Archiv für den Monat: April 2020

Bebauungsplan-Entwurf Wandsbek 82 (Ahrensburger Straße/Holstenhofweg)

Das Bezirksamt Wandsbek legt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wandsbek 82 vom 14. April bis 15. Mai 2020 öffentlich aus.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Wandsbek südlich der Ahrensburger Straße, westlich des Holstenhofwegs und nördlich der Kramerkoppel.

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mehrgeschossige Neubebauung und gewerbliche Nutzungen u. a. im Erdgeschoss der Bebauung geschaffen werden. Entlang der Ahrensburger Straße entstehen etwa 105 Wohneinheiten (davon mindestens 30 % öffentlich gefördert).

Das Grundstück Kramerkoppel 42 sowie die rückwärtigen Teile der Wohngrundstücke mit bestehender Gartennutzung Kramerkoppel 38 und 34 sowie das Flurstück 1955 werden in das Bebauungs­plangebiet mit einbezogen, da eine Umsetzung des bisherigen Planrechtes nicht mehr angestrebt wird.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie die dazu vorliegenden umweltrelevanten Informationen werden von Dienstag, den 14. April 2020 bis einschließlich Freitag, den 15. Mai 2020 wie folgt öffentlich ausgelegt:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wandsbek 82 kann im oben genannten Zeitraum im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „HamburgService“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen „online“ abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Online-Dienst kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de/

Zudem kann unter Einhaltung der erlassenen Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg der Bebauungsplanentwurf auch im Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss, Raum 419 montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 8 Uhr und 14 Uhr öffentlich eingesehen werden. Der Zugang ist barrierefrei.

Bitte beachten Sie, dass immer nur eine Besuchspartei (eine Person, zwei zusammen erscheinende Personen oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen) Zugang zum Auslegungsraum hat.

Während der Auslegefrist können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes bitten wir interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Unterlagen möglichst auf elektronischem Weg einzusehen (siehe oben) und Stellungnahmen ebenfalls auf diesem Weg oder per E-Mail an
Stadt-und-Landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de oder per Post abzugeben.

Hamburg führt Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Vorschriften ein

Die bisherigen Allgemeinverfügungen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sind jetzt in einer heute vom Senat beschlossenen Rechtsverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus zusammengefasst. Die darin enthaltenen Regelungen sind mit einem einheitlichen Katalog an Ordnungswidrigkeitsverstößen und entsprechenden Bußgeldregelsätzen versehen worden.

Zwar übernimmt die große Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger mit ihrem Verhalten nach wie vor Verantwortung füreinander und hält sich an die derzeit notwendigen Einschränkungen, dennoch registriert die Polizei Hamburg täglich eine dreistellige Zahl von Verstößen im gesamten Stadtgebiet. Um gegen Zuwiderhandlungen einheitlich und noch zielgerichteter vorgehen zu können, hat der Senat am heutigen Donnerstag Bußgeldsätze von 150,- bis 25.000,- Euro festgelegt. Der neue Bußgeldkatalog tritt ebenso wie die Rechtsverordnung zu Freitag, den 3. April 2020, in Kraft und ist in Kürze online unter www.hamburg.de/coronavirus/ transparent und für jeden einsehbar.

Verstoß gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (Übersicht) Regelsatz-Bußgeldhöhe
–          Nichteinhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zueinander an öffentlichen Orten

–          Aufenthalt im öffentlichen Raum in Begleitung von mehr als einer Person, die nicht in derselben Wohnung lebt

–          Betreten von Spielplätzen

–          Teilnahme an öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen

150,- EUR
–          Durchführung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen oder Feierlichkeiten

–          Fehlende Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 m in Betrieben, trotz Pflicht und Möglichkeit

bis zu 1.000,- EUR
–          Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels

