Archiv für den Monat: August 2019

„A to Z“ – Gebäudereinigung mit 20-jähriger Erfahrung

Ob Büroräume, private Haushalte, Firmenfeiern, Hochzeiten oder bei großen Events – „A to Z“ ist mit der Gebäudereinigung jederzeit zur Stelle. Die Clean Gebäudereinigung mit über 20-jähriger Erfahrung wird alles schnell, effektiv, nachhaltig und umweltfreundlich gereinigt.

Die Dienstleistungen sind umfangreich, so dass es zu jeder Herausforderung das richtige und passende Angebot gibt. „A to Z“ reinigt Veranstaltungsstätten und –räumlichkeiten nach After-Show-Partys, Tagungen, Verbands-, Vereins-, Partei-Versammlungen, Generalversammlung von Firmen, Geburtstagen, Konferenzen, Empfängen, Konzerten, Messen, Großveranstaltungen, Open-Air-Events, Sportveranstaltungen usw. von 100 bis 10.000 Personen. Man legt besonderen Wert auf perfekten Service vor Ort. Alle Gäste sollen sich, gleich in welchem Umfeld ein Event organisiert wird, wohl fühlen und das Servicepersonal soll zum Typ der Veranstaltung passen. Das Servicepersonal ist entweder vor, während oder nur nach einer Veranstaltung vor Ort und kümmert sich im Hintergrund um alle Reinigungsbelange.

Im privaten Bereich gehören Fenster putzen, die gesamte Haushaltsreinigung, Teppich- und Treppenhausreinigung sowie Haushaltsentrümpelung zu den Standardangeboten.
Im Firmenbereich sind es natürlich die Reinigung von Ladengeschäften, die Praxisreinigung und die Büroreinigung, die mit der langjährigen Erfahrung angeboten werden.
Ein spezieller Bereich, der Schnelligkeit und Umsicht beim Tische abräumen, Deko abbauen usw. im Rahmen der auch angebotenen Eventreinigung, sollte dabei auch nicht vergessen werden.

Inhaber Surender Kapoor zu der Bramfelder Rundschau: „Uns sind die Ansprüche der Kunden das Wichtigste. Wir erfüllen diese mit Sauberkeit, Zuverlässigkeit und einer fehlerfreien und sorgfältig strukturierten Arbeitsweise.“

A to Z Gebäusereinigung, Steilshooper Allee 398, 22177 Hamburg, Tel. 040-800 06 332, www.atoz-reinigung.de (Anzeige)

50 Jahre Blumenhaus Asmussen

Ein in der heutigen Zeit seltenes Jubiläum wird am 10. August in der Pillauer Strasse 53 in Wandsbek Gartenstadt gefeiert. Das Blumenhaus Asmussen hat 50-jähriges Jubiläum.

Renate Asmussen – Mutter der heutigen Inhaberin Sonja Asmussen – machte sich 1966 als jüngste Hamburger Floristinmeisterin in der Brandstwiete selbstständig. Aber bereits drei Jahre später wurde das Geschäft in die Pillauer Strasse verlegt. Bis heute ist dem Blumenhaus Asmussen der Erfolg treu geblieben. Am 1. Januar 2006 übernahm dann Tochter Sonja nach erstklassiger Ausbildung das Geschäft. Genau wie Ihre Eltern, ist sie eine hervorragende Vollblutfloristin mit viel Herz für Blumen, Sachverstand und die Liebe zum Detail.

Die Bausteine für diesen Erfolg sind die individuelle und persönliche Beratung, die verbindliche und termingerechte Erledigung der Aufträge, so dass kleine wie grosse Blumen- und Pflanzenträume wahr werden. Daraus hat sich ein Kundenkreis gebildet, der zu 98 Prozent aus Stammkunden besteht. Der stets familiäre Umgang – ein kleiner privater Plausch ist nicht ausgeschlossen – lässt die Kunden immer wieder gern vorbeikommen. Auch die tägliche Frische der Ware, die schwerpunktmäßig von regionalen Anbietern, z. B. aus den Vierlanden, kommt, trägt dazu bei, dass die Kunden sehr lange von den Blumengrüßen etwas haben.

Vom kleinen Blumengruß über die Gestaltung der eigenen grünen Oase bis hin zur floralen Ausstattung von Veranstaltungen (Großevents, Hochzeits – aber auch Trauerfeiern) wird mit kreativen Lösungen von Sonja Asmussen mit Ihren beiden Mitarbeiterinnen – Diana Krüger und Maxime Storjohann – gekonnt umgesetzt. Der zuverlässige Lieferservice rundet das excellente Angebot ab.

Blumenhaus Asmussen, Pillauer Strasse 53, 22047 Hamburg, Tel. 040-693 17 72,                                          Mail: info@blumenhaus-asmussen.de   Öffnungszeiten: Mo 7.00-13.00 + 14.15-18.30 Uhr, Di-Fr 7.30-13.00 + 14.15-18.30 Uhr, Sa 7.30-12.30 Uhr.

