Archiv für den Monat: Dezember 2012

Der 60. Geburtstag – Dinner for Five

Sicher kennen Sie aus dem Kult-Sketch des Fernsehens seit Jahrzehnten den Butler James, der je größer der Rausch, desto öfter über das Tigerfell stolpert. Natürlich in dem legendären „Dinner for One“. Möchten Sie nun wissen, warum in dem Sketch die vier Gäste von Miss Sophie nicht am Tisch sitzen? Dann sollten Sie unbedingt einen Besuch des Theater Mignon planen.

„Der 60. Geburtstag – Dinner for Five“ ist das aktuelle Stück des Theaters Mignon in der Zino’s Lounge. Was geschah mit Mr. Pommeroy…? Miss Sophie feiert Geburtstag und hat dazu ihre vier ältesten Freunde eingeladen. Doch der Abend verläuft nicht ganz so festlich wie geplant – wobei ein im Weg liegendes Tigerfell noch das kleinste Problem ist. Werden Sie Geburtstagsgast bei Miss Sophie und erfahren Sie, warum die vier bekannten Herren dreißig Jahre später nicht mehr leibhaftig am Tisch sitzen.

Zwischen „Mulligatawny Soup“, „White Wine“ und „Chicken“  – serviert wird das bekannte Geburtstags-Menü in einer modernen, aufregenden Variante – wird auch das Geheimnis um den Verbleib von Mr. Winterbottom und Co. gelüftet. Dabei gibt es eine Menge unglücklicher Zufälle, Unfälle und Verdachtsfälle, Slapstick und Situationskomik. Und über allem schwebt in unerschütterlicher britischer Grazie die Absicht der Gastgeberin, einen schönen Geburtstag zu verleben. Koste es, was es wolle.

Die Zuschauer erleben nicht nur eine gediegene englische Dinner, sondern auch den Beginn einer wunderbaren Tradition – frei nach dem Motto: Die gleiche Prozedur auch nächstes Jahr? Die gleiche Prozedur von nun an jedes Jahr!

Termine bis zum 31. Januar 2013, jew. 19.30 Uhr, Sonntag jew. 18.30 Uhr in Zino’s Lounge, Hamburg-Bahrenfeld, Friesenweg 5, Karten zu 84,- € inkl. Punschempfang, Vier-Gänge-Menü unter Tel. 01805/504 03 00. www.theater-mignon.de

Widmungen von Straßen im Amtlichen Anzeiger

Das Thema „Widmungen“ hat in der letzten Woche zu Irritationen und Missverständnissen in der Öffentlichkeit geführt. Das Bezirksamt möchte diese Missverständnisse aufklären und die teilweise falsche Berichterstattung richtigstellen.

Die Widmung der Straße Bökenbarg wurde im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Der Bökenbarg ist als Straße für Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr mit Fahrzeugen bis 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht gewidmet. Es handelt sich hierbei nicht – wie öffentlich wahrgenommen – um eine neue Verkehrsregelung. Die Beschränkungen auf Anlieger und ein zulässiges Gesamtgewicht sind seit Jahren vorhanden. Die Straße ist entsprechend ausgeschildert. Mit der Widmung im Amtlichen Anzeiger wurde lediglich der bereits vorhandene Zustand festgeschrieben.

Was ist eine Widmung? Mit der Widmung werden die Verkehrsart und der Verkehrszweck festgelegt. Zum Beispiel wird eine Fläche dem Fußgänger,-, Radfahrer- und Anliegerverkehr mit Fahrzeugen bis 2,5 t zulässiges Gesamtgewicht gewidmet.

Warum bedarf es einer Widmung?  Wenn eine Straße neu gebaut wird, handelt es sich rechtlich immer um eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherrn oder der Größe der Straße. Bund, Länder und Gemeinden sollen öffentliche Straßen zur Verfügung stellen. Dies geschieht durch die sogenannte Widmung mit der die Straße zu einer öffentlichen Fläche wird.