–          Betrieb von Gewerbe bzw. Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege (u.a. Friseure, Kosmetik- oder Massagestudios)

bis zu 2.500,- EUR
–          Öffnung von Spielplätzen

–          Durchführung von Busreisen zu touristischen Zwecken

–          Öffnung von Gaststätten, Speiselokalen oder Kantinen

bis zu 4.000,- EUR
–          Öffnung von Gewerbebetrieben, Einrichtungen oder Vergnügungsstätten (u.a. Clubs, Diskotheken, Messen, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen, Fitnessstudios, Prostitutionsstätten)

–          Öffnung von öffentlichen und privaten Sportanlagen

bis zu 5.000,- EUR

 Die genannten Regelsätze gelten für einen Erstverstoß. Sie sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen jeweils zu verdoppeln. Bei Wiederholungsverstößen im gewerblichen Bereich kann eine Geldbuße bis zu 25.000,- Euro verhängt werden.

Verstöße gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes werden in den dort genannten Fällen weiterhin als Straftat verfolgt. Bei strafrechtlicher Relevanz kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden (§§ 74, 75 IfSG). Als Straftat wird u.a. ein Verstoß gegen eine Quarantäne-Anordnung oder gegen das berufliche Tätigkeitsverbot bewertet. Wer durch einen Verstoß nachweislich das Corona-Virus weiterverbreitet, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Innensenator Andy Grote: „Mit dem heute beschlossenen Bußgeldkatalog wollen wir zwar weiterhin mit Augenmaß, aber auch zielgerichtet dafür sorgen, dass die Regeln eingehalten werden. Nur wenn wir alle in dieser schwierigen Zeit mit unserem Verhalten Verantwortung füreinander übernehmen, können wir Leben retten. Wer das nicht verstehen will, weiß ab sofort, was ihn erwartet. Da, wo Regeln vorsätzlich missachtet werden, wenden wir die neue Verordnung konsequent an.“

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Infos zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Rücksicht nehmen in Parks und Naturschutzgebieten

In Hamburgs Parks und Naturschutzgebieten herrscht in diesen Tagen Hochbetrieb. Sehr viele Familien, Paare oder Flaneure nutzen das Grün für Spaziergänge, Radtouren und Erholung. Die Umweltbehörde freut sich über den Ansturm auf das Grün und appelliert gleichzeitig an die Hamburgerinnen und Hamburger, sich rücksichtsvoll und achtsam gegenüber der Natur und anderen Menschen zu verhalten und wegen der Corona-Pandemie die Abstandsregel einzuhalten.

Jens Kerstan, Umweltsenator: „In diesen außergewöhnlichen Zeiten ist es ein unschätzbarer Vorteil, dass Hamburg viele Parks und Naturschutzgebieten hat. Diese sind angesichts der Einschränkungen im öffentlichen Leben ideale Orte des Ausgleichs. Wir nehmen einen nie da gewesenen Besucherandrang in manchen Naturschutzgebieten wahr. Dort leben seltene Arten in teilweise sensiblen Ökosystemen. Ich hoffe, dass die Besucherinnen und Besucher die Natur genießen und wertschätzen und sich gleichzeitig achtsam und rücksichtsvoll mit der Natur zeigen und wegen der Virus-Gefahr auch in Parks und im Grün die Abstandsregeln von 1,5 Metern beachten.“

Hintergrund: In Hamburg gibt es knapp 450 Parks und 35 Naturschutzgebiete. Die Parks haben eine Fläche von ca. 2.700 Hektar. Fast zehn Prozent der Landesfläche stehen zudem unter Naturschutz – das ist bundesweit der Spitzenwert. In den Naturschutzgebieten sollen gerade zur Vogelbrutzeit und wegen des großen Besucherandrangs die Wege nicht verlassen und die Regeln eingehalten werden.

Für den Aufenthalt im Freien gelten die allgemeinen Verhaltensregeln und Hinweise des Robert-Koch-Instituts. Die Stadt Hamburg und die Umwelt- und Gesundheitsbehörde raten zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen zu halten – auch beim Spazierengehen und Joggen.