Gefeiert mit Live-Musik, Speis und Trank und netten Gesprächen wird am Samstag, 10. August von 10.00 bis 16.00 Uhr. Sonja Asmussen und Ihre Mutter Renate Asmussen sowie das Team möchten sich hiermit für die Treue der Kunden ganz herzlich bedanken freuen sich sehr auf Ihr Kommen.

„Ein Vorbild an Engagement, Leidenschaft und Menschlichkeit“

Der 31. Juli 2019 – ein bedeutender Tag für Hans-Ingo Gerwanski, aber auch für die Sparkasse Holstein. Denn an diesem Tag hat die Sparkasse ihren langjährigen Bereichsleiter Vorstandsstab,  Vorstandsvertreter und Pressesprecher in den Ruhestand verabschiedet. Rund 80 Gäste, unter anderem die beiden Landräte Reinhard Sager (Ostholstein) und Dr. Henning Görtz (Stormarn), Kunden der Sparkasse, Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verbänden sowie Kolleginnen und Kollegen, waren der Einladung zur feierlichen Verabschiedung des „Sparkassen-Urgesteins“ gefolgt.
Der Ort für die Veranstaltung – das Jagdschlösschen am Ukleisee in Sielbeck bei Eutin – war mit Bedacht gewählt worden, denn dieses Juwel mitten im Herzen der Holsteinischen Schweiz begleitete Hans-Ingo Gerwanski seit der Sanierung fast über seine gesamte Zeit bei der Sparkasse. Und auch die musikalische Umrahmung mit dem Bluesmusiker Georg Schroeter am Flügel war alles andere als Zufall, ist der zukünftige Ruheständler Gerwanski doch seit vielen Jahren begeisterter Fan dieser Musikrichtung.
Am 1. Januar 1990 startete Gerwanski, von der Sparkasse Kiel kommend, in Eutin als Leiter des Bereiches Vorstandsstab – der Beginn einer 29 Jahre währenden erfolgreichen Schaffenszeit. Neben seiner verantwortungsvollen Tätigkeit als Bereichsleiter zunächst in der Sparkasse Ostholstein und – nach der Fusion mit der Sparkasse Stormarn – ab 2006 in der Sparkasse Holstein war Hans-Ingo Gerwanski 26 Jahre lang auch als Vorstandsvertreter für die Vorstandsvorsitzenden Jens Teichert, Dr. Martin Lüdiger und Thomas Piehl tätig.
Von Beginn an erwies sich Gerwanski als erfolgreicher „Netzwerker“ – und das nicht zuletzt aufgrund seiner ausgeprägten Kontaktfreudigkeit und seiner vielen Funktionen und Aufgaben in Vereinen, Verbänden und Institutionen wie zum Beispiel im Unternehmerverband Ostholstein-Plön oder im Tourismus, bei dem er bei zahlreichen Projekten wie beispielsweise dem Sparkassen-Tourismusbarometer in Schleswig-Holstein der Initiator und „Motor“ war. Geprägt war sein langjähriges Wirken in all diesen Jahren insbesondere durch ein außergewöhnlich hohes Maß an Engagement, Leidenschaft und Menschlichkeit. Das betonte Thomas Piehl, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Holstein, dann auch in seiner Begrüßung und ergänzte: „An der  Zusammenarbeit mit Hans-Ingo Gerwanski habe ich besonders geschätzt, dass er das Sparkassen-S wie kein Zweiter repräsentiert und die Sparkasse mit den Menschen so eng verbunden hat. Nicht zuletzt durch seine vielen Kontakte und seine offene Art sind wir heute näher dran an den Menschen in unserem Geschäftsgebiet“.
„Freundschaftliche Gedanken“ – so hatte Ostholsteins Landrat Reinhard Sager seine Abschiedsrede für den Eutiner, der auch federführend für die Gremienbetreuung in der Sparkasse zuständig war, überschrieben. Wie ein roter Faden zog sich ein hohes Maß an Wertschätzung durch seine Worte. Der Landrat, in Personalunion auch als Verwaltungsratsvorsitzender und als Vorsitzender des Zweckverbands Sparkasse Holstein anwesend, sprach mit seinen zum Teil persönlich gehaltenen Ausführungen sicherlich vielen Gästen im Jagdschlösschen aus dem Herzen: „Mit Hans-Ingo Gerwanski verbinden mich viele persönliche Begegnungen und gemeinsame Themen. Dabei war er mir stets ein ausgesprochen angenehmer, kompetenter und engagierter Unterstützer und Partner“, so Sager.
Auch sein Nachfolger als Bereichsleiter und Pressesprecher, Steffen Müller, bringt Hans-Ingo Gerwanski hohe Wertschätzung entgegen: „Ich habe das große Glück, dass ich eine mehrmonatige intensive Einarbeitungszeit mit meinem Vorgänger genießen durfte. Dafür hätte ich mir keinen besseren Partner wünschen können und bin ihm sehr dankbar“.  Steffen Müller ist seit dem 1. Januar 2019 in der Sparkasse Holstein und übernimmt  nun den „Staffelstab“. Auf Müller und sein Team warten spannende Aufgaben, da der Bereich mit einer wichtigen Rolle in die Zukunftsstrategie „Sparkasse 2025+“ eingebunden ist. Darüber hinaus verantwortet das Team unter anderem die Unternehmenskommunikation und die Betreuung der Sparkassengremien wie Verwaltungsrat oder Zweckverband.
Eher Ruhestand oder eher Unruhestand!? Wer Hans-Ingo Gerwanski kennt, weiß, dass sich diese Frage bei ihm nicht wirklich stellt. Befragt nach seiner Zukunft antwortet er schmunzelnd: „Ganz ohne Sparkasse kann und will ich auch im Ruhestand nicht leben. Daher werde ich mich intensiv bei den Stiftungen der Sparkasse Holstein engagieren – und vor allem auch in der Bürgerstiftung Eutin, die mir in all den Jahren im wahrsten Sinne des Wortes ans Herz gewachsen ist“. Die Prognose, dass der „Unruheständler“ auch nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben so etwas wie „ein Gesicht der Sparkasse“ bleiben wird, ist vor diesem Hintergrund wohl nicht allzu gewagt…
Fazit von Hans-Ingo Gerwanski am Ende seiner langen, intensiven und erfüllten Zeit bei der Sparkasse Holstein: „Ich habe so viel Positives erlebt und so viele tolle Menschen kennengelernt, dass ich voller Dankbarkeit unzählige schöne Erinnerungen mitnehmen kann. Und ich freue mich auch auf meinen Ruhestand und auf die Zeit mit meiner lieben Frau Ulrike, die mich in all den intensiven Berufsjahren stets unterstützt und mir den Rücken gestärkt hat“. Pflegen möchte Gerwanski auch zukünftig gern das eine oder andere Hobby – so wird er zum Beispiel das „Zeichnen“ bei den Urban Sketchers intensivieren.
Foto:
Sparkasse Holstein.

