Archiv für den Monat: Dezember 2015

Was liegt Ihnen am Herzen?

Hisilicon BalongAb und zu sollte man sich fragen, was einem wirklich wichtig ist. Zum Beispiel, wenn man am Anfang  eines neuen Lebensabschnitts steht. Etwas Altes ist zu Ende gegangen –und man fragt sich, wie es jetzt weiter gehen soll. Wer solch einen Wechsel als Chance für sich selbst versteht, der ist bei der Herzenssprechstunde genau richtig! Denn hier kommen Sie  auf kreative Weise mit Ihren vergessenen Lebensträumen und schlummernden Wünschen in Verbindung. Mit Impulsen aus Literatur, Kunst, Musik und der Welt der Märchen erforschen Sie Ihre persönlichen Herzensanliegen und begegnen ebenso den Anliegen anderer Teilnehmer. An den sechs Abenden lernen sie sechs bis acht Menschen aus Ihrem Quartier kennen und knüpfen ein kleines Netzwerk für die Realisierung von Herzensangelegenheiten, um neue Wege auszuprobieren. Ihr Herz wird einen Freudenhüpfer machen!

Theoretischer Hintergrund zur Herzenssprechstunde: Gesellschaftlicher und demografischer Wandel stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Doch statt in Erwartung der düsteren Zukunftsprognosen zu resignieren, beginnen sich die Generationen diesen Herausforderungen zu stellen. Mit wachsendem Selbstbewusstsein machen sie sich daran, die Probleme in den Blick zu nehmen und sich den darin deutlich werdenden neuen Entwicklungs- und Lernaufgaben zu stellen.

Ausgangspunkt für die Herzenssprechstunde war die Frage nach den Beweggründen und den Motivationsquellen für ein freiwilliges Engagement. Warum soll man sich mit anderen für andere engagieren, wenn doch Couch oder Cabrio attraktive Alternativen für das Leben nach dem Berufsleben bieten? Was hat man davon, wenn man ohne Bezahlung Aufgaben übernimmt?

In diesem kleinen aber feinen Kulturprogramm geht es um die Entwicklung neuer Verantwortungsrollen und um die Realisierung eigener Projektideen. Das tut nicht nur dem einzelnen Menschen gut, sondern fördert ebenso die Befindlichkeit eines Gemeinwesens.

Deshalb stehen zwei Fragen im Vordergrund:

  • Wie kann es gelingen, die eigene Herzenssache zu finden, bzw. wieder zu finden?
  • Wie können wir uns selbst und wie können wir andere dazu motivieren, für unsere Herzensangelegenheiten aktiv zu werden?

Oft verlaufen die Schritte zu einem bürgerschaftlichen Engagement über vier Felder: Am Anfang steht: „Ich für mich“. Ich entdecke meine Herzensanliegen. Der zweite Schritt ist: „Ich mit anderen für mich“. Ich begeistere andere, die das gleiche Anliegen haben, dass wir es gemeinsam ins Werk setzen. Dann entdecke ich, wieviel Freude und Zufriedenheit es mir schenkt, zusammen mit anderen aus meinem Stadtteil ein Ziel zu verfolgen, auch und gerade dann, wenn es anderen zu Gute kommt: Kindern oder jungen Familien, oder einsamen Menschen: „Ich mit anderen für andere“. Und weil inzwischen ein Netzwerk gewachsen ist und ich vielleicht auch mehr auf Hilfe und Unterstützung angewiesen bin, kann jetzt auch der vierte Schritt  geschehen: „Andere mit anderen für mich“. Die Idee der lernenden Nachbarschaft (nach Sylvia Kade, 1999)!

Bei der Herzenssprechstunde geht es um die Schritte eins und zwei und gelegentlich auch um den dritten Schritt und vor allem darum, den Spaß zu entdecken, wenn man das eigene Herzensanliegen mit anderen zusammen verfolgt. Hierfür gilt es neue private und öffentliche Räume zu erschließen, in denen Generationen übergreifendes Lernen gelingen und Bestand haben kann. Herzenssprechstunde eröffnet einen Raum für die Auseinandersetzung mit der persönlichen Lebensgeschichte, der persönlichen Lebenssituation und den persönlichen Lebensvisionen. Dazu gehört die Beschäftigung mit den eigenen Vorlieben und Prägungen, den ursprünglichen Berufswünschen und mit den persönlichen Vorbildern und den – im Lauf des Lebens – verloren gegangenen oder aufgegebenen Lebenszielen.

Bei der HSS handelt es sich ausdrücklich um ein Kulturprogramm und es grenzt sich gegen therapeutische Gesprächsangebote ab. Das Grundmodell umfasst immer  sechs zweistündige Treffen. Eingeladen wird in Senioren-einrichtungen, Familienzentren, Kultureinrichtungen oder in Arztpraxen. (Foto: Pastor Jan Simonsen)

Wann: mittwochs, jeweils von 19.30 bis 21.30 Uhr (6.1.2016; 13.01.; 20.01.) Leitung: Pastorin Anja Bethke und P. Jan Simonsen;  Ort: Dernauer Str. 27 A. Anmeldung: Telefon: 040 696 45 040 (Jan Simonsen) E-Mail j.simonsen@gmx.de. Die Teilnahme ist kostenlos.

Dem Husten was husten

Noch lästiger als eine Erkältung ist der meist damit verbundene Husten. Er hält häufig sehr lange an und belastet den Körper stark. Da sind wirksame Möglichkeiten gefragt, die Symptome des Hustens abzumildern und die Hustendauer zu verkürzen. Eine aktuelle Studie zeigt, welche beeindruckenden Ergebnisse eine besondere Zubereitung aus Thymian und Primel bei der effektiven Behandlung von Husten vorweisen kann.

