Archiv für den Monat: Mai 2020

Straßenbegleitgrün: Kleine Flächen mit großer Wirkung

Der NABU Hamburg kritisiert die Praxis der Bezirke, das Straßenbegleitgrün mitten in der Blütezeit und der Brutsaison von Vögeln radikal kurz zu mähen. Für die städtische Artenvielfalt und auch das Stadtklima sind solche Mäheinsätze kontraproduktiv. Die Sonder- bzw. Extremstandorte des Straßenbegleitgrüns sind negativen Einflüssen durch Fahrtwind, Abgase oder Tausalze ausgesetzt. Ihnen wird aber fälschlicherweise oft eine untergeordnete ökologische Bedeutung beigemessen. Straßenbegleitgrün dient gerade in urbanen Bereichen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Außerdem kann es zur Wiedervernetzung zerschnittener Lebensräume beitragen.

„Wird jedoch zu früh gemäht, können weder Insekten von den Blüten profitieren, noch diese Pflanzen Samen produzieren. Um die Artenvielfalt von Insekten und Pflanzen in Hamburg zu fördern, wäre es wichtig, auch das Grün an Straßen bei der Pflege stärker zu berücksichtigen. Die Mäh-Praxis muss daher unbedingt von den Bezirken an die Bedeutung der Stadtnatur angepasst werden“, fordert Mascha Kurenbach, Referentin für StadtNatur beim NABU Hamburg.

Die Mahd orientiert sich zwar auch an ökonomischen Zwängen und an der Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Doch mit Blick auf das ökologische Potenzial des Hamburger Straßenbegleitgrüns ist es nach Einschätzung des NABU von Bedeutung, die Notwendigkeit der Maßnahmen zu prüfen und ihren Umfang und Zeitpunkt möglichst naturschutzfreundlich anzupassen.

Die Kette an negativen Wirkungen ist nämlich fatal. Durch die frühe Mahd nimmt über die Jahre hinweg die Vielfalt an Blühpflanzen ab. Zwangsläufig schrumpft das Angebot an Nahrungs- und Fortpflanzungsstätten für Insekten wie Schmetterlinge und Wildbienen, aber auch für verschiedene Fliegen- und Käferarten. Eine Abnahme der Insekten heißt auch eine Abnahme des Nahrungsangebots für viele Vogelarten, die ohnehin schon unter der Zerstörung ihrer Lebensräume zu leiden haben. Gerade in der Brutzeit ist ein reichhaltiges Nahrungsangebot zur Versorgung der Jungvögel überlebenswichtig.

Auch für das Stadtklima sind selbst kleinste Grünflächen von großer Bedeutung. Denn angesichts zunehmend heißer und trockener Sommer wirken selbst kleine aber üppig bewachsene grüne Inseln oder Randstreifen kühlend.

Foto: NABU Marco Sommerfeld

#CoronaHH: Anrufe beim Telefonischen HamburgService fast verdoppelt

Bezirkssenator Dr. Andreas Dressel und Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff waren heute zu Besuch bei der Zentrale des Telefonischen HamburgService (HS) in Wandsbek, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz in den letzten Wochen zu danken. Mit der Übernahme der Corona-Hotline im März war der HS enorm stark nachgefragt und wurde deshalb personell und räumlich deutlich verstärkt, um die immens hohe Anzahl von Anrufen bewältigen zu können. Allein im März waren 369.000 (Vorjahresmonat 191.000) und im April 251.000 (Vorjahresmonat 189.000) Anfragen eingegangen. Zu Beginn der Coronakrise haben sich die Anrufe beim HamburgService damit fast verdoppelt.

Im HS arbeiten üblicherweise rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine telefonische Erreichbarkeit montags bis freitags von 7 Uhr bis 19 Uhr sicherstellen. Der HS hat über 60 Servicerufnummern angeschlossen und gibt nicht nur Auskünfte für die Hamburger Behörden und Bezirksämter, sondern auch für Kooperationspartner wie Kiel und Lübeck. Inzwischen sind 207 Personen für den HS tätig. Neben Neueinstellungen unterstützten Kolleginnen und Kollegen aus Kundenzentren sowie diverse Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt die Hotlines. Neben dem regulären Standort des HS Am Neumarkt wurden zwischenzeitlich Teile an das Zentrum für Aus- und Fortbildung und das Bezirksamt Hamburg-Mitte zur Verringerung des Ansteckungsrisikos ausgelagert. Besonders hervorzuheben ist, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schichten rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

Der HS bedient neben der Corona-Hotline zusätzlich die Hotline Hamburg hilft Senioren und die Hotline zum Schutzschirm für Unternehmen (IFB-Hotline, Investitions- und Förderbank).

