Archiv für den Monat: Oktober 2020

17. Hamburger Märchentage – 9tägiges Lesefestival

„Märchen von Wünschen, Glück und Zuversicht“

Zum siebzehnten Mal in Folge wird der Verein Hamburger Märchentage e. V. das Lese- und Schreib-förderungsprojekt Hamburger Märchentage in der Zeit vom 05. – 13. November 2020 mit etwa 100 interaktive Lesungen präsentieren. Neun Tage lang werden Hamburger Kinder im Alter von 3-14 Jahren

in die Welt der Märchen reisen, ihrer Fantasie freien Lauf lassen und viel Raum für Wünsche haben.

Ziel ist es, in diesem besonderen Jahr die positive Kraft von Märchen zu nutzen, einen Beitrag zur frühkindlichen Bildung zu leisten, Lesefreude und Textverständnis zu fördern. Vorgelesen werden spannende, inspirierende Märchen, die Mut machen und Zuversicht vermitteln.

Die Veranstaltungen werden in ganz Hamburg u. a. in Hamburger Schulen, Bücherhallen, Kinderbücher-eien, Museen, Theatern sowie in Stadtteilkulturzentren stattfinden. Die 2016 in Hamburger Wohnunter-künften begonnene Reihe „Märchen, Musik und Malstifte“ wird in diesem Jahr fortgeführt.

Das Motto des diesjähriges Märchen-Schreibwettbewerbs für die Hamburger 5. und 6. Klassen lautet „Auf der Suche nach dem Winterglück“. Einsendeschluss ist der 17. Januar 2021. Das Siegermärchen wird von einem Hamburger Schulkind bei der Veranstaltung „Märchen im Michel“ seitens des Hamburger Abendblatts im Dezember 2021 vor 4.000 Gästen vorgelesen.

Mitwirken werden u a. Kinderbuch-Autorin Isabel Abedi, Intendantin Isabella Vértes-Schütter, die Schauspieler Erik Schäffler und Oliver Sauer, Autorin Jutta Heinrich, Künstlerin Stella Jürgensen, Hauptpastor St. Michaelis Kirche Alexander Röder, Moderatorin Iha von der Schulenburg u. v. m.

Gefördert werden die 17. Hamburger Märchentage von der Behörde für Kultur und Medien, der Behörde für Schule und Berufsbildung, Kindern helfen Kindern/Hamburger Abendblatt hilft e. V., Budnianer Hilfe e. V., Hans-Kauffmann-Stiftung und der PSD Nord Bank eG sowie von Mankiewicz Gebr. & Co. Medienpartner sind NDR 90,3 und das Hamburg Journal.

 

„Märchen von Wünschen, Glück und Zuversicht“

von Isabel Abedi bis Oscar Wilde

In diesem besonderen Jahr rücken wir die positive Kraft von spannenden, inspirierenden und Mut machenden Märchen in den Mittelpunkt unseres Lese- und Schreibförderungsprojektes. Die Märchen handeln von langersehnten, glücklichen und törichten Wünschen, von Hoffnung und Zuversicht. Wir treffen Aschenputtel, Hans im Glück, LOLA, den Fischer und seine Frau, glückliche Prinzen, treue Freunde und wagemutige Prinzessinnen.

Donnerstag, 05. November 2020

9.30 UHR, Bücherhalle Billstedt, Möllner Landstraße 31, 22111 Hamburg, Tel.: 040-732 52 20

Klasse 3-4., Eintritt frei!

Aschenputtels Wunderkräfte

Interaktive Lesung mit Cordual Benkowitz. Wir erkunden Aschenputtels Lebensgeschichte, spüren ihre verborgenen Kräfte und Gefühle, die uns stark machen, ein glückliches Leben zu führen.

Anmeldungen unter billstedt@buecherhallen.de

Freitag, 06. November 2020

10.00 +13.00 UHR Kinderbuchhaus im Altonaer Museum, Museumstraße 23, 22765 Hamburg, Tel.: 040-428 135 15 43

ab 7. J., Eintritt Euro 3,00

Rotkäppchens Waldabenteuer – Märchenmasken und Theaterspiel mit Nele Palmtag

Die Bäume raunen und staunen, als Rotkäppchen einem hungrigen Wolf begegnet. Was passiert wohl als nächstes? Masken gebaut, aufgesetzt und das Märchen beginnt!

Anmeldung unter info@kinderbuchhaus.de; max. 10 Kinder

Samstag, 07. November 2020

10.00 UHR, Bücherhalle Wilhelmsburg, Vogelhüttendeich 45, 21107 Hamburg, Tel.: 040. 609 122 90

9-12 J., Eintritt frei!

Calliope Mini – Die Märchenmaschine

Mit dem Calliope Mini programmieren wir eine Reizwortmaschine, die auf Knopfdruck zufällig Märchenfiguren auswirft: Prinz & Frosch? Ritter & Einhorn? Königin & Hexe? Nur der Zufall entscheidet, wer in unseren selbstgeschriebenen Märchen mitspielt. Anmeldung unter wilhelmsburg@buecherhallen.de

15.00 UHR, Tanzbrücke Hamburg e.V.; Bramfelderstraße 116-118, 22305 Hamburg, Tel.: 040. 697 049 88

ab 7 J., Eintritt frei

Das Glück in Bildern und Worte gefasst

Wir laden euch zu einem interaktiven Workshop zum Thema Glück ein. Gemeinsam schreiben wir passenden Elfchen und malen Bilder. Anmeldung erbeten unter info@tanz-bruecke.de

15.00 UHR, Zentralbibliothek am Hühnerposten 1, 20097 Hamburg, Tel.: 040. 426 060

ab 8 J. , Eintritt frei!