Ob Erkältung, Rachen-, Kehlkopfentzündung oder Bronchitis – fast immer ist Husten mit dabei. So will der Körper unter anderem überschüssigen Schleim aus Bronchien und Luftröhre hinauskatapultieren – ein Vorgang, der recht schnell an seine Grenzen stößt. Wird die Schleimproduktion nämlich erkältungsbedingt stark erhöht, ist das Selbstreinigungssystem überfordert. Das Sekret bleibt in den Bronchien und setzt sich dort fest. Auch entzündliche Prozesse sind dann meist beteiligt. Daher empfehlen Experten, den Atemwegen rasche Hilfestellung zu leisten, den zähen Schleim und die Verkrampfungen in den Atemwegen zu lösen, das Abhusten zu erleichtern und so möglichen Folgeschäden die Grundlage zu entziehen.

Ein starkes Duo aus der Natur – für gesunde Atemwege

Überaus bewährt hat sich hierfür eine hoch effektive Kombination aus den Arzneipflanzen Thymian und Primel. Das beweist eine aktuelle plazebo-kontrollierte Doppelblindstudie mit 150 Bronchitis-Patienten. Nach der täglichen Einnahme des Prüfpräparates (Bronchicum, rezeptfrei in Apotheken) über eine knappe Woche verbesserten sich Symptome wie Husten, Brustschmerz, Atemnot und Auswurf deutlich. Nach Studienende waren nahezu 60 Prozent aller mit dem Prüfpräparat behandelten Patienten beschwerdefrei. In der mit einem wirkstofffreien Ersatzpräparat (Plazebo) versorgten Vergleichsgruppe konnten sich nur ganze 5,3 Prozent über eine ähnliche Besserung freuen. Das gute Abschneiden des Thymian-Primel-Präparates ist u. a. den im Thymiankraut enthaltenen Wirkstoffen und ihren Auswurf fördernden sowie atemwegsentkrampfenden Eigenschaften zu verdanken. Ergänzt durch die sekretlösende und entzündungshemmende Wirkung der Primelwurzel sorgt das Prüfpräparat dafür, dass sich der festgesetzte Schleim löst und leichter abhusten lässt und sich der zwanghafte Hustenreflex reduziert. Tief von innen heraus wird so den Atemwegen die Möglichkeit zur Erholung gegeben.

Chronischer Husten – eine Sache für den Arzt

Fast jeder hat irgendwann im Jahr mit Husten zu kämpfen. Er kommt meist plötzlich und vergeht nach drei bis maximal acht Wochen wieder. Hält Husten länger an, wird er als chronisch bezeichnet. Chronischer Husten kann durch ständiges Einatmen von Schadstoffen entstehen (z. B. Raucherhusten), aber auch ein Hinweis auf ernsthafte Lungen-Erkrankungen sein und sollte daher unbedingt von einem Arzt abgeklärt werden. In den meisten Fällen jedoch ist Husten schlicht ein Anzeichen für eine Überforderung des Selbstreinigungssystems unserer Bronchien. Dann ist es ratsam und sinnvoll, dem Körper mit der hoch effektiven Thymian-Primel-Kombination aus der Apotheke zu helfen, die Entzündungsprozesse einzudämmen, den Schleim zu verflüssigen und das Abhusten zu erleichtern. Damit der Husten schnell vorüber ist.

Weitere Infos unter: www.erkaeltung-online.com

Raus aus der Erschöpfungsspirale

freunde_kaffeetischErschöpft, ausgebrannt, reizbar und mutlos. Immer mehr Menschen fühlen sich nicht mehr wohl, nicht mehr im Vollbesitz von Energie und Kraft. Ärzte sprechen inzwischen von einer regelrechten „Erschöpfungsspirale“, in die immer größere Teile der Bevölkerung geraten und verweisen auf die Bedeutung eines ausgeglichenen B-Vitamin und Folsäure-Stoffwechsels. In einer aktuellen Studie zeigt sich nun die immense Bedeutung einer speziell für Erschöpfungs-Patienten entwickelten, vom Arzt verabreichten Aufbaukur – für einen rechtzeitigen Ausstieg aus der Erschöpfungsspirale, damit die Betroffenen nicht in einen nur noch schwer therapierbaren Burnout geraten.

Nicht selten sind chronische Erschöpfungszustände Folge eines nicht erkannten Vitamin-B-Mangels, dem beim Arzt durch eine spezielle, genau auf die Unterstützung von Zellstoffwechsel und Nervenfunktion abgestimmte Kombination von B-Vitaminen (Medivitan i.V., rezeptfrei, Apotheke) gegengesteuert werden kann. Bei dieser Aufbaukur wird mittels einer Fertigspritze oder Infusion dem Körper über einen Zeitraum von vier Wochen mit jeweils zwei Injektionen pro Woche genau die Dosis an B-Vitaminen zugeführt, die er für eine nachhaltige Erholung benötigt. Besonders wichtig dürfte hierbei die zeitgleiche Verabreichung von Folsäure zusammen mit B6 und B12 sein. Darauf weist der Spezialist für Biochemie und Professor für Medizinische Allgemeine und Klinische Pathobiochemie, Prof. Uwe Till, immer wieder hin. „Ohne gleichzeitige ausreichende Versorgung mit Folsäure bleibt die Wirkung einer B12-Zufuhr unzureichend. Zudem müssen die einzelnen Vitamin-Bausteine von Menge und Zusammensetzung her exakt aufeinander abgestimmt sein“.

