„Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ Senat und Wohnungswirtschaft unterzeichnen Vertrag

Nach der Unterzeichnung des „Vertrags für Hamburg“ zwischen dem Senat und den sieben Bezirken hat der Senat heute einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den jährlichen Baubeginn von 6.000 Wohnungen in Hamburg unternommen.

Mit der Unterzeichnung eines „Bündnisses für das Wohnen in Hamburgbekräftigen Wohnungsverbände und Senat ihren festen Willen, auf kooperativem Wege attraktives und bezahlbares Wohnen für alle Hamburger Haushalte aktiv zu gestalten. Senat und Wohnungswirtschaft sind sich darin einig, dass die vereinbarten Maßnahmen sozial ausgewogen erfolgen müssen.

Senat und

– der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Hamburg.Mecklenburg-Vorpommern.Schleswig-Holstein (VNW),

  • – die Arbeitsgemeinschaft Hamburger Wohnungsunternehmen e.V. (AHW),
  • – der Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW), Landesverband Nord e.V.,
  • – der Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e.V.,
  • – der Immobilienverband Deutschland (IVD), Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen, Region Nord e.V.
  • – sowie die SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg und die GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH (SAGA GWG)

haben in vier Themenfeldern Vereinbarungen getroffen. Partnerschaftlich beraten wurden sie vom Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V. und “Mieter helfen Mietern“ Hamburger Mieterverein e.V., um auch die Interessen der Mieterinnen und Mieter zu beachten.

Senatorin Jutta Blankau: „Nachdem wir bereits die Bezirke verstärkt in den Wohnungsbau eingebunden haben, schaffen wir nun den nächsten Meilenstein mit dem ‘Bündnis für das Wohnen in Hamburg‘. Mit unseren Partnern in der Wohnungswirtschaft haben wir jetzt verbindliche Absprachen getroffen, um mehr bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu schaffen. 6.000 neue Wohnungen zu bauen oder auch die energetische Ertüchtigung des Bestandes sind Aufgaben, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Jetzt sind alle an Bord und nehmen volle Fahrt voraus, um unsere Ziele zu unterstützen, den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu bewahren.“

Senator Detlef Scheele: „Ich freue mich, dass wir gemeinsam einen Weg gefunden haben, Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt häufig benachteiligt sind, neue Perspektiven zu geben. Dazu gehören neben Wohnungs- und Obdachlosen auch Menschen mit psychischen Erkrankungen, geistigen und mehrfachen Behinderungen. Außerdem unterstützen wir mit dem neuen Vertrag bedürftige Familien mit Kindern, die auf bezahlbare Wohnungen angewiesen sind, um dort dauerhaft leben zu können.“

Die wichtigsten Vereinbarungen im Überblick:

Mehr Neubau von Wohnungen: Die FHH sagt zu, Fördermittel für wenigstens 2.000 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für geringe und mittlere Einkommen bereitzustellen und ist bestrebt, ihr Flächen- und Portfoliomanagement aktiver zu gestalten. Des Weiteren wird die FHH eigene Grundstücke passgenau unter Berücksichtigung ihrer individuellen Rahmenbedingungen aufgrund von Konzeptausschreibungsverfahren vergeben. Durch diese wirksame Bereitstellung von bezahlbaren städtischen Flächen für den Wohnungsbau ist ein Erreichen der Neubau-Zielzahlen grundsätzlich möglich.

Die Wohnungsverbände sagen zu, auf ihre jeweiligen Mitgliedsunternehmen bzw. Mitglieder einzuwirken, den Wohnungsbau so zu befördern, dass die Wohnungsbauziele des Senats erreicht werden können.

Klimaschutz und Energieeffizienz zu sozialen Konditionen: Die FHH hat mit ihrem Klimaschutzkonzept das Ziel formuliert, die CO2-Emission um 40 Prozent bis 2020 und um mindestens 80 Prozent bis 2050 gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Die Wohnungsverbände bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Senats.