Bezirkssenator Dr. Andreas Dressel: „Mehr denn je war unser Telefon-Service für viele Hamburgerinnen und Hamburger in den letzten Wochen erste Adresse und Ansprechpartner gerade auch bei Fragen rund um das Thema Corona. Die Kolleginnen und Kollegen beim Telefonischen HamburgService haben unter sehr besonderen Umständen herausragende Arbeit geleistet. Für ihren Einsatz möchte ich ganz herzlich Danke sagen!“

Wandsbeks Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff: „Von der langjährigen Erfahrung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Telefonischen HamburgService haben wir in der Corona-Krise sehr profitiert. Die Kolleginnen und Kollegen haben in kürzester Zeit die verschiedenen Hotlines in der Corona-Krise übernommen und eine Erreichbarkeit rund um die Uhr möglich gemacht. Hierfür bedanke ich mich ausdrücklich bei allen Beteiligten.“

Foto: Bezirksamt Wandsbek

Hamburg lockert weitere Corona-Beschränkungen

Der Hamburger Senat hat am 26. Mai weitere Lockerungsschritte in der Corona-Krise beschlossen. Die Regelungen betreffen vor allem die Bereiche Sport, Fitness, Freibäder, Freizeit, Kultur und Seniorenarbeit. Voraussetzungen für alle Maßnahmen sind Hygienekonzepte, die von den jeweiligen Betreibern vorgelegt werden müssen sowie das Einhalten der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern und die Datenerfassung der Besucher und Gäste für eine mögliche Kontaktnachverfolgung im Falle eines Infektionsgeschehens. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sind weiterhin einzuhalten. Die meisten Lockerungen gelten bereits ab morgen.

Mit der neuen Rechtsverordnung geht Hamburg eine weitere Stufe zurück in ein normales öffentliches Leben. Hierbei werden unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes Einrichtungen aus den Bereichen Sport und Kultur wie Fitnessstudios, Freibäder und Kinos geöffnet. Aber auch für das soziale Miteinander wichtige Einrichtungen wie die Seniorentreffs in den Bezirken dürfen ihre Türen wieder öffnen. Seit gestern bekommen auch die Schülerinnen und Schüler der bislang fehlenden Klassenstufen wenigstens einmal pro Woche mindestens fünf oder sechs Unterrichtsstunden im schulischen Präsenzunterricht.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Es werden weiterhin täglich 4000 Tests gemacht, aber immer weniger Infektionen gefunden. Die Zahl der Neuerkrankten ist stabil im unteren einstelligen Bereich. Die Kliniken leeren sich. Das lässt weitere Lockerungen zu. Das Coronavirus ist jedoch nicht verschwunden. Deshalb sind weiter das Abstandsgebot, Hygienemaßnahmen sowie Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Die weiteren Lockerungsmaßnahmen sollen nicht dazu führen, dass wir sie wegen steigender Infektionszahlen zurücknehmen und die Freiheit wieder einschränken müssen.“

Kinos und Planetarien

Kinoliebhaber können ab morgen ihre Filmstars wieder auf der Kino-Leinwand sehen. Auch die Kino-Gastronomie darf ihren Betrieb dann wieder aufnehmen. Und auch das Planetarium im Hamburger Stadtpark darf ab morgen wieder Reisen zu entfernten Galaxien und Planeten anbieten. Auch in Kinos und Planetarien gilt grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Besucherinnen und Besuchern. Die Kontaktdaten müssen auch in diesen Einrichtungen erhoben werden, es gilt ebenfalls, dass die Häuser Hygiene- und Schutzkonzepte entwickeln und vorlegen.

Live-Kulturveranstaltungen und Autokino-Konzerte

Großveranstaltungen sind zwar bis Ende August weiterhin grundsätzlich untersagt, doch schon bald dürfen Live-Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen wieder stattfinden. Eine Genehmigung muss zuvor eingeholt werden. Der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Auch Konzerte im Autokino unter freiem Himmel sind ab morgen erlaubt. Fenster und Türen müssen bei einem Besuch geschlossen bleiben, die Musik wird über das UKW-Radio im Auto gehört, Applaus kann per Lichthupe oder Blinker gespendet werden.

Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche sowie für Obdach- und Wohnungslose

Kinder und Jugendliche, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und Hilfe bei der Bewältigung von persönlichen Krisen und Konflikten benötigen, können wieder an Angeboten der Jugendhilfe teilnehmen.

