„Erst arbeitslos, dann selbständig – später Arbeitgeber!“

2014 machten sich 1.400 Arbeitslose mit dem Gründungszuschuss selbständig.

Insgesamt 1.400 Hamburgerinnen und Hamburger haben sich 2014 aus der Arbeitslosigkeit selbständig gemacht.  Jeder Existensgründer erhielt due Förderung mit dem „Gründungs-zuschuss“ (GZ), für den die Agentur für Arbeit Hamburg im vergangenen Jahr über 13,5 Millionen Euro ausgezahlt hat. Für das laufende Jahr steht der Arbeitsagentur ein Finanzvolumen von 15,2 Millionen Euro, ein Plus von 1,7 Mio. Euro oder 12,5 Prozent, zur Verfügung.

„Der Gründungszuschuss ist ein bedeutsames Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik. 2013 zahlten wir den finanziellen Zuschuss an 1.249 Gründer aus, 2014 an 1.400, dies ist ein Plus von 151 oder 12,1 Prozent.  Monat für Monat begeben sich damit etwa 115 Arbeitslose in die Selbständigkeit“, bilanziert Sönke Fock, Vorsitzender der Geschäftsführung in der Agentur für Arbeit Hamburg. Nach Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus dem Jahr 2012 ist der Gründungszuschuss ein erfolgreiches Instrument, denn 80 Prozent der Gründer sind nach 15 Monaten immer noch am Markt. „Das ist ein sehr gutes Ergebnis und spricht nicht nur für gute Ideen, sondern auch für grundsolide Planung und Umsetzung. Nicht wenige StartUps benötigen schon bald neue Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter und entlasten den Arbeitsmarkt zusätzlich.“ bekräftigt Fock.

Hamburger Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit beziehen, können grundsätzlich gefördert werden, erklärt Fock weiter: „Die klassische Vermittlung eines Arbeitslosen in Beschäftigung steht aber immer einer Förderung durch den Gründungszuschuss vor, so beschreiben es die rechtlichen Förderkriterien. Daher müssen Antrag, Konzept und Begründung stichhaltig sein und unserer Überprüfung standhalten. Eine GZ-Bewilligung ist immer eine höchst individuelle Entscheidung.“

Regelmäßige GZ-Informationsveranstaltungen:

Monatliche Informationsveranstaltungen für Arbeitslose geben einen ersten Überblick zu den Voraussetzungen einer GZ-Förderung: Antragsformalitäten und   –fristen, Höhe der Förderung, Business – und Kostenplan, Gewerbeanmeldung, etc. Die Anmeldung ist notwendig und erfolgt über die Anmeldestelle der Arbeitsagenturen in den Bezirken. Die nächsten Termine:

  1. März 2015, 29. April 2015, 07. Mai 2015, 17. Juni 2015, 22. Juli 2015

Notwendige Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Gründungszuschuss
  • Businessplan mit Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Tragfähigkeitsbescheinigung (Gutachten einer fachkundigen Stelle)
  • Lebenslauf
  • Anmeldung der selbständigen Tätigkeit (Gewerbeamt o. Finanzamt)

Dauer und Höhe des Gründungszuschusses: Zwei Förderphasen bestimmen den Gründungszuschuss. Die erste Phase des Gründungszuschusses umfasst sechs Monate. In diesem Zeitraum wird der Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes I als Zuschuss gezahlt. Hinzu kommt ein monatlicher Betrag von 300 EUR zur sozialen Absicherung.

Für die zweite Förderphase erfolgt eine Neubewertung: Die Arbeitsagentur prüft nochmals die Tragfähigkeit des Konzeptes mit den erzielten Ergebnissen der ersten Förderphase. Bei positiver Bewertung können weitere neun Monate gefördert werden. Der Gründungszuschuss beträgt dann aber nur noch 300 EUR pro Monat, für die soziale Absicherung.