Bildunterschrift:
„Staffelstab-Übergabe“ von Hans-Ingo Gerwanski (3. von rechts) an seinen Nachfolger Steffen Müller (3. von links) mit den beiden Landräten Reinhard Sager (Ostholstein, links) und Dr. Henning Görtz (Stormarn, rechts) sowie dem Vorstandsvorsitzenden Thomas Piehl (2. von links) und dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Joachim Wallmeroth (2. von rechts) von der Sparkasse Holstein vor dem Jagdschlösschen am Ukleisee bei Eutin.

Jugendgruppe aus Südkorea im Bezirksamt zu Gast

Zum neunten Mal sind südkoreanische Jugendliche aus Cheongju im Rahmen eines internationalen Jugendaustauschs im Bezirk Wandsbek zu Gast. Der Austausch findet dieses Jahr unter dem Titel „Jugendbegegnung kulturell, politisch, spirituell – Gemeinsam auf Spuren von Hanse, Luther, Völkerwanderung, Trennung und dem Berliner Bär“ statt. Im Mittelpunkt der Begegnung stehen neben Informationen über die Deutsche Geschichte der Austausch über aktuelle Themen wie Klimawandel oder Schulsysteme sowie Besichtigungen und Entdeckungstouren in der Hansestadt und eine Exkursion in die Hauptstadt.

Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff empfing die Teilnehmer des Austausches am Freitag, 26. Juli 2019, im Wandsbeker Bürgersaal. Thomas Ritzenhoff äußerte sich sehr erfreut über den alljährlichen Austausch: „Der Internationale Jugendaustausch ermöglicht es nicht nur den Jugendlichen, einander zu begegnen und in die fremde Alltagskultur einzutauchen, sondern er ist auch ein Austausch auf Fachebene. Die Welt rückt enger zusammen. Umso wichtiger ist es, dass junge Menschen den beherrschenden, weltumspannenden Aufgaben dieser Zeit – wie etwa dem Klimawandel – gemeinsam energisch begegnen und außerdem interkulturelle Kompetenz erwerben.“

An dem Empfang nahmen auch offizielle Vertreter der Stadt Cheongju teil. Bei einem anschließenden gemeinsamen Mittagessen wurde die internationale Freundschaft gepflegt.

