Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Wandsbek 75

Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Wandsbek 75 gemäß § 4 a Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), erneut öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan-Entwurf sowie eine Verkehrsuntersuchung vom November 2011 und eine Lärmtechnische Untersuchung vom Februar 2012 liegen vom 13. Mai bis zum 14. Juni 2013, im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg öffentlich aus.

Der Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) wird in der Zeit vom 13. Mai 2013 bis einschließlich 14. Juni 2013 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung können gemäß § 4 a Absatz 3 Satz 2 BauGB Anregungen nur zu dem gegenüber der ersten öffentlichen Auslegung geänderten Teil des ausliegenden Bebauungsplan-Entwurfs bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Absatz 2a der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Nutzungsstrukturen geschaffen werden. In Teilgebieten soll der Bebauungsplan eine verstärkte Nutzungsmischung und unter anderem die Ansiedlung von Wohnnutzungen ermöglichen. Ferner soll er die Voraussetzungen zur Herstellung einer neuen zentralen Erschließungsachse für Fußgänger und Radfahrer sowie eventuell Anliegerverkehr schaffen. Entwicklungsspielräume für gewerbliche Nutzungen, insbesondere westlich der zentralen Fußgängerachse, sollen mit dem Entwurf festgelegt und gesichert werden. Das Gebiet wird begrenzt durch die Straßen Königsreihe, Wandsbeker Königstraße, Brauhausstieg und Brauhausstraße. Das Planverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Plan der Innenentwicklung durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Absatz 3 Satz 2 BauGB abgesehen.

Das Vorhaben entspricht einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, daher wird der Flächennutzungsplan gemäß § 13a BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes berichtigt. Das Landschaftsprogramm wird entsprechend angepasst.