Wie erfolgt eine Widmung? Nach dem Hamburgischen Wegegesetz ist die Wegeaufsichtsbehörde für die Widmung zuständig. Sie widmet die Straße durch eine ausdrückliche Erklärung. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu geben. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg, in der Regel zunächst als Bekanntmachung der beabsichtigten Widmung, mit einer Einspruchsfrist von einem Monat, abschließend mit einer Bekanntmachung der vollzogenen Widmung.

Bedarf jede Straße einer Widmung? Bis vor einigen Jahren galt eine Straße nach einer gewissen Nutzungsdauer automatisch als gewidmet. In einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg wurde dies nicht bestätigt. Wenn es zu einem Streitverfahren vor dem Verwaltungsgericht kommt, ist die rechtliche Eigenschaft der Straße oft entscheidend für das Ergebnis des Gerichtsverfahrens. Zur Verbesserung der Rechtssicherheit widmet das Bezirksamt Wandsbek daher umfassend auch ältere Straßen.

Was ändert sich als Anwohner? Für den Anwohner ändert sich nichts, außer das Polizei, Wegeaufsicht und Winterdienst jetzt auf einer rechtlich gesicherten Grundlage tätig werden können.

Was muss getan werden, um eine Widmung zu ändern? Für eine Neuregelung des Verkehrszweckes ist eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung notwendig. Die Straße wird entsprechend gewidmet. Wenn eine Straße statt als Anlieger- als Durchgangsstraße genutzt werden soll, sind ferner ggf. bauliche Ausbaumaßnahmen erforderlich, um das höhere Verkehrsaufkommen zu bewältigen.

Stromanbieter wechseln: Nur echter Ökostrom hilft der Energiewende

Fast jeder Deutsche befürwortet Ökostrom. Auch die etwas höheren Kosten sind für viele noch zu verschmerzen, doch den Wechsel zu einem entsprechenden Anbieter schiebt ein Großteil gerne auf. Dabei ist echter Ökostrom nicht nur ein Gewinn für die Umwelt, sondern auch Triebfeder für die deutsche Energiewende. Worauf Sie beim Anbieterwechsel achten sollten, wenn Sie echten Ökostrom beziehen möchten, hat das Immobilienportal Immonet zusammengestellt.

Ökostrom – eine deutsche Erfolgsgeschichte. Ökostrom wird in Deutschland bereits sehr lange angeboten. Doch erst seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und mit zunehmendem Anteil am deutschen Strommix erreicht Ökostrom an Bedeutung. Während er früher hauptsächlich aus Wasserkraft erzeugt wurde, sorgt heute ein breites Spektrum an Techniken wie Photovoltaik, Windkraft, Biogas oder vereinzelnd auch Geothermie für die bundesweite Ökostromerzeugung. Gerade dieser Mix macht es möglich, überall in Deutschland – je nach regionaler und lokaler Gegebenheit – CO2-freien Strom zu erzeugen und direkt zum Verbraucher zu leiten. Damit verändert sich die Energiewirtschaft, weg von zentralen Kraftwerksstandorten der großen Energieversorger hin zu vielen kleinen, dezentralen Produzenten, die die regionale Wirtschaft stärken und Arbeitsplätze schaffen.

Ein Wechsel zum Ökostromanbieter ist leichter denn je. Der Wechsel zu einem Ökostromstromanbieter ist vollkommen unkompliziert und wird in aller Regel vom Anbieter selbst durchgeführt. Auch die Mehrkosten sind zu verschmerzen: Laut Wuppertal Institut muss bei einem Wechsel zu Ökostrom pro Durchschnittshaushalt nur mit 25 Euro zusätzlichen Kosten pro Jahr gerechnet werden.

Fließt wirklich Ökostrom durch unsere Leitungen? Wer sich für Ökostrom entscheidet, geht davon aus, dass dieser permanent durch die Stromleitung fließt. Das ist jedoch nicht der Fall: Der Anbieter ist lediglich dazu verpflichtet, genau so viel Ökostrom in das Stromnetz einzuspeisen, wie seine Kunden verbrauchen. Weil alle Verbraucher ihren Strom aus demselben Netz beziehen und Strom physikalisch immer gleich ist, hat der Bezug von Ökostrom keine direkte Auswirkung auf den beim Kunden gelieferten Strom – er findet jedoch bilanziell im Strommix Berücksichtigung. Genau hier sollte der Kunde  nachfragen.