Ebenso können Tagestreffpunkte für Hamburgs Obdach- und Wohnungslose wieder konkrete Überlebenshilfe und praktische Hilfen anbieten. Dazu gehören beispielsweise Mahlzeiten, Kleidung, Gelegenheit zum Duschen und Waschen von Wäsche, Einrichten von Postadressen, soziale Beratung und Weitervermittlung an andere Einrichtungen und zu einer ärztlichen Versorgung.

 

Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen, Indoor-Spielplätze

Ab morgen darf unter besonderen Bedingungen und Hygienevorschriften in Fitness- und Sportstudios sowie Yogastudios wieder trainiert werden. Auch Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen öffnen. Beim Gewichte stemmen, dem Trainieren an der Ruderzugmaschine, beim Aerobic-Kurs, auf der Yogamatte, beim Tanzen oder an Spielgeräten muss jedoch ein Abstand von 2,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Weil beim Trainieren die Transpiration und die Atemfrequenz erhöht sind und damit ein höheres Risiko der Tröpfcheninfektion gegeben ist, dient der erhöhte Abstand dem Infektionsschutz der Besucherinnen und Besucher. Die Trainingsgeräte in den Einrichtungen müssen entsprechend weit voneinander entfernt platziert und nach jedem Gebrauch gereinigt werden.

Wellness- und Saunabereiche bleiben aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen. Nach dem Sport kann einzeln geduscht werden. Eine gemeinschaftliche Nutzung der Duschen und Umkleiden ist nicht erlaubt. Ohnehin gilt für alle Fitness- und Sporteinrichtungen gleichermaßen die Pflicht, bei Krankheitssymptomen beziehungsweise Symptomen einer Atemwegsinfektion der Einrichtung fern zu bleiben.

Hamburg eröffnet die Badesaison

Ab dem 2. Juni 2020 dürfen die Freibäder wieder öffnen. Auch für die Badegäste gelten besondere Regeln. Sowohl im Schwimmbecken als auch beim Anstehen am Sprungturm oder auf der Liegewiese – es gilt, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Umkleide- und Duschräume dürfen nicht gemeinschaftlich genutzt werden. Jedes Freibad muss ein eigenes Hygiene- und Schutzkonzept erstellen und vorlegen. Die Freibad-Kioske dürfen ebenfalls öffnen – hier gelten die Regeln für den Gastronomiebereich.

Seniorentreffpunkte

In Hamburgs insgesamt 82 von der Stadt geförderten Seniorentreffs dürfend wieder Kurse, Informationsabende und Gruppenangebote mit einem festen Teilnehmerkreis stattfinden. Neben den allgemeinen Hygienemaßnahmen gelten zum Schutz der älteren Menschen weitere Regeln: In geschlossenen Räumen müssen alle Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasendeckung tragen, es sei denn, gesundheitliche Gründe lassen dies nicht zu. Auch gemeinsame Bewegungsangebote sind möglich – wegen erhöhter Atemfrequenz und dem damit höheren Risiko einer Übertragung durch Tröpfcheninfektion jedoch nur im Freien und mit einem Abstand von mindestens drei Metern.

Dazu sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Die Seniorentreffs mit ihren offenen und größtenteils kostenlosen Angeboten sind wichtig, gerade für alleinlebende Menschen mit geringen Renten. Sie bieten im Quartier Möglichkeiten für Kontakte, Begegnung und Engagement sowie ein buntes Programm aus Geselligkeit, Kultur, Sprachen, Sport und Bewegung, Gesundheit, neue Medien und Internet, Ausflüge, Vorträge und Information. Besonders für ältere, alleinstehende Menschen in Hamburg war es in den vergangenen Wochen deshalb nicht einfach, auf diese Angebote und ihre sozialen Kontakte im unmittelbaren Lebensumfeld verzichten zu müssen. Obgleich die getroffenen Schutzmaßnahmen der vergangenen Wochen notwendig waren, freue ich mich, dass die Seniorentreffs unter besonderen Auflagen nun wieder ihre Türen öffnen können.“

 

Für Pflegeheime gilt nach wie vor, dass ein Besuch für eine Stunde in der Woche ermöglicht werden muss, aber drei Stunden zulässig sind.

„Ich würde mich freuen, wenn mehr Pflegeheime von dieser erweiterten Besuchsregelung Gebrauch machen würden“, sagt Prüfer-Storcks.