Hamburgs Natur hat nicht geschlossen: NABU Hamburg gibt Pflanztipps in Zeiten von Corona

Tipp 2: Jetzt Gemüse vorziehen für Balkon und Garten / Plastikfrei in Eierschalen

Mit dem 2. Naturtipp des NABU Hamburg können sich Balkon- und Gartenbesitzer*innen die Natur ins Haus oder in die Wohnung holen. Jetzt ist der beste Zeitpunkt, um Gemüse auf dem Fensterbrett vorzuziehen. Mit etwas Glück kann dann ab Mai das erste eigene Gemüse geerntet werden.

Die Pflanzaktion ist nicht nur ein Vergnügen für alle Gartenfreunde, sondern auch für Kinder, die mit Eifer und Spaß Tomaten, Paprika, Kürbis, Gurken und anderes Gemüse aussäen werden. Kräuter wie Bohnenkraut, Dill und Schnittlauch können jetzt ebenfalls in die Erde und gedeihen gut in einem Topf auf dem Balkon, der Terrasse oder auf der Fensterbank. Dafür nötig sind nur Gefäße zum Vorziehen, torffreie Blumenerde und Saatgut. Letzteres gibt es im Bioladen, im Internet oder man nutzt selbst geerntetes samenfestes Saatgut vom letzten Jahr.

Damit beim Vorziehen der Pflanzen auf Plastiktöpfe verzichtet werden kann, empfiehlt der NABU Eierschalen als Anzuchtgefäße zu nutzen. Sie sind in den meisten Haushalten vorhanden und können zusammen mit den Setzlingen eingetopft werden. So dient die Schale gleichzeitig als Dünger. Außerdem sollten alle Hobbygärtner*innen darauf achten, nur torffreie Blumenerde zu verwenden, denn für die Herstellung von herkömmlicher Blumenerde werden Moore vernichtet, die gebraucht werden, um klimaschädliches CO2 zu binden.

Die Anleitung, wie man Gemüse in Eierschalen vorzieht gibt es auf der Website des NABU Hamburg unter www.NABU-Hamburg.de/corona-naturtipps

Hier finden naturbegeisterte Hamburger*innen noch viele weitere Naturtipps, entweder für Zuhause oder für den täglichen Spaziergang.

Der NABU bittet um Rücksicht:

Das Bedürfnis sich in dieser Zeit draußen ein wenig Bewegung zu bekommen und frische Luft zu schnappen ist groß. Der NABU Hamburg gibt Tipps, was jetzt im Frühling alles zu beobachten gibt.

Wir bitten aber gleichzeitig darum, auch bei Naturerlebnissen und Spaziergängen im Grünen einige Regel dringend zu beachten. So kommen Mensch und Natur gut durch die Coronakrise.

  1. Halten Sie sich bitte an die behördlichen Anordnungen der geltenden Allgemeinverfügung. Dazu gehört bei Spaziergängen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu seinen Mitmenschen zu wahren und sich im öffentlichen Raum höchstens in Begleitung von einer weiteren Person zu bewegen, bzw. in Begleitung der Menschen, die in derselben Wohnung leben.
  2. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt. Parks, Grünanlagen und Naturschutzgebiete erleben derzeit einen starken Besucherandrang. Zum Schutz der Natur dürfen in den Naturschutzgebieten die Wege nicht verlassen werden und bitte leinen Sie Ihre Hunde an. Auch das Pflücken von Pflanzen ist nicht erlaubt. Denken Sie daran, dass sich aktuell viele Vögel in der Brutzeit befinden.

Foto: S. Hennigs

Mitmach-Aktion »Geschichte für morgen. Unser Alltag in der Corona-Krise« startet

Die Körber-Stiftung und das neu gegründete coronarchiv rufen alle Kinder und Jugendliche im Rahmen eines Mitmach-Wettbewerbs auf, sich mit den Veränderungen in ihrem Alltag durch die Corona-Krise zu beschäftigen und diese zu dokumentieren. Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt alle vor große politische, gesellschaftliche und persönliche Herausforderungen. Doch irgendwann wird die Pandemie vorbei sein. Aber wie wird dann von der Corona-Krise gesprochen, wie wird die Erinnerung bewahrt? Dokumente, Zeugnisse, Erfahrungsberichte von heute werden die historischen Quellen von morgen bilden. Jugendliche von heute werden die Zeitzeuginnen und Zeitzeugen von morgen sein.