Vorsicht vor Mogelpackungen – worauf Sie achten sollten. Achten Sie bei der Auswahl eines Ökostromanbieters darauf, ob auch tatsächlich Ökostrom angeboten wird. Viele Stromanbieter haben z.B. Atomstrom aus ihrem Angebot gestrichen und verkaufen diese atomstromfreie Energie lediglich als Ökostrom. Andere Anbieter versprechen sauberen, umweltfreundlichen Strom, verkaufen jedoch Elektrizität aus Kohlekraftwerken und „vergrünen“ diese durch den Kauf sogenannter RECS-Zertifikate. Der Umweg über dieses „Renewable Energy Certificate System“ ermöglicht es, konventionellen Strom ganz legal in Ökostrom umzudeklarieren. Ein deutscher Stromanbieter, der hauptsächlich auf Kohleenergie setzt, kann das Zertifikat kaufen und damit einen Ökostromtarif anbieten, obwohl physikalisch Kohlestrom geliefert wird. Ein Wechsel zu einem solchen Anbieter führt nicht zur Minderung der CO2-Emissionen.

Ökostrom-Label kennzeichnen „echten“ Ökostrom. Wer sicher gehen möchte, dass er echten Ökostrom bezieht, sollte bei der Anbieterwahl auf unabhängige Zertifikate achten. Diese geben neben der Herkunft und Erzeugung teilweise auch Auskunft darüber, ob der angebotene Strom einen ökologischen Zusatznutzen bietet. Nach gängigem Verständnis wird nämlich nur der Strom als „echter Ökostrom“ bezeichnet, der auch zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien beiträgt. So stammt echter Ökostrom aus umweltfreundlichen Kraftwerken, die erneuerbare Energien nutzen. Zudem wird ein fixer Betrag des Strompreises in den Bau neuer Kraftwerke investiert.

Ökostrom-Label sind z.B. das „OK Power“-Label des Vereins Energievision, das „Grüne-Strom“-Label oder die Zertifizierung „Geprüfter Ökostrom“ vom TÜV NORD. Angebote von echten Ökostromanbietern findet man aber auch beim Verbraucherportal EcoTopTen. Deren Empfehlungen garantieren, dass die Stromproduktion in Europa tatsächlich ökologischer wird und neue umweltfreundliche Kraftwerke entstehen.

Der ECHO Jazz zieht 2013 nach Hamburg

Der ECHO Jazz wird in den nächsten drei Jahren in Hamburg verliehen. Das teilten Hamburgs Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler, Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) und NDR-Intendant Lutz Marmor heute in Hamburg mit. Der Norddeutsche Rundfunk ist Medienpartner. Auftakt der Partnerschaft ist die Verleihung des ECHO Jazz am 23. Mai 2013 – am Vorabend des ELBJAZZ Festivals – in der Fischauktionshalle in Altona.

Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler: „Mit der Verleihung des ECHO Jazz entwickelt sich Hamburg immer mehr zur deutschen Hauptstadt des Jazz. Mit dem Elbjazz und dem Überjazz-Festival konnten sich in Hamburg zwei neue große Festivals erfolgreich etablieren. Die Förderung für den Jazz in Hamburg ist insgesamt intensiviert worden. Die Verleihung des ECHO Jazz wird die Jazzstadt Hamburg auch international noch stärker ins Scheinwerferlicht rücken.“

Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI: „Nach den ersten drei erfolgreichen Verleihungen freuen wir uns, den ECHO Jazz in den nächsten Jahren in der Hansestadt erleben zu dürfen. Hamburg zählt zu den herausragenden Musikmetropolen Deutschlands und hat sich insbesondere beim Jazz einen Namen gemacht. Damit bietet die Stadt die ideale Kulisse für den mittlerweile fest etablierten deutschen Jazzpreis. Ganz besonders freue ich mich auch, den NDR mit an Bord zu haben, mit dem uns bereits eine sehr gute Partnerschaft verbindet. Die langangelegte Kooperation ermöglicht es uns nun, die ECHO Jazz-Gala auf eine ganz neue Ebene zu bringen. Viele Menschen und Partner haben sich für diese Kooperation stark gemacht. Insbesondere ist es dem Engagement von Warner Music zu verdanken, dass der ECHO Jazz eine neue Heimat in der Hansestadt gefunden hat.“

Lutz Marmor, Intendant des Norddeutschen Rundfunks: „Der NDR heißt den ECHO Jazz in Hamburg herzlich willkommen. Wir freuen uns, als Medienpartner dabei zu sein. Jazz, ECHO und der NDR – das passt perfekt zusammen! Mit unserer NDR Bigband oder dem Magazin Play Jazz! auf NDR Info setzen wir starke Jazz-Akzente.“

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt die Veranstaltung mit 100.000 Euro jährlich. Neben der Förderung von Festivals wie dem ELBJAZZ und dem Überjazz Festival auf Kampnagel unterstützt die Stadt Hamburg außerdem das „Jazzbüro Hamburg“ sowie Programmaktivitäten der Hamburger Jazzclubs.

Über den ECHO Jazz: Seine Premiere feierte der ECHO Jazz am 5. Mai 2010 in der Jahrhunderthalle in Bochum. Nach dem ECHO – Deutscher Musikpreis und dem ECHO Klassik ist der ECHO Jazz seither das dritte Standbein von Deutschlands bekanntester Musik-Entertainment-Marke. Mit dem ECHO ehrt die Deutsche Phono-Akademie, das Kulturinstitut des Bundesverbandes Musikindustrie e. V., jährlich die herausragenden und erfolgreichsten Leistungen nationaler und internationaler Künstler. Aus Hamburg wurden mit dem ECHO Jazz bisher das Tingvall Trio (2012 und 2011), die NDR Bigband (2011) sowie Karsten Jahnke (2010) ausgezeichnet.

Der neue Rundfunkbeitrag: Was ändert sich 2013?

 Ab 2013 wird es schwieriger, sich der Rundfunkgebühr zu entziehen. Dann muss jeder Haushalt automatisch zahlen – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von Fernsehen, Radio oder Internet. Der neue Rundfunkbeitrag  löst die bisherige Rundfunkgebühr ab. Bei Immonet erfahren Sie, was sich mit der neuen Regelung ändert und für wen sie Nachteile und Vorteile bringt.

Abrechnung pro Wohnung

Künftig gilt: Gezahlt wird pro Wohnung – ganz unabhängig davon, wie viele Nutzer dort leben oder ob ein oder mehrere Empfangsgeräte zur Verfügung stehen. Mit dem Beitrag abgedeckt sind auch Radios in den privaten Fahrzeugen aller Bewohner. Für Zweit- oder Ferienwohnungen fällt ein eigener Beitrag an.

Staffelung entfällt

Die wichtigste Neuerung ist, dass eine Staffelung nach der Art der Empfangsgeräte entfällt. Wer bisher nur das Radio nutze, musste 5,76 Euro Gebühr statt des vollen Betrags für Fernsehen und Radio zahlen. Das ändert sich mit der Einführung des Rundfunkbeitrages. Jetzt werden pauschal 17,98 Euro fällig – egal ob Radio, Fernsehen, andere oder gar keine Medien genutzt werden. Damit soll es Schwarzsehern schwer gemacht werden, zumal die Einwohnermeldeämter künftig alle An- und Abmeldungen von Wohnsitzen an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ übermitteln. Dieser löst die GEZ ab.

Vorteile für Wohngemeinschaften

Vorteile bringt die neue Regelung für Familien mit Kindern mit eigenem Einkommen und Wohngemeinschaften. Mussten zum Beispiel WG-Mitglieder die Gebühr bisher einzeln entrichten, wird ab Januar nur noch ein Beitrag pro Wohnung fällig. Wer also in einer Wohnung mit mehreren zahlenden Bewohnern lebt – in einer Familie, Lebensgemeinschaft oder WG – kann sich von der Gebühr befreien lassen. Dafür muss er aber die Person benennen, die künftig den Rundfunkbeitrag entrichtet.

