Archiv für den Monat: Mai 2019

Da Gefahr!

50 gefährliche Dinge (die Kinder unbedingt tun sollten). Hast Du schon mal an einer 9-Volt-Batterie geleckt? Oder Deine Finger mit Sekundenkleber zusammengeklebt? Junge Forscher*innen leben gefährlich. Wenn man neue Dinge ausprobiert,
ist das unvermeidlich. Für ihre erwachsenen Begleiter*innen ist das eine Herausforderung: Welche Gefahren gilt es zu meiden und welche zu erkunden? Wann wird Sicherheit selbst zur Gefahr? DA GEFAHR! lädt Kinder und Erwachsene dazu ein, gemeinsam Gefahr zu erforschen. Wie können wir mit unserer Angst umgehen, wie lernen wir Risiken einzuschätzen? Mutig zu sein, heißt bekanntlich, die Gefahr zu kennen. Inspiriert durch das Buch „50 dangerous things (you should let your children do)“* entdeckt das Team des Forschungstheaters Gefahr als ein Forschungsfeld, in dem Live Art, Philosophieren mit Kindern und direktes Ausprobieren ineinandergreifen. 3-10 Jahre + Erwachsene. *Tinkering Unlimited / Julie Spiegler & Gever Tulley.

Das Theaterstück ist am 2. Juni um 11.00 + 16.00 Uhr, 3.-7. Juni jeweils um 10.00 Uhr im FUNDUS-Theater.

Sommer, Sonne, Sssss … Mückenstiche vermeiden und richtig behandeln

Kaum klettern die Temperaturen nach oben, werden die Stechmücken aktiv. Egal ob nachts im Schlafzimmer, am Badesee oder auf dem Balkon – sie fühlen sich überall dort wohl, wo sich Menschen aufhalten. Stechen sie zu, hat das nicht nur unangenehmes Jucken zur Folge. Mit jedem Stich können sie auch Erreger übertragen, die Schwellungen und Entzündungen verursachen können. Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung, gibt Tipps, um sich vor Stichen zu schützen, und weiß, was im Notfall zu tun ist.

 

Warum stechen Mücken?

Endlich wieder laue Sommerabende genießen – und dann kommen die Stechmücken. „Um sich fortpflanzen und Eier produzieren zu können, benötigen sie Blut mit Eiweißen darin“, so Dr. Wolfgang Reuter. Daher stechen auch nur die Weibchen. Der Stich an sich ist weitestgehend schmerzlos: Die Mücke ritzt die Haut ihres Opfers mit ihrem Stechrüssel an nur wenigen Stellen ein und trifft so kaum die Nervenzellen. Hat sie zugestochen, injiziert sie ihren Speichel, der dafür sorgt, dass das Blut nicht gerinnt und es leichter in den Rüssel zurückfließt. „Für das typische Jucken und die Schwellung ist Histamin verantwortlich. Der Körper schüttet es als Abwehrreaktion auf den Mückenstich aus und sorgt dafür, dass sich die Gefäße erweitern“, weiß der Gesundheitsexperte. Immer häufiger wird das Immunsystem von Gestochenen aktiv und reagiert heftiger. Laut Reuter liegt das daran, dass das Immunsystem die Stoffe im Speichel – beispielsweise bestimmte Bakterien oder Pestizide – nicht kennt. Dass eine Mücke hierzulande Krankheiten wie Dengue-Fieber oder Malaria überträgt, ist jedoch unwahrscheinlich. Zwar kommen inzwischen vereinzelt auch exotische Mückenarten vor, beispielsweise die Tigermücke. Da aber Viren und Parasiten in unseren Breitengraden sehr kurzlebig sind, müsste eine Mücke innerhalb kurzer Zeit zunächst einen Erkrankten, dann einen gesunden Menschen stechen, um Krankheitserreger zu übertragen.

