Archiv für den Monat: Juli 2018

Unveränderte Hebesätze für 2018

Der Senat hat beschlossen, die Hebesätze für die sogenannten Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer), für die den Gemeinden das Hebesatzrecht zusteht, für das laufende Kalenderjahr in gegenüber den Vorjahren unveränderter Höhe festzusetzen. Der vom Senat dazu beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) unverändert 225%, der Hebesatz für die Grundsteuer B (Grundstücke) unverändert 540% und der Hebesatz für die Gewerbesteuer unverändert 470% betragen soll. Damit werden die Hebesätze für die Grundsteuer in seit 2005 und für die Gewerbesteuer in seit 1996 unveränderter Höhe fortgelten.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung bei der Grundsteuerbemessung hindert die weitere Durchführung des aktuellen Grundsteuergesetzes nicht, bis der Gesetzgeber wie vom Gericht aufgegeben zeitgerecht eine Neuregelung trifft, und belässt den Gemeinden somit das Recht, in der Zwischenzeit weiterhin Grundsteuer zu erheben.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir halten verlässlich Kurs, indem wir bei Gewerbe- und Grundsteuer auf jegliche Erhöhungen verzichten. Gleichzeitig stellen wir aber sicher, dass der Freien und Hansestadt Hamburg bis zur gesetzlichen Neuregelung der Grundsteuerbemessung die dringend notwendigen Einnahmen aus der Grundsteuer weiterhin erhalten bleiben. Parallel dazu werden wir die bereits begonnenen Gespräche mit Bund und Ländern zur Neuregelung zeitnah und konstruktiv fortsetzen.“

Rentenerhöhung 2018 – die Verunsicherung nimmt zu

Zum 1. Juli wurde die Rente erhöht. Um 3,37 Prozent (neue Bundesländer) bzw. um 3,22 Prozent. „Bei aller Freude sollte man bedenken, dass auch der Fiskus von der Rentenerhöhung profitiert“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Aktuell müssen insgesamt 4,4 Millionen Rentner Steuern zahlen.“ Besorgt blickt Uwe-Matthias Müller, geschäftsführender Vorstand vom Bundesverband Initiative 50Plus, in die Zukunft: „Spätestens 2030 erreichen wir den Punkt, ab dem die gesetzliche Rente nicht mehr aus den Beitragszahlungen finanziert werden kann.“

Jede Rentenerhöhung muss versteuert werden. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird allein die Rentenerhöhung 2018 zu Steuermehreinnahmen von rund 300 Millionen Euro führen. Der Hintergrund: „Jede Rentenerhöhung geht zu 100 Prozent in das zu versteuernde Einkommen ein“, sagt Bernd Werner: „Das heißt: Von jeder Rentenerhöhung profitieren der Fiskus und im übrigen auch die Krankenkassen.“ Mehr noch: „Dies führt aber auch zu einer erheblichen Unsicherheit unter Ruheständlern, weil viele sich fragen: Muss ich jetzt wieder Steuern zahlen? Bin ich jetzt wieder verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?“

Denn die Rentenerhöhungen summieren sich. Ein Beispiel veranschaulicht, wie sich die zu versteuernden Rentenerhöhungen auswirken: Eine alleinstehende Frau aus den neuen Bundesländern verfügte 2005 über

eine Rente von 12.723 Euro. Durch die Rentenerhöhungen zwischen 2005 und 2017 erhöhte sich ihre Jahresrente um insgesamt 3.437 Euro auf 16.160 Euro. Dadurch ist sie 2018 wieder verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Mit der nächsten Rentenerhöhung wird sie voraussichtlich auch wieder Steuern zahlen müssen.

„Dazu beobachten wir, dass die Finanzämter auch von Rentnern Steuervorauszahlungen fordern“, sagt Bernd Werner: „Das führt im ersten Jahr in zahlreichen Haushalten zu erheblichen Belastungen.“ Ein Beispiel: Ein Rentner erhält im Mai einen Steuerbescheid. Dieser legt fest, dass er rund 400 Euro Steuern nachzahlen muss. Das Finanzamt erwartet, dass er voraussichtlich auch für 2018 Steuern zahlen muss und setzt auch gleich die Vorauszahlung fest. Am 10.6., 10.9. und 10.12. wird dann jeweils ein Drittel der zu erwartenden Steuer für 2018 fällig. „Bei aller Kritik an der Besteuerung der Rentenerhöhungen bringt das Alterseinkünftegesetz an anderen Stellen auch zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer wie Rentner mit sich.“ Das Alterseinkünftegesetz regelt die schrittweise Einführung der nachgelagerten Besteuerung. Parallel dazu werden die Rentenbeiträge schrittweise steuerfrei gestellt. Entscheidend ist der Renteneintritt. Wer 2005 in Rente ging, der muss 50 Prozent der Rente versteuern. Dieser Anteil erhöht sich bis 2020 jedes Jahr um 2 Prozent, danach um jeweils 1 Prozent bis 2040 die Umstellung vollendet ist.