Studie mit überzeugenden Ergebnissen

Wie effektiv sich eine Medivitan-Therapie auf Lebensgefühl und -zufriedenheit auswirkt und die Betroffenen aus der Erschöpfungsspirale herausführen kann, zeigt eine aktuelle Studie, durchgeführt mit 662 Studienteilnehmern. Alle Patienten befanden sich vor Therapiebeginn in einem unterdurchschnittlichen Gesundheitszustand. Arbeit, Schule oder andere tägliche Aktivitäten waren zum Teil erheblich beeinträchtigt. Nach Abschluss der achtwöchigen Behandlung stellten die behandelnden Ärzte eine Besserung des Allgemeinbefindens im Durchschnitt um sehr deutliche 88 Prozent fest. Bei Personen, die besonders unter Abgeschlagenheit, Vitalitätsverlust, Antriebslosigkeit oder Schwächeperioden litten, hat die Vitamin-Injektionstherapie somit erheblich zur Besserung der subjektiven Befindlichkeit beigetragen. Darüber hinaus gaben mehrere Patienten an, dass auch körperlich empfundene Schmerzen reduziert wurden. Ein Befund, der von den Medizinern mit großem Interesse aufgenommen wurde, könnte dies doch bisher nicht genutzte Möglichkeiten in der Therapie chronischer Schmerzzustände eröffnen. Diese vom Arzt verabreichte Aufbaukur bietet somit  jedem Betroffenen eine medizinisch sinnvolle Möglichkeit, die bedrohliche Erschöpfungsspirale wirksam zu durchbrechen und auf diese Weise Vitalität, Ausdauer und Wohlbefinden zurück zu gewinnen. (Anzeige)

Homöopathische Erkältungsmittel voll im Trend

familie_spaziergangDer Trend hin zu natürlichen, die körpereigenen Abwehr- und Selbstheilungskräfte stärkenden Mittel ist seit Jahren ungebrochen, vor allem, wenn es um die Therapie von Erkältungskrankheiten geht. In einer neuen Studie mit mehr als 1000 erkälteten Patienten konnten jetzt einmal mehr sowohl die Wirksamkeit als auch die Verträglichkeit eines homöopathischen Erkältungsmittels nachgewiesen werden.

Immer häufiger kommen bei homöopathischen Therapien sogenannte „Komplexmittel“ zum Einsatz, vor allem bei der Vorbeugung und Behandlung von Erkältungen und grippalen Infekten. Diese vereinen gleich mehrere homöopathische Wirkstoffe in ein und demselben Mittel. Sie lindern nicht nur die Symptome schnell und zuverlässig, sondern aktivieren auch effektiv die körpereigenen Abwehr- und Selbstheilungskräfte. Entsprechend hoch ist die Patienten-Zufriedenheit, wie eine groß angelegte Apothekenstudie gerade eindrucksvoll unter Beweis stellte. Untersucht wurde mit „Meditonsin“ das führende, in Apotheken rezeptfrei erhältliche homöopathische Erkältungsmittel. Befragt wurden über 1000 Patienten, die ihre Erkältungen oder grippalen Infekte auf Rat der teilnehmenden Apotheken unmittelbar zuvor mit diesem speziellen Komplexmittel selbst behandelt hatten. Das Ziel dieser umfangreichen, sehr eng kontrollierten Therapie-Studie bestand vor allem darin, objektiv die Zufriedenheit der Patienten betreffend Wirksamkeit und Verträglichkeit der Therapie aufzuzeigen. Erstaunliche 90 Prozent der Patienten waren mit der Wirkung sehr zufrieden oder zufrieden und würden das Präparat wieder anwenden und auch weiter empfehlen. Die Verträglichkeit bewerteten sogar 97% der Patienten mit gut oder sehr gut.

Familientauglich – gerade bei erhöhter Ansteckungsgefahr

Das Prüfpräparat ist für Kinder bereits ab einem Jahr zugelassen, nach Rücksprache mit dem Arzt sogar schon ab sieben Monaten. Insbesondere für Familien ist dies von entscheidender Bedeutung, kann es doch die gefürchtete „Ansteckungskette“ unterbrechen, die üblicherweise entsteht, sobald das erste Familienmitglied mit einer Erkältung nach Hause kommt. Dass sich mit dem untersuchten Komplexmittel gleich eine Vielzahl unterschiedlicher Erkältungsviren erfolgreich bekämpfen lassen, zeigt eine erst kürzlich veröffentlichte wissenschaftliche Studie. Frühzeitig eingenommen können Erkältungen und grippale Infekte auf diese Weise bereits im Keim erstickt und so eine Ansteckungsgefahr deutlich gemindert werden. Wichtig ist vor allem, bereits die allerersten Symptome ernst zu nehmen, ob es nun ein Kratzen im Hals oder die leicht-laufende Nase ist. „Frühzeitig eingenommen“, so der bekannte, an der Universität Münster lehrende Experte für Naturheilverfahren, Dr. Oliver Ploss, „versetzt er den Körper in die Lage, insbesondere die für die Ansteckung verantwortlichen Viren wirksam zu bekämpfen und so den akuten Ausbruch zu verhindern.“ Vorschriftsmäßig eingenommen, so Dr. Ploss, lassen sich dank der speziell entwickelten Kombination von drei sich ergänzenden homöopathisch aufbereiteten Naturstoffen (Aconitum, Atropinum und Mercurius cyanatus) die Selbstheilungskräfte in jeder Phase der Erkältung aktivieren und so der Erkältungsverlauf deutlich verkürzen. (Anzeige)

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Rahlstedt 127

Das Bezirksamt Wandsbek beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 127 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722, 1731), öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB.

