Das Bezirksamt Wandsbek beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 127 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722, 1731), öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB.
Der Bebauungsplan-Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) wird in der Zeit vom 4. Januar 2016 bis einschließlich 4. Februar 2016 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich ausgelegt.
Das Plangebiet besteht aus drei Teilgebieten, die wie folgt begrenzt werden.
Gebiet 1: Alter Zollweg – Schlawer Weg –über die Flurstücke 1763, 1761, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 1762, Nordostgrenze des Flurstücks 2011, Nord-, Nordost-, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 2010 – Bargteheider Straße – Südostgrenze des Flurstücks 2933 – Bargteheider Straße – Südostgrenze des Flurstück 2940 – Bargteheider Straße – Südostgrenze des Flurstücks 2941, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 1765, Südostgrenzen der Flurstücke 4588, 4583, 1768, 1769, 4229, 4228, 1771 und 1752 – Schulpfad – Südostgrenzen der Flurstücke 4651, 4654, 4347, 1747, 1745, 3167, 1743, 1742, 3707, 3708, 1738, 3333, 1735, 1734, 4465 und 1732, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 3383 – Wolliner Straße – Westgrenzen der Flurstücke 1590, 1594, 1595, 1596, 1597, 1598, 1599, 1600, 1601, 1603, 1604, 1605 und 1606 und Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1607 und West- , Nordwest- und Südwestgrenze des Flurstücks 3918 der Gemarkung Oldenfelde (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526).
Gebiet 2: Oldenfelder Straße – Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 4183, Nordostgrenze des Flurstücks 4625 – Gewässer Wandse – Nordostgrenze des Flurstücks 4029 – Birrenkovenallee – Delingsdorfer Weg – Nordgrenze des Flurstücks 4090 – über das Gewässer Wandse – Nordgrenze des Flurstücks 1976 – Delingsdorfer Weg – Nordwestgrenze des Flurstücks 2040 – über die Bahnstrecke Hamburg-Lübeck – Nordwest-, Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 3739 – Straße Eichberg – Straße Boltwischen – Südostgrenzen der Flurstücke 2132, 2131, 2205 und 2124, Ostgrenzen der Flurstücke 2705 und 2121 – Straße Boltwischen – Ostgrenze des Flurstücks 4649, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2692, Ostgrenzen der Flurstücke 2084, 2083 und 4013, Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 4033, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 2080 der Gemarkung Oldenfelde – Straße Geidelberg – Südgrenze des Flurstücks 596, über die Flurstücke 598 und 596 – Hohwachter Weg – Südgrenze des Flurstücks 573, über die Flurstücke 1372, 1373, 1182, 570, 569 und 568, Südgrenze des Flurstücks 567 – Eutiner Straße – über die Flurstücke 1382, 1391 und 534, Südgrenze des Flurstücks 533 – Bordesholmer Straße – Ostgrenze des Flurstücks 500, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 499, über die Flurstücke 498, 497, 496, 495, 416 und 415, über das Flurstück 1285, Westgrenze des Flurstücks 1285, Südgrenze des Flurstücks 413 – Schmahlsweg – Travemünder Stieg – Parchimer Straße – Süd- und Westgrenze des Flurstücks 383, Westgrenzen der Flurstücke 385, 1503 und 644 der Gemarkung Neu-Rahlstedt– Bahnstrecke Hamburg-Lübeck – Südgrenze des Flurstücks 538 der Gemarkung Alt-Rahlstedt – Oldenfelder Straße – Südgrenze des Flurstücks 1931, Ostgrenze des Flurstücks 1856, Ost-, Nord- und Südgrenze des Flurstücks 1857, Ostgrenzen der Flurstücke 1858, 1859, 1860, 1861, 1862, 1918 und 1919, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1920 der Gemarkung Oldenfelde – Fehsenfeldstraße – Grubesallee – Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 6116, Ostgrenzen der Flurstücke 6095 und 423 – Boytinstraße – Ostgrenze des Flurstücks 458, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6834, Südgrenze des Flurstücks 2919 – Heestweg – Südostgrenze des Flurstücks 6490, Südost-, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 355, Nordwestgrenzen der Flurstücke 356, 359, 362 und 363, Nordwestgrenze des Flurstücks 4848, über das Flurstück 4848, Nordgrenze des Flurstücks 