Woher soll das Geld kommen? „Zu dieser Verunsicherung kommt noch eine grundlegende Unsicherheit hinzu: Spätestens 2030 erreicht die gesetzliche Rentenversicherung den kritischen Punkt“, sagt Uwe-Matthias

Müller: „Der demographische Wandel wirkt sich dann voll aus. Die Baby-Bommer gehen in den Ruhestand.“ Die größte Gruppe der bisherigen Rentenbeitragszahler wird dann zu Rentenempfängern. Aktuell habe sich die Große Koalition zwar eine ganze Reihe rentenpolitischer Projekte vorgenommen. Darunter auch die sogenannte „doppelte Haltelinie“, die bis 2025 vereinbart wurde. Das heißt: Das Rentenniveau soll nicht unter 48 Prozent sinken (im Verhältnis zum durchschnittlichen Lohn in 45 Beitragsjahren). Parallel dazu soll der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht über 20 Prozent steigen. Gleichwohl fragt Uwe-Matthias Müller: „Woher aber soll das Geld dafür kommen? Wir warnen seit Jahren vor diesen Verhältnissen“, sagt Uwe-Matthias Müller: „Es geht nicht darum, die gesetzliche Altersvorsorge in Frage zu stellen. Jedoch benötigen wir dringend eine grundlegende Reform, mit der die Finanzierung gewährleitet wird.“ „Wir sorgen uns natürlich darum, dass bei den grundlegenden Finanzierungsfragen die von Altersarmut Betroffenen völlig in Vergessenheit geraten“, sagt Bernd Werner. Uwe-Matthias Müller unterstreicht dies: „Derzeit sind circa drei Prozent der Rentner auf die Grundsicherung angewiesen, weil sie eine zu kleine Rente habe. Wir fürchten, dass es deutlich mehr werden könnten.“

Umweltbehörde zur aktuellen Gewässersituation

Aufgrund der sehr hohen Temperaturen und fehlenden Niederschläge hat sich die Situation in den Hamburger Gewässern deutlich verschlechtert. Die Sauerstoffkonzentrationen in der Tarpenbek und Wandse sind im fischkritischen Bereich. Es ist damit zu rechnen, dass dieser Effekt auch an anderen Gewässern im Stadtgebiet auftritt. Ein erneutes Fischsterben ist möglich. Daneben tritt in der Alster eine massive Blaualtenblüte auf. Unter diesen Umständen bittet die Umweltbehörde, die Hamburgerinnen und Hamburger dringend, folgendes zu beachten.

Das Baden in Gewässern, in denen Blaualgen beobachtet werden („grüner Teppich“) sollte aus gesundheitlichen Gründen unterlassen werden; insbesondere Kinder und Hunde sollten von Blaualgenansammlungen ferngehalten werden.

  • Das auf Grund der Blaualgen angeordnete Badeverbot an einigen ausgewiesenen Badegewässern (Öjendorfer See – Badestelle Nord und Süd, Hohendeicher See – Badestelle West) ist unbedingt zu befolgen; hier können – insbesondere in Flachwasserbereichen – auch Zerkarien, die einen juckenden aber ungefährlichen Ausschlag verursachen, auftreten (www.hamburg.de/badegewaesser ).
  • Die im Rahmen der erlaubnisfrei begrenzten Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern sollte eingestellt werden, um die ohnehin geringen Wassermengen nicht weiter zu reduzieren.
  • Beim Auftreten von Fischsterben ist die Rufnummer 428 40 23 00 zu informieren; von dort wird dann das Abfischen der Kadaver veranlasst.

Was hilft? Bei länger andauernden hohen Temperaturen, wie sie derzeit herrschen, und fehlenden Niederschlägen gibt es keine wirkungsvollen Maßnahmen, um Fischsterben zu verhindern. Insbesondere kleine, stehende oder nur gering fließende Gewässer sind gefährdet. Das „Verrieseln“ von Frischwasser hat nur einen lokal und zeitlich eng begrenzten Effekt und ist nicht dauerhaft möglich.