Befreiung wird erschwert

Eine Befreiung von der Zahlpflicht wird ab Januar deutlich erschwert. Konnten sich Menschen mit Behinderung bisher befreien lassen, so müssen sie künftig einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro leisten. Dafür müssen sie das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis nachweisen. Taubblinde Menschen müssen weiterhin keinen Rundfunkbeitrag leisten.

Ebenfalls befreien lassen können sich Empfänger staatlicher Leistungen, wie Hartz IV, Blindenhilfe und Bafög. Eine Härtefallregelung tritt zudem für die Menschen in Kraft, deren Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um nicht mehr als 17,98 Euro überschreiten. Das Antragsformular kann online ausgefüllt werden, muss dann aber ausgedruckt und per Post an den Beitragsservice gesendet werden. Formulare sind auch bei Städten und Gemeinden erhältlich.

Kostenlose Impfung in Wandsbek

Das Bezirksamt bietet jeden 1. Mittwoch im Monat kostenlose Impfungen und Impfberatungen für Kinder und Erwachsene an.

Kinder können gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung geimpft werden. Die Hepatitis B-Impfung wird lediglich bis zum 15. Lebensjahr durchgeführt.

Erwachsene können sich gegen Diphterie, Wundstarrkrampf (Tetanus), Keuchhusten (Pertussis) und zur Grundimmunisierung auch gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) impfen lassen. In der nächsten Impfsprechstunde wird zusätzlich die Grippeschutzimpfung angeboten.

Die nächste Impfsprechstunde findet statt am Mittwoch, den 02. Januar 2012, von 16.00 bis 18.00 Uhr.  Die Impfungen erfolgen – möglichst mit Impfausweis – im Bezirksamt Wandsbek, Gesundheitsamt, Nebeneingang Robert-Schuman-Brücke 4. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Alle Fragen rund ums Impfen werden unter den Telefonnummern 040/42881-2452 oder -3494 beantwortet.

Der Igel in der Weihnachtskrippe und andere Tiergeschichten

Mit „Der Igel in der Weihnachtskrippe“ startet der Zeitgut Verlag eine neue Erzählreihe, diesmal mit Tiergeschichten. Tiere sind seit ewigen Zeiten mit dem Menschen verbunden. Wie vielfältig das Leben mit ihnen sein kann, ist in diesem Sammelband nachzulesen.

Es sind 39 erstmals veröffentlichte wahre Erlebnisse. Das Buch vereint heitere, ernste und kuriose Erinnerungen mit Tieren aus fast 80 Jahren. Menschen aus allen Gegenden Deutschlands haben sie erlebt, viele Geschichten stehen im Zusammenhang mit ihrem zeitgeschichtlichen Hintergrund.

Die Autorinnen und Autoren erinnern sich an Tiere als treue Gefährten, Lebensretter, Nutztiere und kleine Lieblinge. Sie berichten von engen Beziehungen, die als Erinnerungen bleiben. Wer könnte es auch vergessen, von einem treuen Hund vor Bomben gerettet worden zu sein? Und wer denkt nicht gern zurück an ein Reh, das er als Kitz im Wald auffand und dann großzog? Es sind nicht ganz alltägliche Geschichten mit zahlreichen persönlichen Fotos, die diese so authentisch und liebenswert machen. Die Geschichte von dem Berliner Katzenpaar etwa, dessen Liebe alle Trennungen überwand. Das traurige Dasein des kleinen Zirkushundes, der es nur wenige Wochen gut hatte in seinem Leben. Die Geschichte vom aufmerksamen Wachhund, der den Briefträger gefangen hielt. Oder die Geschichte von den Gänsen, die es sich in den Liegestühlen bequem machten.

Es ist eine wahre Freude, die treuen Begleiter der Menschen in diesem Buch zu erleben, die sich – ähnlich den Menschen – in ihren Charakterzügen, Eigentümlichkeiten und Vorlieben unterscheiden.