Die Wohnungsverbände wirken auf ihre Mitgliedsunternehmen ein, die durchschnittlichen

Endenergieverbräuche (ohne Warmwasser) bis 2020 auf 133 kWh/a je m² Wohnfläche zu verringern und den jährlichen CO2-Ausstoß im gleichen Zeitraum auf 25,0 kg je m² Wohnfläche zu senken. Spezifische Bestände, wie etwa Altbauten der Baualtersklasse vor 1918 oder Eigentumswohnungen, werden davon abweichend einer gesonderten Betrachtung unterzogen.

Die unterzeichnenden Verbände bekennen sich zu ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren Mietern und Mitgliedern. Sie wollen gemeinsam mit der Wohnungspolitik und den Mieterverbänden Lösungen suchen, um die energetischen Ziele sozialverträglich umzusetzen. Die FHH gewährleistet eine zuverlässige und kontinuierliche Förderung von energetischen und umfassenden Modernisierungen von Bestandswohnungen auf hohem Niveau. Gemeinsam möchte man auch durch weitere Maßnahmen (Weiterbildung, Beratung etc.) Optimierungspotenziale nutzen.

Städtebau / Erhalt der Backsteinfassaden: Der Erhalt der charakteristischen Backsteinfassaden Hamburgs ist gemeinsames Ziel der Bündnispartner. Die Wohnungsverbände, deren Unternehmen viele dieser stadtbildprägenden Backsteinbauten in ihren Beständen halten, bekennen sich zu ihrem Erhalt. Mögliche Maßnahmen zum Erhalt bei energetischen Sanierungen sollen immer auch sozial verträglich, städtebaulich angemessen und wirtschaftlich darstellbar sein. Die FHH wird dazu Zuschüsse für energetische Modernisierungen für Vollklinker und gebrannte Klinkerriemchen auch künftig auf einem hohen Niveau anbieten. Die Bestände von Backsteinfassaden in Hamburg werden darüber hinaus überschlägig in Kategorien mit spezifischen Empfehlungen eingeteilt, an denen sich die Eigentümer orientieren.

Kategorie 1: Geschützte und erkannte Denkmäler

Kategorie 2: Wohnungsbau und Öffentliche Gebäude zwischen 1910 und 1936

Kategorie 3: Bestände des Wieder- und Neuaufbaus bis Mitte der 1960er Jahre

Kategorie 4: Stadterweiterungen bis Ende der 1970er Jahre

Kategorie 5: Bestände seit den 1980iger Jahren

Integrative Wohnungspolitik / Versorgung von Wohnungsnotfällen

Gemeinsames Ziel des Hamburger Senats und der Wohnungsverbände ist eine nachfrage- und bedarfsgerechte Wohnraumversorgung für alle Hamburger Haushalte. Besonderes Augenmerk verdienen dabei Menschen, die besondere Benachteiligungen erfahren und es deshalb am Wohnungsmarkt besonders schwer haben. Die Wohnungsverbände und der Hamburger Senat sind sich einig, dass die Integration in Wohnraum gelingen muss.

Gemeinsames Bestreben ist daher, dass innerhalb eines Jahres nach Schließen des Bündnisses etwa zehn weitere Wohnungsunternehmen mit der BSU und der BASFI Kooperationsverträge schließen mit der Zielsetzung, mehr Wohnraum für obdach- und wohnungslose Menschen bereit zu stellen. Weiterhin wird angestrebt, dass ebenfalls zehn weitere Kooperationsverträge zwischen den Bezirken, der BASFI und Wohnungsunternehmen abgeschlossen werden, um Wohnungsverluste von Familien mit Kindern möglichst gänzlich zu vermeiden. Auch für Menschen mit Behinderungen, die nicht zu den Zielgruppen des Kooperationsvertrages gehörten (z.B. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen und mehrfachen Behinderungen), sollen geeignete Vereinbarungen zur Wohnraumversorgung abgeschlossen werden.

Das Programm zum Ankauf von Belegungsbindungen wird verstetigt und stärker beworben.

„Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ im Internet unter: http://www.hamburg.de/contentblob/3077106/data/buendnis-fuer-das-wohnen.pdf