Der Bebauungsplan-Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) wird in der Zeit vom 4. Januar 2016 bis einschließlich 4. Februar 2016 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich ausgelegt.

Das Plangebiet besteht aus drei Teilgebieten, die wie folgt begrenzt werden.

Gebiet 1: Alter Zollweg – Schlawer Weg –über die Flurstücke 1763, 1761, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 1762, Nordostgrenze des Flurstücks 2011, Nord-, Nordost-, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 2010 – Bargteheider Straße – Südostgrenze des Flurstücks 2933 – Bargteheider Straße – Südostgrenze des Flurstück 2940 – Bargteheider Straße – Südostgrenze des Flurstücks 2941, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 1765, Südostgrenzen der Flurstücke 4588, 4583, 1768, 1769, 4229, 4228, 1771 und 1752 – Schulpfad – Südostgrenzen der Flurstücke 4651, 4654, 4347, 1747, 1745, 3167, 1743, 1742, 3707, 3708, 1738, 3333, 1735, 1734, 4465 und 1732, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 3383 – Wolliner Straße – Westgrenzen der Flurstücke 1590, 1594, 1595, 1596, 1597, 1598, 1599, 1600, 1601, 1603, 1604, 1605 und 1606 und Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1607 und West- , Nordwest- und Südwestgrenze des Flurstücks 3918 der Gemarkung Oldenfelde (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526).

Gebiet 2: Oldenfelder Straße – Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 4183, Nordostgrenze des Flurstücks 4625 – Gewässer Wandse – Nordostgrenze des Flurstücks 4029 – Birrenkovenallee – Delingsdorfer Weg – Nordgrenze des Flurstücks 4090 – über das Gewässer Wandse – Nordgrenze des Flurstücks 1976 – Delingsdorfer Weg – Nordwestgrenze des Flurstücks 2040 – über die Bahnstrecke Hamburg-Lübeck – Nordwest-, Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 3739 – Straße Eichberg – Straße Boltwischen – Südostgrenzen der Flurstücke 2132, 2131, 2205 und 2124, Ostgrenzen der Flurstücke 2705 und 2121 – Straße Boltwischen – Ostgrenze des Flurstücks 4649, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2692, Ostgrenzen der Flurstücke 2084, 2083 und 4013, Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 4033, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 2080 der Gemarkung Oldenfelde – Straße Geidelberg – Südgrenze des Flurstücks 596, über die Flurstücke 598 und 596 – Hohwachter Weg – Südgrenze des Flurstücks 573, über die Flurstücke 1372, 1373, 1182, 570, 569 und 568, Südgrenze des Flurstücks 567 – Eutiner Straße – über die Flurstücke 1382, 1391 und 534, Südgrenze des Flurstücks 533 – Bordesholmer Straße – Ostgrenze des Flurstücks 500, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 499, über die Flurstücke 498, 497, 496, 495, 416 und 415, über das Flurstück 1285, Westgrenze des Flurstücks 1285, Südgrenze des Flurstücks 413 – Schmahlsweg – Travemünder Stieg – Parchimer Straße – Süd- und Westgrenze des Flurstücks 383, Westgrenzen der Flurstücke 385, 1503 und 644 der Gemarkung Neu-Rahlstedt– Bahnstrecke Hamburg-Lübeck – Südgrenze des Flurstücks 538 der Gemarkung Alt-Rahlstedt – Oldenfelder Straße – Südgrenze des Flurstücks 1931, Ostgrenze des Flurstücks 1856, Ost-, Nord- und Südgrenze des Flurstücks 1857, Ostgrenzen der Flurstücke 1858, 1859, 1860, 1861, 1862, 1918 und 1919, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1920 der Gemarkung Oldenfelde – Fehsenfeldstraße – Grubesallee – Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 6116, Ostgrenzen der Flurstücke 6095 und 423 – Boytinstraße – Ostgrenze des Flurstücks 458, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6834, Südgrenze des Flurstücks 2919 – Heestweg – Südostgrenze des Flurstücks 6490, Südost-, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 355, Nordwestgrenzen der Flurstücke 356, 359, 362 und 363, Nordwestgrenze des Flurstücks 4848, über das Flurstück 4848, Nordgrenze des Flurstücks 4848 – Boytinstraße – Süd-, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 422, Nordwestgrenzen der Flurstücke 421 und 420, Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 419 – Grubesallee – Süd-, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 379 der Gemarkung Alt-Rahlstedt, Nordwestgrenze des Flurstücks 1906, Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 1904 – Lasbeker Straße – Süd-, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 1902, Nordwestgrenze des Flurstücks 1888, Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 1887– Hinschallee – Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 1882, Nordwestgrenze der Flurstücks 1881, Nordwest und Nordgrenze des Flurstücks1880 – Wolliner Straße – Südwest-, West- und Nordwestgrenze des Flurstücks 1823, über das Flurstück 1823, über das Flurstück 2889, Nordwestgrenze des Flurstücks 2889, Nordwestgrenzen der Flurstücke 1822, 1821, 3366, 3365, 4788, 1817 und 1816, Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 1815 – Eggerskamp – Süd-, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 1792, Nordwestgrenzen der Flurstücke 1791 und 1790 – Schulpfad – Nordwestgrenzen der Flurstücke 1773, 1774, 1775 und 2632, Nordwest-, Nordost- und Ostgrenze des Flurstücks 1776 der Gemarkung Oldenfelde (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526).