Die beliebtesten Hausgenossen sind immerhin mit 15 Hunde- und sechs Katzengeschichten vertreten. Aber nicht nur von ihnen wird hier berichtet. Sondern auch von anderen Tieren, wie Fröschen, einem Igel, Ziegen, Pferden und vielem mehr ist die Rede. Vier Weihnachtsgeschichten mit Tieren runden diese Sammlung ab und machen das Buch zu einem Vergnügen für das ganze Jahr. Die Erinnerungen sind von Menschen aller Altersgruppen mit Herzblut geschrieben. Einige Erlebnisse stammen aus der Kindheit, denn Tierliebe fängt ja schon sehr früh im Leben an. Und wer hat nicht selbst im Leben ein unvergeßliches Erlebnis mit einem Tier gehabt, von dem man immer wieder gern berichtet? So liegt hier ein Lese- und Vorlesebuch vor, das in seiner Vielseitigkeit Jung und Alt unterhalten und fesseln wird.

Der Igel in der Weihnachtskrippe und andere Tiergeschichten. Erinnerungen 1925 – 2004.  Zeitgut- Originalausgabe, 192 Seiten, mit vielen Abbildungen, Ortsregister, gebundene Geschenkausgabe,

Zeitgut Verlag, Berlin ISBN 978-3-86614-212-1, Euro 9,95  (Anzeige)

Müllabfuhr und Wertstoffsammlung vor und nach Weihnachten und Neujahr

Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und an Neujahr fallen die Müllabfuhr der Stadtreinigung Hamburg (graue Hausmüll- und grüne Biotonnen) und die Wertstoffsammlung der WERT GmbH (gelbe Hamburger Wertstofftonnen und -säcke) sowie die Leerung der blauen Papiertonnen aus. ACHTUNG: Bei den sich daraus ergebenden Terminverschiebungen gibt es Unterschiede für die unterschiedlichen Gefäßarten. Die Recyclinghöfe haben an den Feiertagen geschlossen!

• graue Hausmüll- und grüne Biotonnen:

Für Montag, den 24. Dezember, kommt die Müllabfuhr schon am Sonnabend, dem 22. Dezember, für den 25. Dezember kommt sie am 24. Dezember. Ab dem 2. Weihnachtsfeiertag kommt die Müllabfuhr einen Werktag später als üblich. Letzter verschobener Abfuhrtag ist Sonnabend, der 5. Januar 2013, für Freitag, den 4. Januar 2013.

• gelbe Hamburger Wertstofftonnen und -säcke sowie blaue Papiertonnen:

In der Zeit vom 25. Dezember 2012 bis zum 5. Januar 2013 kommt die Wertstoff-sammlung zwei Werktage später als gewohnt. Für den 1. Weihnachtsfeiertag, den 25. Dezember, kommt sie erst am Donnerstag, dem 27. Dezember, und für den 2. Weihnachtsfeiertag, den 26. Dezember, kommt sie am Freitag, dem 28. Dezember. Für die Sammlungen vom 4. bis zum 11. Januar kommt sie einen Werktag später als gewohnt. Letzter verschobener Abfuhrtag ist Sonnabend, der 12. Januar, für Freitag, den 11. Januar.

• Straßensammlung für Altpapier:

Für die in bestimmten Ortsteilen stattfindende Straßensammlung gilt die Terminverschiebung  entsprechend der Wertstoffsammlung.

• Recyclinghöfe:

Die Recyclinghöfe bleiben von Heiligabend bis zum 2. Weihnachtsfeiertag sowie Silvester und Neujahr geschlossen.