 

Der richtige Schutz vor Insektenstichen

Um sich gar nicht erst mit Juckreiz und Schwellungen herumärgern zu müssen, ist es am besten, Stiche zu verhindern. Beispielsweise kann helle, lange und weite Kleidung hilfreich sein, die am besten aus einem dickeren Stoff wie Leinen besteht. Ebenfalls empfehlenswert sind Moskitonetze an Türen, Fenstern oder über dem Bett. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Anti-Mückenmitteln, sogenannte Repellents. Sie übertünchen den Körpergeruch und sorgen dafür, dass Stechmücken Menschen nicht mehr richtig aufspüren können. „Entgegen der landläufigen Meinung zieht nämlich nicht das Licht die lästigen Plagegeister an, sondern die menschlichen Ausdünstungen wie Schweiß oder ausgeatmetes CO2“, weiß der DKV Experte. Als besonders wirksam haben sich Mittel mit dem Wirkstoff Icaridin und DEET erwiesen. Für Schwangere und Kinder ist es ratsam, den hautverträglicheren Wirkstoff Icaridin zu verwenden. Für Säuglinge und Kinder unter drei Jahren sind Repellents ungeeignet. Reuter empfiehlt Eltern daher, den Nachwuchs mit geeigneter Kleidung oder den Kinderwagen mit einem Moskitonetz zu schützen. Da Stechmücken auch bestimmte Gerüche wie Geranie oder Zitronenmelisse nicht mögen, können entsprechende Duftkerzen für einen gemütlichen Abend auf der Terrasse sorgen – ohne Stiche und lästiges Surren.

 

Doch ein Stich – was hilft und wann zum Arzt?

Trotz aller Schutzmaßnahmen kann es immer mal wieder zu einem Stich kommen. Auch wenn sie zum Teil sehr stark jucken: Kratzen unbedingt vermeiden! Sonst kann sich die Stelle entzünden und eine Narbe bilden. „Besser ist es, den Stich zu kühlen. Das lindert den Juckreiz, aber auch die Schwellung“, weiß Dr. Reuter. Dafür eignen sich beispielsweise Kältekompressen oder Eiswürfel. Reuter rät, sie nicht direkt auf die Haut zu legen, sondern vorher in ein Tuch zu wickeln. So lassen sich Erfrierungen vermeiden. Da der Juckreiz durch das körpereigene Histamin erzeugt wird, helfen auch sogenannte Antihistaminika in Form von Salben und Gels. Ein Besuch beim Arzt ist notwendig, wenn sich die Stelle entzündet hat. Das äußert sich durch Eiter an der Einstichstelle oder geschwollene Lymphknoten an der betroffenen Extremität oder am Hals. Zudem sind dann Schmerz, Schwellung und Rötung stärker als gewöhnlich. Unbehandelt kann ein entzündeter Stich im schlimmsten Fall zu einer Blutvergiftung führen. Kommt es aufgrund des Stiches zu einer allergischen Reaktion, ist es wichtig, schnell einen Notarzt zu rufen. Symptome sind beispielsweise eine starke Schwellung rund um den Stich, Schwellungen im Gesicht und Hals oder eine generell starke Rötung der Haut. Begleitet wird dies häufig von Atemnot. „Wer von seiner Allergie weiß, sollte immer Medikamente für den Notfall bei sich haben“, rät Dr. Reuter. (Anzeige)

Wussten Sie, …? … dass man sich für die Pflege eines Angehörigen vom Job freistellen lassen kann?

Birger Mählmann, Pflegeexperte bei der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf.

Wenn ein Angehöriger Pflege benötigt, stehen berufstätige Familienmitglieder vor einer doppelten Belastung. Was viele nicht wissen: Für die Pflege steht Angestellten sowohl im Akutfall als auch bei längerfristigem Bedarf eine berufliche Auszeit zu. „Kurzfristig können Angehörige bis zu zehn Tage freinehmen“, informiert Birger Mählmann: „In dieser Zeit können sie entscheiden, ob sie eine bedarfsgerechte Pflege organisieren oder die pflegerische Versorgung selbst übernehmen wollen.“ Sofern keine Entgeltfortzahlung aus tariflichen oder betrieblichen Regelungen besteht, haben Angestellte während dieser Zeit keinen Anspruch auf Gehalt von ihrem Arbeitgeber. Stattdessen können sie jedoch ein sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld beantragten, welches von der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen des pflegebedürftigen nahen Angehörigen gewährt wird. Entscheiden sich Arbeitnehmer für eine längerfristige Pflege ihres Angehörigen, sieht die Gesetzgebung ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten vor. „Ab einer bestimmten Unternehmensgröße können sie sich im Rahmen der sogenannten Pflegezeit bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen“, weiß Mählmann. Voraussetzung ist, dass Pflegebedürftigkeit besteht und die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet. Das gilt auch bei der sogenannten Familienpflegezeit, die Arbeitnehmern eine bis zu 24-monatige Verkürzung ihrer Arbeitszeit für die häusliche Pflege erlaubt. Dabei müssen Beschäftigte lediglich 15 Stunden pro Woche ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Um die finanziellen Einbußen in der Pflegezeit vorläufig abzufedern, kann beim Bundesamt für Familie ein zinsloses Darlehen beantragt werden. (Anzeige)