Der Wettbewerb soll junge Menschen motivieren, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und Veränderungen in der eigenen Umgebung und Familie wahrzunehmen. »Bei dieser Mitmach-Aktion erleben Schülerinnen und Schüler, dass sie in der aktuellen Krisensituation selbst Quellen produzieren können, aus denen zukünftige Generationen mehr über den Alltag mit der Corona-Pandemie erfahren«, so Gabriele Woidelko von der Körber-Stiftung.

Auswirkungen der Krise dokumentieren

Wie hat sich der Alltag in der Corona-Krise verändert? Welche Auswirkungen hat die Krise auf die Region oder die Familie? Angelehnt das Prinzip des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten, der seit fast 50 Jahren von der Hamburger Körber-Stiftung ausgeschrieben wird, können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein eigenes Beispiel, eine Erinnerung, ein Fundstück, ein eindrückliches Erlebnis oder Gespräch auswählen, das zeigt, wie sich die Krise auf die eigene Familie oder die Region auswirkt.

»Durch die Beiträge für die Mitmach-Aktion werden die Perspektiven der Kinder und Jugendlichen auf die Corona-Pandemie dokumentiert. Für die Historikerinnen und Historiker in der Zukunft können das interessante Quellen sein,« sagt der Bochumer Professor Christian Bunnenberg, Geschichtsdidaktiker und Mitinitiator des coronarchiv.

Die Art der Präsentation ist von den Teilnehmenden frei zu wählen: Ob Foto, kurzes Video- oder Audiodokument, ein kreativer oder sachlicher Text, ein Interview, ein Plakat, eine Collage – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. »Um die Verbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen, ist es wichtig, die derzeitigen Kontaktverbote einzuhalten. Junge Menschen sollen in unserer Mitmach-Aktion von zu Hause aus auf Spurensuche gehen. Gespräche und Videos mit Großeltern und anderen Familienangehörigen lassen sich beispielsweise sehr einfach digital aufzeichnen und übermitteln,« so Woidelko weiter.

Alle eingereichten Beiträge gehen in das coronarchiv über. Zudem lobt die Körber-Stiftung zehn Buchpreise für die besten Einsendungen aus und stellt die Preisträgerinnen und Preisträger mit ihren Themen vor. Mitmachen können alle Kinder und Jugendliche bis 21 Jahren. Einsendeschluss ist der 15. Mai 2020.

Phänologie-Projekt 2020 im Sondergarten

Dritte Runde: Gesucht wird der Vollfrühling! – Zeigerpflanze: Apfelbaum.

Wann blühen die Apfelbäume? Wann blühen die Apfelbäume in den Stadtteilen? Die Apfelbaumblüte ist die Zeigerpflanze für den Vollfrühling. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Datum und Ort (in Hamburg und 25 km Umkreis) des ersten blühenden Apfelbaums zu nennen. So wird das Phänologie-Projekt des Botanischen Sondergartens unterstützt, welches im vergangenen Jahr startete. Die Beobachtungen können online unter www.hamburg.de/wandsbek/phaenologie/ oder per Telefon unter 040 693 97 34 gemeldet werden. Wichtig ist die Angabe von Stadtteil und Datum! Der Sondergarten Referenz-Apfelbaum wächst neben dem Senkgarten.

Phänologie hat in Hamburg eine lange Tradition. Seit 1945 gibt es den Hamburger Forsythien-Kalender. Hierbei handelt es sich um die längste, dem Deutschen Wetterdienst bekannte durchgehende Beobachtungsreihe. Beobachtet wird der Blühbeginn der Forsythiensträucher an der Lombardsbrücke.

Als nächstes wird der Blühbeginn der Holundersträucher gesucht, als Zeigerpflanze für den Frühsommer!