Religiöse Veranstaltungen unter freiem Himmel

Auch religiöse Veranstaltungen unter freiem Himmel sind fortan wieder möglich – mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern und dem Vorlegen eines entsprechenden Hygiene- und Schutzkonzeptes.

Glücksspiel und Wetten

Hamburgs Spielhallen und Wettvermittlungsstellen dürfen wieder öffnen. Voraussetzung ist die Vorlage eines jeweiligen Hygienekonzepts. Auch in Spielhallen und Vermittlungsstellen gilt ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern. Zusätzlich gilt: Darüber hinaus sind sie zusätzlich durch Trennwände abzugrenzen. Die Betreiber sind angehalten, die Daten der Besucher zwecks Nachverfolgung bei einem möglichen Infektionsgeschehen aufzunehmen. Eine diesem Zweck entfremdete, anderweitige Nutzung der zu erhebenden Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher ist unzulässig. Ohnehin gilt, dass die Daten ausschließlich für die Nachverfolgung im Falle einer Coronavirus-Infektion erhoben werden dürfen.

Verkaufsverbot von Alkohol

Im Einzelfall kann die Polizei einen Verkauf von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen an Kiosken und ähnlichen Verkaufsstellen untersagen, wenn es vor diesen Einrichtungen zu größeren Menschen-Ansammlungen und gemeinsamen Alkoholkonsum kommt, bei denen die Abstandsregelungen nicht mehr gewahrt und der Infektionsschutz nicht mehr gewährleistet ist. Dies betrifft nicht nur einzelne Verkaufsstellen, sondern kann auch kleine Gebiete, wie beispielsweise mehrere zusammenhängende Straßen, betreffen.

Die Hamburger Rechtsverordnung bietet eine neue übersichtliche Auflistung nach Branchen, um eine schnelle Orientierung zu ermöglichen. Sie ist bis zum 30. Juni 2020 gültig und unter folgendem Link zu finden: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

Auf einen Blick: Corona-Zahlen auf der offiziellen Website der Stadt Hamburg

Eine Übersicht mit allen wichtigen Zahlen zum Thema Corona in Hamburg sind unter folgendem Link zu finden: www.hamburg.de/corona-zahlen.

Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern

  • Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats

Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfen und Angebote sowie wichtige Telefonnummern und Kontakte. Unter dem Punkt „FAQ“ finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus in Hamburg.

  • Corona-Hotline der Freien und Hansestadt Hamburg

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar.

Bunt, bunt, bunt sind alle meine Steine

Das Kulturnetz Meiendorf, ein Zusammenschluss von verschiedenen Meiendorfer Institutionen, fährt in der Corona-Zeit gleich mit zwei kreativen Aktionen auf. Zum einen hat das Kulturnetz Meiendorf den Frühlingswettbewerb „Dem Gras beim Wachsen zuhören“, der noch bis zum 15. Mai läuft, ins Leben gerufen und zum anderen die Steinkette am Deepenhornteich. Alle Kreativen, Malwütigen oder Experimentierfreudigen sind eingeladen, sich zu beteiligen.

Der Frühlingswettbewerb „Dem Gras beim Wachsen zuhören“ setzt sich kreativ mit dem Wachstum von Blumen, Sträuchern und Pflanzen auseinander. Erlaubt ist dabei eigentlich alles: Teilnehmer*innen können fotografieren, zeichnen, basteln, singen, tanzen oder auf eine ganz andere Weise das Wachstum der Natur dokumentieren. Die Ergebnisse können an kultur%inmeiendorf@gmx.de gesendet werden. Der Einsendeschluss ist der 15. Mai 2020.
Die Kette aus Steinen um den Deepenhornteich ist eine Ausstellung, die jede*r mitgestalten kann. Bunt und wetterfest bemalte Steine, künstlerisch oder mit einem kurzen Kommentar oder Notiz versehen, können an den Deepenhornteich gelegt werden. Aneinandergereiht ergeben die Steine die Meiendorfer Gemeinschaftsausstellung.

Das Kulturnetz Meiendorf hat sich 2018 aus mehreren Meiendorfer Institutionen gegründet. Das Ziel des offenen Netzwerkes ist es, kulturelle Veranstaltungen zu organisieren, bei denen die Bewohner*innen Meiendorfs aktiv mitmachen können. Regelmäßige Veranstaltungen des Kulturnetzes Meiendorf sind das monatliche Feierabendsingen an wechselnden Orten in Meiendorf und die Open Stage, eine Talentshow für Meiendorfer*innen.