Retardiertes Melatonin – die moderne Art, den Schlaf zu fördern

Wer schlecht schläft, ist miserabel gelaunt, weniger leistungsfähig, kann sich kaum konzentrieren und hat Probleme mit dem Gedächtnis. Inzwischen hat der neue Forschungszweig der Chronobiologie mit retardiertem Melatonin jedoch eine gut wirksame und schonende Therapiemöglichkeit für Schlafstörungen gefunden. Studien zeigen, dass retardiertes Melatonin in vielen Fällen sogar bei Demenz- und Alzheimer-Patienten die Innere Uhr wieder besser in den Takt bringt.

Eine Schlüsselfunktion, Schlafstörungen zu therapieren, kommt der Regelung des circadianen Rhythmus‘ zu, des natürlichen Ablaufs von Müdigkeit, Schlaf und Aufwachen. Taktgeber hierfür ist das Hormon Melatonin. Gesteuert durch die Innere Uhr und synchronisiert durch einsetzende Dunkelheit wird es von der im Zwischenhirn liegenden Zirbeldrüse gebildet und löst im Normalfall eine gesunde Müdigkeit aus. Kann die Zufuhr von Melatonin einen entgleisten circadianen Rhythmus wieder normalisieren? Ja, sagen Schlafforscher wie Dipl.-Psychologe Werner Cassel vom Schlafmedizinischen Zentrum am Klinikum der Philipps-Universität in Marburg. Aber nur, wenn im Verlauf der Nacht eine naturentsprechende gleichmäßige Freisetzung garantiert ist, kann physiologischer Schlaf mit seiner zyklischen Abfolge von Leicht-, Tief- und Traumschlaf gefördert werden. Die einzige Zubereitungsform, die dies ermöglicht, wird in der Fachsprache als ‚retardiert‘ bezeichnet. Nur retardiertes Melatonin hat das Potenzial, das Schlafmuster in einer naturidentischen Form zu fördern – ein gewichtiges Argument gegen diffuse Internetpräparate oder Drogeriemarkt-Angebote mit ihrer teils unbekannten chemischer Struktur und Darreichungsform.

Gestörter Schlaf – auch bei Alzheimer- und Demenzpatienten         
Demente oder an Alzheimer erkrankte Patienten weisen vielfach eine komplett gestörte Schlafabfolge auf. Eine Therapie mit retardiertem Melatonin kann die Schlafqualität von Alzheimer-Patienten deutlich verbessern, wie eine multizentrische Studie zeigte. Eine echte Erleichterung, nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die häufig unter extremen Belastungen leidenden pflegenden Mitmenschen. Da circadiane Störungen meist komplizierte Gesundheitsprobleme sind, gehört ihre Therapie mit retardiertem Melatonin trotz seiner sehr guten Verträglichkeit grundsätzlich in die Hand erfahrener Ärzte. (Anzeige)

Kunstausstellung „STEPS“ – 6. bis 28. Juni 2019 

In der Ausstellung „STEPS“ stellt die Künstlerin Gloria Garrels viele Bilder der ersten zwei Jahre ihrer Kunstreise und einige neuere Werke aus. „STEPS“ zeigt ihre Entwicklung als Künstlerin und gibt einen Einblick in das, was ist und einen Vorgeschmack auf das, was noch kommen mag. Ihre Kunst ist ein Ausdruck von Verbundenheit, sei das zu Menschen die sie liebt und die sie inspirieren oder zu ihren Gefühlen und ihrem Unterbewusstsein.