Bereits seit 2002 findet der internationale Jugendaustausch mit der Stadt Cheongju statt. Seit 2005 organisiert das Haus der Jugend Steilshoop zusammen mit dem „Das Haus“ e.V. die Begegnungen. Jedes Jahr im Wechsel besuchen bis zu 16 Jugendliche aus Hamburg oder Cheongju das jeweils andere Land. Ziel ist es, den interkulturellen Austausch zu fördern und die Gewohnheiten und die Kultur des Gastlandes kennenzulernen, zum Beispiel über das umfangreiches Begleitprogramm oder den Aufenthalt in Familien. Die südkoreanischen Jugendlichen sind für ein Wochenende bei den Familien der deutschen Teilnehmer zu Gast.

Umzugsbedingte Schließung der Ausländerabteilung

Aufgrund von notwendigen Baumaßnahmen und verschiedener Umzüge im Dienstgebäude Schloßstraße 60 ist eine Schließung der Ausländerabteilung des Bezirksamtes von Mittwoch, 7. August bis Freitag, 9. August 2019 sowie von Mittwoch, 11. September bis Freitag, 13. September 2019 erforderlich.

Bürgerinnen und Bürger können sich in diesem Zeitraum an den Telefonischen HamburgService unter der Behördennummer 115 wenden.

Unfälle mit E-Scootern vermeiden

Dimitar Gouberkov, Unfallexperte von ERGO:

Ab dem 15. Juni 2019 ist es so weit: Elektroroller, sogenannte E-Scooter, dürfen auch in Deutschland auf öffentlichen Radwegen und Straßen unterwegs sein. Die Gefährte sind komfortabel – gleichzeitig aber auch gefährlich. Das zeigen Erfahrungen aus Österreich: Alleine im letzten Quartal 2018 gab es dort 200 Unfälle mit E-Scootern. Besonders häufig sind schwere Kopfverletzungen, aber auch Knochenbrüche sowie offene Verletzungen an den Händen. Gefährlich sind vor allem Bordsteinkanten, Schlaglöcher, Abbiegevorgänge, Spurrillen oder das „Übersehen-werden“ durch andere Verkehrsteilnehmer. Um die Sicherheit zu erhöhen, empfiehlt es sich, einen Helm zu tragen. Das senkt das Risiko von Schädel-Hirn-Traumata erheblich. Wichtig ist auch rücksichtsvolles und umsichtiges Fahren, denn auch für Fußgänger erhöht sich das Risiko. Beim Gehen bewegen sich Menschen mit nur etwa 4 km/h. Stoßen sie dann mit einem anderen Spaziergänger zusammen, verläuft das meist glimpflich. Ein E-Scooter fährt dagegen fünf Mal schneller: Kollidiert er mit einem Fußgänger, wäre dies mit dem Zusammenstoß von zwei schnellen Läufern vergleichbar. Insbesondere für Kinder und Senioren kann das schwere Folgen haben. Besondere Aufmerksamkeit gilt in Kreuzungsbereichen. Hier langsam nähern und umschauen, um nicht in den toten Winkel anderer Verkehrsteilnehmer zu geraten – ähnlich wie beim Fahrradfahren. Denn immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen mit Rechtsabbiegern. Für eine bessere Sichtbarkeit sorgen helle Kleidung und Reflektoren. Wer das erste Mal auf einen E-Scooter steigt, sollte den Umgang damit im verkehrsfreien Raum üben. Unfälle auf dem Weg zur Schule oder der Arbeitsstelle sind übrigens von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Wer in der Freizeit viel E-Scooter fahren möchte, für den ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie würde beispielsweise die Kosten für längere Therapien, Hilfe- und Rehaleistungen übernehmen. Kommt es in Folge eines Unfalls zu einer Behinderung, unterstützt die private Unfallversicherung mit Kapital- und Rentenleistungen. Außerdem wichtig: Beim Kauf darauf achten, dass der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis hat. Zudem muss der Käufer die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abschließen. Ansonsten können die Roller nämlich nur auf Privatgrundstücken genutzt werden. (Anzeige)

Was bedeuten die Flaggen am Strand?

Birgit Dreyer, Expertin der ERGO Reiseversicherung:

Die ersten Ferien stehen vor der Tür. Für viele geht es bald in den Badeurlaub an die Strände dieser Welt. Dort treffen sie nicht nur auf Sonne, Sand und Meer, sondern häufig auch auf verschiedenfarbige Flaggen, die so manchem ein Fragezeichen ins Gesicht schreiben. Ihre Bedeutung wird häufig auf Schildern am Strand, in den Hotelunterlagen oder auf den Websites der Urlaubsorte erklärt. Sie sollen die Badegäste darüber informieren, ob und wo sie schwimmen gehen können. Begrenzen beispielsweise zwei rot-gelbe Flaggen einen Strandabschnitt direkt am Wasser, gilt außerhalb dieses Bereichs Badeverbot. Nur eine rot-gelbe Flagge – meist an einem Hochsitz oder einer Aussichts-Plattform – informiert darüber, dass Rettungsschwimmer den Strand sichern. Weht die gelbe Flagge, können sich Badegäste auf eigene Gefahr ins Wasser wagen. Ungeübte Schwimmer, Kinder oder ältere Personen sollten jedoch vorsichtig sein, da stärkere Wellen gefährlich werden können. Ein absolutes Badeverbot herrscht, wenn die rote Flagge weht. Gründe hierfür sind beispielsweise gefährliche Strömungen oder ein besonders hoher Wellengang. Darüber hinaus gibt es eine schwarz-weiß karierte Flagge, welche den Bade- vom Wassersportbereich abgrenzt. Eine besondere Stellung nimmt die blaue Fahne ein. Sie ist ein Gütezeichen für eine besonders gute Wasserqualität sowie für Sicherheit und Umweltschutz. Und wo bleibt die grüne Fahne? Nur wenige Urlaubsorte verwenden sie noch. Besteht keine besondere Gefahr und ist das Wasser ruhig, weht einfach keine Fahne. Übrigens: An manchen Stränden gibt es auch eine extra Flagge, die vor Quallen warnt. Auf Mallorca ist das beispielsweise eine weiße Flagge mit einer lila Silhouette der Tiere, in Florida eine gelbe Flagge mit einer schwarzen Qualle. Gibt es eine solche Flagge nicht, weht bei besonders vielen und gefährlichen Quallen meist die rote Fahne. (Anzeige)

 

Ärger mit dem Online-Ticket?

Nicht nur zum Shoppen, für Bankgeschäfte oder zum Streamen der Lieblings-Serie zieht es die Deutschen ins Internet: Auch Hotelzimmer, Flüge oder Zugfahrten buchen sie gerne online. Hotelvoucher, Tickets & Co. liegen dann meist auf dem Smartphone in einer digitalen Dokumentenmappe. Doch was ist, wenn der Akku gerade beim Check-in schlapp macht? Und gelten bei Online-Buchungen die gleichen Widerrufsrechte wie beim Online-Shopping? Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), klärt auf.

Oh Schreck, der Akku ist leer: Wer seine Reise online gebucht hat, hat auch meist die entsprechenden Tickets und Dokumente digital gespeichert, und zwar auf dem Smartphone. Vorteil: Das Gerät ist immer dabei, die Unterlagen zu vergessen also (fast) unmöglich. Aber was, wenn der Akku leer ist? Oder die Speicherung der Buchungsbestätigung oder des digitalen Tickets schief gelaufen ist? „Wer beispielsweise am Flughafen beim Check-in seine Bordkarte nicht vorzeigen kann, kann – zumindest bei deutschen Airlines – in der Regel aufatmen: Da die Buchung im System gespeichert ist, erhalten Passagiere meist problemlos am Schalter eine neue Bordkarte“, weiß Michaela Rassat. Dafür sind Personalausweis oder Reisepass notwendig. Einige Fluggesellschaften verlangen hierfür allerdings eine Gebühr. Streikt das Handy nach der Sicherheitskontrolle, sollten sich Reisende an die Airline-Mitarbeiter am Gate wenden – sie können Passagiere auch manuell boarden. Allerdings sollten Flugreisende sich dann beeilen: Denn die Schalter der Airlines schließen meist etwa 40 Minuten vor dem Abflug, und auch das Boarding am Gate ist wenig später beendet. Etwas anders ist es beim Bahnfahren. „Wer bei der Kontrolle kein gültiges Ticket vorweisen kann, gilt zunächst als Schwarzfahrer“, weiß die Juristin. Der Zugbegleiter stellt dann eine sogenannte Fahrpreisnacherhebung aus. Reisende können ihr Ticket oder die Buchungsbestätigung aber bei einem Reisezentrum oder online nachliefern. Die Frist zur Nachreichung finden sie auf der Fahrpreisnacherhebung. Auch hier müssen Reisende mit einer kleinen Bearbeitungsgebühr rechnen. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt Rassat, vorsorglich einen Ausdruck der Bordkarte, des Tickets oder der Buchungsbestätigung mitzunehmen.