Die Verschiebungen im Überblick:

graue Hausmüll- und grüne Biotonnen: üblicher Termin verschoben auf (einen Werktage früher)
Heiligabend 24.12.2012 Sonnabend 22.12.2012
Weihnachten 25.12.2012 Montag 24.12.2012
                                                                       verschoben auf (einen Werktag später)
Weihnachten 26.12.2012 Donnerstag 27.12.2012
Donnerstag 27.12.2012 Freitag 28.12.2012
Freitag 28.12.2012 Sonnabend 29.12.2012
Neujahr 01.01.2013 Mittwoch 02.01.2013
Mittwoch 02.01.2013 Donnerstag 03.01.2013
Donnerstag 03.01.2013 Freitag 04.01.2013
Freitag 04.01.2013 Sonnabend 05.01.2013

 

 

gelbe Hamburger Wertstofftonnen und –säcke sowie blaue Papiertonnen: üblicher Termin verschoben auf (zwei Werktage später)
Weihnachten 25.12.2012 Donnerstag 27.12.2012
Weihnachten 26.12.2012 Freitag 28.12.2012
Donnerstag 27.12.2012 Sonnabend 29.12.2012
Freitag 28.12.2012 Montag 31.12.2012
Montag 31.12.2012 Mittwoch 02.01.2013
Dienstag 01.01.2013 Donnerstag 03.01.2013
Mittwoch 02.01.2013 Freitag 04.01.2013
Donnerstag 03.01.2013 Sonnabend 05.01.2013
Freitag 04.01.2013 Montag 07.01.2013
                                                             verschoben auf 1 Werktag später
Montag 07.01.2013 Dienstag 08.01.2013
Dienstag 08.01.2013 Mittwoch 09.01.2013
Mittwoch 09.01.2013 Donnerstag 10.01.2013
Donnerstag 10.01.2013 Freitag 11.01.2013
Freitag 11.01.2013 Sonnabend 12.01.2013

Alle Terminverschiebungen sind auch online unter www.stadtreinigung-hh.de oder telefonisch unter Tel. 25760 abrufbar.

Wochenmärkte an Heiligabend und Silvester

An Heiligabend und Silvester 2012 finden im Bezirk Wandsbek die nachstehenden Wochenmärkte zu veränderten Marktzeiten statt: Wandsbek (Quarree)  

 

8.00 bis 12.00 Uhr

Ohlstedt (Brunskrogweg) 8.00 bis 12.00 Uhr
Volksdorf (Kattjahren/Halenreie) 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Dienstag, dem 25. Dezember 2012 (1. Weihnachtsfeiertag), Mittwoch, dem 26. Dezember 2012 (2. Weihnachtsfeiertag) und Dienstag, dem 1. Januar 2013 (Neujahr) finden keine Wochenmärkte statt.

Gartenrundgang zum Winteranfang

Nach dem goldenen Herbst beschert Väterchen Frost jetzt den kalten weißen Winter – die Hauptblütezeit von Eisblumen an nicht isolierten Fenstern. Doch was machen die Gartenpflanzen jetzt? Gibt Pflanzen, die auch in dieser Zeit noch mit Blüten imponieren?

Mit einem Vortrag und Rundgang zum Thema Gartenpflanzen im Winter, lädt der Botanische Sondergarten Wandsbek alle Interessierten zu einem gemütlichen Nachmittag in der Weihnachtszeit  am Freitag, den 21. Dezember 2012 um 14.00 Uhr, im Gewächshaus des Botanischen Sondergartens Wandsbek, in der Walddörferstraße 273, 22047 Hamburg ein.

In einem Vortrag von dem Leiter des Botanischen Sondergartens, Helge Masch erfahren die Teilnehmer, wie Gartenpflanzen überwintern und ob es Pflanzen gibt, die trotz der Kälte blühen. Bei einem Rundgang, zu dem gern persönliche Wintergedichte oder -rezepte mitgebracht werden können, werden die Teilnehmer auf die neue Jahreszeit eingestimmt. Bei Regenwetter findet die Veranstaltung im Gewächshaus statt.

Aufgrund des regen Interesses und einer nur begrenzt möglichen Teilnehmerzahl, ist eine Anmeldung mit Angabe der Personenzahl unter Tel. 693 97 34 oder per E-Mail (sondergarten@wandsbek.hamburg.de) erforderlich. Um auch in Zukunft Gartenwissen-Führungen anbieten zu können, wird um eine Spende von zwei Euro pro Person je Führung gebeten (Kinder frei).