Singen für Herz und Seele über Videotelefonie

Einladung zum Online-Singen auf Zoom – jeden Donnerstag von 19.30 – 21.00 Uhr

Das beliebte und bekannte „Singen für Herz und Seele“ mit Friederike Wortmann, Diplom Rhythmikerin/Musik- und Bewegungspädagogin, ist ab sofort für alle Interessierten über den Videokonferenz-Dienst „zoom“ möglich. Normalerweise singt sie mit den Teilnehmer*innen einmal im Monat im Kulturzentrum BiM. Doch da dies momentan nicht möglich ist, hat sie sich kurzerhand entschlossen, den Kurs online anzubieten. Jeden Donnerstag von 19.30 bis 21.00 Uhr können musikbegeisterte Menschen nun wieder gemeinsam singen. Dazu senden Interessierte eine E-Mail an f.wortmann@rhythmik-hamburg.de und erhalten dann den Einladungs-Link, mit dem das Programm genutzt werden kann. Ob die Teilnehmer*innen ihre Kamera freischalten oder nicht, bleibt ihnen überlassen.

Singen macht glücklich, fördert das Gemeinschaftsgefühl und ist gut für Körper, Geist und Seele. In dieser anstrengenden Zeit gemeinschaftlich das Herz und die Seele zu befreien, einander zu unterstützen und sich zu stärken ist enorm wichtig. Gesungen werden Mantras und Chants aus verschiedenen Traditionen und Kulturen, auf Deutsch, auf Englisch und auch in anderen Sprachen. Die Lieder sind kurz und einfach zu lernen. Sie berühren, erden, schaffen einen Zugang zu Lebensfreude und wirken heilsam. Jede*r ist eingeladen zum Online-Singen, -Tönen, -Tanzen und -Seufzen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

 

Lachyoga – zusammen Lachen übers Telefon

Einladung zum telefonischen Lachen – Jeden Dienstag von 11.00 – 11.30 Uhr

Maren Seemann, zertifizierte Lachyoga-Leiterin und Personal Coach mit fast 30 Jahren Berufserfahrung, lädt ab sofort zum Lachyoga am Telefon ein. Normalerweise können sich die Teilnehmer*innen immer mittwochs im Kulturzentrum BiM beim Lachyoga entspannen und die Seele baumeln lassen. Doch da die aktuellen Geschehnisse es erfordern, neue Wege zu gehen, hat Maren Seemann kurzerhand das Lachyoga per Telefon ins Leben gerufen.
Immer dienstags von 11.00 – 11.30 Uhr kann über das Telefon nach Herzenslust gelacht werden. Dazu benötigen Interessierte ein Telefon oder Handy, wählen die Telefonnummer 0221 988 821 19, geben den Code 7967876# (mit der Raute) ein und schon sind sie mittendrin im Gelächter. Es entstehen die üblichen Verbindungskosten.

Lachen ist die beste Medizin, befreit und entspannt Körper, Geist und Seele. Der Kurs startet mit der bewussten Atmung und leitet Teilnehmer*innen zu verschiedenen Lach- und Atemübungen an. Alle die dabei sein wollen, können mit einem Kopfhörer telefonieren oder das Telefon oder Handy auf Lautsprechen einstellen, so dass sie die Hände frei haben. Wer das Gespräch beenden will, legt einfach auf. Alle sind herzlich eingeladen, für 30 Minuten in die Welt des Lachyogas einzutauchen, gemeinsam zu lachen, ihr Immunsystem zu stärken, die positive Wirkung auf den Körper, Geist und die Seele zu erleben und alles andere um sich herum zu vergessen.

Mehr als 50 kulturelle Veranstaltungen finden jährlich im Kulturzentrum BiM statt, darunter Konzerte, Theatervorführungen, Comedy, Vorträge oder Tanzveranstaltungen. Neben den über 40 verschiedenen Kursen in der Woche, werden weitere kreative Workshops am Wochenende angeboten. Informationen zu dem kompletten Angebot finden Interessierte auf der Homepage www.bim-hamburg.de oder im monatlichen Newsletter. Wer sich selbst engagieren möchte, kann sich gerne an das Team wenden. Das Kulturzentrum BiM ist über die Telefonnummer 040 – 678 91 22 oder per E-Mail unter kontakt@bim-hamburg.de zu erreichen.