Gloria Garrels ist 25 Jahre alt und hat eine Muskeldystrophie. Nach ihrer ersten Ausstellung „First Steps“ in 2016, ist „STEPS“ der nächste logische Schritt. Denn während sie quasi im Bett lebt und dort auch zeichnet, schreitet ihr Leben konstant voran.

Seit August 2018 lebt sie mit Hilfe persönlichen Assistent*innen in einer eigenen Wohnung. Sie arbeitet überwiegend mit Finelinern, es finden sich aber auch Marker, Buntstifte und Aquarell-Farben in ihren Werken. Ihre Spezialität sind kleine Kunstwerke mit sehr feinen Details.

Die Ausstellung wird von Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff eröffnet am: Donnerstag, dem 6. Juni 2019, um 14:00 Uhr im Bezirksamt Wandsbek (2. OG). Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Die angehängten Bilder können zu Zwecken der Berichterstattung kostenfrei (unter der Quellenangabe: Gloria Garrels) kostenfrei verwendet werden.

Die Ausstellung wird im Bezirksamt Wandsbek, Schloßstraße 60 auf der Ausstellungsfläche im 2. Obergeschoss gezeigt. Die Ausstellung ist insgesamt drei Wochen, vom 6. bis 28. Juni 2019 montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet.

Trikotaktion der Sparkasse Holstein: Bewerbungen noch bis 10. Juni möglich

Endspurt im Bewerbungszeitraum der Trikotaktion 2019 der Sparkasse Holstein: Noch bis zum 10. Juni können sich alle Sportvereine im Geschäftsgebiet der Sparkasse Holstein um neue Mannschaftsbekleidung für ihre Nachwuchs-Teams (bis 18 Jahre) bewerben. Bewerbungen sind online auf der Aktionsseite unter www.sparkasse-holstein.de/trikot möglich. Dort können sich die Sportlerinnen und Sportler die angebotene Kleidung auch ansehen.
Wie im Vorjahr stattet die Sparkasse Holstein im Rahmen ihrer Trikotaktion wieder 120 Nachwuchsteams mit neuen Outfits aus. Dabei können die Sportlerinnen und Sportler selbst entscheiden, welche der angebotenen Bekleidung sie aktuell benötigen. Neu im Programm sind dieses Jahr Hoodies. Darüber hinaus stehen allen Teilnehmern auch Trikotsätze, Trainingsanzüge und Outdoor-Jacken zur Auswahl. Bei den Trikotsätzen bietet die Sparkasse Holstein Standard-Trikots (Fußball) sowie spezielle Trikots für Handball, Tischtennis und Basketball an.
Auch in diesem Jahr darf die Bevölkerung per Online-Voting über die Gewinner-Mannschaften mitentscheiden. Das Online-Voting findet vom 13. Juni 2019 (8 Uhr) bis zum 18. Juni 2019 (12 Uhr) statt. Die 70 Mannschaften mit den meisten Stimmen haben ihre Sportbekleidungssätze sicher. Damit auch Mannschaften aus kleinen Vereinen oder Randsportarten eine Chance haben, lobt die Sparkasse Holstein die restlichen 50 Gewinner aus allen übrigen Mannschaften unabhängig vom Voting-Endstand aus. Die Übergabe der Sportbekleidung ist für Ende August 2019 geplant.
Bild: Im gesamten Geschäftsgebiet der Sparkasse Holstein freuten sich Kinder- und Jugendmannschaften 2018 wieder über neue Outfits. Auch in diesem Jahr stattet die Sparkasse Holstein 120 Nachwuchsteams mit neuer Mannschaftskleidung aus. Bewerbungen sind noch bis 10. Juni möglich. (Anzeige)

Zählen, was zählt – Mitmachaktion Insektensommer

Unter dem Motto „Zählen, was zählt“ startet der NABU vom 31. Mai bis zum 9. Juni sowie vom 2. bis zum 11. August innerhalb seines Citizen Science-Projektes „Insektensommer“ erneut eine große Insektenzählung in Deutschland. Naturfans sind bundesweit aufgerufen, die Summer, Brummer und Krabbler in ihrer Umgebung zu beobachten und unter www.insektensommer.de online zu melden. Oder über die kostenlose NABU-App „Insektenwelt“ für IOS und Android. Sie enthält über 120 in Deutschland häufige vorkommende Arten.