Durch die seit mehreren Jahren durchgeführte Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der hamburgischen Gewässer durch die Behörde für Umwelt und Energie gemeinsam mit den Wasserbehörden der Bezirksämter soll der Zustand der Gewässer so verbessert werden, dass sie auch Extremsituationen besser überstehen können. Solche Maßnahmen benötigen jedoch längere Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten.

Die Umweltbehörde weist darauf hin, nur in den ausgewiesenen Grillzonen und Grillwiesen zu grillen, da diese durch die Feuerwehr überwacht werden. Wildes Grillen insbesondere in Schutzgebieten ist untersagt. Pflanzflächen sind derzeit brandgefährdet und Flugasche daher sehr gefährlich.

Keine Wasservögel füttern: Wenn Sie sich auch für die Verbesserung der hamburgischen Gewässer einsetzen wollen, verzichten Sie auf das Füttern von Wasservögeln, da zum einen die Tiere kein Brot vertragen und zum anderen die Gewässer durch das übermäßige Nährstoffangebot stark belastet werden.

 

Sauerstoff, Algen, Trinkwasser, Bäume: die Situation in Hamburg

Situation in der Elbe: Die Sauerstoffkonzentrationen liegen weiter unter dem Orientierungswert für einen guten Gewässerzustand. Die Sauerstoffsituation im Hafen ist trotzdem relativ ‚stabil‘ auch wenn in Seemannshöft die Sauerstoffkonzentrationen wieder in den akut fischkritischen Bereich von unter 4 mg/l gefallen sind. Die Wassertemperatur der Elbe in Hamburg steigt weiter an. Sie liegt derzeit bei 23,5°C in Bunthaus etwas über 25°C.

Aktuelle Werte:

27.07.2018 08:40    
Blankenese Sauerstoffkonzentration [mg/l] 4,7
  Wassertemperatur [°C] 23,3
Bunthaus Sauerstoffkonzentration [mg/l] 4,8
  Wassertemperatur [°C] 25,2
Seemannshöft Sauerstoffkonzentration [mg/l] 3,8
  Wassertemperatur [°C] 23,5

Die Chlorophyllkonzentrationen oberhalb Hamburgs sind verhältnismäßig niedrig und betragen jetzt noch ca. 35 µg/l (Messstation Bunthaus). Im Hafen selbst messen wir Chlorophyllwerte um 20 µg/l (Messstation Seemannshöft). Die Blaualgenkonzentrationen sind mit etwa 8 µg/L CHL niedrig.

Abfluss in der Elbe: Die Wassermenge, die derzeit aus dem Oberlauf der Elbe nach Hamburg gelangt, ist sehr gering. Dies gilt schon seit Mitte Mai. Zurzeit misst der Pegel in Neu Darchau 191 m³/s. In der kommenden Woche ist mit ca. 175 m³/s zu rechnen. Dies wäre der einer der niedrigsten Durchflüsse der Elbe seit 126 Jahren. Allerdings sind sowohl Niedrig- als auch Hochwassersituationen charakteristisch für die Elbe.

Situation Nebengewässer: In den meisten Nebengewässern liegen die Sauerstoffwerte zurzeit über der „Mindestkonzentration“ von 4 mg/l. Nach dem gewitterbedingten Niederschlagswassereinträgen am Mittwoch sind die Sauerststoffkonzentrationen jedoch in der Tarpenbek (1,2 mg/l) und der Wandse (0,7 mg/l)deutlich unter die Mindestkonzentrationen gefallen.

Situation BlauGrünAlgen: Seit einigen Tagen wird in der Alster (Messstation Lombardsbrücke) eine deutliche Blaualgenblüte beobachtet. Die Messung ergab eine Konzentration von 46 µg/L Blaualgenchlorophyll. Zur gleichen Zeit wurde in der Messstation Lombardsbrücke 21 µg/L CHL gemessen; Einzelwerte lagen bei bis zu 140 µg/L. Die Wassertemperatur ist mit 25,8 Grad hoch.

Zum Trinkwasser: Die Trinkwasserabgabe in Hamburg hat in diesem Jahr an einigen Tagen bei mehr als 400.000 m³ gelegen. An ‚normalen Tagen‘ beträgt er 330.000 m³. Die Trinkwasserspeicher sind nach wie vor gut gefüllt und stehen als zusätzliche Reserve zur Verfügung. Die bislang in diesem Jahr geförderte Grundwassermenge liegt mit 64,14 Mio. m³ um 4 Prozent über dem Vergleichswert des kühlen und nassen Jahres 2017. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die benötigten Mengen für das Jahr 2018 ohne Einschränkungen bereitgestellt werden können.