Isabel Abedi liest das Märchen „Der Fischer und seine Frau“ und aus „Hier kommt Lola“

Unser Familiennachmittag steht ganz im Zeichen der Wünsche. Was haben die Märchenwesen der Fischer und seine Frau und die Romanheldin Lola gemeinsam? Sie alle haben große Wünsche! Wie sie diesen nachjagen und ob alle Wünsche in Erfüllung gehen, erfahrt ihr von der bekannten Autorin Isabel Abedi.

Damit eure Wünsche wahr werden, erhält jedes Kind von Isabel ein brasilianisches Wunschband.

Begrenzte Teilnehmerzahl! Anmeldung erforderlich unter service@buecherhallen.de Hamburger Märchentage e. V. – Postfach 20 31 18 – 20221 Hamburg info@hamburger-maerchentage.de – www.hamburger-maerchentage.de

 

Sonntag, 08. November 2020

14.30 + 16.30 UHR, Atelier der Schlumper, Neuer Kamp 30, 20537 Hamburg, Tel.: 040. 432 542 70

3-99 J. – Eintritt frei!

Märchen und Malen

Es ist wieder soweit! Alexander Röder, Hauptpastor der Kirche St. Michaelis, taucht erneut mit euch in bezaubernde Märchenwelten ein. Umgeben von themenbezogenen Bildern der Schlumper-Künstler seid ihr nach der Lesung eingeladen, das Gehörte malerisch umzusetzen.

Begrenzte Teilnehmerzahl! Anmeldung erforderlich unter post@schlumper.de

Montag, 09. November 2020

10.30 UHR Museum für Hamburgische Geschichte, Holstenwall 24, 20355 Hamburg; Tel.: 040. 428 132 701

ab 8 J. – Eintritt frei! Hansel, der Holzschuhschnitzer

Muss es denn immer die Prinzessin sein? Macht jeder Wunsch glücklich? Entdeckt mit Gabriele Schwedewsky Märchen von kleinen Wünschen und großem Glück.

Anmeldung unter Tel.: 040. 428 132 701

Dienstag, 10. November 2020

10.00 UHR, KLICK Kindermuseum, Achtern Born 127, 22549 Hamburg, Tel.: 040. 410 997 77

6-12 J.; Eintritt frei!

Was ist Glück

„Hans im Glück“ ist ein wunderbares Märchen zum Diskutieren und Philosophieren. Wir hören das Märchen, malen dazu und fragen uns gemeinsam, was das Glück ausmacht.

Anmeldung unter Tel.: 040. 410 997 77

14.30 UHR, Bürgerhaus Westibül, Friedrich-Frank-Bogen 59, 21033 Hamburg, Tel.: 040. 739 56 43

Ab 3 J.; Eintritt frei!

Die Zählung der Krokodile

Habt ihr jemals versucht, Krokodile im Fluss zu zählen? Ohne diese List hätte sich der Zwerghirsch wohl nicht vor den Krokodilen retten können, die ja immer Hunger haben. Genauso viel Glück hat der arme Mann, der es dank seiner Schlauheit und Zuversicht zu einer guten Mahlzeit und einem warmen Bett bringt. Interaktive Märchenlesung von Elita Carstens.

Anmeldung unter Tel.: 040. 739 56 43

Mittwoch, 11. November 2020

9.30 UHR, Theater Zeppelin Hoheluftschiff, Kaiser-Friedrich-Ufer 27, 20253 Hamburg; Tel.: 040. 422 30 62

Ab 3 J.; Eintritt: 6,- Euro

Weihnachtsfee Schneeflöckchen

Theos Wunsch ist nicht in Erfüllung gegangen, da tauchen zwei echte Waldelfen auf. Die Fee Schneeflöckchen und Putz geben sich die größte Mühe, Theos Wunsch doch noch zu erfüllen. Ein lustiges Elfenmärchen über das Erfüllen von Wünschen, mit zwei Elfen, einem Drachen und dem kleinen Theo.

Anmeldung unter hoheluftschiff@theaterzeppelin.de

10.30 UHR, GWA St. Pauli / Kölibri, Hein-Köllisch-Platz 11, 20359 Hamburg, Tel.: 040. 319 36 23

Kl. 3-4; Eintritt frei!

„Hans im Glück“

Katharina Schütz liest dieses und andere Märchen, die von Glück oder großen Wünschen handeln. Wir hören von einem Goldklumpen so groß wie ein Kopf, glücklichen Tauschgeschäften und Wünschen, die für den einen töricht, für den anderen vollkommen sind. Live dazu zeichnet die Illustratorin Imke Staats.

Anmeldung unter Tel.: 040. 410 988 734

Mittwoch, 11. November 2020

16.00 UHR Bücherhalle Rahlstedt, Amtsstraße 3a, 22143 Hamburg, Tel.: 040. 677 04 60

ab 6 J.; Eintritt frei!

Starke Märchen, starke Mädchen!

In welchen Märchen werden Mädchen zu Heldinnen? Brauchen Prinzessinnen immer einen Prinzen um gerettet zu werden und glücklich zu sein? Gemeinsam mit euch suchen wir die Antworten.