„Ziel des Insektensommers ist es, auf die enorme Bedeutung der Insekten aufmerksam zu machen und für den Schutz dieser Tiergruppe zu sensibilisieren“, sagt Daniela Franzisi vom NABU-Bundesverband. „Jeder kann mithelfen, Daten zur Artenvielfalt und Häufigkeit der Insekten zu sammeln. Jedes Insekt zählt!“ In Deutschland gibt es nach Schätzungen 33.000 Insektenarten. Über die meisten liegen noch keine Daten vor.

Beobachten und zählen kann man fast überall: Garten, Balkon, Park, Wiese, Wald, Feld, Teich, Bach oder Fluss. Das Beobachtungsgebiet soll nicht größer sein als etwa zehn Meter in jede Richtung vom eigenen Standpunkt aus. Gezählt wird eine Stunde lang.

Egal ob Blattlaus, Fliege oder Schmetterling – jeder Sechsbeiner soll gemeldet werden. Auf 16 in Deutschland häufig vorkommende Arten soll dabei aber besonders geachtet werden. Darunter sind vier Tagfalter (Admiral, Tagpfauenauge, Schwalbenschwanz, Kleiner Fuchs), drei Wildbienen (Ackerhummel, Stein-hummel, Holzbiene), zwei Käfer (Asiatischer Marienkäfer, Sieben-Punkt-Marienkäfer) zwei Wanzen (Lederwanze, Streifenwanze), die Hainschwebfliege, die Florfliege, die Blutzikade und die Blaugrüne Mosaikjungfer als Libellenart sowie das Grüne Heupferd als Laubschrecke.

„Der optimale Tag, um viele Insekten zu sehen, ist ein sonniger, warmer, trockener und windstiller Tag. Eine gezielte Erkundungstour ist für jeden schon auf kleinstem Raum möglich, wie zum Beispiel der Blick in die Blumentöpfe“, so Franzisi

Der NABU engagiert sich seit Jahren für den Schutz der Insekten. Sie sind unverzichtbar für uns Menschen und die gesamte Natur. In unseren Ökosystemen tragen sie zur Vermehrung von Pflanzen sowie zur Fruchtbarkeit des Bodens bei. Studien zeigen, dass die Insekten in Deutschland deutlich zurückgehen. Intensive Landwirtschaft, der Einsatz von Pestiziden und die Ausräumung der Landschaft sind nur einige Gründe für den Insektenschwund.

Die Daten der Zählaktion Insektensommer werden in Zusammenarbeit mit der Plattform www.naturgucker.de erfasst. Die Ergebnisse werden vom NABU ausgewertet und zeitnah veröffentlicht. Der Insektensommer findet dieses Jahr zum zweiten Mal statt. Im vergangenen Jahr beteiligten sich 18.000  Menschen mit über 7.300 Beobachtungen.

Mehr Infos: www.insektensommer.de oder www.NABU.de/insektenwelt

Abfuhr einen Tag später als üblich

An Christi Himmelfahrt und am Pfingstmontag fallen die Leerungen der schwarzen Restmüll- und grünen Biotonnen, der gelben Hamburger Wertstofftonnen und -säcke sowie der blauen Papiertonnen aus. In den darauffolgenden Tagen kommt die Müllabfuhr einen Tag später als üblich, für Freitag ersatzweise am Sonnabend. Die zwölf Hamburger Recyclinghöfe bleiben an den Feiertagen geschlossen. Wer die Abfuhrtermine nie verpassen will, abonniert am besten den Abfuhrkalender der Stadtreinigung Hamburg unter www.stadtreinigung.hamburg/abfuhrkalender. Siehe dazu auch den SRH-Clip auf YouTube.