Bäume, Parks und Bewässerung: Grün- und Parkanlagen werden mit Ausnahme von Blumen- und Staudenbeeten sowie neu angelegten Pflanzflächen bislang nicht gewässert. Jungbäume sind in der Situation einer Topfpflanze. Neu gepflanzte Straßenbäume werden bis zum Ende der ausgeschriebenen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege (i.d.R. zwei bis drei Jahre) gewässert. Darüber hinaus wird regelmäßig überprüft, an welchen Standorten Bäume zusätzlich gewässert werden müssen; bei anhaltenden Trockenperioden wie derzeit teilweise alle zwei bis drei Tage. Die Mindestwassermenge pro Baum und Durchgang beträgt 200 Liter.

In einigen Bezirken wie Hamburg-Mitte werden Bewässerungssäcke für Straßenbäume eingesetzt, um eine grundsätzlich gleichmäßigere Wässerung der Wurzelballen zu erreichen und die Wasserverluste durch unkontrolliertes Abfließen zu verhindern. Diese beschichteten Bewässerungssäcke besitzen kleine Austrittsöffnungen nach unten, werden um den Stamm des Baumes gelegt und auf dem Boden aufsitzend fixiert. Gerade in Trockenperioden ist dies eine geeigneten Methoden, die Bewässerung der Bäume zu verbessern.

Zu Altbäumen: Hier macht Wässern i.d.R. keinen Sinn, weil die wasseraufnehmenden Wurzeln längst in größerer Tiefe oder weit vom Stamm entfernt ihr Wasser finden. Da sie sich über Jahrzehnte einen großen Wurzelraum erschlossen haben, reagieren sie kaum auf Trockenheit; das belegen auch unsere eigenen Untersuchungen zum Transpirationsstrom im Stamm, die wir im Forschungsvorhaben SiK (Stadtbäume im Klimawandel) vornehmen ließen. Altbäume sind damit unsere eigentlichen Klimabäume! Natürlich gibt es auch Standorte, wo die Wurzelsituation für Altbäume generell ungünstig ist; das sieht man den Bäumen dann auch an. Zudem haben Bäume eigene Strategien, mit Wassermangel umzugehen.

Platanen: Wenn die Platane ihre Borke abwirft, ist das kein Grund zur Besorgnis. Die Platanen wachsen und dabei wird ihr das ‚Kleid zu eng‘, das sie trägt. So entstehen auch die unregelmäßigen, aber typischen braunen-hellgrünen Platenenflecken.

Linde: Linden haben bei dauerhaft hohen Temperaturen und Trockenheit eine spezielle Überlebensstrategie entwickelt. Wenn über die Blätter mehr Wasser verdunstet als über die Wurzeln nachgezogen wird, werfen sie Blätter ab. Bevor die Blätter allerdings abfallen, entzieht ihnen der Baum das nährstoffreiche Chlorophyll, das Grün in den Blättern, die Blätter werden vorzeitig gelb. Das ist das, was wir jetzt vereinzelt bei Linden beobachten können.

Wässern: Viele Bürgerinnen und Bürger fragen besorgt nach, ob die Umweltbehörde empfiehlt, die Bäume zu wässern. Ja, das tun wir. Vor allem die jungen, kleineren Bäume, deren Wurzeln noch nicht weit ins Erdreich reichen, brauchen reichlich und regelmäßig Wasser. Bei den alten, großen Bäumen sind die Wurzeln so verzweigt, das das Gießwasser sie nicht erreicht. Deswegen: wer den jungen Bäumen bei der hohen Temperaturen helfen möchte, gießt sie reichlich und regelmäßig.