Gebiet 3: Remstedtstraße – Straße Wehlbrook – West- und Nordgrenze des Flurstücks 201, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 203, Nordostgrenze des Flurstücks 204, Nordgrenzen der Flurstücke 205 und 206, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1070 – Stellaustieg – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 211, Ostgrenze des Flurstücks 2333, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1269, Südwestgrenze des Flurstücks 701 – Stellaustieg – Südwestgrenzen der Flurstücke 228 und 233, Südostgrenze des Flurstücks 235, über das Flurstück 954 (Stellau), Südwestgrenze des Flurstücks 954, über das Flurstück 954 (Stellau), Südwestgrenze des Flurstücks 238, über das Flurstück 954 (Stellau), Gemarkung Neu-Rahlstedt, über das Flurstück 722 (Stellau) – Eilersweg – Buchwaldstraße – Amtsstraße – Buchwaldstraße – Westgrenze des Flurstücks 2598, über die Flurstücke 2903, 2902 und 1851, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2598, über das Flurstück 798 (Stellau) – Westgrenze des Flurstücks 803, über die Flurstücke 2704 und 806 – Wesenbergallee – Nordwestgrenze des Flurstücks 790, über die Flurstücke 789, 788, 5717, 5754 und 5753 – Amtsstraße – Nordwestgrenze des Flurstücks 749, über die Flurstücke 748, 747, 746, 745 und 744, Nordwestgrenze des Flurstücks 4573 – Eilersweg – Nordwestgrenze des Flurstücks 717, über die Flurstücke 719 und 718 – Rahlstedter Straße – über das Flurstück 2936 der Gemarkung Alt-Rahlstedt, über die Flurstücke 360, 359, 1376, 357 und 356, Nordwestgrenze des Flurstücks 355 – Remstedtstraße – Nordwestgrenze des Flurstücks 331, über die Flurstücke 330, 329, 328, 327 und 1038, Nordwestgrenze des Flurstücks 1290 der Gemarkung Neu-Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526).

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Rahlstedt 127 sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der städtebaulichen Struktur der gewachsenen Wohngebiete, die überwiegend von einer aufgelockerten, teilweise villenartigen, straßenbegleitenden Bebauung geprägt sind, geschaffen werden.

Zum Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen durch eine gebietsuntypische Bebauung soll insbesondere eine höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden sowie eine sich am Bestand orientierende überbaubare Grundfläche und Geschossigkeit bzw. Höhe der Gebäude als Höchstmaß festgesetzt werden. Gleichzeitig soll damit eine maßstäbliche städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauungsstruktur ermöglicht werden. Außerdem sollen in Teilbereichen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt Erhaltungsbereiche nach § 172 BauGB festgesetzt werden. Mit dem Bebauungsplan werden grünordnerische Festsetzungen getroffen.

Der Bebauungsplan Rahlstedt 127 ist ein sogenannter einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB, da Straßenverkehrsflächen nicht festgesetzt werden.

Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung, die umweltbezogenen Fachgutachten und die umweltbezogenen Stellungnahmen von Fachbehörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Sie betreffen die Themen Lärmemissionen durch den Verkehr sowie Gewerbe- und Sportnutzung, Entwicklung des Verkehrsaufkommens, Altlasten, Gewässer- und Hochwasserschutz, Beschaffenheit der Böden, Grünbestand /Baumschutz und Artenschutz.

Folgende umweltrelevanten Informationen und Fachgutachten sind für den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs verfügbar:

–       Umweltbericht mit einer Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der Umweltauswirkungen durch die Planung sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu den Schutzgütern Mensch, Luft, Klima, Wasser, Boden, Tiere und Pflanzen, Landschaft / Stadtbild, Kultur- und sonstige Sachgüter.

–       Lärmtechnische Untersuchung eines schalltechnischen Beratungsbüros zu den Auswirkungen der Lärmquellen Verkehr, Gewerbe und Sport unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrsbelastung aus dem Jahr 2012 mit einer ergänzenden Untersuchung aus dem Jahr 2015 im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter.

–       Strukturuntersuchung eines beratenden Planungsbüros aus dem Jahr 2010 mit Bestandsaufnahme und Analyse der vorhandenen baulichen Struktur in Teilen von Rahlstedt zu den Schutzgütern Landschaft / Stadtbild, Kultur- und sonstige Sachgüter.

–       Landschaftsplanerisches und städtebauliches Gutachten einer Arbeitsgemeinschaft von Architekten, Stadtplanern, Garten- und Landschaftsarchitekten aus dem Jahr 2010 zur Qualifizierung des Wandsegrünzuges im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Wasser, Tiere und Pflanzen, Landschaft / Stadtbild, Kultur- und sonstige Sachgüter.

Folgende umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen vor:

–       Damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung mit Hinweisen zur Bebauung in den Landschaftsachsen, zu Überschwemmungsgebieten und der Darstellung der Gewässer im Hinblick auf die Schutzgüter Wasser, Landschaft / Stadtbild.

–       Hamburg Wasser, Hamburger Stadtentwässerung zu den Auswirkungen der Ableitung des Schmutzwassers und des Oberflächenwassers im Hinblick auf das Schutzgut Wasser.

–       Bezirksamt Wandsbek, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, mit Hinweisen zu Altlasten, dem Bodenschutz, einer möglichen Erweiterung der Bahnflächen, zur Festsetzung von Parkanlagen und privaten Grünflächen an Gewässern und zum Gutachten zur Qualifizierung des Wandsegrünzuges im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Wasser, Boden sowie Tiere und Pflanzen.

–       Damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Umweltschutz, Bodenschutz zu dem Überschwemmungsgebiet und die Oberflächenentwässerung im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch und Wasser.

–       Damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Umweltschutz, Wasserwirtschaft zu den Auswirkungen auf die Oberflächengewässer im Hinblick auf das Schutzgut Wasser.