Die Terminverschiebungen im Überblick:

üblicher Termin verschoben auf
Donnerstag (Himmelfahrt) 30.05.2019 Freitag 31.05.2019
Freitag 31.05.2019 Sonnabend 01.06.2019

 

üblicher Termin verschoben auf
Pfingstmontag 10.06.2019 Dienstag 11.06.2019
Dienstag 11.06.2019 Mittwoch 12.06.2019
Mittwoch 12.06.2019 Donnerstag 13.06.2019
Donnerstag 13.06.2019 Freitag 14.06.2019
Freitag 14.06.2019 Sonnabend 15.06.2019

Wer singt denn da?

Der erfahrene Vogelkenner Michael Obladen bringt Ihnen – ob Laie oder Fortgeschrittener – die Vogelwelt und ihre Lebensräume nahe, erläutert Rufe und Gesänge und erzählt Einzelheiten über Merkmale und Lebensweisen der einzelnen Vogelarten.

Die Veranstaltung ist am 2. Juni um 11.00 Uhr auf Gut Karlshöhe. Leitung: Michael Obladen (NABU Hamburg); Anmeldung erforderlich.

Schnelles Internet für ganz Hamburg

 

Stadt und Deutsche Telekom schließen Vertrag für eine bessere Versorgung mit Breitband in den unterversorgten Gebieten.

Hamburg ist bereits heute Vorreiter bei dem Angebot eines schnellen Internets, bei der Glasfaserversorgung, öffentlichem WLAN und auf dem Weg zur fünften Generation des Mobilfunks. Lediglich ein bis zwei Prozent der Hamburger Haushalte haben einen Internetanschluss mit einer Übertragungsrate von unter 30 MBit/s. Da eine eigenwirtschaftliche Erschließung, also eine von Angebot und Nachfrage motivierte Versorgung dieser sogenannten „weißen Flecken“ durch die Telekommunikationsunternehmen, in absehbarer Zeit nicht zu erwarten war, hat die Stadt jetzt mit der Deutschen Telekom einen Vertrag über den Breitbandausbau in diesen Gebieten geschlossen. Der Ausbau beginnt in den kommenden Wochen und wird voraussichtlich bis Anfang 2021 rund 9.300 Haushalte und 1.000 Unternehmen mit schnellem Internet versorgen.

Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Zugang zu schnellem Internet ist heute eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Der jetzt geschlossene Vertrag zwischen Stadt und Deutscher Telekom führt zu einem Breitbandzugang in Gebieten, in denen bisher kein schnelles Internet zur Verfügung steht. Wir schließen damit Lücken im insgesamt schon sehr guten Breitbandnetz in Hamburg und bleiben damit Vorreiter in Deutschland bei der flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet.“

Dr. Carsten Brosda, Senator der Behörde für Kultur und Medien: „Auch wenn bereits über 97 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger Zugang zu schnellem Internet haben, wollen wir dieses künftig flächendeckend anbieten. Deshalb hat Hamburg ein Förderverfahren gestartet, mit dem die Versorgung jetzt auch in den verbleibenden unterversorgten Gebieten erheblich verbessert wird. Unser Ziel ist es, dass die Telekommunikationsunternehmen bis 2025 in Hamburg auch die Glasfasernetze in der Fläche ausbauen.“

„Wir freuen uns über den Zuschlag und bedanken uns bei der Stadt Hamburg für ihr Vertrauen“, sagt Dr. Dirk Wössner, Telekom-Vorstand und Deutschland-Chef anlässlich der Unterzeichnung des Ausbauvertrages. „Wir treiben sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Hamburger Unternehmen den Ausbau mit einer hochwertigen digitalen Infrastruktur intensiv weiter voran.“

Der geförderte Breitbandausbau wird in den nächsten Monaten in den Außenbereichen und weniger dicht besiedelten Gebieten Hamburgs stattfinden, insbesondere in den Bezirken Bergedorf (unter anderem Vier- und Marschlande), Harburg (unter anderem Hausbruch und Neugraben-Fischbek) und dem südlich der Elbe gelegenen Teil des Bezirks Hamburg-Mitte (zum Beispiel Moorwerder). Die Ausbauarbeiten – verbunden mit rund 60 Kilometer Tiefbau – beginnen in den kommenden Wochen und werden von der Telekom und ihren Partnern ausgeführt.