Vorteil für exotische Bäume? Ob heimisch oder exotisch spielt im Straßenraum eine nachrangige Rolle. Am Extremstandort Straße geht es um das blanke Überleben, deshalb beteiligt sich Hamburg auch an dem bundesweiten Straßenbaumtest der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK). Für diesen Test werden seit 1995 neue und alte Arten und Sorten gepflanzt und regelmäßig bonitiert, um ihre Zukunftsfähigkeit beurteilen zu können. http://www.galk.de/index.php/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumtest-2    oder direkt   http://www.strassenbaumtest.galk.de/

Das Trampolin ist auch im Ziergarten erlaubt

Weist die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Gartenanteil als „Ziergarten“ aus, darf der Eigentümer dieses Gartenteils ein mobiles Trampolin aufstellen. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht München. AG München, Az. 485 C 12677/17

Hintergrundinformation: Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft enthält die sogenannte Teilungserklärung wichtige Vorgaben. Unter anderem regelt sie, welche Teile des Gebäudes Sondereigentum sind, also einzelnen Eigentümern gehören, und welche unter das Gemeinschaftseigentum fallen. Sie kann aber auch die Rechte und Pflichten der Eigentümer näher beschreiben.

Der Fall: In einer Wohnanlage waren zwei Wohnungseigentümer in Streit geraten. Der eine hatte in dem zu seiner Wohnung gehörenden Gartenteil ein großes, mobiles Trampolin aufgestellt. Ein Ehepaar, dem eine andere Wohnung gehörte, störte sich daran. Zwar hatten sie ihre Wohnung vermietet und dem Mieter machte das Trampolin nichts aus. Die Eigentümer jedoch empfanden das Sportgerät als optische Störung. Sie verwiesen auf die Teilungserklärung der Gemeinschaft, in der die Gartenanteile der einzelnen Wohnungen als „Terrasse“ oder „Ziergarten“ ausgewiesen waren. Das Aufstellen eines Trampolins in einem Ziergarten war ihrer Meinung nach nicht zulässig und würde obendrein eine unerlaubte bauliche Veränderung darstellen. Sie klagten auf dessen Entfernung. Die Trampolinbesitzer

verwiesen darauf, dass die Anlage als besonders familienfreundlich beworben worden sei.

Das Urteil: Das Amtsgericht München stellte sich nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice auf die Seite der Familie. Der Begriff „Ziergarten“ bedeute nicht, dass in einem solchen nur Zierpflanzen wachsen dürften und Kinder dort nicht zu spielen hätten.

Wo aber Kinder spielen dürften, sei auch das Aufstellen von Spiel- und Sportgeräten erlaubt. Es gehöre zum geordneten Zusammenleben von Miteigentümern, dass spielende Kinder und deren Spielgeräte in gewissem Rahmen hinzunehmen seien. Das Trampolin sei nicht fest im Boden verankert und damit auch

nicht als bauliche Veränderung anzusehen. Amtsgericht München, Urteil vom 8. November 2017, Az. 485 C 12677/17 (Anzeige)

Kinder-Hit-Tag von Feuerwehr und Polizei

Am Dienstag 10. Juli 2018 von 10 bis 15 Uhr bieten Feuerwehr Hamburg und Polizei Hamburg wieder Spannung, Spaß und Spiel in der Ferienzeit an. Was? Natürlich den Hamburger Kinder-Hit-Tag.

Für Groß und vor allem Klein werden wir auch in diesem Jahr wiederviel auf die Beine stellen. Der Eintritt ist kostenfrei, für das leibliche Wohl wird zu günstigen Preisen gesorgt! Brandbekämpfung für Kinder, Drehleiterfahren, Rundfahrt im Löschfahrzeug, Höhenretter oder Taucher, und vieles mehr bietet die Feuerwehr Hamburg in diesem Jahr zum Kinder-Hit-Tag.

Die Veranstaltung findet auf dem Gelände der Landesbereitschaftspolizei in der Hindenburgstraße 43 (direkt neben dem Polizeipräsidium) statt. Wir bitten darum, ohne Auto zu kommen, da nur sehr wenige Parkplätze zu Verfügung stehen. Die U-Bahnhöfe Alsterdorf und Lattenkamp sind nur einen kurzen Fußweg entfernt. Auch für Fahrräder ist ausreichend Platz vorhanden. Alle Beteiligten freuen sich auf viel Besuch.

Phänologie-Projekt im Sondergarten – Spätsommer

Sechste Runde – Zeigerpflanze: Vogelbeere (auch Eberesche genannt).

Als es noch keine Wetterprognosen gegeben hat, wurde das Wetter genau beobachtet. Darauf basieren die sogenannten Bauernregeln: auf langjährigen Beobachtungen des Wetters. Die beobachteten Regelmäßigkeiten in Wetterabläufen und die Entwicklung der angebauten Pflanzen wie z.B. Getreide, wurde in Form von Reimen festgehalten.