–       Bezirksamt Wandsbek, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Wasserwirtschaft zu den Auswirkungen der Bebauung im Einzugsbereich der Gewässer und zum Hochwasserschutz im Hinblick auf die Schutzgüter Wasser, Boden und Kultur- und sonstige Sachgüter.

–       Behörde für Inneres und Sport, Feuerwehr, Gefahrenerkennung Kampfmittelverdacht, zu dem Vorhandensein von Kampfmitteln aus dem zweiten Weltkrieg im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch und Boden.

–       Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg zu den Auswirkungen der unverbindlichen Vormerkung eines möglichen Bahnausbaus und zu der Wegeverbindung an der Stellau im Hinblick auf die Schutzgüter Wasser, Boden und Tiere und Pflanzen.

Es liegen mehrere Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vor, die im Rahmen der beiden bereits vorangegangenen öffentlichen Auslegungen des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangen waren. Sie beziehen sich auf den Lärmschutz, den Hochwasserschutz, die Tier- und Pflanzenwelt und auf besonders erhaltenswerte Gebäude im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Wasser, Tiere und Pflanzen, Kultur- und sonstige Sachgüter.

Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen zu dem ausliegenden Bebauungs­plan-Entwurf bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abge­ge­ben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss­fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Absatz 2 a der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kostenlose Impfung in Wandsbek

Das Bezirksamt bietet jeden 1. Mittwoch im Monat kostenlose Impfungen und Impfberatungen für Kinder und Erwachsene an.

Kinder können gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung geimpft werden. Die Hepatitis B-Impfung wird lediglich bis zum 15. Lebensjahr durchgeführt.

Erwachsene können sich gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus), Keuchhusten (Pertussis) und zur Grundimmunisierung auch gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) impfen lassen.

Die nächste Impfsprechstunde findet am Mittwoch, dem 6. Januar 2016, von 15.00 bis 16.00 Uhr statt. Die Impfungen werden ohne Anmeldung – möglichst mit Impfausweis – im Bezirksamt Wandsbek, Gesundheitsamt, Nebeneingang Robert-Schuman-Brücke 4, durchgeführt.

Alle Fragen rund ums Impfen werden unter der Telefonnummer 040/42881-2452 oder -3494 beantwortet.

Wohin mit dem Böller-Müll?

Kaum ist die letzte Rakete am Himmel verglüht, rückt die Stadtreinigung Hamburg (SRH) am Silvestermorgen ab 2 Uhr an traditionellen Treffpunkten dem Böllermüll zu Leibe. Damit diese außerordentliche Reinigungsaktion und die Reinigung der vielen anderen öffentlichen Flächen und Wege in den folgenden Tagen gut funktioniert, bittet die SRH die Hamburgerinnen und Hamburger um Mithilfe:
· Flaschen, Glasscherben und Reste der Feuerwerksbatterien stellen besonders auf Fahrbahnen eine ernsthafte Verkehrsgefährdung dar. Fährt ein Fahrzeug über diese Abfälle, können diese zu Geschossen werden und Passanten in der Nähe schwer verletzen. Außerdem verstopfen die Feuerwerksbatterien und Flaschen immer wieder die Saugschläuche an den Kehrmaschinen. Die SRH bittet dringend, die z.B. als Startrampen genutzten Flaschen sowie die massiven Blöcke abgebrannter Feuerwerks-Batterien von Gehwegen und Fahrbahnen nach Benutzung zu entfernen, mitzunehmen und über die Sammelsysteme zu entsorgen. Flaschen und Glasscherben bitte in die Glascontainer werfen, Feuerwerksreste bitte in die schwarze Restmülltonne.
·  Blindgänger sind eine Gefahr für Kinder und sollten daher so schnell wie möglich eingesammelt und angefeuchtet in der schwarzen Restmülltonne entsorgt werden.
·  Die Anlieger von Gehwegen ohne gebührenpflichtige Gehwegreinigung müssen vor ihren Grundstücken selbst reinigen und den eingesammelten Silvesterabfall entsorgen, auch wenn sie nicht die Verursacher der Verschmutzung sind.

Die SRH reinigt als Sofortmaßnahme noch in der Silvesternacht Gehwege und Fahrbahnen an traditionellen Treffpunkten wie den Landungsbrücken, Großneumarkt, Reeperbahn, Fischmarkt, Jungfernstieg, Innenstadt, Straßenzüge um die Außen- und Binnenalster und Fußgängerzonen in den Innenstädten von Harburg und Bergedorf. Für alle übrigen öffentliche Wege in Hamburg gilt: Die SRH reinigt die Fahrbahnen und entfernt die Silvesterabfälle auf Gehwegen im Rahmen der regelmäßigen, gebührenpflichtigen Gehwegreinigung.

Parks und Grünanlagen – auch rund um die Alster – werden durch die Bezirksämter gereinigt. Dies gilt auch für die Wege im Alstervorland. Müll und Böllerreste auf dem Elbstrand bei Övelgönne und am übrigen Elbufer werden von der Hamburger Port Authority beseitigt.

Wohin mit dem Weihnachtsbaum?

Am Montag, dem 4. Januar 2016 beginnt die Weihnachtsbaumsammlung der Stadtreinigung Hamburg (SRH). In jedem Stadtteil gibt es in den ersten beiden Januarwochen je einen festen Abholtermin, der sich von Stadtteil zu Stadtteil unterscheidet. Die Termine können online auf www.stadtreinigung.hamburg nachgelesen oder telefonisch bei der SRH unter 25760 nachgefragt werden. Der Online-Abfuhrkalender der SRH erinnert per Mail an den Sammeltermin. Ende der Sammlung ist am 16. Januar.

