmaligen Benutzung neuer Geräte empfiehlt Dimitar Gouberkov, unbedingt die Betriebsanleitung zu lesen, um einen sachgerechten Gebrauch zu gewährleisten. Wer im Frühjahr die Gartengeräte das erste Mal aus dem Schuppen holt, sollte zunächst prüfen, ob sie nach der Winterzeit noch funktionstüchtig sind. „Ist zum Beispiel an einer Hacke die Verankerung am Stiel locker, kann das gefährlich werden“, so der Unfallexperte von ERGO.
Arbeiten in luftiger Höhe
Hinauf auf die Leiter geht es für Hobbygärtner unter anderem zum Stutzen der Hecke oder zum Schneiden der Bäume. Immer wieder kommt es dabei zu schlimmen Stürzen. Um das zu verhindern, ist besonders beim Aufstellen und Befestigen der Leiter Sorgfalt geboten. Wichtig ist ein fester Stand, die Leiter sollte nicht wackeln und auch nicht verrutschen. Für unebenen Rasen empfiehlt Gouberkov Leitern mit speziellen Spitzen, die sich in den Boden bohren. Hobbygärtner sollten die Leiter außerdem nicht zu steil aufstellen, da sie sonst nach hinten kippen könnte, und sie sollte nicht an Zäunen oder einem Sichtschutz lehnen. Für die Arbeit in der Höhe gilt: „Immer aufrecht stehen und nicht zur Seite beugen. Wer eine Stelle nicht gut erreichen kann, sollte die Leiter lieber umstellen“, rät der Unfallexperte von ERGO.
Arbeiten mit Geräten
Auch bei der Arbeit mit elektrischen Geräten wie Heckenschere oder Rasenmäher lauert so manche Gefahr. Daher vor dem ersten Einsatz am besten gründlich durchchecken: Sind alle Teile fest und intakt? Sind die Kabel ausreichend isoliert? Ist der Akku in Ordnung? „Säge-, Klingen- oder Scherenblätter beispielsweise von Heckenscheren sollten zudem rostfrei sein“, so Gouberkov. Schwerere Geräte immer mit beiden Händen halten und mit Scheren oder Messern immer vom Körper weg arbeiten. Wer den Rasen mähen will, sollte vorher Steine oder andere Hindernisse aus dem Weg räumen, die beim Überfahren zu Wurfgeschossen werden könnten und darauf achten, nicht über Kabel zu fahren. Sind die Arbeiten erledigt, die Geräte am besten direkt wegräumen, so entstehen keine Stolperfallen.
Erste-Hilfe-Kasten für kleine Verletzungen
Auch wenn die meisten Gartenunfälle glimpflich verlaufen: Ein Erste-Hilfe-Kasten ist Pflicht. „So können beispielsweise Schnittwunden, die zu den häufigsten Verletzungen zählen, schnell versorgt werden“, sagt Dr. Reuter. Dazu als erstes die Blutung stillen, anschließend mit sauberem Wasser reinigen und Fremdkörper entfernen. Zum Schluss die Wunde desinfizieren und ein Pflaster darauf kleben. Wichtig: Die Tetanus-Impfung alle zehn Jahre auffrischen.

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Autoverkauf und Kfz-Versicherung: Was ist zu bedenken?

 

Bevor man einen Fremden an das Steuer seines Autos lässt, sollte man sich dessen Führerschein zeigen lassen.

Corona zum Trotz: Über sieben Millionen Gebrauchtwagen wechselten allein im vergangenen Jahr den Besitzer Gerade bei Angeboten von Privatleuten hoffen viele auf ein günstiges Schnäppchen. Die Wenigstens kennen die Stolpersteine beim Autokauf von Privat an Privat.