Anmeldung unter Tel.: 040. 677 04 60 oder rahlstedt@buecherhallen.de Hamburger Märchentage e. V. – Postfach 20 31 18 – 20221 Hamburg info@hamburger-maerchentage.de – www.hamburger-maerchentage.de

 

Donnerstag, 12. November 2020

10.00 UHR Bücherhalle Horn, Am Gojenboom 46, 22111 Hamburg, Tel.: 040 651 51 33

Kl. 3-4, Eintritt frei!

Die Zauberschule im Wünschelreich

Sandra Kiefer (Theater Das Zimmer) nimmt ihre jungen Zuhörer mit in die fantastische Welt von Michael Ende und lädt sie zu Sprachspielereien und Gedankenexperimenten ein. Eine interaktive Lesung, bei der die Vorstellung von Glück auf den Kopf gestellt wird. Anmeldung unter Tel.: 040. 651 51 33

16.00 UHR Institut français Hamburg, Mediathek, Heimhuder Straße 55, 20148 Hamburg, Tel.: 040. 413 325 15

5-10 J., Eintritt frei!

Gestalte dein Märchen!

Kommt und macht mit bei unserem märchenhaften Kunst-Workshop für kreative Köpfe zwischen 5 und 10 Jahren. Wir zeichnen, malen und basteln.

Begrenzte Teilnehmerzahl. Anmeldung erforderlich unter mediathek.hamburg@institutfrancais.de

17.00 UHR Grundschule Rothestraße 22, 22765 Hamburg, Tel.: 040.428 987 211

ab 4 J., Erwachsene: 5,- Euro, Kinder: 1,- Euro

Die drei Trommler – Theaterstück

Die Klasse 3c der Schule Rothestraße spielt, singt, liest und trommelt frei nach dem Märchen der Gebrüder Grimm „Der Trommler“. In Kooperation mit dem Musiker und Liedermacher Mirko Frank.

Karten an der Abendkasse.

Freitag, 13. November 2020

10.30 UHR, ella Kulturhaus Langenhorn, Käkenflur 30 (über Iserlohner Stieg), 22419 Hamburg

Wünsch dir was!

Wunschlos glücklich – gibt es das überhaupt?! Wir lesen das Märchen „Die drei Wünsche“, philosophieren mit euch, haben eine Fee zu Gast und geben euren Wünschen Raum! Mitwirkende sind Nicole Wellbrock und Ines Lange vom Marionetten- und Puppentheater Frantalu. Anmeldung unter Tel.: 040. 533 271 50

Abschlussveranstaltung der 17. Hamburger Märchentage

12.00 UHR, Gymnasium Finkenwerder, Norderschulweg 18, 21129 Hamburg, Tel.: 040. 428 859 03

  1. Kl., geschl. Veranstaltung

MÄRCHEN UND MUSIK

Erik Schäffler liest „Die Märchen“ von Oscar Wilde. An welchen Nichtigkeiten hängt das Glück? Kann eine rote Rose über das Glück bzw. Unglück eines verliebten Studenten entscheiden?

Gemeinsam mit den Schülern und Schülerinnen der fünften Klassen beschließen wir unser großes Märchen-Lesefest. Die Schulband der 9. Klasse spielt dazu auf.

Weitere Informationen unter www.hamburger-maerchentage.de

Letter of Intent wurde unterzeichnet

Am 21. Oktober unterzeichneten die an der Entwicklung der Schule Lienaustraße beteiligten Akteure aus dem Stadtteil – KuBiZ e. V. und tus BERNE – sowie fux eG zusammen mit Finanzsenator Andreas Dressel und Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff eine gemeinsame Absichtserklärung (Letter of Intent).

Damit verständigen sich die Akteure auf ein Konzept für die umfassende denkmalgerechte Sanierung und Wiederbelebung des denkmalgeschützten Fritz-Schumacher-Gebäudes und den umliegenden Flächen als Zentrum im Stadtteil. Das Konzept, das auch Ideen aus einer öffentlichen Dialogveranstaltung von Januar aufgreift, sieht künftig sowohl z.T. neue Sportanlagen als auch kulturelle Nutzungen mit Stadtteilbezug vor.

Finanzsenator und Verwaltungsratsvorsitzender Andreas Dressel: „Gemeinsam mit den Akteuren vor Ort ist ein Projekt entstanden, das für das ehemalige Schulgebäude eine faszinierende Nachnutzungsperspektive schafft. Mit der denkmalgerechten Sanierung dieses beeindruckenden Schumacher-Baus entstehen Räume für den Sport, die Kultur und den Stadtteil – und das alles in einer sozialen Erbbaurechtsgestaltung. Zusammen mit einer Wohnungsbau-Entwicklung auf den Nachbarflächen entsteht ein neues Zentrum in und für Berne. Damit das Projekt jetzt schnell in die Umsetzung geht, stellen wir 5,2 Mio. Euro aus dem neuen Wirtschaftsstabilisierungsprogramm zur Verfügung. Die Realisierung dieses neu entstehenden Quartiers wird auch einen in dieser Zeit wichtigen Konjunkturimpuls vor Ort entfalten.“

Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff: „Unser Anliegen als Bezirksamt ist es, dass das Potenzial der Fläche bestenfalls einen Mehrwert für den Stadtteil bietet. Wir sehen hier eine große Chance, mit einem erweiterten Angebot in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales, ein lebendiges Berne zu fördern.“