4848 – Boytinstraße – Süd-, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 422, Nordwestgrenzen der Flurstücke 421 und 420, Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 419 – Grubesallee – Süd-, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 379 der Gemarkung Alt-Rahlstedt, Nordwestgrenze des Flurstücks 1906, Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 1904 – Lasbeker Straße – Süd-, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 1902, Nordwestgrenze des Flurstücks 1888, Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 1887– Hinschallee – Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 1882, Nordwestgrenze der Flurstücks 1881, Nordwest und Nordgrenze des Flurstücks1880 – Wolliner Straße – Südwest-, West- und Nordwestgrenze des Flurstücks 1823, über das Flurstück 1823, über das Flurstück 2889, Nordwestgrenze des Flurstücks 2889, Nordwestgrenzen der Flurstücke 1822, 1821, 3366, 3365, 4788, 1817 und 1816, Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 1815 – Eggerskamp – Süd-, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 1792, Nordwestgrenzen der Flurstücke 1791 und 1790 – Schulpfad – Nordwestgrenzen der Flurstücke 1773, 1774, 1775 und 2632, Nordwest-, Nordost- und Ostgrenze des Flurstücks 1776 der Gemarkung Oldenfelde (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526).
Gebiet 3: Remstedtstraße – Straße Wehlbrook – West- und Nordgrenze des Flurstücks 201, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 203, Nordostgrenze des Flurstücks 204, Nordgrenzen der Flurstücke 205 und 206, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1070 – Stellaustieg – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 211, Ostgrenze des Flurstücks 2333, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1269, Südwestgrenze des Flurstücks 701 – Stellaustieg – Südwestgrenzen der Flurstücke 228 und 233, Südostgrenze des Flurstücks 235, über das Flurstück 954 (Stellau), Südwestgrenze des Flurstücks 954, über das Flurstück 954 (Stellau), Südwestgrenze des Flurstücks 238, über das Flurstück 954 (Stellau), Gemarkung Neu-Rahlstedt, über das Flurstück 722 (Stellau) – Eilersweg – Buchwaldstraße – Amtsstraße – Buchwaldstraße – Westgrenze des Flurstücks 2598, über die Flurstücke 2903, 2902 und 1851, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2598, über das Flurstück 798 (Stellau) – Westgrenze des Flurstücks 803, über die Flurstücke 2704 und 806 – Wesenbergallee – Nordwestgrenze des Flurstücks 790, über die Flurstücke 789, 788, 5717, 5754 und 5753 – Amtsstraße – Nordwestgrenze des Flurstücks 749, über die Flurstücke 748, 747, 746, 745 und 744, Nordwestgrenze des Flurstücks 4573 – Eilersweg – Nordwestgrenze des Flurstücks 717, über die Flurstücke 719 und 718 – Rahlstedter Straße – über das Flurstück 2936 der Gemarkung Alt-Rahlstedt, über die Flurstücke 360, 359, 1376, 357 und 356, Nordwestgrenze des Flurstücks 355 – Remstedtstraße – Nordwestgrenze des Flurstücks 331, über die Flurstücke 330, 329, 328, 327 und 1038, Nordwestgrenze des Flurstücks 1290 der Gemarkung Neu-Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526).
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Rahlstedt 127 sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der städtebaulichen Struktur der gewachsenen Wohngebiete, die überwiegend von einer aufgelockerten, teilweise villenartigen, straßenbegleitenden Bebauung geprägt sind, geschaffen werden.
Zum Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen durch eine gebietsuntypische Bebauung soll insbesondere eine höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden sowie eine sich am Bestand orientierende überbaubare Grundfläche und Geschossigkeit bzw. Höhe der Gebäude als Höchstmaß festgesetzt werden. Gleichzeitig soll damit eine maßstäbliche städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauungsstruktur ermöglicht werden. Außerdem sollen in Teilbereichen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt Erhaltungsbereiche nach § 172 BauGB festgesetzt werden. Mit dem Bebauungsplan werden grünordnerische Festsetzungen getroffen.
