Festsetzung von Überschwemmungsgebieten im Bezirk Wandsbek

Öffentliches Anhörverfahren nach § 25 Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse.

Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (ÜSGs) im Bezirk Wandsbek  am Dienstag, dem 7. Oktober 2014, um 19.00 Uhr, im Bürgersaal Wandsbek, Am Alten Posthaus 4, 22041 Hamburg ein. An der Informationsveranstaltung werden auch Experten der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) aus den Bereichen Wasserwirtschaft und Recht sowie Fachleute des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) teilnehmen, referieren und den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei einem Hochwasser an einem Binnengewässer natürlicherweise von Wasser überschwemmt werden. Die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes mit den gesetzlich geregelten Einschränkungen dient dazu, das Hochwasserrisiko dieses Gebietes nicht zu verschärfen. Auch bereits bebaute Gebiete müssen nach der Beurteilung des Hochwasserrisikos als ÜSG ausgewiesen werden. Bestehende Wohnnutzung ist auch in einem ausgewiesenen ÜSG zulässig. Abgängige Gebäude können saniert oder in gleicher Größe an derselben Stelle wieder errichtet werden. Der Bundesgesetzgeber hat festgelegt, dass die vorhandene Bebauung nicht ohne weiteres verdichtet werden darf. Eine solche Verdichtung birgt grundsätzlich die Gefahr, dass sich die Lage für die bereits in diesem Gebiet wohnenden Menschen zukünftig verschärfen würde.