Sacha Essayie und Renée Tribble, Vorstand der fux eG: „Die fux Genossenschaft freut sich dazu beizutragen, mit dem Projekt Schule Berne einen selbstverwalteten und Gemeinwohl orientierten Ort für Kultur, Bildung, Sport & Nachbarschaft zu schaffen. Im Verbund von Sport, Kultur, Bildung und Nachbarschaft blickt die ehemaligen Schule Berne einer neuen nachbarschaftlichen Zukunft entgegen.“

Hilke Mellin und Anne Dingkuhn, Vorstand KuBiZ e.V.: „KuBiZ freut sich mit der Unterzeichnung des LoI einen weiteren Schritt Richtung Realisierung unseres auf Gemeinwohl und Solidarität basierenden Konzeptes für das Projekt Schule Berne begehen zu können. Wir sehen in den gemeinsamen Schnittmengen mit allen Beteiligten ein tragbares Fundament für eine neue, positive und kreative Zukunft in der ehemaligen Schule und möchten diese mit dem kommenden Beteiligungs- und Organisierungsprozess zu einem selbstverwalteten inklusiven Ort für Bildung, Kultur und Nachbarschaft entwickeln.“

Hajo Pütjer, Vorstand tus BERNE: „Der tus BERNE e.V. freut sich, dass mit der hier vorliegenden Planung unser Sportzentrum im Stadtteil deutlich aufgewertet wird. Im ehemaligen Schulgebäude wird unsere Geschäftsstelle eine neue Heimat finden und in der dann frisch renovierten Sporthalle wird unser umfangreiches Sportangebot noch mehr Spaß machen! Besonders freuen wir uns auf die Umgestaltung der Flächen rund um unseren Kunstrasenplatz, unter anderem mit dem Neubau eines Sportgebäudes, in dem eine Sporthalle, ein Mehrzweckraum, ein Pokerraum und noch einige Überraschungen Platz finden werden!“

Hintergrund: Mit dem Letter of Intent wurde die gemeinsame Weiterentwicklung des Projektes für Berne besiegelt. Dabei gilt: Alles steht noch am Anfang. Das Konzept wird in den nächsten Monaten durch die Unterzeichner*innen konkretisiert und soll schließlich in einem Erbbaurechtsvertrag mit der fux eG als Träger der Nutzungsgemeinschaft festgelegt werden. Hauptinhalte des vorliegenden Konzeptes sind:

  • Das Fritz-Schumacher Gebäude soll denkmalgerecht saniert werden
  • Die fux eG soll als Trägerin die Sanierung der Immobilie und die Sicherstellung des Gesamtbetriebs verantworten
  • Der tus BERBNE und KuBiZ wollen gemeinsam mit der fux eG und anderen Partnern ein Angebot für Berne schaffen, das für jeden etwas bereithält.
  • KuBiZ wird die Bewohnerinnen und Bewohner sowie weitere lokale Akteure in die Weiterentwicklung der Konzeption einbeziehen. Dafür werden in der Schule Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
  • Der tus BERNE soll ein neues Sportgebäude und Sport-Außenanlagen verantwortlich entwickeln und betreiben.
  • Eine neue Kita rundet das Konzept ab.
  • Gemeinsame Anstrengungen der Stadt und der Träger sollen die Finanzierung und Herstellung eines wirtschaftlichen Betriebs mit bezahlbaren Mieten sicherstellen.

Die Schule Lienaustraße wurde zwischen 1929 und 1930 nach den Plänen von Fritz Schumacher erbaut. Es handelt es sich um ein Spätwerk des berühmten Architekten und langjährigen Oberbaudirektors Hamburgs. Das Schulgebäude steht innerhalb der Gartenstadt Berne, der ersten Gartenstadt auf Hamburgischem Boden, und ist ausgesprochen gut erhalten. Der Schulbetrieb wurde im Jahr 2016 eingestellt. Seitdem steht das Schulgebäude leer; die Sporthalle wird weiterhin durch den tus BERNE genutzt. Die angestoßene Planung bietet nun die Chance, das Gebäude für die Öffentlichkeit zu öffnen und wieder zum Zentrum von Berne werden zu lassen.

Die Stadt Hamburg möchte den Standort weiterhin als zentralen Ort für das Gemeinwesen im Stadtteil erhalten. Neben der Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudes für stadtteilbezogene Nutzungen, wie Sport und Kultur, bietet das angrenzende Schulgrundstück zudem Potenzial für den Wohnungsbau. Die steg Hamburg mbH wurde vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) damit beauftragt, das Entwicklungspotenzial des ehemaligen Schulgebäudes an der Lienaustraße in Verbindung mit den umliegenden Flächen zu prüfen.

Hamburger Kundenzentren am 2. November 2020 geschlossen

Am Montag 2. November 2020 bleiben alle 17 Hamburger Kundenzentren – Fachbereich Einwohnerdaten (ehem. Einwohnermeldeamt) – zunächst geschlossen. Der Grund hierfür sind umfangreiche technische Umstellungsarbeiten. Ein Großteil der Arbeiten erfolgt bereits an den Wochenenden, an den Montagen finden jedoch notwendige Funktionstests und Nacharbeiten statt.

Unser Ziel ist es, die Einschränkungen für unsere Kundinnen und Kunden möglichst gering zu halten. Nach Abschluss der notwendigen Funktionstests werden die Kundenzentren daher möglicherweise noch im Laufe des Montags wieder öffnen. In diesem Fall sind dann auch kurzfristig Termine für eine Onlinebuchung verfügbar.