Heute gibt es in diesen Gebieten eine Versorgung mit einer Übertragungsrate von unter 30 MBit/s. Künftig werden 98 Prozent der geförderten 5.200 Anschlüsse für rund 9.300 Haushalte und 1.000 Unternehmen eine Leistung von mindestens 50 MBit/s erhalten, viele davon auch über 100 MBit/s. Ein geförderter Ausbau der dann noch verbleibenden unterversorgten Anschlüsse (rund 2.000) wird aktuell geprüft. Darüber hinaus wird der Glasfaserausbau bestmöglich unterstützt, um die gute Versorgungslage Hamburgs weiter zu behaupten.

Die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen werden von der Telekom vorab über die in ihrem Straßenzug stattfindenden Arbeiten informiert. Darüber hinaus werden auf der Webseite des Amtes Medien (https://www.hamburg.de/bkm/amt-medien/) Informationen über den Ausbau zu finden sein. Baustelleneinrichtungen werden mit entsprechenden Hinweisen auf den Breitbandausbau versehen. Telekom und Behörde für Kultur und Medien, Amt Medien bieten zudem vor Ort Veranstaltungen an, bei denen die Planung vorgestellt wird und Fragen beantwortet werden.

Mit dem jetzt zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Deutschen Telekom GmbH unterzeichneten Vertrag werden die Regelungen für das Breitbandförderverfahren in Hamburg getroffen. Der Zuschlag wurde im Juli 2018 nach einem europaweiten Vergabeverfahren erteilt. Die Kosten von 6,573 Millionen Euro werden jeweils zur Hälfte durch das Förderprogramm des Bundes und aus den Hamburg zur Verfügung stehenden Sondermitteln der „Digitalen Dividende II“ getragen.

Hintergrund zur Versorgungslage in Hamburg:

  • Privathaushalte sind in Hamburg zu über 97 Prozent mit Zugang zu schnellem Internet – Leistung mindestens 50 Megabit/s versorgt.
  • Nur bis zu zwei Prozent der Anschlüsse in Hamburg gelten als unterversorgt und sind rechtlich überhaupt förderfähig (kein privatwirtschaftlicher Ausbau auf mindestens 30 MBit/s in den kommenden drei Jahren). Hierzu hat Hamburg 2016 eine Markterkundung durchgeführt und ein Förderverfahren eingeleitet.
  • Glasfaser: Hamburg hat im Vergleich der Länder eine herausragende Glasfaserversorgung. Nach Angaben der Bundesregierung können in Hamburg 70 Prozent der Haushalte über ein Glasfasernetz in der Straße erschlossen werden.
  • 130.000 Wohnungen der SAGA erhalten in den kommenden drei Jahren einen direkten Glasfaseranschluss und nahezu alle Schulen in Hamburg sind an ein Glasfasernetz angeschlossen.
  • Alle Verwaltungsstellen sind am stadteigenen Glasfasernetz angeschlossen.
  • Gewerbegebiete: grundsätzlich ist für alle Gewerbe ein Glasfaseranschluss erreichbar. Unter anderem die Telekom hat 2018 massive eigenwirtschaftliche Ausbauoffensiven zur direkten Anbindung der Gewerbe mit Glasfaser gestartet. Insbesondere die Hafengebiete werden in den nächsten Monaten nach und nach an mindestens ein Glasfasernetz angeschlossen.
  • WLAN: Hamburg setzt auf offenes und kostenfreies WLAN-Netz. Der Ausbau erfolgt durch private Unternehmen und schreitet kontinuierlich voran. Das Ergebnis ist ein schnell wachsendes frei zugängliches WLAN-Netz, das in dieser Dimension in Deutschland einzigartig ist (bereits rund 2.000 Zugangspunkte), auch in den Bussen und den U-Bahnstationen der Hamburger Hochbahn, sowie weite Teile der Innenstadt (unter anderem Jungfernstieg, Rathausmarkt und Gänsemarkt), die Speicherstadt oder die Reeperbahn. Es folgen unter anderem die S-Bahnstationen und Bezirkszentren sowie die Hafen-City.
  • Hamburg ist 5G-Vorreiter und eine von zwei europäischen Städten, die eine entsprechende Förderung der EU-Kommission erhalten.