Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Unfall, Krankheit oder altersbedingter Hilfebedarf kann jeden Menschen unerwartet treffen. Unter Umständen führt dies zu Situationen, in denen man nicht mehr in der Lage ist selbstverantwortlich zu entscheiden oder zu handeln.

Durch eine Vollmacht oder eine Betreuungsverfügung kann bestimmt werden, wer stellvertretend die gewünschten Entscheidungen treffen soll. Daneben gibt es die Möglichkeit in einer Patienten-verfügung für die Zukunft festzulegen, welche ärztlichen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden.

Zu diesem Thema bietet der Pflegestützpunkt Rahlstedt eine Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 6. März 2013 um 16.00 Uhr, im großen Sitzungssaal (1. OG) des Sozialen Dienstleistungszentrums Rahlstedt in der Rahlstedter Straße 151-157, 22143 Hamburg, an. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

Der Betreuungsverein Wandsbek & Hamburg-Mitte informiert zu Vorsorgemöglichkeiten und zur Patientenverfügung. Im Rahmen dieser Vortragsveranstaltung ist die Broschüre „Ich sorge vor“ erhältlich. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Fragen beantwortet der Pflegestützpunkt Rahlstedt unter der Telefonnummer 42899-1080.

Allgemeine Informationen zu den Pflegestützpunkten gibt es im Internet unter www.hamburg.de/pflegestuetzpunkte.