Für Fragen steht der Leiter des Botanischen Sondergartens, Herr Helge Masch, unter der Telefonnummer 040 693 97 34 zur Verfügung. (Foto: Helge Masch)

Verschiebungen wegen Ostern bei der Müllabfuhr, Recyclinghöfe am 11. April geschlossen

Am Karfreitag und Ostermontag fällt die Müllabfuhr und Wertstoffsammlung aus. Dadurch ergeben sich Terminverschiebungen, die erstmals für alle Tonnenarten gleich geregelt sind. Die Recyclinghöfe bleiben an den Feiertagen und auch Sonnabend vor Ostern (11. April) geschlossen. Alle Verschiebungen unter www.stadtreinigung.hamburg, aktuelle Einschränkungen im Rahmen der Eindämmung des Coronavirus sind ebenfalls auf der Website zu finden.

Die Abfuhrverschiebungen im Überblick:

üblicher Termin verschoben auf einen Tag früher
Montag

 

06.04.2020 Sonnabend 04.04.2020
Dienstag 07.04.2020 Montag 06.04.2020
Mittwoch 08.04.2020 Dienstag 07.04.2020
Donnerstag 09.04.2020 Mittwoch 08.04.2020
Karfreitag 10.04.2020 Donnerstag 09.04.2020
üblicher Termin verschoben auf einen Tag später
Ostermontag 13.04.2020 Dienstag 14.04.2020
Dienstag 14.04.2020 Mittwoch 15.04.2020
Mittwoch 15.04.2020 Donnerstag 16.04.2020
Donnerstag 16.04.2020 Freitag 17.04.2020
Freitag 17.04.2020 Sonnabend 18.04.2020

 

Die Stadtreinigung Hamburg empfiehlt die Nutzung ihres Online-Abfuhrkalenders mit Erinnerungsfunktion per Mail

Hamburgs Natur hat nicht geschlossen / Naturerlebnisse in Zeiten von Corona

Tipp 1: Erste Amseljungen in Hamburg zu beobachten. Diese Vogelart hat seine Viruskrise 2018 überstanden

Der Frühling zeigt sich derzeit von seiner schönsten Seite. Viele Hamburger*innen zieht es jetzt bei dem guten Wetter nach draußen und in den Garten, um in der Natur Erholung zu finden und sich ein wenig von den Sorgen abzulenken, die die Corona-Pandemie verursacht. Der NABU Hamburg gibt ab sofort wöchentlich Tipps, wie jede*r die Natur auf eigene Faust entdecken kann.

Den Anfang dieser Reihe macht ein ehemaliges Sorgenkind, das sich jetzt zum Hoffnungsträger mausert: Die Amsel, einer der häufigsten und beliebtesten Gartenvögel in unserer Stadt. Diese Art hatte vor zwei Jahren selber mit einem Virus zu kämpfen. 2018 brach in Hamburg erstmals das Usutu-Virus aus, das vor allem die Amseln schwer traf. Nun sind vielerorts wieder einzelne Amseln zu sehen, die mit ihrem Brutgeschäft loslegen. „Die Hamburger Amseln hatten mit dem Usutu-Virus schwer zu kämpfen. Umso schöner ist es zu sehen, dass die Amseln schon fleißig brüten und das aufgrund des milden Winters sehr früh im Vergleich zu den Vorjahren. Das macht Hoffnung, dass die Bestände sich erholen. Solche positiven Signale brauchen wir in der Coronakrise“, sagt der Vogelschutzexperte des NABU Hamburg, Marco Sommerfeld. Überall hört man jetzt den Gesang der Amseln und sogar die ersten Amseljungen sind man schon da, die von ihren Eltern fleißig gefüttert werden – ein tolles Naturschauspiel, das man mit etwas Glück vom Balkon, im eigenen Garten oder bei dem erlaubten Spaziergang allein oder zweit im nahe gelegenen Park erleben kann. „Amseln sind recht standorttreu und können im Idealfall ein Alter von über 20 Jahren erreichen“, so der NABU-Experte. Die beliebte Amsel wird in Hamburgs Gärten und Parks bald mehr Gesellschaft bekommen ist sich Sommerfeld sicher: „Wenn der kalte Ostwind nachlässt, dürften noch weitere Zugvögel, wie Mönchsgrasmücken und Hausrotschwanz aus dem Süden in Hamburg eintreffen und das Vogelkonzert verstärken.“