Die SRH nimmt die ausgedienten Weihnachtsbäume aus privaten Haushalten gebührenfrei mit, wenn die Bäume nicht länger als 2,50 Meter und restlos abgeschmückt sind. Die Bäume müssen am Straßenrand so zur Abholung bereitgestellt werden, dass von ihnen keine Verkehrsgefährdung oder -behinderung ausgeht. Auf den Recyclinghöfen werden die ausgedienten Weihnachtsbäume aus Hamburger Privathaushalten gebührenfrei angenommen.
Die SRH rechnet mit etwa 100.000 eingesammelten Weihnachtsbäumen, das sind umgerechnet rund 950 Tonnen. Die von der SRH in Sondertouren eingesammelten Weihnachtsbäume werden geschreddert und als Strukturmaterial für die Kompostierung im Biogas- und Kompostwerk Bützberg und als Feuerungsmaterial in Biomassewerken genutzt.

Dies sind die Abholtermine pro Stadtteil:

Stadtgebiet 1. Abholtag 2. Abholtag
Allermöhe 06.01. 13.01.
Alsterdorf 07.01. 14.01.
Altengamme 06.01. 13.01.
Altenwerder 06.01. 13.01.
Altona-Altstadt 04.01. 11.01.
Altona-Nord 05.01. 12.01.
Bahrenfeld 05.01. 12.01.
Barmbek-Nord 08.01. 15.01.
Stadtgebiet 1. Abholtag 2. Abholtag
Barmbek-Süd 07.01. 14.01.
Bergedorf 07.01. 14.01.
Bergstedt 09.01. 16.01.
Billbrook 06.01. 13.01.
Billstedt 06.01. 13.01.
Billwerder 05.01. 12.01.
Blankenese 06.01. 13.01.
Borgfelde 04.01. 11.01.
Bramfeld 08.01. 15.01.
Cranz 06.01. 13.01.
Curslack 06.01. 13.01.
Dulsberg 08.01. 15.01.
Duvenstedt 09.01. 16.01.
Eidelstedt 09.01. 16.01.
Eilbek 09.01. 16.01.
Eimsbüttel 05.01. 12.01.
Eißendorf 06.01. 13.01.
Eppendorf 07.01. 14.01.
Farmsen-Berne 05.01. 12.01.
Finkenwerder 07.01. 14.01.
Francop 06.01. 13.01.
Fuhlsbüttel 07.01. 14.01.
Groß Borstel 07.01. 14.01.
Gut Moor 07.01. 14.01.
HafenCity 04.01. 11.01.
Hamburg-Altstadt 04.01. 11.01.
Hamm-Nord 09.01. 16.01.
Hamm-Mitte 04.01. 11.01.
Hamm-Süd 04.01. 11.01.
Hammerbrook 04.01. 11.01.
Harburg 08.01. 15.01.
Harvestehude 04.01. 11.01.
Hausbruch 07.01. 14.01.
Stadtgebiet 1. Abholtag 2. Abholtag
Heimfeld 09.01. 16.01.
Hoheluft-Ost 04.01. 11.01.
Hoheluft-West 04.01. 11.01.
Hohenfelde 09.01. 16.01.
Horn 07.01. 14.01.
Hummelsbüttel 04.01. 11.01.
Iserbrook 08.01. 15.01.
Jenfeld 09.01. 16.01.
Kirchwerder 09.01. 16.01.
Kleiner Grasbrook 06.01. 13.01.
Steinwerder 06.01. 13.01.
Langenbek 08.01. 15.01.
Langenhorn 07.01. 14.01.
Lemsahl-Mellingstedt 09.01. 16.01.
Lohbrügge 04.01. 11.01.
Lokstedt 07.01. 14.01.
Lurup 08.01. 15.01.
Marienthal 09.01. 16.01.
Marmstorf 04.01. 11.01.
Moorburg 07.01. 14.01.
Moorfleet 08.01. 15.01.
Neuallermöhe 05.01. 12.01.
Neuenfelde 06.01. 13.01.
Neuengamme 06.01. 13.01.
Neugraben-Fischbek 04.01. 11.01.
Neuland 07.01. 14.01.
Neustadt 04.01. 11.01.
Niendorf 06.01. 13.01.
Nienstedten 08.01. 15.01.
Ochsenwerder 08.01. 15.01.
Ohlsdorf 07.01. 14.01.
Osdorf 08.01. 15.01.
Othmarschen 07.01. 14.01.
Stadtgebiet 1. Abholtag 2. Abholtag
Ottensen 05.01. 12.01.
Poppenbüttel 04.01. 11.01.
Rahlstedt 06.01. 13.01.
Reitbrook 08.01. 15.01.
Rissen 06.01. 13.01.
Rönneburg 08.01. 15.01.
Rothenburgsort 06.01. 13.01.
Rotherbaum 04.01. 11.01.
Sasel 05.01. 12.01.
Schnelsen 09.01. 16.01.
Sinstorf 08.01. 15.01.
Spadenland 08.01. 15.01.
St. Georg 04.01. 11.01.
St. Pauli 04.01. 11.01.
Steilshoop 04.01. 11.01.
Stellingen 09.01. 16.01.
Sternschanze 04.01. 11.01.
Sülldorf 08.01. 15.01.
Tatenberg 08.01. 15.01.
Tonndorf 05.01. 12.01.
Uhlenhorst 05.01. 12.01.
Veddel 07.01. 14.01.
Volksdorf 08.01. 15.01.
Waltershof 06.01. 13.01.
Wandsbek 04.01. 11.01.
Wellingsbüttel 07.01. 14.01.
Wilhelmsburg 05.01. 12.01.
Wilstorf 08.01. 15.01.
Winterhude 05.01. 12.01.
Winterhude (OT 408) 07.01. 14.01.
Wohldorf-Ohlstedt 09.01. 16.01.