Die Phänologie basiert auf den Beobachtungen der Tiere und Pflanzen. Sie beschäftigt sich mit witterungs- bzw. klimaabhängigen Ereignissen in der Natur. Es werden beispielsweise Blütenbildung und Blattfall beobachtet. Die Erkenntnisse werden im Gesundheitswesen (Pollenflug) und in der Landwirtschaft angewendet. Diese „Erscheinungslehre“ gliedert den Jahresablauf nicht in nur vier, sondern in zehn Jahreszeiten. Diese zehn Jahreszeiten orientieren sich an den Entwicklungen der so genannten „Zeigerpflanzen“.

Das Phänologie-Projekt des Botanischen Sondergartens möchte, gemeinsam mit Hamburger Naturfreundinnen und -freunden und Gartenbesitzerinnen und -besitzern, die zehn oben ausgewählten phänologischen Zeigerpflanzen beobachten. Der Beginn der phänologischen Jahreszeiten ist lokal sehr unterschiedlich (von Stadtteil zu Stadtteil) und ändert sich auch von Jahr zu Jahr.

Die Beobachtungen der „Phänophasen“ können Veränderungen des Klimas aufzeigen und dienen somit dazu, den Klimawandel im Auge zu behalten.

Hochsommer?Die Beobachtungsaufgabe zum Hochsommer, die Sommerlinde, ist ausgefallen. Der Hochsommer hatte es einfach zu eilig. Nach nur 14 Tagen Frühsommer (sonst durchschnittlich 23 Tagen) blühten bereits die ersten Sommerlinden (Datenquelle: www.dwd.de).

Wann sind die Früchte der Vogelbeerbäume reif?

Die reifen Früchte des Vogelbeerbaums zeigen den Beginn des Spätsommers an. Der Deutsche Wetterdienst hat hierfür für Anfang August (Mittelwert aus den Vorjahren) prognostiziert. Bürgerinnen und Bürger können dem Botanischen Sondergarten melden, an dem an der am weitesten ausgereiften Vogelbeerdolde alle Einzelfrüchte mit der höchsten Farbintensität leuchten! Jetzt fehlt den Früchten noch die leuchtende Farbe der Vollreife.

Beobachtung können online (www.hamburg.de/wandsbek/phaenologie/) oder per Telefon (040 693 97 34) gemeldet werden. Wichtig ist die Angabe des Stadtteils bzw. Ort in Hamburg (25 km Umkreis) und des Datums! Der Sondergarten Referenz-Holunder wächst hinter dem Geräteschuppen des Sondergartens.

Als nächstes wird der Blühbeginn der Herbstzeitlosen, als Zeigerpflanze für den Frühherbst, gesucht werden!

Bei Fragen wenden Sie sich gern an den Leiter des Botanischen Sondergartens Herrn Helge Masch (040 693 97 34). (Fotorechte © Helge Masch)

 „LOST PLACES – INSIDE HERTIE“ 

Foto-Ausstellung mit Fotografien von Torsten Baumann. Im Beisein des Künstlers eröffnet der Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff die Ausstellung am Montag, dem 16. Juli 2018, um 16 Uhr im Bezirksamt Wandsbek.

Der Fotograf Torsten Baumann begab sich zehn Tage vor dem Abriss des  HERTIE-Kaufhauses an der Fuhlsbüttler Straße auf fotografische Spurensuche. Mit der Ausstellung will der Künstler seine Eindrücke eines sterbenden Gebäudes teilen und Einblicke in Teile des Kaufhauses gewähren, die den Blicken der Besucherinnen und Besuchern auch schon zu dessen Glanzzeiten verborgen blieben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

Die Ausstellung wird im Bezirksamt Wandsbek, Schloßstraße 60, auf der Ausstellungsfläche im 2. Obergeschoss gezeigt und ist vom 16. Juli 2018 bis zum 31. August 2018 montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet

Das Bezirksamt Wandsbek stellt die Ausstellungsfläche kostenlos Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung. Bei Interesse an der Durchführung einer Ausstellung im Bezirksamt können Künstlerinnen und Künstler (auch Schulklassen) sich bei der Pressestelle Wandsbek melden, per E-Mail an pressestelle@wandsbek.hamburg.de oder per Telefon unter der Nummer 040 428 81 – 2067/2880.