Wer Freude und Interesse an der Vogelbestimmung hat, kann in den eigenen vier Wänden noch tiefer einsteigen und das umfangreiche digitale Angebot des NABU nutzten. So kann man spielerisch die häufigsten Gartenvögel kennenlernen oder mit der NABU-Vogeluhr erfahren, welcher Vogel morgens wann zu hören ist. Sein neues Wissen kann jeder Naturfreund/ jede Naturfreundin gleich auf dem eigenen Balkon oder am Fenster testen. Die digitalen Angebote des NABU sind natürlich kostenlos.

Alle Infos zur NABU-Vogeluhr, dem E-Learning-Tool „NABU-Vogeltrainer“, zur App „NABU Vogelwelt“ und viele weitere Naturtipps in Zeiten von Corona finden Sie unter www.NABU-Hamburg.de/corona-naturtipps  (Foto: NABU / A. Klotz)

Sanierung Wandsbeker Husarendenkmal „Der Meldereiter“ abgeschlossen

Die Fertigstellung ist am 25.03.2020 erfolgt. Das Husarendenkmal „Der Meldereiter“ in der Grünanlage Am Husaren in Wandsbek-Marienthal wurde durch das Bezirksamt Wandsbek in Absprache mit dem Denkmalschutzamt saniert. Das Husarendenkmal „Der Meldereiter“ ist denkmalgeschützt und stellt einen wichtigen historischen Bestandteil der öffentlichen Grünanlage dar. Der 1938 in Berlin vom Bildhauer Prof. Johann Jaenichen gestaltete und gegossene Meldereiter war stark sanierungsbedürftig.

Der Originalstandsockel von 1938 wurde wieder hergestellt. Unter der in den siebziger Jahren nachträglich verblendeten Mauerschale wurde der Originalsockel wieder freigelegt und saniert. Das ganze denkmalgeschützte Ensemble mit den Natursteinstufen, Umfassungsmauern und Hochbeeten wurde bei den Arbeiten komplett saniert.

Die Bronzefigur des Meldereiters wurde komplett restauriert. Der Meldereiter wies vorher eine leichte Schieflage auf und in der Bronze waren mehrere Risse. Die Sporen und ein Teil des Degens fehlten und wurden rekonstruiert. Am 17. März wurde der Meldereiter mit Hilfe eines Krans zurück auf den neu sanierten Sockel gesetzt und montiert.

In den letzten Tagen wurden in der Außenanlage in den Beetflächen um das Denkmal Bodendecker, Gräser und Stauden (insgesamt 1.000 Pflanzen, wie Katzenminze, Storchschnabel, Fetthenne, Rutenhirse, etc.) und zwei Felsenbirnen gepflanzt. Die Wegeoberflächen rund um den Meldereiter und die Zuwegung wurden ebenfalls erneuert.

Die Gesamtkosten der Sanierungsarbeiten einschließlich der landschaftsgärtnerischen Arbeiten belaufen sich auf ca. 106.000,-€. Quelle: Fotos vom 25.03.2020 Carsten Sempf

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg (1.4.20)

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 147 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 2.437 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen. In Anlehnung an die Berechnung des Robert Koch-Instituts (RKI) schätzt die Gesundheitsbehörde die Zahl derjenigen, die die COVID-19-Erkrankung bereits überstanden haben auf circa 860 Personen mit Wohnsitz Hamburg. Demnach kann zurzeit von rund 1.580 erkrankten Personen in Hamburg ausgegangen werden.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 180 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 45 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Die Gesundheitsbehörde bestätigt, dass in Hamburg zwei weitere Personen an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben sind. Das haben die Untersuchungen der Rechtsmedizin ergeben. Insgesamt sind in Hamburg acht Personen an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben.