„Babylon“ – Digitale Ausstellung ab 06. Mai 2020

Die Wandsbeker Künstlerin Susana Mohr hat unter ihrem Künstlernamen „SDONIS“ mit ihrer Ausstellung „Babylon“ eine Serie von Gemälden geschaffen, die vor allem den von ihr empfundenen Wahrnehmungen, Eindrücken und Erlebnissen des täglichen Lebens Ausdruck verleihen sollen. Den Gemälden ging das Bedürfnis von SDONIS voraus, die eigenen Empfindungen nicht länger zu ignorieren, sondern sie zu offenbaren und anhand der Werke aufzuzeigen, was die Künstlerin im Innersten bewegt.

Die abstrakten Werke sind mit Acryl auf Karton erstellt. In Susana Mohrs künstlerischen Werken kommt Farbe eine wesentliche Bedeutung bei, sie dient in ihrer Arbeit als signifikantes Ausdrucksmittel und ist ein wichtiger Teil ihrer bildnerischen Sprache.

Die Gemälde von SDONIS sollen die gesellschaftliche Unruhe, verursacht durch den Wandel wesentlicher Werte und die Bedrohung der Demokratie durch die Bildung demokratiefeindlicher Gruppierungen, aufzeigen und ein Bewusstsein für die gegenwärtigen Thematiken des Alltags schaffen. Die kontrastreiche Kombination abstrakter Darstellungen und zugleich intensiver Farben soll die Aufmerksamkeit der Betrachter auf diese wesentlichen Problematiken richten und die Gegensätze widerspiegeln, die derzeit das Zusammenleben der Gesellschaft prägen.

Zur Person

Die Künstlerin Susana Mohr wurde in Guatemala geboren und lebt seit 2003 in Hamburg. Sie schloss ein Studium der Innenarchitektur mit dem Schwerpunkt Kunstgeschichte ab. Die Künstlerin begann während ihres Studiums mit dem Zeichnen und der Malerei und wandte sich darüber hinaus dem Tanz zu. Seit 13 Jahren ist Frau Mohr als Kunst-, Theater und Tanzlehrerin an einem Hamburger Gymnasium tätig.

Aufgrund der Regelungen der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erfolgt die Ausstellung nicht wie geplant auf der Ausstellungsfläche des Bezirksamtes Wandsbek. Sie wird stattdessen in digitaler Form im Internetauftritt des Bezirksamtes ausgestellt und kann unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.hamburg.de/wandsbek/13898752/ausstellung-digital-babylon-susana-mohr/

Die digitale Ausstellung ist ab heute verfügbar und wird für einen Monat über den oben genannten Link abrufbar sein. Die angehängten Bilder können für die Berichterstattung (bei Quellenangabe) unentgeltlich verwendet werden.

Das Bezirksamt Wandsbek stellt seine Ausstellungsfläche kostenlos Wandsbeker Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung. Bei Interesse an der Durchführung einer Ausstellung im Bezirksamt können Künstlerinnen und Künstler (auch Schulklassen) sich bei der Pressestelle Wandsbek melden, per E-Mail an pressestelle@wandsbek.hamburg.de oder per Telefon unter der Nummer 040 428 81 – 2684.

Wegeausbau zwischen Berner Heerweg und Erich-Kästner-Schule vorzeitig fertiggestellt

Das Bezirksamt Wandsbek hat den Fußweg in der Grünanlage Berner Au zwischen dem Berner Heerweg und der Erich-Kästner-Schule in den letzten Wochen vollständig erneuern lassen. Der ursprünglich 1,50 Meter breite Weg wurde um einen Meter verbreitert, um dem in den letzten Jahren gestiegenen Nutzungsanspruch, insbesondere durch Schulkinder, gerecht zu werden.

Die Grundinstandsetzung des stark genutzten Schulweges sollte ursprünglich erst in den kommenden Sommerferien erfolgen. Aufgrund der anhaltenden Schulsperre konnten die Arbeiten jedoch vorgezogen werden.

Eine Erneuerung des restlichen Wegeabschnitts kann erst nach Fertigstellung des Schulumbaus erfolgen.

Auf die Plätze, fertig, los: Sportstätten für Individualsport im Freien wieder geöffnet

Der Hamburger Senat hat am Dienstag eine Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die auch erste Lockerungen im Bereich des Sports beinhaltet. Demnach werden öffentliche und private Sportstätten in Hamburg zunächst zur Ausübung von Individualsportarten im Freien, bei der die Sportlerinnen und Sportler einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten, ab 6. Mai, wieder geöffnet. Das betrifft u. a. Sportarten wie Leichtathletik, Wassersport (Segeln, Rudern), Outdoor-Klettern, Tennis, Golf oder den Reitsport.