An den verbleibenden Sprechtagen der 44. und 45. Kalenderwoche ist mit starkem Kundenaufkommen zu rechnen. Für entstehende Unannehmlichkeiten bitten wir unsere Kundinnen und Kunden um Verständnis. Bitte prüfen Sie ggf. auch, ob die zusätzlichen Öffnungszeiten am Samstag im Kundenzentrum Hamburg-Mitte (Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg) für Sie gegebenenfalls eine Option sind. Terminbuchungen sind im Internet unter www.hamburg.de/kundenzentrum möglich.

Auskünfte über Zuständigkeiten, Gebühren, Öffnungszeiten von weiteren Ämtern, erforderliche Unterlagen, etc. erhalten Sie unter der Behördennummer des Hamburg Service 115 (montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr) oder im Internet unter www.hamburg.de/behoerdenfinder.

Bezirksamtsleiter lädt ein zu einer telefonischen Bürgersprechstunde

Die Bürgersprechstunde mit dem Wandsbeker Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff findet im November erneut telefonisch statt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, ihre Anliegen persönlich mit dem Bezirksamtsleiter zu besprechen. Sie findet statt am  Dienstag, dem 10. November 2020, von 15 bis 17 Uhr, unter der Telefonnummer 040 428 81-3000.

Eine Anmeldung zur Sprechstunde des Bezirksamtsleiters ist nicht erforderlich. Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen auch jederzeit schriftlich an die Bezirksamtsleitung wenden bezirksamtsleitung@wandsbek.hamburg.de oder an die Postanschrift Schloßstraße 60, 22041 Hamburg.

Der Bezirks-Seniorenbeirat Wandsbek als unabhängige Interessenvertretung älterer Bürgerinnen und Bürger zu den Themen Sicherheit, Wohnen, Gesundheit und Pflege, Integration und Kultur lädt ebenfalls zum Gespräch ein. Terminvereinbarungen sind telefonisch möglich unter der Telefonnummer 040-428 81-3638. Die Sitzungen des Seniorenbeirats sind öffentlich und finden am zweiten Dienstag jedes Monats statt. Der Treffpunkt kann unter der vorgenannten Telefonnummer erfragt werden.

Die JENFELDER GESCHICHTEN 2020 – dieses Jahr als Videoproduktion

Mit der etablierten Veranstaltungsreihe „Jenfelder Geschichten“ eröffnet die Kulturinitiative Jenfeld Institutionen und Einzelpersonen die Möglichkeit, ihr Können und die bunte Vielfalt des Stadtteils zu präsentieren. In diesem Jahr kann die Veranstaltung wegen der Corona Auflagen leider nicht wie sonst im Jenfeld-Haus stattfinden. Kurzerhand werden die XIV. Jenfelder Geschichten 2020 daher als professionelle und repräsentative Videoproduktion realisiert.

Interessierte können sich mit einem künstlerischen Beitrag von ca. 5-8 Minuten bis zum 15. Oktober für eine Teilnahme bewerben. Das Spektrum der möglichen Darbietungen umfasst dabei Musik, Tanz, Literatur, Theater, Akrobatik und Kunst. Bewerbungen werden unter der Email arlinghaus@quadriga-hamburg.de entgegengenommen.

Die Schirmherrschaft hat der Bezirksamtsleiter, Herrn Thomas Ritzenhoff, übernommen, der die Grußworte sprechen wird.

Jetzt beginnt die Laubsacksammlung

Am Montag, dem 12. Oktober beginnt die Einsammlung der gebührenpflichtigen Laubsäcke der Stadtreinigung Hamburg (SRH). In jedem Stadtteil gibt es für Laubsäcke fünf feste Abholtermine, die sich von Stadtteil zu Stadtteil unterscheiden. Die ausschließlich mit Laub gefüllten gebührenpflichtigen Laubsäcke können also zu festen Terminen an den Fahrbahnrand zur Abholung gestellt werden. Die Termine stehen auf der Internetseite unter der Adresse www.stadtreinigung.hamburg. Rund 450.000 Laubsäcke sammelte die SRH im vergangenen Jahr ein. Erhältlich sind die Laubsäcke auf allen Recyclinghöfen und in allen Hamburger BUDNI-Filialen.

Die Termine im Überblick: Unvorhersehbare Nachtfröste, Stürme und Starkregen beschleunigen den Laubfall. Die SRH bittet um Verständnis, wenn unter diesen Umständen aus Kapazitätsgründen bereitgestellte Laubsäcke erst ein paar Tage später abgeholt werden können als in der Tabelle angegeben.

Stadtgebiet Oktober November Dezember
Bramfeld 16.10., 30.10. 13.11, 27.11. 11.12.
Duvenstedt 20.10. 3.11, 17.11 1.12, 15.12.
Eilbek 15.10., 29.10. 12.11., 26.11. 10.12.
Farmsen-Berne 13.10., 27.10. 10.11, 24.11. 8.12.
Hummelsbüttel 19.10. 2.11., 16.11., 30.11. 14.12.
Jenfeld 21.10. 4.11., 18.11. 2.12., 16.12
Lemsahl-Mellingstedt 20.10. 3.11, 17.11 1.12, 15.12.
Marienthal 13.10., 27.10. 10.11, 24.11. 8.12.
Poppenbüttel 22.10. 5.11., 19.11. 3.12., 17.12.
Rahlstedt, östl. Bargteheider Str./Meiendorfer Str. 21.10. 4.11., 18.11. 2.12., 16.12
Rahlstedt, westl. Bargteheider Str./Meiendorfer Str. 14.10., 28.10. 11.11., 25.11. 9.12.
Sasel 12.10., 26.10 9.11., 23.11. 7.12.
Steilshoop 16.10., 30.10. 13.11, 27.11. 11.12.
Tonndorf 14.10., 28.10. 11.11., 25.11. 9.12.
Volksdorf 23.10. 6.11., 20.11. 4.12., 18.12.
Wandsbek 12.10., 26.10 9.11., 23.11. 7.12.
Wellingsbüttel 22.10. 5.11., 19.11. 3.12., 17.12.
Wohldorf-Ohlstedt 20.10. 3.11, 17.11 1.12, 15.12.