Widerrufsrecht bei Reisebuchung? Die meisten Online-Shopper wissen über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht Bescheid. Aber gilt es auch bei Online-Buchungen von Hotels oder Flügen? „Reiseverträge über Pauschalreisen sind ebenso wie Flugbeförderungsverträge und Hotelbuchungen von dem sonst für Internetkäufe üblichen Widerrufsrecht ausgenommen“, weiß die D.A.S. Expertin. Die einzige Möglichkeit, eine Urlaubs- oder Hotelbuchung rückgängig zu machen, ist ein offizieller Rücktritt – eine sogenannte Stornierung. Das sollten Reisende am besten schriftlich tun. Der Veranstalter beziehungsweise der Hotelier kann jedoch eine Entschädigung verlangen. Deren Höhe richtet sich in der Regel nach dem Stornozeitpunkt. Als Faustregel gilt: Je näher die Reise rückt, desto höher fallen die Beträge aus. Bei einem Flugbeförderungsvertrag handelt es sich dagegen juristisch um einen Werkvertrag, den Reisende jederzeit kündigen können (§ 648 Bürgerliches Gesetzbuch) – beispielsweise schriftlich oder über die Website der jeweiligen Airline. In der Regel fällt dann eine Stornogebühr an, deren Höhe von der Airline und zusätzlich vom Zeitpunkt der Stornierung abhängt. Schließt die Fluggesellschaft eine Kündigung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, gibt es nicht den kompletten Ticketpreis zurück. „Steuern, Flughafengebühren sowie Treibstoffzuschlag können Nichtreisende allerdings zurückfordern“, weiß Rassat. Einige Klauseln, mit denen Airlines eine Kündigung verhindern wollten, haben Gerichte für unwirksam erklärt. Hier kommt es dann auf die Formulierung im jeweiligen Fall an.

Tippfehler bei der Buchung: In größter Vorfreude auf den nächsten Urlaub kann es bei der Flug- oder Hotelbuchung schon mal zu einem Zahlendreher kommen. Statt für den 2.3. sind die Flüge dann plötzlich für den 3.2. gebucht. Auch in diesem Fall gilt: Es gibt kein Widerrufsrecht – gebucht ist gebucht. Denkbar ist es hier, den abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums anzufechten. Dann hätte der Kunde zumindest Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises abzüglich eines dem Veranstalter entstandenen Schadens, etwa durch Stornogebühren seiner Vertragspartner. Hier empfiehlt es sich jedoch, sich anwaltlich beraten zu lassen. „Ansonsten bleibt Urlaubern, die das falsche Datum eingegeben haben, nur die Stornierung ihrer Hotelbuchung beziehungsweise die Kündigung des Flugbeförderungsvertrags“, so die Juristin. Gerade bei der Flugbuchung kann auch ein Tippfehler beim Namen den Betroffenen teuer zu stehen kommen. Denn: Stimmt der Name nicht mit dem im Ausweis überein, kann das dazu führen, dass die Fluggesellschaft den Passagier nicht mitnimmt. Die Kosten für eine Namenskorrektur sind abhängig von der Airline. Einige berechnen bis 30 Stunden vor Abflug nichts, bei anderen ist es beispielsweise in den ersten 24 Stunden nach Buchung kostenlos. Allerdings gibt es auch Fluggesellschaften, die hohe Gebühren oder gar eine Stornierung und eine anschließende Neubuchung verlangen. Betroffene können die Bedingungen der Website der jeweiligen Airline entnehmen. (Anzeige)

So bleiben Salat und Geflügel auch im Sommer lange frisch

Der Sommer steht vor der Tür und mit ihm heiße Tage. Wer nicht aufpasst, dem verderben dann zu Hause schnell die Lebensmittel. Bakterien vermehren sich bei hohen Temperaturen nämlich viel schneller als in gemäßigtem Klima. Matschige Erdbeeren, saure Milch und verschimmeltes Brot können die Folge sein. Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung, weiß, worauf Verbraucher im Sommer bei Einkauf, Transport und Lagerung verderblicher Waren achten müssen. Außerdem gibt er Tipps, um Lebensmittelinfektionen vorzubeugen.

Vom Einkauf bis zum Transport

Ab Temperaturen über 30 Grad empfiehlt Dr. Wolfgang Reuter: „Tiefkühlware oder leicht Verderbliches wie Fleisch, Fisch oder Joghurt sollten zuletzt im Einkaufswagen landen. Besser noch: direkt in einer mitgebrachten Kühltasche oder -box. Das verhindert eine Unterbrechung der Kühlkette.“ Wer keine Kühltasche besitzt oder sie daheim vergessen hat, kann in den meisten Supermärkten eine erwerben. Sie empfiehlt sich insbesondere bei längeren Heimwegen oder einem Transport mit dem Auto. Denn steht der Wagen in der Sonne, steigen die Temperaturen im Innenraum schnell auf über 40 Grad. Da auch Kühltaschen- und boxen nur für einen begrenzten Zeitraum kühl halten, ist es ratsam, nach dem Einkauf den direkten Heimweg einzuschlagen und andere Besorgungen lieber vorher zu erledigen.