MuseumsCard startet in neue Runde: Junge Kunst- und Kulturfreunde erhalten freien Eintritt in über 100 Museen

Es ist wieder soweit: Die MuseumsCard startet in eine neue Saison. Vom 22. Juni bis zum 1. November 2018 ermöglicht sie Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren freien Eintritt in über 100 Museen in Schleswig-Holstein und Süddänemark. Darüber hinaus gilt die MuseumsCard am 11. und 18. Oktober 2018 als Freifahrtkarte in allen Bussen und Bahnen von NAH.SH, dem Nahverkehr in Schleswig-Holstein.
Interessierte Kinder und Jugendliche erhalten die MuseumsCard kostenfrei in allen Filialen der Sparkasse Holstein sowie in den anderen schleswig-holsteinischen Sparkassen. Auch in Museen, Büchereien, Jugendverbänden, dem Landesjugendring sowie in vielen Tourist-Informationen ist die MuseumsCard erhältlich. Alternativ kann sie auf der MuseumsCard-Website unter www.meine-museumscard.de oder als App mit dem Titel „MuseumsCard“ heruntergeladen werden.
Wie in den Vorjahren sind auch 2018 wieder Gewinnspiele an die MuseumsCard gekoppelt. Kinder- und Jugendgruppen können eine Kutterfahrt auf der Kieler Förde gewinnen, wenn sie ein Foto ihres Museumsbesuchs einsenden. Außerdem lassen sich auf der MuseumsCard bei jedem Museumsbesuch Stempel sammeln (bzw. in der App QR-Codes einscannen). Wer drei Stempel zusammen hat, kann u.a. eine Kurzreise gewinnen.
Die Aktion wird vom Landesjugendring Schleswig-Holstein in Kooperation mit dem Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein, den schleswig-holsteinischen Sparkassen, dem Museumsverband Schleswig-Holstein und Hamburg sowie dem Nahverkehr Schleswig-Holstein durchgeführt. Das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa und die schleswig-holsteinischen Sparkassen wenden jährlich etwa 40.000 Euro für die Finanzierung der MuseumsCard auf. „Die schleswig-holsteinischen Sparkassen haben die MuseumsCard 2006 mit initiiert und sind seither Partner der Aktion“, erläutert Hans-Ingo Gerwanski, Direktor bei der Sparkasse Holstein. Und weiter: „Mit der MuseumsCard geben wir Kindern und Jugendlichen Einblicke in die kulturelle Vielfalt unseres Landes. Wir zeigen ihnen, dass Museen durchaus spannend sind, bauen Hemmschwellen ab und fördern damit ihre kulturelle Bildung. Viele Kinder und Jugendliche kommen über die Karte zum ersten Mal mit einem Museum in Berührung und sind anschließend begeistert. Toll, dass wir das mit der Aktion erreichen können.“
Für den Erfolg der MuseumsCard sprechen auch die Zahlen: In diesem Jahr konnten die Organisatoren eine Reihe neuer Museen für die Teilnahme gewinnen. Mit über 100 Häusern öffnen mehr Museen ihre Türen als je zuvor. „Wir freuen uns, dass sich die MuseumsCard so erfolgreich etabliert hat. Mit der Vielzahl der beteiligten Museen und den damit verbundenen Entdeckungsreisen ist sie aus dem schleswig-holsteinischen Ferienangebot nicht mehr wegzudenken“, so Gerwanski weiter.
Alle Informationen rund um die MuseumsCard, beteiligte Museen sowie einen Blog mit aktuellen Veranstaltungen und museumspädagogischen Angeboten im gesamten Aktionszeitraum finden Interessierte auf der MuseumsCard-Website. Alle Informationen sind in komprimierter Form auch mit der MuseumsCard-App abrufbar. Darüber hinaus zeigt die App die teilnehmenden Museen im Umkreis von 20 Kilometern an und hält Informationen zu Öffnungszeiten und Angeboten bereit.

Im Geschäftsgebiet der Sparkasse Holstein beteiligen sich in diesem Jahr folgende Museen an der MuseumsCard:
·        Heimatmuseum Heiligenhafen
·        Oldenburger Wallmuseum
·        Kloster Cismar
·        Haus der Natur, Cismar
·        Dorf- und Schulmuseum Schönwalde
·        zeiTTor Museum der Stadt Neustadt in Holstein
·        Schloss Eutin
·        Ostholstein-Museum Eutin
·        Heimatmuseum Reinfeld
·        Heimatmuseum Bad Oldesloe
·        Stiftung Schloss Ahrensburg
·        Galerie im Marstall Ahrensburg
·        Stormarnsches Dorfmuseum
·        Stadtmuseum Norderstedt
·        Feuerwehrmuseum Schleswig-Holstein, Norderstedt