Damit nichts schief geht, greift man am besten zum Musterkaufvertrag. Der lässt sich auf den Websites der meisten Versicherer herunterladen. Wichtig ist, wie die HUK-COBURG mitteilt, Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festzuhalten und die Kfz-Versicherungsfrage zu klären: Besteht der Vertrag fort oder wird er gekündigt. – Übernimmt der Käufer die Kfz-Versicherung, müssen sich die Vertragspartner über die Beitragszahlung im laufenden Versicherungsjahr einigen. – Außerdem enthält der Vertrag zwei Mitteilungen, eine für die Kfz-Versicherung und eine für die Zulassungsstelle (Veräußerungsanzeige). Beide Formulare müssen von Käufer und Verkäufer gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Verschicken ist die Angelegenheit des Verkäufers.

Bevor der Käufer sich nach dem Kauf ins Auto setzt und wegfährt, muss er den Kfz-Versicherungsschutz prüfen. Ein eindeutiger Beweis ist die Versicherungspolice mit dem dazugehörigen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg als Nachweis, dass der Beitrag gezahlt ist. Und selbstverständlich müssen die Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen.

Anschließend muss der neue Gebrauchtwagen schnellstmöglich umgemeldet werden. Dazu braucht der Käufer einen siebenstelligen Code, die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die Nummer kann man beim Versicherer telefonisch erfragen, oder man lässt sie sich per Mail zuschicken. Bevor aber der Kfz-Versicherer die eVB-Nummer verschickt, will er noch Details vom Auto wissen. Es ist also gut, den Fahrzeugschein zur Hand zu haben. Der Zulassungsstelle genügt als Versicherungsnachweis für die Ummeldung der siebenstellige Code.

Achtung Probefahrt
Auch schon vor dem endgültigen Verkauf spielt der Versicherungsschutz eine Rolle. Schließlich will der potentielle Käufer das Auto ausprobieren. Doch wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, spielt mit seinem Versicherungsschutz in der Teilkasko-Versicherung.

Diebstahl setzt, wie die HUK-COBURG erklärt, immer einen Gewahrsamsbruch voraus. Soll heißen: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Verschwindet ersterer während der Probefahrt einfach auf Nimmerwiedersehen, ist das nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigentümer hat den Schlüssel ja freiwillig hergegeben.

Um vorzubeugen, lässt sich ein Verkäufer vor der Probefahrt immer Ausweis und Führerschein des Interessenten zeigen. Verkäufer, die in der Corona-Zeit nicht während der Probefahrt im Auto zu sitzen wollen oder können, sollten mindestens den Führerschein des potentiellen Käufers behalten.
Noch ein Tipp: Ob ein Gewahrsamsbruch bei der Probefahrt vorliegt, hängt nicht zuletzt vom Verhandlungsort ab. Verhandlungen und Schlüsselübergabe sollten deshalb immer in der Wohnung stattfinden.

Foto: HUK-COBURG (Anzeige)

Veloroutenausbau im Bezirk Wandsbek

Im Zuge der Umsetzung des Veloroutenprogramms der Freien und Hansestadt Hamburg plant das Bezirksamt Wandsbek im Stadtteil Rahlstedt die Umgestaltung der Rahlstedter Bahnhofstraße zwischen der Scharbeutzer Straße und Amtsstraße. Der Abschnitt gehört zur Veloroute 7, welche aus der Innenstadt in nordöstliche Richtung über St. Georg, Eilbek, Wandsbek-Markt und Jenfeld nach Rahlstedt führt. Ziel des Ausbaus ist die Schaffung attraktiver und sicherer Radverkehrsanlagen zur Unterstützung der Mobilitätswende in Hamburg.

Die Bauarbeiten sollen am 12. April 2021 beginnen. Das Bauende ist für Oktober 2021 angesetzt.

