Senator Ties Rabe: „Wir werden nicht dulden, dass Schüler ihr Gesicht verbergen“

Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Bezug auf die Vollverschleierung einer Schülerin einer Hamburger Berufsschule erklärt Schulsenator Ties Rabe: „Gute Schule und guter Unterricht sind nur möglich, wenn alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer ihr Gesicht zeigen. Lernen braucht die offene Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern. Für eine gute und gelingende Kommunikation ist es unabdingbar, dass sich die Beteiligten dabei ins Gesicht blicken können. Deshalb werden wir es nicht dulden, wenn Schülerinnen und Schüler ihr Gesicht hinter einem Tuch verbergen. Wir werden jetzt zügig das Schulgesetz so ändern, dass unmissverständlich eine solche Vollverschleierung verboten ist.“

Seit Herbst 2019 besucht die schulpflichtige noch nicht volljährige Schülerin den Unterricht einer Berufsschule mit vollverschleiertem Gesicht. Eine solche Vollverschleierung ist nach Ansicht der Schulbehörde nicht zulässig. Denn pädagogische Prozesse basieren auf der Kommunikation der Lehrenden und Lernenden sowie der Lernenden untereinander. Schulsenator Ties Rabe: „Solche Kommunikationsprozesse können nachhaltig nur erfolgreich sein, wenn auch Mimik und Gestik in die Kommunikation mit einbezogen werden. Auf dieser Grundlage hat die Schulbehörde in der Vergangenheit konsequent die Vollverschleierung im Unterricht untersagt. Wir bedauern, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung nicht gefolgt ist und das Verschleierungsverbot aufgehoben hat.“

Hamburgs Schulen stehen allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen offen. Die Schulbehörde legt großen Wert darauf, dass Kinder und Jugendliche aus allen Kulturkreisen und Religionen gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen können. Deshalb bekommen beispielsweise Schülerinnen und Schüler anderer Glaubensrichtungen an zentralen Feiertagen ihrer Religionen schulfrei. Darüber hinaus bietet Hamburg als einziges Bundesland einen Religionsunterricht für alle, so dass Kinder und Jugendliche aller Religionen und Weltanschauungen mit ihren Fragen in den Unterricht eingebunden werden. So ist beispielsweise auch das Tragen von Kopftüchern ebenso zulässig wie das Tragen eines Burkinis im Schwimmunterricht. Schulsenator Ties Rabe: „Wir respektieren die Überzeugungen aller Glaubensgemeinschaften und gestalten Schule und Unterricht so, dass sich alle Schülerinnen und Schüler angenommen und wohl fühlen und gut lernen können. Mit der Vollverschleierung des Gesichts wird jedoch eine Grenze überschritten, die guten Unterricht und gelingende Lernprozesse unmöglich machen.“