Anbieter, Betreiber und Vereine sind aufgefordert, das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht vorgesehen. Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen Sportanlagen jedoch weiterhin nicht betreten.

Darüber hinaus sind Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder anderen Gegenstände, die häufig berührt werden, mehrmals täglich zu reinigen. Die Benutzung von Duschen und Umkleideräumen ist, ebenso wie der Wettkampfbetrieb, weiterhin untersagt.

Sportsenator Andy Grote: „Mit der Öffnung der Sportanlagen für den Individualsport kommt die Active City jetzt wieder in Bewegung. Gerade für eine sportbegeisterte Stadt wie Hamburg, in der Sport zum Alltag und zum Lebensgefühl der Menschen gehört, sind die Auswirkungen der Corona-Krise besonders hart. Ich danke allen, die so verständnisvoll und geduldig die notwendigen Einschränkungen der vergangenen Wochen hingenommen und kreative Lösungen entwickelt haben, um Sport und Bewegung trotzdem möglich zu machen, wo es geht. Schritt für Schritt wollen wir jetzt den Weg zurück in eine sportliche Normalität wagen. Ich hoffe sehr, dass weitere Lockerungsschritte im Sport zeitnah folgen können.“

Coronavirus: Hamburg ergreift weitere Lockerungsmaßnahmen

Spielplätze, Museen, Autokinos und Zoos dürfen öffnen/ Gottesdienste unter Auflagen erlaubt/ Teilnehmerkreis für Beerdigungen erweitert/ Individualsport im Freien möglich.

Ab 6. Mai 2020, sind die Spielplätze in Hamburg wieder geöffnet. Auch Gottesdienste sind dann wieder erlaubt. Museen, Gedenkstätten und Zoos dürfen ebenfalls unter Auflagen öffnen. Individualsport im Freien ist möglich. Der Teilnehmerkreis, der an Bestattungen und Trauerfeiern teilnehmen darf, ist erweitert worden. Die Gesundheitsbehörde hat heute eine Verordnung erlassen, die für ausgewählte Bereiche des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens eine Lockerung der Maßnahmen vorsieht. Mit den Maßnahmen soll der Infektionsschutz bei der schrittweisen Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gewahrt werden. Darauf hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel Ende vergangener Woche verständigt; die genaue Umsetzung der Beschlüsse ist Ländersache.

Die vierte Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung ist bis zum 31. Mai 2020 gültig und unter folgendem Link zu finden: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/. Die Verordnung sieht folgende Regelungen vor:

Spielplätze dürfen öffnen

Ab morgen dürfen öffentliche und private Spielplätze wieder in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr genutzt werden. Kinder unter sieben Jahren müssen beaufsichtigt werden. Für sorgeberechtigte oder zur Betreuung berechtigte Personen sowie für Kinder ab vierzehn Jahren gilt das Abstandsgebot von 1,50 Metern.

Gottesdienste wieder möglich

Ab morgen dürfen Gottesdienste in Hamburg unter Auflagen wieder stattfinden. Religiöse Veranstaltungen oder Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen oder Synagogen sowie in den Kulträumen anderer Glaubensgemeinschaften oder Weltanschauungsgemeinschaften sind zulässig, wenn die Veranstalter die Einhaltung eines von ihnen erstellten und dokumentierten Konzepts zum Infektionsschutz gewährleisten.

Folgende Vorgaben soll das Schutzkonzept umfassen:

  • Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands von 1,50 Metern zwischen Personen, die nicht in derselben Wohnung leben,
  • Begrenzung der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechend der räumlichen Verhältnisse,
  • Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung,
  • Allgemeine Hygienemaßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos.

Das Schutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Darüber hinaus können weitergehende Anordnungen zum Infektionsschutz getroffen werden.

Bestattungen und Trauerfeiern – Teilnehmerkreis wird erweitert

Ab morgen darf nicht mehr nur der familiäre Kreis, sondern auch der persönliche Kreis an Bestattungen und Trauerfeiern teilnehmen, die an privaten und öffentlichen Orten, insbesondere im Freien, in Kirchen, Kapellen oder entsprechenden Räumen anderer Religionsgemeinschaften sowie in entsprechenden Räumen von Bestattern stattfinden. Voraussetzung dafür ist, dass das Abstandsgebot und die erforderlichen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Diese Regelung gilt, soweit die Bestattungen und Trauerfeiern nicht aus anderen Gründen gesondert eingeschränkt sind.