Wer muss das Laub wo entfernen? Anwohner, die keine Gehwegreinigungsgebühren bezahlen, müssen Laub auf den Gehwegen auf eigene Kosten entsorgen. Dabei ist es unwichtig, woher das Laub auf den Gehwegen stammt: Auch Laub, das von „städtischen“ Bäumen auf den Gehweg fällt, müssen die reinigungsverpflichteten Anwohner zusammenfegen und entsorgen.

Weitere Entsorgungsmöglichkeiten für Laub:

  • Besonders günstig und praktisch ist die grüne Biotonne, die es schon für 1,64 Euro pro Monat gibt (80 Liter Volumen, 14-tägliche Leerung).
  • Gebührenfrei ist für alle Hamburger Privathaushalte die Anlieferung von bis zu einem Kubikmeter Laub auf den Recyclinghöfen (2. und 3. m³ je 1,00 €).
  • Besonders umweltfreundlich ist das Kompostieren von Laub vor Ort. Im eigenen Garten erzeugter Kompost schließt den biologischen Nährstoffkreislauf und verbessert die Bodenqualität nachhaltig. Laubhaufen im Garten sind außerdem für Igel wichtige Winterquartiere (http://www.igelkomitee-hamburg.de).

Ordnungswidrigkeiten: Ihr Laub gehört Ihnen, nicht der SRH. Reinigungsverpflichtete Anwohner, die Laub am Fahrbahnrand oder in Rinnsteinen ablagern, handeln ordnungswidrig. Dies kann mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro und Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet werden. Bei starken Regenfällen verstopfen Laubhaufen die Sieleinläufe (Gullys) und es kann zu Überschwemmungen auf den angrenzenden Grundstücken kommen. Die Reinigerinnen und Reiniger der SRH haben in diesen Tagen alle Hände voll zu tun und können sich nicht um illegal platzierte Laubhaufen kümmern. Blaue, schwarze oder gelbe mit Laub gefüllte Säcke nimmt die SRH nicht mit, da für diese Säcke keine Entsorgungsgebühren entrichtet wurden. Die Ablagerung dieser Säcke am Straßenrand ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 40 Euro und Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet werden.

Zu mir oder zu dir?

Worauf Mieter achten müssen, wenn der Partner einzieht.

Verliebt, verlobt, zusammengezogen – doch nicht immer in eine neue gemeinsame Wohnung. Häufig zieht auch einer der Partner in die Wohnung des anderen. Handelt es sich um eine Mietwohnung, sind dabei ein paar Dinge zu beachten. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, weiß, ob Paare den Vermieter fragen müssen und ob sich der Mietvertrag ändert.

Vermieter um Erlaubnis fragen? Wollen Paare zusammenziehen, kann es meist nicht schnell genug gehen. Doch die Wohnungssuche zieht sich oft über Monate hin – vor allem in den großen Städten. Einfach in die Wohnung des Partners zu ziehen, scheint da eine gute Alternative. Wichtig dabei: „Mieter müssen die Erlaubnis ihres Vermieters einholen, wenn sie einen Teil ihrer Wohnung Dritten, also etwa ihrem Partner, überlassen wollen“, erläutert Michaela Rassat. Wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt, darf der Vermieter den Einzug einer weiteren Person nicht grundsätzlich verweigern oder verbieten – so § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). „Das Zusammenziehen mit dem Partner ist ein solches ‚berechtigtes Interesse‘“, informiert die Rechtsexpertin.

Schriftliche Anfrage. Der Mieter sollte den Vermieter schriftlich um diese Erlaubnis bitten und folgende Angaben machen: Name, Geburtsdatum, derzeitige Anschrift und Tätigkeit des Partners sowie den Grund für das Zusammenziehen, beispielsweise den Wunsch nach einer gemeinsamen Lebensgestaltung. Zusätzlich sollte der Mieter vermerken, dass dieser Wunsch eingetreten ist, nachdem er als alleiniger Mieter den Vertrag abgeschlossen hat. Die Juristin warnt: „Wer keine Erlaubnis einholt, riskiert eine Abmahnung, Unterlassungsklage und möglicherweise sogar die fristlose Kündigung.“

Ablehnung im Ausnahmefall. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen der Vermieter die Erlaubnis zum Zusammenziehen in der Mietwohnung verweigern darf. Laut BGB ist dies der Fall, wenn „in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.“ Ein wichtiger Grund im Zusammenhang mit der Person liegt vor, wenn der Partner beispielsweise wegen Straftaten im Wohnumfeld bekannt ist. Eine übermäßige Belegung des Wohnraums ist gegeben, wenn aufgrund zu vieler Bewohner für die Größe der Wohnung ein vertragsgemäßer Gebrauch nicht mehr gewährleistet ist. „Wann ein Wohnraum als überbelegt gilt, ist allerdings nicht klar festgelegt“, ergänzt die ERGO Juristin. Nur in wenigen Bundesländern gibt es dazu Regelungen, die in sogenannten Wohnungsaufsichtsgesetzen festgehalten sind. Ansonsten sind Gerichtsurteile maßgeblich. Kommt es zum Streit mit dem Vermieter wegen Überbelegung, sollten Mieter sich durch einen im Mietrecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen. Unter die „sonstigen Gründe“ fällt zuletzt alles, was nichts mit der Person des neuen Bewohners zu tun hat, trotzdem aber vom Vermieter nicht hingenommen werden muss: Zum Beispiel, wenn der Partner die Absicht hat, in der Wohnung ein Gewerbe mit Kundenverkehr zu betreiben.