Der Kulturpreis Wandsbek 2016 für das „Kulturwerk Rahlstedt“

Unbenannt-1Obwohl bisher kein eigenes Haus für die vielen Veranstaltungen, wie Lesungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, Filmabende oder auch Werksgespräche, bietet das Kulturwerk Rahlstedt für jedes Alter etwas. „Mit seinen rund 130 ehrenamtlichen Mitgliedern organisiert das Kulturwerk Rahlstedt eine große Zahl von regelmäßigen und spontanen Kulturverantaltungen, die das kulturelle Leben in diesem Stadtteil auf ganz besondere und vielfältige Weise bereichern“, hob Peter Pape, Vorsitzender der Bezirksversammlung Wandsbek in seienr Laudatio hervor. Ein Highlight der Tätigkeit des Vereins ist der alle zwei Jahre ausgerichtete Publikumspreis für Malerei, Skulpturen usw. mit der Darstellung der Wettbewerbskunstwerke in den Schaufenstern der Rahlstedter Einzelhändler und auch in den Kirchen.

Katharina Joanowitsch, die erste Vorsitzende des Kulturwerks hob in ihrer Dankesrede hervor, dass der Preis allen Mitgliedern gehöre. Sie bedankte sich nicht nur für die Verleihung des Wandsbeker Kulturpreises, sondern auch beim Bezirk für die Zuwendung zu den Mietkosten für den bisherigen Raum des Kulturwerks im Rahlstedt-Center. Im kommenden Jahr wird der Verein einen festen Raum am Güstrower Weg bespielen. Bis dies im Herbst 2016 soweit ist, finden die Veranstaltungen noch überwiegend im Rahlstedt Center statt.

Der Verein bleibt auch weiterhin seinen Grundsätzen treu, die übergreifend gesagt dazu dienen, Künstler, Kreative und Kulturinteressierte zusammen zu bringen.

Foto: Katharina Joanowitsch erhält vom Peter Pape die Urkunde
des Wandsbeker Kulturpreises sowie einen tollen Blumenstrauß.

„Die bewegte Schulpause“ für Hamburger Grundschüler

Seit den Sommerferien kommen die Schüler der Grundschule Richardstraße in Hamburg täglich 20 Minuten zusätzlich zum üblichen Sportunterricht in Bewegung. Für die Initiative „Die bewegte Schulpause“ hat Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer knapp 40 sportliche Übungen und Bewegungsspiele entwickelt, aus denen sich Lehrer und Schüler ihr eigenes Aktivprogramm zusammenstellen können. Seit Beginn des neuen Schuljahrs trainieren die Grundschüler fleißig und integrieren die Übungen in ihren Schulalltag. Mit der Bewegungsinitiative möchte die Dietrich Grönemeyer Stiftung ein Zeichen setzen gegen den Bewegungsmangel und den Spaß an Sport und Bewegung von Kindesbeinen an fördern. Unterstützt wird das bundesweite Pilotprojekt vom Schuheinzelhändler Deichmann. Am 18. November zeigen die Hamburger Grundschüler beispielhaft, wie sie das Bewegungsprogramm an ihrer Schule umsetzen.

Das Bewegungsprogramm der Dietrich Grönemeyer Stiftung ist einfach und effektiv: Übungen wie der „Wandelbaum“ oder die „Tour de France“ bringen den Kreislauf der Kinder in Schwung, fördern die Koordination und sorgen für gute Laune. Das Besondere daran: Die Übungen lassen sich sowohl vor einer Unterrichtsstunde im Klassenzimmer als auch auf dem Pausenhof umsetzen und kommen ganz ohne Sportgeräte aus – fit und motiviert kehren die Schüler zurück in den Unterricht! Bei 20 Minuten zusätzlicher Bewegung pro Tag kommen wöchentlich 100 Minuten Bewegung zum Sportunterricht hinzu.
Der Aktionstag, an dem die Grundschule Richardstraße ihre Umsetzung der Initiative der Öffentlichkeit vorstellt, ist Teil des Aktivprogramms „Die bewegte Schulpause“.
Weitere Informationen rund um die Initiative sowie das komplette Bewegungsprogramm gibt es unter www.bewegte-schulpause.de.

Zum Hintergrund der Initiative „Die bewegte Schulpause“:
Mit der Initiative reagieren die Partner Dietrich Grönemeyer Stiftung und Deichmann auf die besorgniserregenden Folgen des Bewegungsmangels, der zunehmend auch Kinder betrifft:

– Deutsche Schulkinder bewegen sich heutzutage nur noch eine Stunde pro Tag, davon entfällt nur ein Viertel bis die Hälfte auf sportliche Aktivitäten.

– Die Folgen: Mangelndes Training wirkt sich negativ auf die Entwicklung des Bewegungsapparates und des Gehirns aus.

– Immer weniger Kinder sind in der Lage, beispielsweise über einen Balken zu balancieren, länger auf einem Bein zu stehen oder rückwärts im Kreis zu laufen.

– Jedes fünfte Kind leidet mittlerweile unter Adipositas (Fettleibigkeit).

– Und: Was noch vor ein paar Jahren fast ausschließlich den älteren Generationen vorbehalten war, hat sich längst in den Kinderzimmern der Nation breitgemacht: Der Diabetes, Typ II, die nicht genetisch bedingte Zuckerkrankheit.
(Quelle: Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer, „Mensch bleiben“)