Öffnung: Museen, Zoos, Autokinos etc.

Bibliotheken, Archive, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Gedenkstätten sowie die Außenbereiche zoologischer Gärten, botanischer Gärten und Tierparks können für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu Personen, die nicht in der gleichen Wohnung leben, muss eingehalten werden. Dies muss durch technische oder organisatorische Vorkehrungen sichergestellt werden. Ebenfalls sind Besucherinnen und Besucher durch schriftliche oder bildliche Hinweise dazu aufgefordert, den Abstand einzuhalten und bei Auftreten von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung die Einrichtung nicht zu betreten. Die Oberflächen von Türen, Türgriffen oder anderen Gegenständen, die häufig durch die Besucherinnen und Besucher oder das Personal berührt werden, sind mehrmals täglich zu reinigen.

Autokinovorführungen unter freiem Himmel dürfen stattfinden. Voraussetzung dafür ist, dass sich nur Personen in einem geschlossenen Auto aufhalten, die in der gleichen Wohnung leben. Das Auto darf auf dem Veranstaltungsgelände nur zur Nutzung von Sanitäranlagen verlassen werden. Der Ticketverkauf darf ausschließlich kontaktlos im Vorverkauf erfolgen. Die Audioübertragung darf lediglich über Radiofrequenzen übertragen werden.  Die Genehmigung von Autokinos kann mit Auflagen versehen werden, die insbesondere die Sanitäranlagen und die besonderen Gegebenheiten vor Ort betreffen können.

Individualsport im Freien schrittweise möglich

Die Benutzung von Sportanlagen bei der Ausübung von Individualsportarten im Freien ist wieder möglich. Voraussetzung dafür ist, dass stets ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zueinander eingehalten wird. Der Anbieter des Sportangebots muss das Infektionsrisiko durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen reduzieren.

Die Benutzung von Umkleide- und Clubräumen sowie von sanitären Anlagen in Sportanlagen, insbesondere Duschen und Toiletten, ist untersagt. Der Wettkampfbetrieb bleibt untersagt.

Start der Kurse zur beruflichen Qualifizierung

Staatliche und private Bildungseinrichtungen können Kurse zu Zwecken beruflicher Qualifizierung wieder durchführen. Dazu gehören zum Beispiel die Grund- und Weiterqualifizierung für anerkannte Ausbildungsberufe, Sprach- und Integrationskurse sowie Berufssprachkurse. Die neue Regelung gilt auch für Kurse staatlicher und privater Bildungseinrichtungen, die Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Pflegepersonen oder für Personen, die bereits als zukünftige Pflegepersonen vorgesehen sind, anbieten.

Folgende Auflagen müssen erfüllt werden:

  • Es muss sichergestellt werden, dass keine Lerngruppe mehr als 15 Personen umfasst.
  • Maximal 25 Prozent aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen sich gleichzeitig in der Einrichtung aufhalten.
  • Lerngruppen dürfen nicht durchmischt werden.
  • Wer Symptome einer akuten Atemwegserkrankung zeigt, darf die Einrichtung nicht betreten. Der Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten.

Das Betreten der Insel Neuwerk wieder möglich

Das Betretungsverbot der Insel Neuwerk wird mit der neuen Verordnung aufgehoben.

Internationaler Tag der Händehygiene

Die Hände sind die wichtigsten Überträger von Infektionserregern. Dazu gehören nicht nur Erreger von Magen-Darm-Erkrankungen, sondern auch von Infekten der Atemwege wie Erkältungen, Grippe oder die Coronavirus-Erkrankung. Deshalb gehört die Händehygiene zu den zentralen Hygienemaßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb medizinischer und pflegerischer Einrichtungen. Das regelmäßige Händewaschen soll die gesamte Hand einschließlich der Fingerzwischenräume und Fingerkuppen erfassen, mindestens 20 Sekunden durchgeführt und durch ein gründliches Abtrocknen abgeschlossen werden. Händewaschen ist eine einfache und wirksame Maßnahme, die vor einer Ansteckung schützen kann.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat mit den Kampagnen „Clean Care is safer care“ und „SAVE LIVES: Clean Your Hands“ einen wichtigen Fokus zur Umsetzung der Standardhygiene auf die Händehygiene gelegt. Die „Aktion Saubere Hände“ wurde 2008 mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums ins Leben gerufen und hat die Verbesserung der Patientensicherheit zum Ziel. Auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) sind zahlreiche Informationsmaterialien zum Thema Händehygiene verfügbar.