Die Fahrbahn und die Nebenflächen werden neugestaltet und Radfahrstreifen sowie Schutzstreifen eingerichtet. Die Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut und die Straßenentwässerung erneuert. Der nördliche Bereich der Rahlstedter Bahnhofstraße zwischen Amtsstraße und Wilhelm-Grimm-Straße wird als Einbahnstraße während der gesamten Bauzeit bestehen bleiben. Von Mitte April bis Anfang Juni 2021 wird zusätzlich der südliche Bereich der Rahlstedter Bahnhofstraße zwischen Wilhelm-Grimm-Straße und Scharbeutzer Straße zur Herstellung der Bushaltestellen voll gesperrt. Während der gesamten Bauzeit muss durch die unvermeidbaren Fahrbahn-, Radweg- und Gehwegeinengungen mit Behinderungen auf allen Verkehrsflächen gerechnet werden. Erforderliche Sperrungen der Grundstückszufahrten werden rechtzeitig vor der Ausführung durch die Straßenbaufirma angekündigt. Detaillierte Informationen zum konkreten Bauablauf, den verkehrlichen Regelungen sowie den Auswirkungen auf den Busverkehr sind hier

www.hamburg.de/wandsbek/strassenbaustellen/  für alle Interessierten aufbereitet und werden während des gesamten Bauablaufs aktuell gehalten. Das Bezirksamt Wandsbek und die bauausführenden Firmen setzen alles daran, die unvermeidbaren Einschränkungen während der Bauzeit für die Anwohnerinnen und Anwohner, die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die ansässigen Gewerbebetriebe so gering wie möglich zu halten.

Weiterführende Links:

https://www.hamburg.de/verkehr/fahrradfahren-in-hamburg/300372/velorouten/

https://www.hamburg.de/verkehr/fahrradfahren-in-hamburg/426718/velorout

Fahrrad-Reparatur-Station beim BIM eingeweiht

Der Frühling ist da, die Temperaturen steigen und die Sonne zeigt sich vermehrt. Für viele ist das ein guter Grund, das Auto stehen zu lassen und wieder mehr Fahrrad zu fahren. Doch nach einem langen Winter im Keller brauchen viele Räder eine Überholung. Das Kulturzentrum BiM hat mit freundlicher Unterstützung des Haspa Lotterie Sparens nun eine Fahrrad-Reparatur-Station auf dem Hof installiert. Die Schläuche brauchen Luft oder müssen gewechselt werden? Der Lenker wackelt und muss festgezogen werden? Mit einer Aufhängung für das Rad und dem richtigen Werkzeug in der Station sind diese kleinen Reparaturen problemlos möglich.

Die grasgrüne Fahrrad-Reparatur-Station ist für alle Bürger*innen zugänglich und soll einen Beitrag dazu leisten, das Fahrradfahren im Stadtteil noch attraktiver zu machen. Verschiedene Werkzeuge vom Inbusschlüssel-Set, über Reifenheber, Doppelmaulschlüssel bis Schraubendreher und vieles mehr garantieren eine schnelle und einfache Reparatur. Mit der Handpumpe können neben Rädern auch Kinderwagen und Rollstühle mit Luft versorgt werden. Ein QR Code auf der Seite der Stationen bietet außerdem Reparaturanleitungen. Das Kulturzentrum BiM freut sich sehr über die Station und bietet, sobald es wieder möglich ist, auch einen Fahrrad-Reparatur Workshop an.

In Zeiten ohne Pandemie finden mehr als 50 kulturelle Veranstaltungen jährlich im Kulturzentrum BiM statt, darunter Konzerte, (Kinder-)Theatervorführungen, Comedy, Vorträge oder Tanzveranstaltungen, ergänzt von über 40 verschiedenen Kursen und Workshops in der Woche. Fortlaufend Informationen zu dem Programm und der Situation im Haus finden Interessierte auf der Homepage www.bim-hamburg.de oder im monatlichen Newsletter. Wer sich selbst engagieren möchte, kann sich gerne an das Team wenden. Das Kulturzentrum BiM ist per E-Mail unter kontakt@bim-hamburg.de zu erreichen.