Richtige Lagerung

Wieder daheim angekommen, stellt sich die Frage: Wo lagern Lebensmittel bei Hitze am besten? „An sehr heißen Tagen sollte das meiste Obst und Gemüse in den Kühlschrank, auch exotische Früchte wie Kiwis und Feigen“, rät der DKV Experte. Wichtig: Dafür das Gemüsefach nutzen. Es schützt das Obst und Gemüse vor dem Austrocknen. Ideal sind sogenannte Longfresh- oder Biofresh-Fächer: Hier herrschen mit knapp über Null Grad ideale Temperaturen für frische Lebensmittel. Aber nicht alle Obst- und Gemüsesorten mögen den Kühlschrank: Tomaten beispielsweise, Kartoffeln, Zwiebeln, Ananas oder Bananen verlieren durch die Kälte ihr Aroma. Sie gehören in Obst- oder Gemüseschalen, möglichst nicht in direkter Lichteinstrahlung am Fenster. Eine Alternative ist der kühle Keller, Kartoffeln lagern hier ganzjährig am besten. Andere frische Waren wie Milch und Joghurt, aber auch Fisch und Fleisch gehören zu jeder Jahreszeit in den Kühlschrank. Brot hält zwar grundsätzlich bei Zimmertemperatur am besten, beispielsweise in einem Brotbehälter. „An heißen Tagen – insbesondere bei hoher Luftfeuchtigkeit – empfiehlt es sich jedoch, auch das Brot im Kühlschrank zu lagern“, so Reuter. Alternativ können Verbraucher es portionsweise einfrieren und nur das auftauen, was sie gerade benötigen. Ein weiterer Tipp von Dr. Reuter: Im Hochsommer lieber öfter, aber dafür weniger einkaufen. So sind die Lebensmittel schneller verbraucht und die Gefahr, dass sie verderben, ist geringer. Übrigens: Sind Tiefkühlwaren beim Auspacken oberflächlich etwas angetaut, können Verbraucher sie ohne Probleme erneut einfrieren – sofern der Kern noch gefroren ist. Sind die Waren bereits stark aufgetaut, sollten sie sie möglichst umgehend verarbeiten.

Lebensmittelinfektion vorbeugen

Hitze und hohe Luftfeuchtigkeit sind beste Voraussetzungen für Salmonellen und andere Krankheitserreger. Nicht nur der richtige Transport und die Lagerung sind daher wichtig, sondern auch eine gründliche Hygiene in der Küche: Wer mit Lebensmitteln hantiert, sollte sich davor und danach die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen. „Das gilt besonders bei tierischen Lebensmitteln wie beispielsweise Putenbrust. Das Risiko einer Belastung mit Krankheitserregern ist hier besonders hoch“, ergänzt der Gesundheitsexperte. Aber auch Rohmilch, rohe Eierspeisen, Käse oder abgepackte Salate bergen ein erhöhtes Risiko. Enthält deren Verpackung bereits Feuchtigkeit – sichtbar an kleinen Wassertropfen an der Verpackungsinnenseite – sollten Verbraucher dieses Lebensmittel direkt entsorgen. Denn Feuchtigkeit ist eine Brutstätte für Salmonellen. Außerdem ist es ratsam, für Fleisch und Fisch ein anderes Schneidebrett zu verwenden als für Salate und Gemüse. Und: Die Arbeitsflächen nach jedem Gebrauch reinigen sowie Schwämme und Lappen regelmäßig austauschen. Fisch und Fleisch – vor allem Geflügel – sollten darüber hinaus immer ausreichend lange braten oder kochen. Das tötet die Mehrzahl der Krankheitserreger ab. Wer gerne Obst und Gemüse isst, sollte es vorab gründlich waschen oder schälen. (Anzeige)

Knapp jeder Sechste arbeitet in der Gesundheitsbranche

In Hamburg wächst die Gesundheitswirtschaft seit 2008 mit durchschnittlich fünf Prozent pro Jahr doppelt so schnell wie die Wirtschaft der Hansestadt insgesamt. Mit einer Bruttowertschöpfung von 10,7 Mrd. Euro wurde im Jahr 2017 jeder zehnte Euro in der hamburgischen Gesundheitswirtschaft generiert. Und mit rund 193.400 Erwerbstätigen war 2017 knapp jeder Sechste in Hamburg in dieser Branche beschäftigt. Das zeigen die Ergebnisse der von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) beauftragten Studie „Untersuchung der ökonomischen Bedeutung der Gesundheitswirtschaft in Hamburg“, die vom WifOR Institut durchgeführt wurde. Neben der Entwicklung der Branche insgesamt werden die medizinische Versorgung und der Bereich E-Health untersucht.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks begrüßt die Entwicklung: „Die Hamburger Gesundheitswirtschaft ist eine Wachstumsbranche und ein Beschäftigungsmotor. Dies hat erhebliche Ausstrahleffekte auf das Wachstum anderer Branchen. Der Senat unterstützt die Entwicklung durch die bundesweit höchsten Krankenhausinvestitionen, Förderprogramme u.a. für Schulgeldfreiheit in Gesundheitsberufen, Digitalisierung in Medizin und Pflege sowie alternative Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit. Eine Herausforderung für die Branche ist der Fachkräftemangel, die Digitalisierung verstehen wir als Chance, die gesundheitliche Versorgung in Hamburg weiter zu verbessern.“