Der Bebauungsplan Rahlstedt 127 ist ein sogenannter einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB, da Straßenverkehrsflächen nicht festgesetzt werden.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung, die umweltbezogenen Fachgutachten und die umweltbezogenen Stellungnahmen von Fachbehörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Sie betreffen die Themen Lärmemissionen durch den Verkehr sowie Gewerbe- und Sportnutzung, Entwicklung des Verkehrsaufkommens, Altlasten, Gewässer- und Hochwasserschutz, Beschaffenheit der Böden, Grünbestand /Baumschutz und Artenschutz.
Folgende umweltrelevanten Informationen und Fachgutachten sind für den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs verfügbar:
– Umweltbericht mit einer Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der Umweltauswirkungen durch die Planung sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu den Schutzgütern Mensch, Luft, Klima, Wasser, Boden, Tiere und Pflanzen, Landschaft / Stadtbild, Kultur- und sonstige Sachgüter.
– Lärmtechnische Untersuchung eines schalltechnischen Beratungsbüros zu den Auswirkungen der Lärmquellen Verkehr, Gewerbe und Sport unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrsbelastung aus dem Jahr 2012 mit einer ergänzenden Untersuchung aus dem Jahr 2015 im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter.
– Strukturuntersuchung eines beratenden Planungsbüros aus dem Jahr 2010 mit Bestandsaufnahme und Analyse der vorhandenen baulichen Struktur in Teilen von Rahlstedt zu den Schutzgütern Landschaft / Stadtbild, Kultur- und sonstige Sachgüter.
– Landschaftsplanerisches und städtebauliches Gutachten einer Arbeitsgemeinschaft von Architekten, Stadtplanern, Garten- und Landschaftsarchitekten aus dem Jahr 2010 zur Qualifizierung des Wandsegrünzuges im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Wasser, Tiere und Pflanzen, Landschaft / Stadtbild, Kultur- und sonstige Sachgüter.
Folgende umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen vor:
– Damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung mit Hinweisen zur Bebauung in den Landschaftsachsen, zu Überschwemmungsgebieten und der Darstellung der Gewässer im Hinblick auf die Schutzgüter Wasser, Landschaft / Stadtbild.
– Hamburg Wasser, Hamburger Stadtentwässerung zu den Auswirkungen der Ableitung des Schmutzwassers und des Oberflächenwassers im Hinblick auf das Schutzgut Wasser.
– Bezirksamt Wandsbek, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, mit Hinweisen zu Altlasten, dem Bodenschutz, einer möglichen Erweiterung der Bahnflächen, zur Festsetzung von Parkanlagen und privaten Grünflächen an Gewässern und zum Gutachten zur Qualifizierung des Wandsegrünzuges im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Wasser, Boden sowie Tiere und Pflanzen.
– Damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Umweltschutz, Bodenschutz zu dem Überschwemmungsgebiet und die Oberflächenentwässerung im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch und Wasser.
– Damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Umweltschutz, Wasserwirtschaft zu den Auswirkungen auf die Oberflächengewässer im Hinblick auf das Schutzgut Wasser.
– Bezirksamt Wandsbek, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Wasserwirtschaft zu den Auswirkungen der Bebauung im Einzugsbereich der Gewässer und zum Hochwasserschutz im Hinblick auf die Schutzgüter Wasser, Boden und Kultur- und sonstige Sachgüter.
– Behörde für Inneres und Sport, Feuerwehr, Gefahrenerkennung Kampfmittelverdacht, zu dem Vorhandensein von Kampfmitteln aus dem zweiten Weltkrieg im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch und Boden.
– Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg zu den Auswirkungen der unverbindlichen Vormerkung eines möglichen Bahnausbaus und zu der Wegeverbindung an der Stellau im Hinblick auf die Schutzgüter Wasser, Boden und Tiere und Pflanzen.
Es liegen mehrere Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vor, die im Rahmen der beiden bereits vorangegangenen öffentlichen Auslegungen des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangen waren. Sie beziehen sich auf den Lärmschutz, den Hochwasserschutz, die Tier- und Pflanzenwelt und auf besonders erhaltenswerte Gebäude im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Wasser, Tiere und Pflanzen, Kultur- und sonstige Sachgüter.
Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Absatz 2 a der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.