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Die aus dieser Quelle für Hamburg gemeldete Fallzahl unterscheidet sich von den Daten der BGV Der Grund hierfür liegt in der Aktualisierungsfrequenz der Datenquellen. Darüber hinaus ist ein Unterschied in der Zahl der gemeldeten Todesfälle zu erkennen. Der Grund dafür ist, dass das RKI alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auflistet. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind. Hamburg befindet sich mit dem RKI und den Bundesländern derzeit im Austausch, wie die Datenlage dazu verbessert werden kann.

Schutz und Unterstützung für ältere und pflegebedürftige Menschen

Pflegebedürftige ältere Menschen sind durch das Coronavirus besonders gefährdet. Um sie noch besser zu schützen, gilt in Hamburg seit Erlass der gestrigen Allgemeinverfügung ein generelles Besuchsverbot in der stationären Altenpflege. Die Pflegeeinrichtungen dürfen im Einzelfall unter strengen Auflagen Ausnahmen zulassen, zum Beispiel im Rahmen der Sterbebegleitung. Auch Präventions- und Hygienevorschriften werden verschärft.

Darüber hinaus hat die Stadt ein Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“ eingerichtet. Über diese Hotline wird Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten, die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 42828 8000). Um Hilfe auch praktisch leisten zu können, wurden hierzu professionelle Angebote der Stadt, aber auch freie Träger eingebunden. Auch Hamburgerinnen und Hamburger können sich helfend engagieren; sie werden, wenn sie über die Hotline Hilfe anbieten, zu Trägern geführt, die das Engagement organisieren.

Des Weiteren gibt es eine neue Kampagne „Oma und Opa sind mit Abstand die Besten“. Mit dieser Plakat- und Online-Kampagne will die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auch öffentlich für den Gesundheits- und Infektionsschutz im Umgang mit Älteren sensibilisieren.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
Die Hamburger Krankenhäuser und andere Hamburger Gesundheitseinrichtungen versorgen derzeit an COVID-19 erkrankte Menschen. Persönliche Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an corona-firmenspende@bgv.hamburg.de

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und Empfehlungen für Reiserückkehrer

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich mittlerweile über den gesamten Erdball ausgebreitet. Deshalb rät das Bundesministerium für Gesundheit dringend Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern nach Deutschland:

 

  • Vermeiden Sie unnötige Kontakte!
  • Bleiben Sie 14 Tage zu Hause!
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife!
  • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund!

Beförderer von Reisenden, die mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus in Deutschland ankommen, haben diesen Merkzettel mit den Handlungsempfehlungen zu verteilen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html

Die Luftfahrzeugführer eines in Ägypten, Frankreich, dem Iran, Italien, Österreich, der Schweiz, Spanien, Korea und den USA gestarteten Flugzeuges  hat vor der Landung in Deutschland die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit, gemäß Artikel 38 in Verbindung mit Anlage 9 IGV abzugeben.

Darüber hinaus ordnet das Bundesministerium für Gesundheit an, dass Luftfahrtunternehmen bei Flügen aus den oben genannten Staaten die bei ihnen vorhandenen Daten nach der Landung bis zu 30 Tage bereithalten müssen. Dies gilt insbesondere für elektronisch gespeicherte Daten zur Identifikation und Erreichbarkeit der Reisenden sowie für Sitzplätze.

Informationen zu Risikogebieten des RKI
Auf der aktuellen Liste der internationalen Risikogebiete des Robert Koch-Instituts (RKI) stehen Spanien, Frankreich, in der Schweiz die Kantone Tessin, Waadt und Genf, Ägypten, die US-Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York und New Jersey, Italien, Österreich, der Iran sowie Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen zu halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/. Alle unternehmensbezogenen Hotlines finden Sie zur Verbreitung auf dieser Webseite: https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/#dreizehn.

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist rund um die Uhr erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.