Auswirkungen auf den Mietvertrag. Ist die Erlaubnis des Vermieters eingeholt, steht dem Zusammenziehen nichts mehr im Wege. Bleibt nur die Frage, ob Mieter ihren Partner nun auch in den Mietvertrag mit aufnehmen müssen? „Wie Paare das handhaben, bleibt ihnen meist selbst überlassen. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung“, erläutert Michaela Rassat: Entscheiden sich Paare dazu, als gleichberechtigte Hauptmieter zu gelten, muss der neu eingezogene Partner in den Mietvertrag mit aufgenommen werden. Dazu ist eine Vereinbarung nötig, die alle Beteiligten – auch der Vermieter – unterschreiben. Ohne eine solche Regelung hat der alleinige Mieter den Nachteil, dass er etwa bei Schäden in der Wohnung gegenüber dem Vermieter alleine haftet. „Soll der Lebensgefährte kein Hauptmieter sein, besteht die Möglichkeit, ihn als Untermieter aufzunehmen“ so die ERGO Juristin. Das bedeutet, dass der Mieter einen Teil seiner Wohnung an jemand anderen untervermietet und somit nur zwischen diesen beiden Personen ein Vertragsverhältnis besteht.

Neuer Bewohner, höhere Miete? Laut § 553 (2) des BGB kann der Vermieter die Miete angemessen erhöhen, wenn ihm der zusätzliche Bewohner nur unter diesen Umständen zumutbar wäre. „In der Praxis ist das jedoch sehr unwahrscheinlich, da die Erhöhung schwer zu begründen ist“, so die ERGO Rechtsexpertin. Dennoch kann der Vermieter den Einzug des Partners zum Anlass nehmen, die Miete aus anderen Gründen zu erhöhen. Beispielsweise, wenn die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und die letzte Erhöhung mindestens 15 Monate zurückliegt. Die Betriebskostenvorauszahlungen können unter Umständen ebenfalls steigen: Denn in der Regel ist bei zwei Mietern mit einem erhöhten Verbrauch etwa bei Wasser und Strom zu rechnen. (Anzeige)

Wußten Sie  … was „besenrein“ bei der Wohnungsübergabe bedeutet?

Wolfgang Müller, Rechtsexperte bei der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf.

Bei einem Auszug ist oft unklar, welche Arbeiten vor der Wohnungsübergabe an den Vermieter durch den ausziehenden Mieter noch erledigt werden müssen. Egal, ob im Mietvertrag vereinbart oder nicht: Laut § 546 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch sind Mieter verpflichtet, Mietsachen – wie die Wohnung – nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Diese sollten sich dabei grundsätzlich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden – für die Wohnungsübergabe bedeutet das „besenrein“. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Mieter dann ausschließlich grobe Verschmutzungen entfernen (BGH, Urteil vom 28. Juni 2006 – VIII ZR 124/05). Das heißt: Spinnweben und Essensreste beseitigen, Böden fegen beziehungsweise saugen sowie Küche und Bad von starken Verkalkungen befreien. Fenster hingegen sind von ausziehenden Mietern beispielsweise nicht zu putzen, lediglich Klebereste von Aufklebern müssen gegebenenfalls entfernt werden. Weitere Reinigungsarbeiten sind nicht notwendig. Anders sieht die Rechtslage aus, wenn die Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter wirksam im Mietvertrag vereinbart worden ist – dann genügt eine besenreine Übergabe nicht. (Anzeige)

Marders Lieblingsspeise: Kabel und Schläuche

Die Marder sind wieder unterwegs. Die kleinen Raubtiere lieben den engen Platz unter der Motorhaube: Eine kuschelige Höhle zum Wohlfühlen. Allein der Geruch eines vermeintlichen Konkurrenten, der seine Duftmarke hinterlässt, kann ihr Wohlgefühl trüben. In diesem Moment sind wilde Beißattacken vorprogrammiert.

Autofahrer mit Straßengarage müssen damit rechnen, dass sich Marder zum Beispiel an den Kabeln ihrer Zündkerzen oder an den Brems- und Kühlwasserschläuchen ihrer Pkw vergehen. Das kann, wie die HUK-COBURG mitteilt, teuer werden. 49.000 Mal bissen die kleinen Raubtiere im vergangenen Jahr bei den Autos von HUK-COBURG-Kunden zu. Die Beseitigung der Attacken kostete durchschnittlich mehr als 400 Euro. In der Spitze waren sogar Reparaturen von mehr als 2000 Euro nötig. Insgesamt beliefen sich die Regulierungskosten des oberfränkischen Versicherers auf 14,5 Mio. Euro.