Hotel Transsilvanien 3- Ein Monster Urlaub

Das wird monstermäßig gut! Am Sonntag, 8. Juli, steigt in allen CinemaxX Kinos ab 14 Uhr die KlexXi Sause mit der Preview von „Hotel Transsilvanien 3 – Ein Monster Urlaub“. Nur bei CinemaxX sorgt die Fortsetzung der beliebten Monster-Animationsfilmreihe mit den Stimmen von Janina Uhse, Rick Kavanian, Anke Engelke und Dieter Hallervorden bereits acht Tage vor dem offiziellen Kinostart für beste Unterhaltung für die ganze Familie. Bevor Mavis ihren Vater Dracula mit einem Familienurlaub überrascht, gibt es getreu dem Motto „Mehr als Kino“ jede Menge Spiel und Spaß im Foyer. Und das Beste: Sonn- und feiertags ist im CinemaxX Familientag. Alle Familienmitglieder zahlen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren nur den Kinderpreis.

Karten für die KlexXi Sause gibt es an den teilnehmenden CinemaxX Kinokassen und den dortigen Ticketautomaten, auf cinemaxx.de oder in der CinemaxX App (kostenlos auf cinemaxx.de/app). Im Foyer werden bei der KlexXi Sause je nach Standort unterschiedliche Aktionen für die Kinder geboten – von Basteln und Malen bis hin zu Spielen und Rätseln.

Für den monstermäßigen Appetit gibt es passend zum Film ein „Hotel Transsilvanien“ Menü bestehend aus Popcorn und Softdrink sowie einem Goodie zum Sammeln. Besonders große Monster-Fans können außerdem als Andenken ein Exemplar aus unserer „Hotel Transsilvanien“-Plüschiauswahl erstehen.

Mehr zu „Hotel Transsilvanien 3 – Ein Monster Urlaub“Mavis (Stimme: Janina Uhse) überrascht ihren Vater Dracula (Rick Kavanian) mit einem Familienurlaub. Auf einer luxuriösen Monster-Kreuzfahrt soll auch er endlich mal entspannen und Gast sein können, statt wie sonst im Hotel immer selbst der Gastgeber zu sein. Diesen Spaß lässt sich der Rest der Familie, darunter Draculas Vater Vlad (Dieter Hallervorden) und die monströsen Freunde, natürlich nicht entgehen. Als das mysteriöse Schiff in See sticht, sind sie alle mit an Bord. Zwischen Monster-Volleyball, Relaxen im Mondschein und Ausflügen an Land entdeckt Dracula längst begraben geglaubte Gefühle in sich. Die Kapitänin Ericka begeistert ihn vom ersten Moment an und er verliebt sich Hals über Kopf in sie. Mavis bleibt skeptisch und mahnt ihren Vater zur Vorsicht – denn irgendwas stimmt mit Ericka nicht…

Der offizielle Filmstart ist der 16. Juli 2018.

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Rahlstedt 131 (Stapelfelder Straße)

Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den Bebauungsplan Rahlstedt 131 (Stapelfelder Straße) gemäß  § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) öffentlich auszulegen:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der beabsichtigten Bezeichnung Rahlstedt 131 sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet südlich und östlich des vorhandenen Gewerbegebietes am Merkurring geschaffen werden. Einzelne in Gewebegebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden mit dem Bebauungsplan-Entwurf ausgeschlossen. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) und durch die Festsetzung der Gebäudehöhen bestimmt. Die notwendigen Flächen der äußeren und inneren Erschließung werden als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Darüber hinaus ist im Westen und Süden die Entwicklung von Grün- und Frei- sowie Maßnahmenflächen und Flächen für die Landwirtschaft vorgesehen. Der Bebauungsplan soll naturschutzrechtliche und gestalterische Festsetzungen beinhalten.

Ausgelegt wird der Bebauungsplan-Entwurf (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung), die umweltrelevanten Informationen und Fachgutachten sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die Auslegung findet in der Zeit vom 9. Juli bis einschließlich 20. August 2018 im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 4. OG (Flur) 22041 Hamburg, statt.

Das Fachamt ist montags bis donnerstags von 9.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.

Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf (bestehend aus Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung) bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden und Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die für die öffentliche Auslegung maßgeblichen Unterlagen liegen nur im Bezirksamt aus. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Bebauungsplanentwurf kann im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „Hamburg Service“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Alle Online-Dienste des Hamburg-Service sind unter folgender Adresse aufrufbar: www.gateway.hamburg.de.