Zwischen 2008 und 2017 hat die Gesundheitswirtschaft in Hamburg ihren Anteil an der Gesamtwirtschaft der Stadt um rund zwei Prozent erhöht und gehört damit zu den wichtigsten Motoren der Wirtschaft in der Hansestadt. Durch den Bezug von Waren und Dienstleistungen von regionalen Zulieferern löst die Gesundheitswirtschaft zusätzliche wirtschaftliche Effekte in Höhe von 3,9 Mrd. Euro aus. Der ökonomische Fußabdruck in der Hamburger Gesamtwirtschaft beläuft sich damit auf 14,6 Mrd. Euro. Bundesweit sind es sogar 17,7 Mrd. Euro.

Auch die Erwerbstätigenzahlen der Gesundheitswirtschaft verzeichnen in allen Bereichen deutliches Wachstum. Seit 2008 sind mehr als 53.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der Gesundheitswirtschaft entstanden. 2017 waren rund 193.400 Erwerbstätige in Hamburg in dieser Branche beschäftigt, was einem Anteil von 15,5 Prozent am gesamten Hamburger Arbeitsmarkt entspricht. Das sind zweimal so viele Erwerbstätige wie in der Logistik-Branche und knapp dreimal so viele wie in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).

„Bedeutendster Treiber für das Wachstum in der Gesundheitswirtschaft ist die medizinische Versorgung. Sie macht mit 5,1 Mrd. Euro fast die Hälfte der Bruttowertschöpfung der Gesundheitswirtschaft aus und beschäftigt über 120.000 Erwerbstätige. Für die Zukunft dieses Trends ist der Fachkräftenachwuchs entscheidend. Das gilt insbesondere für den Pflegebereich. Deshalb arbeiten wir im Rahmen der ‚Allianz für die Pflege‘ gemeinsam mit wichtigen Arbeitgebern daran, die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen zu verbessern und Hamburg als attraktiven Standort für den Beruf weiter zu festigen“, so Senatorin Prüfer-Storcks.

Neben dem kontinuierlich wachsenden medizinischen Bereich nimmt die noch relativ junge E-Health-Branche in Hamburg eine zunehmend wachsende Position ein. Herausforderungen wie der Fachkräftebedarf, der demografische Wandel und Kostendruck sind treibende Kräfte für innovative und oftmals digitale Lösungen. Dabei kommt der Hansestadt eine starke E-Health-Branche zugute, deren Bruttowertschöpfung seit 2008 durchschnittlich um 5,8 Prozent pro Jahr wächst – schneller als die Hamburger Gesundheitswirtschaft insgesamt. 2017 waren dies 183 Mio. Euro. Im selben Jahr beschäftigten Unternehmen der E-Health-Branche 2.000 Erwerbstätige. Damit zählt Hamburg zu den führenden E-Health-Standorten in Deutschland.

Hamburg hat das Potenzial der Gesundheitswirtschaft für die Stadt früh erkannt und bereits vor zehn Jahren gemeinsam mit der Handelskammer eine Clusteragentur für die Gesundheitswirtschaft gegründet, die die Aktivitäten der Branche vernetzt und sich für die Digitalisierung stark macht. Das eHealth-Netzwerk Hamburg als erstes sogenanntes “Hamburger Clusterbrücken-Projekt“, dessen Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Stadt Hamburg erfolgt, vereint Wirtschaft, Wissenschaft und Politik im Digitalen Gesundheitssektor. Der Digital Health Hub Hamburg (DHHH) der Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH (GWHH) unterstützt darüber hinaus als Dach für innovative IT-Projekte im Gesundheitsbereich den Austausch zwischen Unternehmen der Gesundheits-, IT- und Kreativwirtschaft, der Hamburger Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie Start-ups. Zusätzlich stehen Gründern im Health Innovation Port (HIP) Räumlichkeiten zur Verfügung, um an neuen Ideen mit dem Fokus auf E-Health, Gesundheit und Medizintechnik zu arbeiten.

„Digitale Lösungen versprechen nicht nur Effizienzgewinne, sondern können insbesondere das Personal in den Gesundheitsberufen entlasten und die Qualität in der Versorgung der Patientinnen und Patienten erhöhen. Durch die vielen Unternehmen der IT- und Kreativwirtschaft in Hamburg besteht hervorragendes Potenzial, die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben“, so Prüfer-Storcks.

Die Fortschreibung der „Untersuchung der ökonomischen Bedeutung der Gesundheitswirtschaft in Hamburg“ wurde von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz beauftragt, von der GWHH unterstützt und vom WifOR Institut durchgeführt. Die Studie und die zugehörige Broschüre sind unter www.hamburg.de/gesundheitswirtschaft abrufbar.