Aber ein Marderbiss kann nicht nur teuer, sondern auch gefährlich werden. Oft bleiben die Schäden unentdeckt, da die spitzen, kleinen Zähne der Raubtiere nur stecknadelgroße Einstiche hinterlassen. Während der Fahrt kann es recht schnell zu Folgeschäden kommen, zum Beispiel am Motor. Ein Blick auf die Temperaturanzeige des Kühlwassers hilft: Geht der Zeiger in den roten Bereich, ist ein Blick unter die Motorhaube unerlässlich.

Einziger Trost: Marderschäden sind oft, aber nicht immer, in der Teilkasko mitversichert. Zudem schützen manche Policen auch nur vor den unmittelbaren Schäden, also den zerbissenen Schläuchen. Teuer werden jedoch meist die Folgeschäden, wenn der Motor oder die Bremsen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Manche Versicherer, wie zum Beispiel die HUK-COBURG, versichern diese Folgeschäden bis zu einer Summe von 6.000 Euro mit. Wer unsicher ist, sollte bei seinem Kfz-Versicherer nachfragen.

Hat sich das kleine Raubtier an den Schläuchen und Kabeln von Autos, Campingfahrzeugen oder Krafträdern vergangen, greift natürlich auch die Vollkasko-Versicherung. Allerdings gilt hier: Wer einen Schaden meldet, wird in seinem Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft.

Vorbeugen ist besser als reparieren

Ein Wundermittel, das den Marder vom Motorraum fernhält, gibt es nicht. Autobesitzer, die sich den ganzen Ärger mit Panne und Reparatur ersparen wollen, können dem Marder das Zubeißen aber zumindest erschweren. Wirkungsvoll und günstig sind stabile Kabelummantelungen für gefährdete Bauteile aus dem Fachhandel. Zudem verderben spezielle Vorrichtungen zum Abschotten des Motorraums – wie sie manche Autofirmen anbieten – dem kleinen Raubtier den Spaß mit Kabeln, Dämmmatten und Wasserschläuchen. Auch gelegentliche Motorwäschen sollen helfen. Sie entfernen alle Geruchsspuren aus dem Motorraum, die andere Marder anlocken. (Anzeige)

Marders Lieblingsspeise: Kabel und Schläuche

Die Marder sind wieder unterwegs. Die kleinen Raubtiere lieben den engen Platz unter der Motorhaube: Eine kuschelige Höhle zum Wohlfühlen. Allein der Geruch eines vermeintlichen Konkurrenten, der seine Duftmarke hinterlässt, kann ihr Wohlgefühl trüben. In diesem Moment sind wilde Beißattacken vorprogrammiert.

Autofahrer mit Straßengarage müssen damit rechnen, dass sich Marder zum Beispiel an den Kabeln ihrer Zündkerzen oder an den Brems- und Kühlwasserschläuchen ihrer Pkw vergehen. Das kann, wie die HUK-COBURG mitteilt, teuer werden. 49.000 Mal bissen die kleinen Raubtiere im vergangenen Jahr bei den Autos von HUK-COBURG-Kunden zu. Die Beseitigung der Attacken kostete durchschnittlich mehr als 400 Euro. In der Spitze waren sogar Reparaturen von mehr als 2000 Euro nötig. Insgesamt beliefen sich die Regulierungskosten des oberfränkischen Versicherers auf 14,5 Mio. Euro.

Aber ein Marderbiss kann nicht nur teuer, sondern auch gefährlich werden. Oft bleiben die Schäden unentdeckt, da die spitzen, kleinen Zähne der Raubtiere nur stecknadelgroße Einstiche hinterlassen. Während der Fahrt kann es recht schnell zu Folgeschäden kommen, zum Beispiel am Motor. Ein Blick auf die Temperaturanzeige des Kühlwassers hilft: Geht der Zeiger in den roten Bereich, ist ein Blick unter die Motorhaube unerlässlich.

Einziger Trost: Marderschäden sind oft, aber nicht immer, in der Teilkasko mitversichert. Zudem schützen manche Policen auch nur vor den unmittelbaren Schäden, also den zerbissenen Schläuchen. Teuer werden jedoch meist die Folgeschäden, wenn der Motor oder die Bremsen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Manche Versicherer, wie zum Beispiel die HUK-COBURG, versichern diese Folgeschäden bis zu einer Summe von 6.000 Euro mit. Wer unsicher ist, sollte bei seinem Kfz-Versicherer nachfragen.

Hat sich das kleine Raubtier an den Schläuchen und Kabeln von Autos, Campingfahrzeugen oder Krafträdern vergangen, greift natürlich auch die Vollkasko-Versicherung. Allerdings gilt hier: Wer einen Schaden meldet, wird in seinem Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft.

Vorbeugen ist besser als reparieren

Ein Wundermittel, das den Marder vom Motorraum fernhält, gibt es nicht. Autobesitzer, die sich den ganzen Ärger mit Panne und Reparatur ersparen wollen, können dem Marder das Zubeißen aber zumindest erschweren. Wirkungsvoll und günstig sind stabile Kabelummantelungen für gefährdete Bauteile aus dem Fachhandel. Zudem verderben spezielle Vorrichtungen zum Abschotten des Motorraums – wie sie manche Autofirmen anbieten – dem kleinen Raubtier den Spaß mit Kabeln, Dämmmatten und Wasserschläuchen. Auch gelegentliche Motorwäschen sollen helfen. Sie entfernen alle Geruchsspuren aus dem Motorraum, die andere Marder anlocken. (Anzeige)